Geschäft: Gewässerschutzverordnung

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.11.58
TitelGewässerschutzverordnung
ArtKR Interpellation
ThemaLandwirtschaft, Tierhaltung, Waldwirtschaft, Umweltschutz
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung28.11.2011
Abschluss24.4.2012
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 28. November 2011
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 3. April 2012
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person15.9.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
24.4.2012Wortmeldung

ist mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden.

Da die Ausscheidung der Gewässerräume sowohl in der Bau- als auch in der Landwirtschaftszone erfolgen soll, ist die Tragweite der Verordnung für den ganzen Kanton immens. Das Gewässerschutzgesetz und in der Folge die Gewässerschutzverordnung sind in der vorliegenden Form raumplanerisch kaum durchsetzbar. Die Einschränkungen und die finanziellen Folgen sind enorm. Es herrscht eine gewisse Ratlosigkeit, wie die Umsetzung erfolgen soll. Nachdem bereits der Kanton Schwyz eine Standesinitiative eingereicht hat, in den Kantonen Zürich und Aargau Resolutionen laufen und weitere Kantone sicher folgen werden, bleiben wir am Ball.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2012