Geschäft: Missbräuchlicher Beizug von Subunternehmern

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.12.10
TitelMissbräuchlicher Beizug von Subunternehmern
ArtKR Motion
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung24.4.2012
Abschluss26.2.2013
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 24. April 2012
AntragAntrag der Regierung vom 22. Januar 2013
AllgemeinRückzug vom 26. Februar 2013
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
21.8.2019Gremium19.1.2023
Statements
DatumTypWortlautSession
26.2.2013Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Die Regierung führt in der Begründung auf Nichteintreten aus, dass auf Bundesebene der National- und Ständerat am 14. Dezember 2012 eine Ergänzung des Entsendegesetzes beschlossen haben. Der angepasste Art. 5 im Entsendegesetz wird im Bauhaupt- und Baunebengewerbe die Solidarhaftung des Erstunternehmens für die gesamte nachfolgende Auftragskette einführen. Demnach sind die Erstunternehmer für die gesamte Vertragskette von Subunternehmen zivilrechtlich haftbar gemacht worden, damit diese zwingend Lohn- und Arbeitsbedingungen beachten müssen und belangt werden können. Nachdem dieses Gesetz beschlossen worden ist und die Vorlage aber jetzt noch dem fakultativen Referendum untersteht, aber vermutlich auf 7. April 2013 in Kraft treten wird, erkläre ich im Namen der CVP-EVP-Fraktion, dass wir diese Motion zurückziehen.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013
26.2.2013Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Nichteintreten auf die Vorlage:

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013