Geschäft: Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz (Titel der Botschaft: Innerkantonaler Finanzausgleich)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.12.07
TitelNachtrag zum Finanzausgleichsgesetz (Titel der Botschaft: Innerkantonaler Finanzausgleich)
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung29.5.2012
Abschluss29.1.2013
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
Dokumenten AttrappeDokumentenattrappe zur Sammelbotschaft
AntragAntrag Scheitlin-St.Gallen zu Anhang 5 Abs. 1 vom 24. September 2012
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 27. August 2012
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im April 2013
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste Stand: 28. Juni 2012
ErlassErgebnis der 1. Lesung des Kantonsrates vom 25. September 2012
AntragAntrag der Redaktionskommission vom 26. November 2012
ErlassReferendumsvorlage vom 28. November 2012
AntragKommissionsbestellung vom 4. Juni 2012
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 15. August 2012
ProtokollauszugFestlegung des Vollzugsbeginns vom 4. Dezember 2012
BotschaftBericht und Anträge der vorberatenden Kommission vom 27. August 2012
AntragAntrag der Regierung vom 11. September 2012
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
28.11.2012Schlussabstimmung105Zustimmung3Ablehnung12
28.11.2012Antrag der vorberatenden Kommission zu Abschnitt II Ziff. 398Zustimmung4Ablehnung18
28.11.2012Wiederaufnahme der 2. Lesung102Zustimmung1Ablehnung17
25.9.2012Anhang 5 Abs. 174Antrag der vorberatenden Kommission19Antrag Scheitlin-St.Gallen27
25.9.2012Antrag der Regierung (Auftrag)82Zustimmung6Ablehnung32
Statements
DatumTypWortlautSession
25.9.2012Wortmeldung

Zunächst lege ich meine Interessen offen. Ich bin Bewohner der Stadt St.Gallen und hier auch Steuerzahler, und ich bin für verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeldern.

Ich habe durchaus Verständnis, dass Stadtpräsident Scheitlin-St.Gallen an diesem Antrag der vorberatenden Kommission nicht nur Freude hat, aber ich bitte Stadtpräsident Scheitlin-St.Gallen auch zu berücksichtigen, dass auch aus der Pfalz sehr aufmerksam verfolgt wird, dass die Stadt einerseits nicht nur einen grossen Steuerertrag hat – wie Blumer-Gossau zu Recht auf die Zentrumslasten hingewiesen hat, welche je nach Ausgang am 25. November 2011 noch deutlich grösser werden könnten –, sondern auch Probleme hat. Die Stadt verfügt über Mittel, welche sie für mich ein bisschen unkoordiniert und grosszügig einsetzt; sie fördert und unterstützt Sachen, wie wenn wir heute keine Finanzpolitik im Kanton und in den Gemeinden hätten. Wenn man für nicht einmal notwendige und allenfalls nicht einmal wünschbare Investitionen in Museen und Bibliotheken, Beteiligungen an Durchmesserlinien im hohen zweistelligen Millionenbereich Gelder investieren kann, dann meine ich, können auch diese 3 Mio. Franken die Stadt nicht erschüttern. Deshalb ist es mir schon sehr wichtig, wenn die Stadt den Bürgern entgegenkommen möchte, dass auch endlich Steuern gesenkt werden. Es ist nicht mehr zu verantworten, dass wir 14 Steuerprozent über dem kantonalen Durchschnitt liegen und überrascht sind, dass immer mehr gute Steuerzahler wegziehen aus der Stadt St.Gallen. Ich sage als Bewohner der Stadt St.Gallen: Wenn unsere Stadt mit den vorhandenen Geldern verantwortungsvoller und zurückhaltender umgehen würde, würde ich den Antrag von Scheitlin-St.Gallen unterstützen, aber in der jetzigen Situation ist der Antrag der Kommission zu verantworten.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. September 2012
25.9.2012Wortmeldung

(im Namen der GLP/BDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Die Motion ist gutzuheissen.

