(im Namen der SVP-Fraktion): ist mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.
In ihrer Antwort hält die Regierung im dritten Abschnitt fest, dass eine Integrationsvereinbarung nur zwischen «geeigneten» Personen abgeschlossen wird. Die SVP-Fraktion fragt sich, wer denn geeignet und wer ungeeignet ist. Für sie ist wichtig, dass der Handlungsspielraum des Migrationsamtes genutzt wird. Es gibt verschiedene Massnahmen im Ausländergesetz, welche erlauben, diese Bewilligungspraxis durchzusetzen. Mit der Interpellationsfrage Nummer drei, weshalb falsche Angaben und Täuschungen seitens der Gesuchssteller kaum ausländerrechtliche Folgen haben, zielen wir darauf ab, dass es eigentlich konsequent wäre, die gesetzlichen Rahmenbedingungen umzusetzen und die Bewilligungen zu prüfen, wenn nicht sogar zu entziehen. Auch der Einbezug der Gemeinden ist der SVP-Fraktion ein Anliegen. Aus ihrer Sicht ist es wichtig, die Gemeinden nicht nur anzuhören, sondern sie ernst zu nehmen und gegebenenfalls sogar zu unterstützen. Wichtig ist, dass gemeldete Vorfälle konsequent verfolgt und nötigenfalls Massnahmen in Bezug auf Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligung durchgesetzt werden.