Geschäft: Aufsichtsrechtliche Prüfung von kleinen Körperschaften - Ist der Aufwand gerechtfertigt? (Titel der Antwort: Aufsichtsrechtliche Prüfung kleiner Körperschaften)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.11.26
TitelAufsichtsrechtliche Prüfung von kleinen Körperschaften - Ist der Aufwand gerechtfertigt? (Titel der Antwort: Aufsichtsrechtliche Prüfung kleiner Körperschaften)
ArtKR Interpellation
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung27.4.2011
Abschluss7.6.2011
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 17. Mai 2011
VorstossWortlaut vom 27. April 2011
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
1.8.2019Person8.10.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
7.6.2011Wortmeldung

ist mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden.

Es kann doch nicht sein, dass eine kleine Körperschaft wie die Ortsgemeinde Oberuzwil mit einem Vermögen von rund 88'000 Franken und jährlich etwa 20 Buchungen mit einem totalen Volumen von rund 3'000 Franken, einer Revision unterzogen wird, wie eine Gemeinde mit mehreren Millionen Umsatz. Die voraussichtlichen Kosten von 2'250 Franken, die alle vier Jahre anfallen sollen, stehen in keinem Verhältnis zum Umsatz dieser Körperschaft. Oberuzwil ist kein Einzelfall. Überall im Kanton herrscht Unmut über diese Revisionspraxis.

Wenn es überhaupt noch eine Revision braucht - im Kanton Thurgau geht es scheinbar auch ohne - und die Bürger sind mindestens so glücklich wie wir St.Galler. Sie bezahlen mindestens weniger Steuern - dann sollte diese mindestens der Grösse und Wichtigkeit der Körperschaft angepasst sein und ein Aufwand betrieben werden, der in einem vernünftigen Mass steht. Ich glaube auch nicht, dass das Gros der Gemeinden ein so grosses Bedürfnis nach Unterstützung und Beratung verspürt, wie es die Regierung in ihrer Antwort uns glauben machen will. Mich stört auch, dass ich zwischen den Zeilen lesen muss, dass die Milizbehörden, insbesondere die Geschäftsprüfungskommissionen, ihrer Aufgaben nicht gewachsen sein sollen. Wenn dies noch so wäre, würde es an der Gesetzesbürokratie liegen, die immer mehr ausufert. Es kann auch nicht sein, dass man mit solchen unverhältnismässigen Übungen, den Milizbehörden die Freude an ihrer Aufgabe nimmt und sie dann das Handtuch werfen.

So kann und darf man keine Strukturen bereinigen, die einem vielleicht nicht passen. Wie schon erwähnt, der Thurgau kann es auch ohne und wir sollten es mindestens wenn mit, dann vernünftig und mit Augenmass können. Sonst müsste man die personellen Ressourcen beim nächsten Budget so kürzen, dass Prioritäten gesetzt oder sogar ganz auf die Revisionen wie in unserem Nachbarkanton verzichtet wird.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011