Der Finanzausgleich – ein Buch mit sieben Siegeln. Das Thema ist hochkomplex, und wird an einem Rad gedreht, so kann dies zu grossen Verwerfungen in den ganzen Berechnungen führen. Vergleiche mit anderen Kantonen anzustellen ist gefährlich, denn die Systeme sind teils sehr unterschiedlich konzipiert. Handlungsbedarf besteht, denn, wie aus dem Wirksamkeitsbericht zu entnehmen ist, sind Fehlanreize vorhanden, die zu beseitigen sind. Mit der Sparmassnahme K6 von 11,7 Mio. Franken ist zudem der Kantonsrat gefordert, Anpassungen vorzunehmen.

Die GLP/BDP-Fraktion unterstützt die Übergangslösung. Wir nehmen erfreut zur Kenntnis, dass Regierung und Gemeinden einen Kompromiss erarbeiteten. Für die definitive Lösung müssen aber grundsätzliche Diskussionen noch möglich sein. Die Anpassungen im Finanzausgleichs- und Pflegefinanzierungsgesetz sind zwingende Voraussetzungen für eine weiterführende Lösung.

Folgende vier Punkte möchten wir in die weitere Diskussion einfliessen lassen:

  1. Mit dem soziodemografischen Sonderlastenausgleich die Pflegeversicherungsbeiträge zu refinanzieren, erachten wir als falschen Ansatz, denn dann heben sich diese Instrumente in der Wirkung gegenseitig auf. Überhaupt stellt sich die Frage, ob die Finanzierung der Pflegekosten durch die Gemeinden sinnvoll ist, denn dies erhöht die Steuerfussdisparität noch zusätzlich. Die Gemeinden mit einer technischen Steuerkraft von 90 bis 120 Prozent tragen ohnehin schon die Hauptlast in diesem System.

  2. Bei der Berechnung des soziodemografischen Sonderlastenausgleichs wird teilweise mit Quotienten gearbeitet. Wir erachten es als sinnvoller, durchgehend den effektiven Aufwand zu berücksichtigen. Gemeinden mit einem tiefen Schülerquotienten und trotzdem hohen Ausgaben fallen bereits beim Ausgleich Schule durch die Maschen.

  3. Im Weiteren sollten überdurchschnittliche Lasten der Gemeinden im Bereich des öffentlichen Verkehrs (öV) im Finanzausgleich berücksichtigt werden. So wird ein Anreiz geschaffen, weiterhin in den öV zu investieren.

  4. Zudem vertreten wir die Meinung, dass beim Modell des horizontalen Finanzausgleichs, ohne direkten Schullastenausgleich durch den Kanton unsere steuergünstigen Gemeinden im Wettbewerb empfindlich geschwächt werden. Und ohne Beteiligung durch den Kanton an den Schulkosten besteht zudem kein Grund, dieses kostentreibende Thema anzugehen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. September 2012
25.9.2012Wortmeldung

Ratspräsident: Der Kantonsrat berät die Vorlage anhand von Bericht und Anträgen der vorberatenden Kommission vom 27. August 2012 als Beratungsgrundlage (violette Blätter).

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. September 2012
25.9.2012Wortmeldung

Dem Antrag Scheitlin-St.Gallen ist zuzustimmen.

