ist mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden.
Da die Ausscheidung der Gewässerräume sowohl in der Bau- als auch in der Landwirtschaftszone erfolgen soll, ist die Tragweite der Verordnung für den ganzen Kanton immens. Das Gewässerschutzgesetz und in der Folge die Gewässerschutzverordnung sind in der vorliegenden Form raumplanerisch kaum durchsetzbar. Die Einschränkungen und die finanziellen Folgen sind enorm. Es herrscht eine gewisse Ratlosigkeit, wie die Umsetzung erfolgen soll. Nachdem bereits der Kanton Schwyz eine Standesinitiative eingereicht hat, in den Kantonen Zürich und Aargau Resolutionen laufen und weitere Kantone sicher folgen werden, bleiben wir am Ball.