Geschäft: Änderung des Geschäftsreglementes des Kantonsrates

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.12.08
TitelÄnderung des Geschäftsreglementes des Kantonsrates
ArtKR Motion
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungStaatskanzlei
Eröffnung23.4.2012
Abschluss24.4.2012
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag SP-Fraktion vom 24. April 2012
AntragAntrag des Präsidiums vom 24. April 2012
VorstossWortlaut vom 23. April 2012
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
21.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
24.4.2012Eintreten44Zustimmung63Ablehnung13
24.4.2012Wortlaut89Motion der GRÜ-Fraktion23Antrag der SP-Fraktion8
Statements
DatumTypWortlautSession
24.4.2012Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Ich kann meinen Vorredner Rüesch-Wittenbach nur unterstützen. Es ist schon vieles gesagt worden von Rüesch-Wittenbach, was ich nicht wiederholen möchte, möchte aber ergänzen: «Alter Wein in neuen Schläuchen». Rüesch-Wittenbach hat bereits ausgeführt, dass sich das Präsidium über diese Frage an der Sitzung vom 19. März 2012 unterhalten hat, und dass kein Einwand gekommen ist, auch nicht seit Freitag, wo wir wissen, dass da eine eigene Fraktion gebildet werden möchte. Ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass im Rahmen der Verkleinerung von 180 auf 120 Kantonsratsmitglieder diese Frage einlässlich diskutiert worden ist und dieser Rat auch den damaligen Antrag der GRÜ-Fraktion abgelehnt hat vor etwas mehr als vier Jahren, und zwar mit der Begründung, dass die Berechnungen ergaben, dass die Berücksichtigung von kleinen Fraktionen bei der Festlegung der Kommissionsgrösse umso weniger möglich ist, je kleiner die Mindestzahl der Parlamentsmitglieder zur Bildung einer Fraktion ist. Wenn man die Berechnungen, ob alles stimmt, was ich berechnet habe, kann ich jetzt hier nicht bestätigen, aber die GRÜ-Fraktion wäre bei einer 21er-Kommission sachpolitisch vertreten, und es ist bereits gesagt worden, dass der Beobachterstatus nur den ständigen Kommissionen dient.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2012
24.4.2012Wortmeldung

(im Namen des Präsidiums): Das Präsidium hat gestern Abend die Dringlichkeit und heute über Mittag den Inhalt der Motion besprochen. Das Resultat liegt auf dem roten Blatt vor. Bei einer Gutheissung der Motion wird eine Botschaft ausgearbeitet, die jedoch frühestens zu Beginn der Junisession beraten werden könnte. Das heisst, dass sich im Moment die Berechnungen des Quorums für die Bildung einer Fraktion noch auf die aktuellen gesetzlichen Grundlagen stützen. Sie würden bei der Gutheissung der Motion frühestens in der Junisession geändert werden können.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2012
24.4.2012Wortmeldung

(im Namen der GRÜ-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten.

Wir sind seit der Ratsverkleinerung vor fünf Jahren der Meinung, dass die Fraktionsgrösse proportional zur Ratsgrösse angepasst werden muss, und das zeigt ja auch der interkantonale Vergleich. Auf Bundesebene sind ebenfalls Fünferfraktionen möglich, und wir bitten Sie inständig um einen fairen Umgang mit den Fraktionen.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2012
24.4.2012Wortmeldung

Es macht Sinn, den Inhalt der Motion zu bereinigen, bevor der Rat über Eintreten und Erheblicherklärung diskutiert.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2012
24.4.2012Wortmeldung

Ratspräsident: Das Präsidium bestreitet die Dringlichkeit nicht.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2012
24.4.2012Wortmeldung

Ratspräsident: Das Präsidium beantragt Gutheissung.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2012
24.4.2012Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Das Thema der richtigen Fraktionsgrösse wurde schon mehrfach diskutiert. Ein Hauptargument, dass sieben die richtige Grösse sein soll, besteht aufgrund der Tatsache, dass in richtigen Kommissionen bei dieser Grösse ein Mitglied ebenfalls vollwertig mitarbeiten kann. Der Beobachterstatus, wie wir ihn früher schon hatten, hat sich aus unserer Sicht nicht bewährt. Bereits im Februar 2012 wurde die Formel für die Verteilung der Sitze in den Kommissionen im Präsidium zustimmend zur Kenntnis genommen. Niemand hat dagegen opponiert, die GRÜ-Fraktion ist ja ebenfalls im Präsidium vertreten. Ich nehme an, dass danach gerechnet wurde, mindestens nach den Wahlen vom März 2012. Ich gehe davon aus, dass damit ein Grund war, dass eine gemeinsame SP-Fraktion und GRÜ-Fraktion einerseits in den Medien angekündigt und andererseits schriftlich bei der Staatskanzlei angemeldet wurde. Es hiess damals, links-grüne Anliegen könnten so besser und schlagkräftiger durchgebracht werden. Es steht mir nun nicht an zu hinterfragen, warum die GRÜ-Fraktion mit dieser Verbindung plötzlich nicht mehr glücklich ist. Tatsache ist, dass gemäss vereinbarter Berechnungsformel (wie sie im Nationalratsproporz angewandt wird) eine allfällige Fünferkommission keinen Einsitz in den wichtigen Fünfzehnerkommissionen hat. Dieser Sitz ginge auf die bürgerliche Seite zur SVP-Fraktion. Auf der einen Seite sind wir natürlich dankbar für dieses Geschenk, das uns Bürgerlichen auf dem Silbertablett präsentiert wird; wir gehen davon aus, dass wenn Sie uns dieses Geschenk aufzwingen, wir es natürlich auch annehmen. Ich ersuche Sie aber auf der andern Seite, dann nachher nicht zu lamentieren und zu sagen, die FDP- und SVP-Fraktion seien in den wichtigen Kommissionen übervertreten. Sie haben das dann so gewollt. Sie müssen uns auch nicht sagen, wir hätten den Volkswillen und die Abbildung in unserem Rat nicht beachtet, denn es war Ihr Wille.