Die Antwort des Regierungsrates bringt uns im Moment nicht viel weiter. Ich möchte Sie aber ermuntern, den Antrag des Stadtpräsidenten zu unterstützen. Die Stadt trägt Zentrumslasten, das hat sie schon immer gemacht und das wird sie auch in Zukunft machen. Ganz wichtig für uns in diesem Rat ist zu sehen, dass die Stadt St.Gallen seit Jahrzehnten eine vernünftige und verlässliche Finanzpolitik betreibt. Eine Finanzpolitik, auf die man sich verlassen kann. Eine Finanzpolitik, die besser ist als diejenige, die wir hier im Rat betreiben. Der Kanton darf darum die Stadt jetzt nicht für diese vorausschauende Finanzpolitik bestrafen. Die Verteilung dieser 11,7 Mio. Franken – das ist eine schwierige Frage. Aber wenn jetzt 3,2 Mio. Franken davon der Stadt überbürdet werden, so sind das 27 Prozent dieser Summe von 11,7 Mio. Franken. Wenn man die Bevölkerung der Stadt als Massstab nimmt, dann wären es weit weniger. Die Stadt macht etwa 16 Prozent der Bevölkerung dieses Kantons aus. Das wären dann umgerechnet knapp 1,9 Mio. Franken. Sie sehen, man will hier die Stadt über Gebühr belasten, und das ist nicht in Ordnung. Der Steuerfuss der Stadt liegt bei 144 Prozent. Tinner-Wartau hat vorhin erwähnt, der Durchschnitt der Gemeinden sei bei 130 Prozent. Die Leute in der Stadt, die zahlen kräftig Steuern. Wenn wir hier die Stadt nicht belasten, so erhöhen wir den Druck auf den horizontalen Finanzausgleich, und genau den brauchen wir. Die Steueroasen in diesem Kanton dürfen nicht mehr sein, das bringt uns nicht mehr vorwärts. Scheitlin-St.Gallen hat es gesagt, die Stadt ist der Motor dieses Kantons. Diese Einschätzung teile ich, und darum dürfen wir dieser Stadt nicht zu viele Steine in den Weg legen. Dieser Stein von 3,2 Mio. Franken ist zu gross. Ich bitte Sie darum, den Antrag Scheitlin-St.Gallen, des Stadtpräsidenten, zu unterstützen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. September 2012
25.9.2012Wortmeldung

Regierungsrat: Auf die Vorlage ist einzutreten. Die Motion ist gutzuheissen.

Ich danke dem Kommissionspräsidenten und der Kommission für ihre Arbeit und ich danke für das positive Feedback und die konstruktive Kritik, die wir ernst nehmen werden. Ich finde den Weg mit der Kommissionsmotion den richtigen und ich finde auch den Weg, der geebnet wurde durch den Vorschlag für das Jahr 2013 mit der Übernahme eines grösseren Anteils der Pflegefinanzierung, ausgelöst durch gute Gespräche zwischen der VSGP und unserem Finanzchef, akzeptabel. Besonders weil wir damit Zeit erhalten, diesen Nachtrag gut aufzubereiten. Insgesamt darf man wieder einmal sagen, der Weg ist das Ziel. Wir gehen ihn zusammen und ich bin sicher, wir werden ein gutes Ergebnis erreichen, denn bereits jetzt hat sich die Wirkung als eine sehr positive gezeigt. Es ist schwierig in diesem Kanton mit unterschiedlich grossen Gemeinden und mit unterschiedlichen Ansprüchen, die die Gemeinden erfüllen müssen. Es war nie das Ziel, sich auf den Steuerfuss zu fokussieren. Wir haben die Steuerkraft thematisiert, und das darf bitte nicht verwechselt werden. Insgesamt liegt jetzt ein Ansatz vor, mit dem wir bestimmt das Ziel gut erreichen werden.

Ich danke daher für die gute Diskussion und die gute Zusammenarbeit von allen Seiten.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. September 2012
25.9.2012Wortmeldung

beantragt Anhang 5 Abs. 1 wie folgt zu formulieren: «Berechnung der Kürzung der Ausgleichsbeiträge im Sonderlastenausgleich Weite und im Sonderlastenausgleich Schule».

