(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Die Regierung führt in der Begründung auf Nichteintreten aus, dass auf Bundesebene der National- und Ständerat am 14. Dezember 2012 eine Ergänzung des Entsendegesetzes beschlossen haben. Der angepasste Art. 5 im Entsendegesetz wird im Bauhaupt- und Baunebengewerbe die Solidarhaftung des Erstunternehmens für die gesamte nachfolgende Auftragskette einführen. Demnach sind die Erstunternehmer für die gesamte Vertragskette von Subunternehmen zivilrechtlich haftbar gemacht worden, damit diese zwingend Lohn- und Arbeitsbedingungen beachten müssen und belangt werden können. Nachdem dieses Gesetz beschlossen worden ist und die Vorlage aber jetzt noch dem fakultativen Referendum untersteht, aber vermutlich auf 7. April 2013 in Kraft treten wird, erkläre ich im Namen der CVP-EVP-Fraktion, dass wir diese Motion zurückziehen.