Nun kommt auch die Kehrseite der Medaille, und die kam postwendend schon heute Morgen mit diesem grauen Blatt. Auf diesem grauen Blatt kommt sofort der Folgeantrag, dass dann jede Fraktion Anspruch auf wenigstens einen Kommissionssitz bei Sachgeschäften hat. Die Verwirrung beginnt. Erklären Sie mir nun, wenn die Staatswirtschaftliche Kommission ein Sachgeschäft bearbeitet, wird dann jemand ausgewechselt oder wird die Staatswirtschaftliche Kommission vorübergehend auf 17 erhöht? Es kompliziert die Abläufe. Man kann das Ganze noch weiter treiben: Soll die FDP-Fraktion eine separate Kommission mit fünf Umweltfreisinnigen gründen? Der Kanton würde uns zusätzlich 30'000 Franken, bzw. den Umweltfreisinnigen überweisen müssen als Fraktionssockelbeitrag, wir würden zwar einen Sitz verlieren und hätten nur noch zwei, aber mittels grauem Blatt bekommen wir wieder einen dazu, das ist doch einfach absurd.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2012
24.4.2012Wortmeldung

Nur damit ich Sie richtig verstehe, Eugster-Wil: Wem werfen Sie denn jetzt Inkonsequenz vor, mir oder Hartmann-Flawil?

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2012
24.4.2012Wortmeldung

Hartmann-Flawil, ich muss Sie noch über die Logik der siamesischen Zwillinge informieren. Sie wissen genau, dass Sie vielleicht im ersten Teil Unterstützung der SVP-Fraktion haben und möglicherweise eine Mehrheit, und Sie wissen ebenso genau, dass Sie im zweiten Teil unterliegen werden. Also müssen Sie, wenn Sie dies schon logisch zusammennehmen, das Ganze streichen, sonst ist es einfach nicht logisch.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2012
24.4.2012Wortmeldung

Zu Hartmann-Flawil: Sie haben wörtlich erklärt, was vor vier Jahren galt, gilt auch heute noch. Was vor vier Jahren beschlossen wurde, und zwar auf den Antrag, der sich heute auch zu Wort gemeldet hat durch Hoare-St.Gallen, auch damals war schon im Antrag vom 14. April 2008 die Fraktionsgrösse auf fünf festzulegen. Und was hat der Kantonsrat damals entschieden, und zwar nach eingehender Debatte und Vorlage eines Berichtes der vorberatenden Kommission «Parlamentsreform»? Der Antrag wurde mit 86:46 Stimmen abgelehnt. Damals hat Hoare-St.Gallen ausgeführt, es gelte der Grundsatz «Festlegung von Beteiligungen mittels Proportionalität», dies habe sich auch in anderen politischen Gremien durchgesetzt. Weiter wurde ausgeführt, dass im Kontext der Verkleinerung des Kantonsrates von 180 auf 120 Mitglieder die Fraktionsgrösse auf fünf Mitglieder angepasst wurde. Das damalige Präsidium hat darauf hingewiesen, dass die Konsequenz der Proportionalität ist, dass eine Fraktionsgrösse von fünf Personen die Konsequenz hätte, dass eine solche Fraktion bis zu einer gewissen Kommissionsgrösse nicht vertreten wäre, offenbar jetzt nach den aktuellen Berechnungen bis zu einer 21er-Kommission. Das können Sie jetzt nur korrigieren mit diesem Winkelzug auf dem grauen Blatt. Das sind keine «siamesischen Zwillinge», Hartmann-Flawil, das ist ein klassischer Widerspruch. Entweder stehen Sie dazu und sagen, es gilt die Proportionalität, und dann führt dieser Grundsatz dazu, dass kleine Fraktionen in Kommissionsgrösse bis zu einer bestimmten Zahl nicht mehr vertreten sind. Kurzum: Es ist inkonsequent, was Sie auf dem grauen Blatt verlangen.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2012
24.4.2012Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Den Anträgen der SP-Fraktion ist zuzustimmen.

