Geschäft: Beginn und Eröffnung der Amtsdauer 2012/2016

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer01.12.01
TitelBeginn und Eröffnung der Amtsdauer 2012/2016
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungStaatskanzlei
Eröffnung31.5.2012
Abschluss4.6.2012
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Statements
DatumTypWortlautSession
4.6.2012Wortmeldung

Präsident des Kantonsrates eröffnet die Eröffnungssitzung der Amtsdauer 2012/2016.

Es ist für mich als letzter oder amtsjüngster Kantonsratspräsident eine grosse Ehre und Freude, Sie zur Eröffnungssitzung der Amtsdauer 2012/2016 herzlich willkommen zu heissen. Verfassung, Gesetz und Reglement erfordern, dass sich der neue Kantonsrat zu Beginn einer neuen Amtsdauer zu einer kurzen Sitzung trifft, um die Rechtspflegekommission zu wählen, welche im Anschluss die Gültigkeit der Wahl des Kantonsrates für diese Amtsdauer prüft und feststellt. Die eigentliche Junisession unseres Rates beginnt heute Nachmittag wie gewohnt um 14.15 Uhr mit der Vereidigung von Rat und Regierung sowie der grossen Anzahlen von Wahlgeschäften. Ein besonderer Willkommensgruss gilt allen neuen Mitgliedern unseres Rates sowie der Regierung mit den besten Wünschen für ihre neue verantwortungsvolle Tätigkeit. Wir wollen diesen Auftakt in feierlichem Rahmen begehen. Ich übergebe zunächst den Ton an das Brass Quintett.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
4.6.2012Wortmeldung

Ratspräsident: Weitere Information zur Junisession folgen am Nachmittag. Die Eröffnungssitzung wird abgeschlossen mit einem dritten musikalischen Beitrag. Ich möchte den sechs Mitgliedern des Brass Quintetts St.Gallen herzlich danken. Bestimmt auch in Ihrem Namen. Es sind dies:

  • Karl Schimke, Tuba;

  • Alain Pasquier, Posaune;

  • Petr Kotlan, Horn;

  • Thomas Länzlinger, Trompete;

  • Pierre Schweizer, Trompete;

  • Hans-Peter Völkle, Pauke.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
4.6.2012Wortmeldung

Ratspräsident: Gerne nehme ich zu Beginn einer neuen Legislaturperiode die Gelegenheit wahr, einige Überlegungen anzubringen und Fragen aufzuwerfen, zur ausgewählten Punkten der öffentlichen Finanzen sowie zur Stellung und Selbstwert unseres Parlamentes. Bei beiden Themenbereichen beschränke ich mich auf wenige Beispiele, da ich aufzeigen und anregen will, jedoch keine Diskussion an dieser Stelle möglich ist. Zudem haben Sie im Lauf der kommenden Tage die Möglichkeit, sich beim Sparpaket II zu einzelnen Aspekten zu äussern.