Die Kantone verfügen über verschiedene Erfolgsfaktoren. Einer davon ist Ihre Hauptstadt, sie ist wichtiger Motor der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung des Kantons. Sie generiert ein hohes Steuersubstrat, das sehr wesentlich zur Erfüllung der kantonalen Aufgaben beiträgt und damit auch sicherstellt, dass der Kanton genügend Mittel hat für den innerkantonalen Finanzausgleich, was wiederum direkte Vorteile für die Gemeinden des Kantons hat. Die Stadt St.Gallen leistet nicht nur einen hohen Beitrag an das Steuersubstrat des Kantons, sondern sie investiert in Pionierprojekte, wie Geothermie, Glasfaser, Jungunternehmerplattform, Neugestaltung des Verkehrsknotens am Hauptbahnhof usw. Alle diese Projekte sind dazu angetan, dass östlich von Winterthur etwas entsteht und der Erfolgsfaktor St.Gallen funktioniert und entsprechend Steuersubstrat generiert. Wenn die Stadt St.Gallen nicht investiert, wer sonst soll denn dies im Kanton St.Gallen in diesem Umfang tun? Sie müssten sich eigentlich dort einsetzen, wo die grössten Erträge erwirtschaftet werden. Nun hat man allerdings die Hauptstadt in den letzten Jahren massiv belastet. Die Sparpakete I und II bescheren im Vergleich zu den übrigen Gemeinden der Hauptstadt überproportionale Mehrkosten von etwa 18 Mio. Franken, das sind 15 Steuerprozente. Mit den Anträgen der vorberatenden Kommission werden der Stadt nochmals 3,2 Mio. Franken auferlegt, also eine zusätzliche Belastung. Die Stadt übernimmt mit den Anträgen der vorberatenden Kommission über einen Viertel der gesamthaft einzusparenden Summe von 11,7 Mio. Franken. Da stimmt etwas in der Verhältnismässigkeit nicht. Hier wird der Hauptteil der Einsparungen der Stadt auferlegt. Hartmann-Flawil hat vom «Bashing» der Gemeinden gesprochen, ich spreche hier vom «Bashing» der Hauptstadt. Die Stadt trägt etwa die Hälfte, das sind 15 bis 20 Mio. Franken, ihrer zentralörtlichen Leistungen selber. Das hat der Staat auch nie bekämpft, insbesondere auch deshalb nicht, weil sie als Hauptstadt auch einen guten Nutzen davon hat. Die Abgeltungen der Zentrumslasten sind im bisherigen Finanzausgleich aber bereits gekürzt, indem man auf vier Fünftel des St.Galler Durchschnitts basiert und davon nur drei Viertel abgegolten werden. Mit dem Antrag der Kommission wir das nun noch erweitert.

Sie hören auf ISL-Gemeinden, Sie hören auf Agglo-Gemeinden, aber Sie hören nie auf Ihren grössten Ertragsbringer. Sie können nicht permanent die Hauptstadt belasten und dann meinen, dass die Ertragsströme auch in Zukunft so locker weiterfliessen. Mit dem Antrag, den die Stadt stellt, will sie auch ein Zeichen dafür setzen. Der Kanton und die Gemeinden werden es spüren, wenn die Hauptstadt mangels Attraktivität Rückgänge im Steuersubstrat verzeichnen wird. Das wiederum hat Auswirkungen auf den Finanzhaushalt des Kantons und damit indirekt auf die Mittel des Finanzausgleichs. Gehen Sie also bedacht mit Ihrer Hauptstadt um, sie ist Ihr grösster individueller Ertragsbringer.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. September 2012
25.9.2012Wortmeldung

Der Kantonsrat führt eine gemeinsame Eintretensdiskussion zu den drei Vorlagen durch.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. September 2012
25.9.2012Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Ich spreche zum Wirksamkeitsbericht 2012 über den Vollzug des Finanzausgleichs, über den Kantonsratsbeschluss über die Festlegung des Ausgleichsfaktors im Finanzausgleich und zum Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz.

