Geschäft: Mitspracherecht der Gemeinden beim Familiennachzug (Titel der Antwort: Praxis bei Aufenthaltsbewilligungen und beim Familiennachzug / Mitspracherecht der Gemeinden)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.12.38
TitelMitspracherecht der Gemeinden beim Familiennachzug (Titel der Antwort: Praxis bei Aufenthaltsbewilligungen und beim Familiennachzug / Mitspracherecht der Gemeinden)
ArtKR Interpellation
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungSicherheits- und Justizdepartement
Eröffnung24.9.2012
Abschluss26.2.2013
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 15. Januar 2013
VorstossWortlaut vom 24. September 2012
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Statements
DatumTypWortlautSession
26.2.2013Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): ist mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.

In ihrer Antwort hält die Regierung im dritten Abschnitt fest, dass eine Integrationsvereinbarung nur zwischen «geeigneten» Personen abgeschlossen wird. Die SVP-Fraktion fragt sich, wer denn geeignet und wer ungeeignet ist. Für sie ist wichtig, dass der Handlungsspielraum des Migrationsamtes genutzt wird. Es gibt verschiedene Massnahmen im Ausländergesetz, welche erlauben, diese Bewilligungspraxis durchzusetzen. Mit der Interpellationsfrage Nummer drei, weshalb falsche Angaben und Täuschungen seitens der Gesuchssteller kaum ausländerrechtliche Folgen haben, zielen wir darauf ab, dass es eigentlich konsequent wäre, die gesetzlichen Rahmenbedingungen umzusetzen und die Bewilligungen zu prüfen, wenn nicht sogar zu entziehen. Auch der Einbezug der Gemeinden ist der SVP-Fraktion ein Anliegen. Aus ihrer Sicht ist es wichtig, die Gemeinden nicht nur anzuhören, sondern sie ernst zu nehmen und gegebenenfalls sogar zu unterstützen. Wichtig ist, dass gemeldete Vorfälle konsequent verfolgt und nötigenfalls Massnahmen in Bezug auf Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligung durchgesetzt werden.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013