Geschäft: Perspektiven für die St.Galler Landwirtschaft

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.12.33
TitelPerspektiven für die St.Galler Landwirtschaft
ArtKR Interpellation
ThemaLandwirtschaft, Tierhaltung, Waldwirtschaft, Umweltschutz
FederführungVolkswirtschaftsdepartement
Eröffnung24.9.2012
Abschluss16.9.2013
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 17. April 2013
VorstossWortlaut vom 24. September 2012
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Statements
DatumTypWortlautSession
16.9.2013Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung zufrieden.

Das kantonale Landwirtschaftsgesetz wurde vor zwölf Jahre revidiert. In dieser Zeit erfolgten verschiedene politische Reformen, insbesondere auf Bundesebene. Waren das bis anhin eher kleinere Anpassungen, ist es diesmal mit der neuen Agrarpolitik 14-17 eine doch tiefgreifende Strategieänderung. Im Kanton St.Gallen ging die Anzahl Landwirtschaftsbetriebe innert zwölf Jahren um rund 20 Prozent oder über 900 Betriebe zurück. Trotz diesem Strukturwandel und einer stetigen Vergrösserung der Betriebe ist das landwirtschaftliche Einkommen auf tiefem Niveau geblieben. Die tiefen Produkteerlöse, insbesondere im Bereich Milch und Fleisch, werden – sofern es nicht rasch zu einer Kehrtwende kommt, zu einem massiven Einschnitt in der produzierenden Landwirtschaft führen. Man kann diese negative Entwicklung mit den äusseren Einflüssen begründen. Tatsache ist jedoch, dass die Rahmenbedingungen sich in den letzten Jahren massiv verschlechtert haben. Die Bemühungen um mehr Marktausrichtung und unternehmerischem Verhalten werden immer wieder durch neue Auflagen und Ansprüche von Bund und Kanton gebremst. In diesem Sinn können wir die Meinung der Regierung nicht ganz teilen, dass an der Negativentwicklung in der Landwirtschaft der Kanton keine Mitverantwortung tragen muss. Der Zeitpunkt für eine Revision des Landwirtschaftsgesetzes, parallel zur Agrarpolitik 14-17 ist sicher ideal. Die Regierung muss mit den Gesetzesrevisionen nicht nur die notwendigen Umsetzungsschritte der Bundesgesetzgebung vornehmen, sondern auch vorausblickend und spezifisch für die St.Galler Landwirtschaft Leitlinien und Strategien definieren. Dabei soll die Regierung auch einmal einen Blick auf die Landwirtschaftsbudgets und die Landwirtschaftspolitik der umliegenden Kantone werfen. Im Benchmark liegt unser Kanton da sehr weit zurück. Wir erwarten auch, dass die Regierung ihre Möglichkeiten zu Gunsten der St.Galler Landwirtschaft auch ausserhalb des Landwirtschaftsamtes kritisch hinterfragt. Verschiedene Departemente und viele Ämter sind tagtäglich mit der Landwirtschaft konfrontiert. Gleichzeitig mit der Revision der Landwirtschaftsgesetzgebung fordern wir die Regierung auf, zusätzlich sämtliche Staatsstellen auf die schlanke und landwirtschaftsfreundliche Anwendung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zu prüfen. Wir danken der Regierung für die Beantwortung der Interpellation.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013