Seit dem 1. Januar 2008 ist der heutige interkantonale Finanzausgleich zwischen Kanton und Gemeinden in Vollzug. Art. 44 Abs. 1 des Finanzausgleichsgesetzes verpflichtet die Regierung, alle vier Jahre einen Bericht über den Vollzug und die Wirksamkeit des Finanzausgleichs vorzulegen. Konkret soll jeder Wirksamkeitsbericht Aufschluss über die Erreichung der Ziele des Finanzausgleichs geben und die Möglichkeiten für angezeigte Verbesserungen aufzeigen. Der erste Wirksamkeitsbericht war bereits nach Ablauf von zwei Jahren zu erstellen, damit die Möglichkeit bestand, rasch auf unerwartete Mängel des Finanzausgleichs zu reagieren. Beim nun zu beratenden Bericht handelt es sich um den ersten ordentlichen Wirksamkeitsbericht. Der heutige Finanzausgleich wird seinen Erwartungen soweit gerecht. Insbesondere hat das aktuelle Finanzausgleichssystem dazu beigetragen, dass das alte, mit Fehlanreizen behaftete Modell abgelöst werden konnte. Damit dies möglich wurde, mussten Kompromisse eingegangen werden. Diese Kompromisse führten zu neuen Fehlanreizen, beispielsweise der individuelle Sonderlastenausgleich. Die Ergebnisse aus der Analyse der Fehlanreize zeigt deutlich auf, dass der interkantonale Finanzausgleich in verschiedenen Punkten angepasst werden sollte.

Der Umbau des Finanzausgleichsmodells erfolgt im Umfeld des Sparpakets II. Es ist eine grosse Herausforderung aufzuzeigen, dass die zum Teil negativen Ergebnisse für die finanzausgleichsberechtigten Gemeinden nicht allein auf den Umbau, sondern auf die Einsparung von 11,7 Mio. Franken im Rahmen des Sparpakets II zurückzuführen sind. Dies wie auch der soziodemografische Ausgleich und die Abgeltung von zentralörtlichen Leistungen an die Stadt St.Gallen sollte im neuen Finanzausgleich geregelt werden. Die Kommission hat zu diesem Zweck am 15. und am 27. August 2012 getagt. An der Beratung nahmen nebst dem Departementsvorsteher des Departementes des Innern die Generalsekretärin Dr. Anita Dörler und die Leiterin des Amtes für Gemeinden, Inge Hubacher, an den Beratungen teil. Nach Art. 52 des Geschäftsreglementes des Kantonsrates wurden als externe Referenten Dr. Alexander Gulde, Wissenschaftlicher Mitarbeiter des Gemeindeamtes des Kantons Zürich, eingeladen, der uns einen generellen Überblick über die grundlegenden Aspekte eines Finanzausgleichs gab. Im Weiteren haben uns der Stadtpräsident von St.Gallen, Thomas Scheitlin, und der Stadtpräsident von Gossau, Alex Brühwiler, über die Auswirkungen der zentralörtlichen Leistungen der Stadt St.Gallen informiert.

Nach Art. 62 Abs. 2 des Geschäftsreglementes des Kantonsrates hat die vorberatende Kommission dem Kantonsrat einen schriftlichen Bericht zu unterbreiten, wenn sie beantragt, auf eine Vorlage nicht einzutreten oder, wie im aktuellen Fall, in den Grundzügen abändert. Die vorberatende Kommission hat sich einstimmig entschieden, anstatt das Departement mit weiteren Schriftlichkeiten zu beauftragen, als Bericht auf die Handouts der Präsentation mit dem Titel «Interkantonaler Finanzausgleich – Bericht der vorberatenden Kommission» zu verweisen. Im Weiteren legt sie ihrem Bericht den Entwurf des Nachtrags zum Finanzausgleichsgesetz in der Fassung gemäss den Anträgen der vorberatenden Kommission vom 27. August 2012 für die 1. Lesung bei.

