Geschäft: Berichterstattung der Rechtspflegekommission (Februarsession 2012)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer39.12.02
TitelBerichterstattung der Rechtspflegekommission (Februarsession 2012)
ArtKR Berichterstattung
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungStaatskanzlei
Eröffnung9.2.2012
Abschluss23.4.2012
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BotschaftBericht der Rechtspflegekommission vom 8. Februar 2012
BeilageUnterschriftenbogen Petition «Jugendgewalt stoppen»
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium24.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
23.4.2012Wortmeldung

Präsident der Rechtspflegekommission: Von der Petition ist Kenntnis zu nehmen, ohne ihr weitere Folge zu leisten.

Am 2. Dezember 2011 übergab Christoph F. Graf im Namen des Petitionskomitees bzw. der Jungfreisinnigen des Kantons St.Gallen der Staatskanzlei die Petition «Jugendgewalt stoppen». Nach Zählung des Petitionskomitees kamen 1572 Unterschriften zusammen. Nach Auffassung des Petitionskomitees bzw. der Jungfreisinnigen des Kantons St.Gallen hat die Jugendgewalt ein untragbares Ausmass angenommen. Die Täter seien jünger denn je und schreckten vor nichts zurück. Dieser Entwicklung soll mittels einer Standesinitiative Einhalt geboten werden, mit der die Verschärfung des eidgenössischen Jugendstrafrechts gefordert wird.

Die Rechtspflegekommission behandelte die Petition an ihrer Sitzung vom 8. Februar 2012 und beschloss, dem Kantonsrat zu beantragen, von der Petition Kenntnis zu nehmen, ohne ihr weitere Folge zu leisten. Die Rechtspflegekommission geht zunächst davon aus, dass der Kantonsrat mit der Kenntnisnahme des Berichts 40.10.04 «Gewalt und Kriminalität von Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Kanton St.Gallen» in der Septembersession 2010 zum Ausdruck brachte, dass er die Situation grundsätzlich gleich beurteilt wie die Regierung: Für eine wirksame Prävention, Intervention und Repression steht nach diesem Bericht die konsequente Anwendung des vorhandenen Instrumentariums im Vordergrund. Zudem sind auf Bundesebene bereits Bestrebungen in Gang, das Jugendstrafrecht im Sinn der Petition zu verschärfen. Es wurden auch verschiedene Standesinitiativen zu diesem Thema eingereicht. Die st.gallische Regierung hat die vorgeschlagenen Änderungen im Strafrecht in ihrer Vernehmlassung vom Oktober 2010 ausdrücklich begrüsst, aber gerade im Jugendstrafrecht noch weitere Massnahmen gefordert. Der Bundesrat hat die entsprechende Botschaft Anfang dieses Monats verabschiedet. Vor diesem Hintergrund erscheint der Rechtspflegekommission die Einreichung einer Standesinitiative zum Thema im jetzigen Zeitpunkt nicht zielführend.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2012
23.4.2012Wortmeldung

Ratspräsident: stellt Eintreten auf die Berichterstattung fest.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2012
23.4.2012Wortmeldung

Ratspräsident: stellt Kenntnisnahme von der Berichterstattung fest.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2012