(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten.
Bei dieser Motion geht es darum, wer in Zukunft für die Einreichung von Standesreferenden zuständig sein soll. Bis jetzt und so steht es auch in der Kantonsverfassung war das die Regierung. Es geht somit um die Frage, bekommt dieser Rat die Kompetenz für die Absegnung, ob der Kanton St.Gallen an einem Standesreferendum mitmachen soll oder nicht? Im Antrag der Regierung wird darauf hingewiesen, dass angeblich bei der Behandlung der aktuellen Kantonsverfassung im Jahr 2003 intensiv über dieses Thema gesprochen wurde. Ich selber war damals noch nicht im Rat. Aber es sind bald zehn Jahre vergangen, und ich denke, man darf auch Verfassungspunkte, die bald zehn Jahre her sind, wieder überdenken. Weiter wird von der Regierung ausgeführt, warum die Kompetenz für die Einreichung eines Standesreferendums nicht an den Kantonsrat übertragen werden soll, sei die Frist von 100 Tagen. Da machen wir Ihnen von der SVP-Fraktion den Vorschlag, dass das z.B. das Präsidium vom Kantonsrat übernehmen könnte. Das sind Kantonsvertreter, und dieses Präsidium tagt in ausreichender Regelmässigkeit, dass solche Fragen behandelt und beantwortet werden könnten. Aus diesem Grund stellen wir uns vor, dass das Präsidium ein gutes Gremium wäre. Wie erwähnt, es geht um eine Kompetenz, welche der Kanton erhalten würde, wenn er in Zukunft diese Standesreferenden absegnen könnte.