Die vorliegende Botschaft hat im Vorfeld der Beratung die Gemüter einiger Interessenvertreter erhitzt, so beispielsweise die Gemeinden im individuellen Sonderlastenausgleich (abgekürzt ISL), aber auch die Gemeinden, die sich stark an den zentralörtlichen Leistungen der Stadt St.Gallen beteiligen müssen. Im Wissen des sehr engen Zeitplans, Einführung Januar 2013, suchte die vorberatende Kommission nach einer mehrheitsfähigen Übergangslösung. Ziel der vorberatenden Kommission ist die Einsparung von 11,7 Mio. Franken durch Umsetzung von Sofortmassnahmen und eine spätere grössere Revision des Finanzausgleichs unter besserem Einbezug der Gemeinden. Die bedeutendsten Themenkreise sind: die Höhe des Ausgleichsfaktors für den Ressourcenausgleich, die Höhe der Ausgleichsgrenze für die zweite Stufe, der Kürzungsmechanismus im Allgemeinen für den Sonderlastenausgleich, der Einbezug des Sonderlastenausgleichs der Stadt St.Gallen und die Finanzierung eines soziodemografischen Sonderlastenausgleichs. Aufgrund dieser Ausgangslage wurden die möglichen Varianten zwischen dem ersten und dem zweiten Sitzungstag geprüft. Diese Zeit wurde auch von der Vereinigung der st.gallischen Gemeindepräsidenten und dem Finanzdepartement genutzt, um konstruktiv solche Sofortmassnahmen zu finden, die auf den 1. Januar 2013 umzusetzen sind. Auf S. 5 des Berichts der vorberatenden Kommission bzw. dem Handout der Präsentationen werden Ihnen die wichtigsten Änderungen zwischen dem heutigen Modell, jenem der Botschaft und dem von der vorberatenden Kommission vorgeschlagenen Modell präsentiert. Mit diesen vorgeschlagenen Anpassungen sind folgende Faktoren eingehalten: Einsparung von 11,7 Mio. Franken, wenig Anpassungen im heutigen Finanzausgleichsmodell, die maximale Steuerfusserhöhung beträgt höchsten 5 Prozent, alle Stufen sind betroffen und es bleibt Zeit für einen II. Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz. Noch keine Beachtung konnte durch die in der Kommission im Grundsatz nicht bestrittenen soziodemografischen Sonderlastenausgleiche gefunden werden. Somit muss für die Übergangslösung ein Schlüssel von 17 Mio. Franken gefunden werden, der von den Gemeinden zu tragen ist. Diese Lösung lässt sich im Bereich der Pflegefinanzierung finden. Diese muss aber aus Sicht der vorberatenden Kommission gesetzlich klar befristet werden. Die Lösung lässt sich wie folgt begründen: Pflegefinanzierung ist mit Heimen und Spitex grundsätzlich ein Gemeindethema. Eine klare Aufgabenteilung ist sinnvoll und machbar. Bereits heute besteht ein Kostenteiler zwischen Kanton und Gemeinde in diesem Bereich, die Gemeinden bezahlen heute einen Drittel (20 Mio. Franken) und der Kanton zwei Drittel (40 Mio. Franken).

Um im kommenden Jahr ein neues Finanzausgleichsgesetz politisch beraten zu können, lädt die vorberatende Kommission die Regierung ein, dem Kantonsrat im Jahr 2013 Bericht und Antrag zu stellen zu einem II. Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz, der ab 1. Januar 2014 in Vollzug gesetzt werden soll. Die gewünschten Themenkreise sind in der Motion 42.12.14 aufgelistet. Da diese Motion in direktem Zusammenhang mit der vorliegenden Botschaft steht, ist die Dringlichkeit gemäss unserem Geschäftsreglement gegeben und muss nicht separat beantragt werden.

Mit der vorgeschlagenen temporären Lösung ist die vorberatende Kommission der Auffassung, dass die Zeit für die Modellierung einer neuen Berechnung im Finanzausgleich gewonnen wurde, die Planbarkeit für die Gemeinden für die Jahre 2013/2014 in der Konsequenz aufgrund der Anzahl Pflegefälle bekannt sind, die Entlastungswirkung für den Kanton für das Jahr 2013 gegeben ist und es in einer finanziell schwierigen Lage keinen neuen Gemeindeverlierer gibt. Im Weiteren kann im kommenden Jahr der II. Nachtrag zum Finanzausgsleichgesetz und zum Pflegefinanzierungsgesetz politisch beraten werden. Sollten Sie den Anträgen der vorberatenden Kommission vollumfänglich folgen, muss somit auch keine Rückweisung vorgeschlagen werden, und wir können eine temporäre Lösung verabschieden, die an der letzten Zusammenkunft der Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten einstimmig mitgetragen wurde.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. September 2012
25.9.2012Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. September 2012
25.9.2012Wortmeldung