Was vor vier Jahren galt, gilt auch heute noch. Die SP-Fraktion unterstützt alle Vorstösse, die ein gerechteres Wahlsystem sowie eine für die Bevölkerung transparente Umsetzung im Kantonsrat verlangt. Beim Wahlsystem kann man festhalten, dass unser Wahlsystem verschiedene Mängel hat, die kleinere Gruppen benachteiligen. So führt beispielsweise die Grösse oder die Kleine der Wahlkreise im Verbund mit dem Verbot von Listen und Verbindungen zwischen den Parteien zu einer Verzerrung des Wählerwillens. Dazu kommt auch die mathematische Methode der Sitzverteilung. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass andere Kantone Wahlsysteme aufnehmen können, die den Willen der Wählerinnen und Wähler besser respektieren. Diese Ungereimtheiten gehen auch weiter im Parlamentsbetrieb. Mit der Verkleinerung der Kantonsrates wurde die Kerngrösse zur Fraktionsbildung nicht angepasst. Wir haben damals, vor mehr als vier Jahren, die Bestrebungen unterstützt, die Grösse für Fraktionen auf fünf zu reduzieren und damit auch den Folgen der Verkleinerung Rechnung zu tragen. Weiterhin braucht es jetzt aber sieben Mitglieder des Rates, damit eine Fraktion gebildet werden kann. Die SP-Fraktion bedauert dies, denn damit wird die Transparenz gegenüber den Wählerinnen und Wählern zur Arbeit im Parlament und der Mitglieder des Kantonsrates verhindert. Die SP-Fraktion wird deshalb aus grundsätzlichen Überlegungen die Motion der GRÜ-Fraktion unterstützen.

Wir haben aber einen zweiten Teil dazu, und aus unserer Sicht sind das wie siamesische Zwillinge. Neben der Fraktionsgrösse gehört auch die Mitarbeit der Fraktionen in ständigen und vorberatenden Kommissionen dazu. Wer A sagt, muss auch B sagen. Heute Morgen hat mein Kollege bei Wikipedia nachgeschaut unter dem Stichwort «Fraktionen», da hat es geheissen, bezogen auf die Bundesversammlung: «Die wichtigste Aufgabe der Fraktion besteht darin, Mitglieder in die Kommissionen zu entsenden.» Ich muss Sie einfach darauf aufmerksam machen, die Arbeit, die Vorbereitung der Geschäfte passiert in den Fraktionen, und wenn Sie hier eine Fraktion ausschliessen, dann sind die Folgen für den Kantonsrat nicht verheerend, aber demokratiepolitisch sind sie zumindest bedenklich.

Aus diesen Gründen beantragt Ihnen die SP-Fraktion diese Ergänzung auf dem grauen Blatt, damit man diese Zwillinge zusammenhalten kann, denn es macht keinen Sinn, wenn wir hier eine Fraktion haben, die nicht eingebunden ist in die parlamentarische, vorberatende Tätigkeit. Der Antrag umschreibt die Sachgeschäfte, bei denen die Fraktionen mindestens Anspruch auf einen Sitz haben. Ich bin ein bisschen erstaunt über die Semantik der FDP-Fraktion. Ich muss hier einfach festhalten, in den ständigen Kommissionen werden Sachgeschäfte beraten, in der Finanzkommission, in der Kommission für Aussenbeziehungen, in der Rechtspflegekommission genauso wie bei der Staatswirtschaftlichen Kommission. Daneben haben wir noch die separaten vorberatenden Kommissionen für einzelne ausgewiesene Sachgeschäfte. An sich ist die Auslegung klar, die Erwartung ist, dass die Fraktionen in den 15er-Kommissionen einen Sitz haben, damit sie bei dieser Kommissionstätigkeit dabei sind.

Ich bitte Sie deshalb konsequenterweise beiden Sachen zuzustimmen, der Verkleinerung der Fraktionen von sieben auf fünf Mitglieder und der Ergänzung, dass Fraktionen bei Sachgeschäften mindestens einen Kommissionssitz innehaben dürfen.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2012
24.4.2012Wortmeldung

beantragt im Namen der GRÜ-Fraktion Gutheissung mit geändertem Wortlaut.

Als erstes sei mir eine Frage erlaubt: Gibt es denn fünf Umweltfreisinnige? Mit unserem Sitzgewinn bei den Wahlen sind die GRÜ-Fraktion demnächst fünf in diesem Parlament, und wir möchten mit dieser Anzahl Personen eine eigene Fraktion bilden. Es mag Verwirrung gestiftet haben, dass die GRÜ-Fraktion eine Fraktionsgemeinschaft mit den Sozialdemokraten eingehen. Einen solchen möglichen Schritt so zeitig zu deklarieren war notwendig. Das Präsidium hat uns schriftlich vor zwei Wochen verpflichtet, dazu Stellung zu nehmen. Wir und Sie alle sind gewählt mit dem Vertrauen des Volkes. Meinungsvielfalt und Einbinden aller politischen Kräfte ist wichtig und nötig für das Zustandekommen tragfähiger demokratischer Beschlüsse. Es wäre lächerlich und unklug sowie unwürdig, uns von der Kommissionsarbeit auszuschliessen. Reglemente und Verteilschlüssel lassen sich ändern. Stimmen Sie der Änderung des Geschäftsreglementes des Kantonsrates zu.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2012