Zu den öffentlichen Finanzen: Ein strukturelles Defizit von 300 Mio. Franken oder sind es schon mehr Millionen Franken nachhaltig und langfristig abzubauen ist nach meiner Ansicht ohne deutliche Korrekturen auch beim Personalaufwand nicht möglich. Dies kann zur Folge haben, dass geprüft wird und zu entscheiden ist, welche Aufgaben der Staat erbringen muss und soll. Dabei müssen wir auch in Betracht ziehen, dass ein Gemeinwesen mit knapp 500'000 Einwohnern und einer Hauptstadt mit etwa 75'000 Einwohnern sich nicht mehr alles leisten kann, was wir uns heute leisten, wenn die Steuerbelastung noch erträglich sein soll und wir der nächsten Generation keine Schuldenberge hinterlassen wollen. Sehr genau zu prüfen ist auch, welche Konsequenzen die Unterdeckung in den Versicherungskassen von Staatspersonal und Lehrerschaft haben. Ist es zwingend und richtig, dass alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler für die Differenz gerade stehen bzw. diese bezahlen müssen, Versicherungs- und Pensionskassen in der Privatwirtschaft aber nicht auf die Untersetzung der öffentlichen Hand zählen können. Wenn die Menschen in unserem Land immer älter werden, sich das Verhältnis zwischen Erwerbstätigen und Menschen im AHV-Alter verschlechtert sowie angesichts der Tatsache, dass der internationale Finanzmarkt nur noch marginale Aktivzinsen hergibt: Wenn sich also drei wichtige Parameter alle negativ verändern, drängt sich dann nicht zumindest auch die Frage auf, ob allenfalls die Leistungen entsprechend zu korrigieren sind. Wir sind in der Schweiz auf unseren Föderalismus stolz. Auch ich lehne zentralistische Tendenzen ab. Aber Hand aufs Herz! Leben wir den Föderalismus noch so konsequent wie wir es gerne hätten? Wären dann innerkantonaler und interkantonaler Finanzausgleich notwendig?

Stellung und Selbstwert unseres Parlamentes: Die bisherigen Mitglieder von Kantonsrat und Regierung wissen, dass ich damit zu meinem Lieblingsthema komme, aber mit einer gewissen Resignation feststelle, wenn Sie sich an meine Ausführungen vor einem Jahr erinnern, dass wir kaum Veränderungen bzw. Verbesserungen erzielt haben. Dies wird auch durch einen wissenschaftlichen Beitrag im Mitteilungsblatt der Schweizerischen Gesellschaft für Parlamentsfragen (SGP) Nr. 1/2012 belegt. Untersucht wurde das Verhältnis zwischen Exekutive und Legislative in allen Schweizer Kantonen und dabei das Ausmass der Exekutivdominanz auf kantonaler Ebene rangiert. In der Gesamtwertung liegt der Kanton St.Gallen auf Rang 22, also fast am Tabellenende, gefolgt nur noch von Neuenburg sowie den Kantonen Appenzell Ausserrhoden, Glarus und Appenzell Innerrhoden, von drei bisherigen bzw. aktuellen Landsgemeindekantonen in denen die Exekutive aus der Erstehung heraus stärker ist. Auch bei den Gesetzgebungsfunktionen mit Rang 23 sowie Kontrollfunktion mit Rang 20 liegt St.Gallen am hinteren Ende. Für mich besteht in verschiedenen Punkten Handlungsbedarf. So Ratsinfrastruktur und Ratsdienst mit eigener Leitung, welche direkt im Kantonsratspräsidium unterstehen. Direkte Gesetzgebungskompetenz für den Kantonsrat, eine Entschädigung der Ratsmitglieder, welche diese Bezeichnung verdient und den Selbstwert des Rates in seiner Mitglieder stärkt. Ich bin mir bewusst, dass verschiedene Fehlentwicklungen, wie ich sie bezeichne, auf diesem Gebiet leider durch die Kantonsverfassung 2003 sanktioniert wurden und für Jahre bestehen bleiben dürften.

Andere Punkte wie die Entschädigungsfrage können rascher geändert werden, wenn wir dies wollen. Wir dürfen dabei nicht vergessen, dass der Aufwand für das einzelne Ratsmitglied in den vergangenen Jahren grösser geworden ist, nicht erst durch die Verkleinerung von 180 auf 120 Mitglieder vor vier Jahren. Aber auch ohne jegliche Beschlüsse und alleine durch gegenseitigen Respekt zwischen Exekutive und Legislative könnte schon einiges verbessert werden. Vielleicht hilft das Brücke die Erkenntnis, dass die oberste Behörde im Kanton nicht zwingend die einflussreichste ist. Damit kommen wir zu einem zweiten musikalischen Beitrag.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
4.6.2012Wortmeldung

Ratspräsident: Damit ist die Eröffnungssitzung geschlossen. Wir treffen uns wieder um 14.15 Uhr.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012