Regierungsrat: Diese 3,2 Mio. Franken werden Opfer einer Umlagerung; sicher nicht an den Kanton, sondern auf die Gemeinden. Das heisst, wir müssen einen Umlagerungsfaktor errechnen, und damit werden diese 11,7 Mio. Franken immer noch im gleichen Pott bleiben, aber anders verteilt ohne die Stadt St.Gallen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. September 2012
25.9.2012Wortmeldung

Ratspräsident: stellt Eintreten auf die Vorlagen fest.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. September 2012
28.11.2012Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission beantragt im Namen der vorberatenden Kommission, Abschnitt II Ziff. 3 (Änderung von Art. 24 des Sozialhilfegesetzes) zu streichen.

Gemäss Botschaft der Regierung vom 29. Mai 2012 (S. 41) sollte im Zuge der Einführung eines soziodemografischen Sonderlastenausgleichs das bisherige Ausgleichssystem in der Sozialhilfe aufgehoben werden. Bisher stellt die Kostenersatzpflicht der Heimatgemeinde in der Sozialhilfe gegenüber der unterstützungspflichtigen Gemeinde am Wohnsitz der betroffenen Person eine gewisse Kompensation übermässiger Belastungen dar. Es handelt sich um die sogenannte heimatliche Unterstützung. Ein neuer Sonderlastenausgleich, der auch die Sozialhilfe berücksichtigt, würde die Sozialhilfelasten zwischen den Gemeinden unter zeitgemässeren Gesichtspunkten ausgleichen.

Nachdem der Kantonsrat auf die Einführung eines neuen soziodemografischen Sonderlastenausgleichs (vorläufig) verzichten will, darf der bisherige Ausgleich nicht ersatzlos entfallen. Die so geleisteten innerkantonalen Ausgleichszahlungen zwischen den Gemeinden betragen mehrere Millionen Franken. Es ist nicht im Sinn der Gemeinden und auch nicht im Sinn des Kantons, ersatzlos auf diese, wenn auch nicht mehr ganz zeitgemässen Instrumente zu verzichten. Auf die Anpassung von Art. 24 des Sozialhilfegesetzes ist demgemäss zu verzichten. Eine Aufhebung ist dann in Betracht zu ziehen, wenn ein neues zeitgemässes Ausgleichsinstrument eingeführt wird.

Die Begründung für diesen Beratungsunfall müsste allenfalls der Departementsvorsteher des Departementes des Innern noch geben, sofern das gewünscht oder verlangt wird. Ich denke aber, die Sachlage ist soweit klar, und innerhalb der 2. Lesung sind wir alle zusammen, inklusive des Kommissionspräsidenten, über diese Artikel gestolpert, das wurde Ihnen nämlich im Ergebnis der 1. Lesung so mitgeteilt. Es ist schlicht und einfach vergessen gegangen, diesen Artikel in der Konsequenz zu streichen. Aus diesem Grund beantrage ich hiermit, diese Streichung infolge meiner Begründungen jetzt hier kurz vor Abschluss in der letzten Sekunde vorzunehmen, damit wir dann heute doch noch die Schlussabstimmung zu diesem Geschäft vollziehen können und wir per 1. Januar 2013 einen vorübergehenden Finanzausgleich in Kraft setzen können.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Regierungsrat:

