Geschäft: Verbot von mobilen Kommunikationsgeräten bei renitenten und kriminellen Asylbewerbern
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 42.12.20 |
Titel | Verbot von mobilen Kommunikationsgeräten bei renitenten und kriminellen Asylbewerbern |
Art | KR Motion |
Thema | Grundlagen und Organisation |
Federführung | Sicherheits- und Justizdepartement |
Eröffnung | 25.9.2012 |
Abschluss | 26.2.2013 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - SVP-Fraktion 2016/2020 | 19.1.2023 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
26.2.2013 | Eintreten | 28 | Zustimmung | 61 | Ablehnung | 31 | |
26.2.2013 | Umwandlung in ein Postulat | 41 | Zustimmung | 21 | Ablehnung | 58 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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26.2.2013 | Wortmeldung | Regierungsrat: Auf die Motion ist nicht einzutreten. Egger-Berneck hat ausgeführt, dass es im Kanton St.Gallen jedes Jahr etwa 23'000 strafbare Handlungen gebe. Diese Zahl dürfte einigermassen zutreffen. Nicht richtig ist - mit der Motion wird aber diese Tatsache suggeriert -, dass all diese strafbaren Handlungen von Asylsuchenden begangen werden. Wäre das Verbot von Mobiltelefonen tatsächlich eine taugliche Massnahme gegen Kriminalität und Renitenz, wäre es bereits lange und schweizweit eingeführt worden; nicht nur für Asylsuchende, sondern auch für alle andern Delinquenten. Unsere Staatsordnung hat jedes Interesse, alle Mittel einzusetzen, welche die Kriminalität verhindern können. Es ist in der Schweiz ausserordentlich einfach, zu einem Mobiltelefon zu kommen, selbst wenn man das nicht selber tun kann. Man kann eine Drittperson vorausschicken und innerhalb von 10 Minuten wieder ein solches Gerät besitzen. Lemmenmeier-St.Gallen hat gesagt, dass dort, wo Mobiltelefone im Zusammenhang mit Kriminalität eingesetzt werden, beispielsweise beim Drogenhandel, diese selbstverständlich eingezogen werden. Das ist heute schon der Fall und gilt natürlich auch für bandenmässige Diebstähle, bei denen sich Leute über das Mobiltelefon absprechen. Überall dort, wo solche im Zusammenhang mit Kriminalität eine kausale Rolle spielen, werden diese Geräte beschlagnahmt. Wollte man nun ein generelles Mobiltelefonverbot, zum Beispiel auch bei Ladendiebstählen, einführen, dann erscheint das unverhältnismässig. Denn, wenn ich in einen Laden gehe und sechs Flaschen Bier mitlaufen lasse, hat das Mobiltelefon ja keine Funktion. Aber man könnte beispielsweise auch da als Nebenstrafe einführen, dass die Mobiltelefon, verboten werden, mit der Folge, bei allen Asylzentren Kontrollen durchführen zu müssen. Dafür bräuchte es für die Zugangskontrolle zwischen 6 Uhr und 22 Uhr in allen Zentren mindestens zwei bis drei zusätzliche Personen; das wären 15 bis 20 zusätzliche Angestellte. Ich denke nicht, dass die vorliegende Motion die aktuelle wirtschaftliche Situation des Kantons St.Gallen richtig einschätzt. | Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013 |
26.2.2013 | Wortmeldung | (im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten. Es ist heute schon so, dass einem delinquenten Asylbewerber das Mobiltelefon mittels Strafbefehl beschlagnahmt wird. Ein allgemeines Verbot von mobilen Kommunikationsgeräten, wie die Motion dies fordert, ist als Massnahme absolut untauglich. Deshalb ist diese aus drei Gründen abzulehnen:
Zusammenfassend gilt, dass das in der Motion verlangte Verbot keinerlei Wirkung erzielen würde. Die SVP-Fraktion spricht selber davon, dass sie nur ein Zeichen setzen wolle. Solche unnützen Zeichensetzungsmassnahmen brauchen wir nicht. Abgesehen davon, dass keine Wirkung erzielt wird, ist noch viel schlimmer, dass wir der Polizei grosse Mehrarbeit bescheren würden. Gegen kriminelle und renitente Asylbewerber gibt es andere, erfolgversprechendere Massnahmen. | Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013 |
26.2.2013 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten. Ich danke Ammann-Gaiserwald für die Richtigstellung. Im Kanton St.Gallen wurden im Jahr 2011 23'286 gemeldete Straftaten registriert. Mit der vorliegenden Motion «Verbot von mobilen Kommunikationsgeräten bei renitenten und kriminellen Asylbewerbern» haben wir die Möglichkeit, präventiv etwas gegen diese Kriminalität zu unternehmen. Es darf nicht toleriert werden, dass illegale Machenschaften über ein mobiles Kommunikationsmittel abgewickelt werden. In ihrer Antwort gibt die Regierung sogar zu, dass ein direkter Zusammenhang zwischen Delikten und mobilen Kommunikationsgeräten besteht. Dass die Regierung aber sagt, dass ein solches Verbot fast nicht umsetzbar sei und enorme Kontrollen durch die Polizei verursache, ist nicht korrekt. Die SVP-Fraktion denkt, dass man diese Kontrollen zum Beispiel bei der Eingangs- und Ausgangskontrolle bei einem Asylzentrum ganz einfach durchführen könnte. Die Polizei könnte dann zusätzlich bei einer heute schon üblichen Routinekontrolle überprüfen, ob diese Person bereits straffällig geworden ist oder nicht. Nach einer solchen Überprüfung könnte entschieden werden, ob das mobile Gerät entzogen wird oder nicht. Die Begründung der Regierung, dass nur der Kleinhandel mit Kokain über das Mobiltelefon abgewickelt wird, erstaunt mich. Heute ist es sehr einfach, an Drogen, die schwerwiegende Folgen verursachen können, heranzukommen. Einen solchen Handel gilt es mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu unterbinden. Des Weiteren würde diese Motion, entgegen der Behauptung der Regierung, auch bei Einbrüchen etwas nützen, denn beispielsweise könnte ein Komplize den Täter nicht mehr übers Mobiltelefon vor der Polizei warnen. Die Motion würde auch andere Massnahmen wie zum Beispiel das Rayonverbot sinnvoll ergänzen. | Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013 |
26.2.2013 | Wortmeldung | weist darauf hin, dass die Regierung Nichteintreten beantragt und die vorangegangene Abstimmung daher ungültig ist. | Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013 |
26.2.2013 | Wortmeldung | Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln und dieses mit geändertem Wortlaut gutzuheissen. | Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013 |
26.2.2013 | Wortmeldung | Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Nichteintreten auf die Motion. | Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013 |