Geschäft: Einführung des Stimm- und Wahlrechts für Auslandschweizer auf Kantonsebene

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.11.25
TitelEinführung des Stimm- und Wahlrechts für Auslandschweizer auf Kantonsebene
ArtKR Motion
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung26.9.2011
Abschluss29.11.2011
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 26. September 2011
AntragAntrag der Regierung vom 2. November 2011
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
29.11.2011Eintreten35Zustimmung39Ablehnung46
Statements
DatumTypWortlautSession
29.11.2011Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten.

Wir sind für Eintreten, allerdings unter dem Vorbehalt des Hinweises von Klee-Berneck auf die geänderte Fassung: Das bereits heute geltende Stimm- und Wahlrecht für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer soll nebst der Möglichkeit zur Teilnahme an Nationalratswahlen auf die Ständeratswahlen ausgedehnt werden. Die CVP-Fraktion möchte jedoch keine Ausweitung des Stimm- und Wahlrechts für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer auf Kantonsratswahlen oder andere kantonale Sachgeschäfte. Es sind sehr viele Anfragen von Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern eingegangen, weshalb sie die Unterlagen für die Ständeratswahlen nicht erhalten haben. Auch wenn die Regierung argumentiert, es handle sich bei den Ständeratswahlen um kantonale Wahlen, wäre der Verwaltungsaufwand wohl geringer, wenn die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer sowohl für die Nationalrats- als auch für die Ständeratswahlen wahlberechtigt sind.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2011
29.11.2011Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Nichteintreten.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2011
29.11.2011Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten.

Wir finden es eine stossende Ungleichbehandlung, wenn sich Auslandschweizerinnen und -schweizer an eidgenössischen Abstimmungen beteiligen können, dies auch bei den Nationalratswahlen taten, jedoch auf kantonaler Ebene kein Stimm- und Wahlrecht haben. Die Regierung weist bei der Begründung ihres Nichteintretens selber auf die als störend empfundene Ungleichbehandlung hin. Trotzdem möchte sie an der bisherigen Regelung festhalten. Sie listet dafür verschiedene Gründe auf. Was andere Kantone realisieren konnten und nun praktizieren, muss doch auch in unserem Kanton möglich sein. Der Bund hat erst kürzlich die Kantone dazu aufgerufen, Möglichkeiten zu schaffen, dass sich Auslandschweizerinnen und -schweizer auch an den Ständeratswahlen beteiligen können. Die Kantone Aargau, Graubünden und St.Gallen, die anlässlich der Nationalratswahlen 2011 erstmals ihren im Ausland lebenden Stimmberechtigten erfolgreich eine Wahl über das Internet ermöglichten, nehmen den Abschluss der Testphase zum E-Voting im Kanton Zürich zur Kenntnis und zeigen sich zugleich erfreut über die Zürcher Bereitschaft, die Weiterentwicklung des Vote électronique anzugehen. Der Kanton Zürich ist bereit, die Sicherheitsinfrastruktur des bestehenden Systems des Konsortiums der Kantone bis mindestens Ende des Jahres 2014 weiterzubetreiben. Damit wird unter anderem in den Kantonen Aargau, Graubünden und St.Gallen das elektronische Stimmen und Wählen für Auslandschweizerinnen und -schweizer auch in Zukunft möglich bleiben. Zudem kann so die Entwicklung dieses dritten Wegs der Stimmabgabe, den bereits mehr als die Hälfte im Ausland lebender Stimm- und Wahlberechtigter nutzen, fortgesetzt werden. Die FDP-Fraktion ist der Meinung, dass es im 21. Jahrhundert möglich sein muss, dass Auslandschweizerinnen und -schweizer sich wenigstens an den Ständeratswahlen beteiligen können.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2011