Wie Götte-Tübach bereits erklärt hat, es sind Zahlungen, die nach dem alten System laufen würden, die jetzt so noch weitergehen müssen, bis der soziodemografische Sonderlastenausgleich dann eingeführt wird. Deswegen macht es keinen Sinn und ist nicht aufgefallen in der Vorlage, erst bei der genaueren Prüfung. Ich danke für die Aufmerksamkeit auch der Redaktionskommission, dass sie uns darauf hingewiesen hat.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Es wurde nach den finanziellen Auswirkungen gefragt. Den Kanton kostet es nichts. Ich kann Ihnen aber zumindest die Kosten in der Stadt St.Gallen aufzeigen: Wenn Sie auf die Streichung dieses Artikels verzichten würden, würde das die Stadt St.Gallen auf einen Schlag 1,5 Mio. Franken kosten. Es würden im Gegenzug andere Gemeinden entlastet, und es wären vor allem Gemeinden, die entlastet würden, die wiederum vom ISL profitieren würden, den man ja weiterhin beibehalten würde. Somit hoffe ich zumindest zu den Zahlen etwas informiert haben zu können.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
26.11.2012Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
26.11.2012Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Ich bitte den Vertreter der Regierung oder den Kommissionspräsidenten uns mitzuteilen, was diese Streichung, die offenbar vergessen gegangen ist, allenfalls für finanzielle Konsequenzen hat.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Präsident der Redaktionskommission, beantragt im Namen der Redaktionskommission Wiederaufnahme der 2. Lesung gemäss Art. 101 Abs. 3 des Geschäftsreglementes des Kantonsrates zu Abschnitt II Ziff. 3 des Erlasses.

Die Redaktionskommission hat in dieser Session mehr Aufmerksamkeit als sonst in einer ganzen Legislatur, weil wir jetzt mit einem Wiederaufnahmeantrag kommen. Wir beantragen Ihnen die Wiederaufnahme der 2. Lesung des Geschäfts 22.12.07 Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz – ein sehr ungewöhnliches Vorgehen, deswegen möchte ich Ihnen kurz einige Sätze zur Geschichte erzählen.

Wir haben im September im Kantonsrat in 1. Lesung den Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz beraten. Dort hat der Rat das Element des soziodemografischen Sonderlastenausgleichs gestrichen. Das Gesetz ging dann am Montag in die 2. Lesung in der bereinigten Version, das heisst ohne den soziodemografischen Sonderlastenausgleich. Wir haben darüber am Montag um etwa 14.30 Uhr entschieden. Um etwa 17.00 Uhr am Montag wurde ich als Präsident der Redaktionskommission darauf angesprochen, dass es hier einen Beratungsunfall drin habe, und zwar hat ein Vertreter aus dem Umfeld der Gemeindevertreter darauf hingewiesen, dass bei der Bereinigung der Vorlage vergessen ging, den Abs. II Ziff. 3 zu streichen. Es geht hierbei um Anpassungen am Sozialhilfegesetz, die zusammenhängen mit diesem soziodemografischen Lastenausgleich. Das wurde dann abgeklärt mit dem Präsidenten der vorberatenden Kommission, mit dem Departement des Innern sowie der Staatskanzlei, und wir sind dann in der Redaktionssitzung am Montagabend zum Schluss gekommen, dass wir diesen Antrag auf Wiederaufnahme stellen wollen, und zwar basierend auf Art. 101 Abs. 3 des Geschäftsreglementes des Kantonsrates. Dieses erlaubt uns, wenn wir als Redaktionskommission Widersprüche, Unklarheiten oder offensichtliche Lücken feststellen, diese Wiederaufnahme der 2. Lesung zu beantragen, was wir hiermit machen. Wenn Sie dieser Wiederaufnahme zustimmen, dann wird im Anschluss der Präsident der vorberatenden Kommission, Götte-Tübach, Ihnen die materiellen Elemente erläutern, das heisst aus welchen Gründen dieser Abs. II Ziff. 3 gestrichen werden muss. Im ersten Moment entscheiden Sie nur über die Wiederaufnahme der 2. Lesung, die ich Ihnen im Namen der Redaktionskommission gerne nahelegen möchte.

Noch eine persönliche Bemerkung: Ich konnte nicht herauskriegen, warum um 17 Uhr am Montag plötzlich diese Erkenntnis kam und dies nicht vorher geschehen ist. Ich hoffe, das bleibt ein Einzelfall, denn diese Rolle sollte die Redaktionskommission nicht regelmässig einnehmen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012