Geschäft: Generationenfonds

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.12.22
TitelGenerationenfonds
ArtKR Motion
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung27.11.2012
Abschluss24.6.2013
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag der Regierung vom 30. April 2013
VorstossWortlaut vom 27. November 2012
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Statements
DatumTypWortlautSession
24.6.2013Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Nichteintreten.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session
24.6.2013Wortmeldung

(im Namen der GLP/BDP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten.

Mit der Motion Generationenfonds stellt die GLP/BDP-Fraktion ein innovatives Konzept für eine nachhaltige Finanzpolitik zur Diskussion. Das Eigenkapital des Kantons St.Gallen wird sich zwischen 2008 bis 2013 von 1,4 Mrd. Franken auf voraussichtlich 530 Mio. Franken reduzieren. Das Eigenkapital wird in kürzester Zeit aufgebraucht und damit den folgenden Generationen entzogen sein. Diese Finanzpolitik ist nicht nachhaltig. Das Problem kann durch einen Generationenfonds gelöst werden, weil ein solcher sicherstellt, dass die heutige und die zukünftigen Generationen gleichermassen vom Kantonsvermögen profitieren. Durch eine Verankerung in der Verfassung wird ein verbindlicher Rahmen für einen nachhaltigen Umgang mit dem Kantonsvermögen geschaffen. Leider ist dieses zukunftsgerichtete Instrument, das eine langfristige Stabilisierung des Finanzhaushaltes anstrebt, von der Regierung zu Unrecht in die Ecke der «Pflästerlipolitik» gestellt worden. Die GLP/BDP-Fraktion setzt sich dafür ein, dass sich Parlament und Regierung, neben der aktuell heissen Diskussion rund um das Entlastungsprogramm, auch mit neuen Ideen zur langfristigen Lösung der Finanzmisere auseinandersetzen. Sie ist der Ansicht, dass Regierung und Verwaltung durch das Erarbeiten des Entlastungsprogramms 2013 unter einer enormen Arbeitsbelastung gestanden haben müssen, denn nur so lässt sich erklären, dass einige wichtige Punkte unserer Motion falsch verstanden worden sind.

Die Regierung kritisiert, dass der Generationenfonds keinen Beitrag zur Beseitigung des Haushaltsdefizites des Kantons leiste. Doch dafür ist die Motion nicht gedacht. Die Motion will nicht den Haushalt von heute sanieren, sondern verfolgt das, auch von der Regierung befürwortete Ziel einer nachhaltigen Finanzpolitik. Die Regierung behauptet zu Unrecht, dass die Finanzpolitik mit dem Generationenfonds unstetig würde und nicht mehr langfristig ausgerichtet wäre. Genau das Gegenteil ist der Fall. Der Fonds will eine langfristige Finanzpolitik, welche die Bereinigung struktureller Probleme nicht mit Sondererträgen auf später, womöglich sogar auf spätere Generationen verschieben kann. Die letzten Jahre haben gezeigt, dass der Kanton nicht in der Lage ist, eine langfristige Finanzpolitik zu betreiben, so lange freie Mittel zur Kaschierung struktureller Defizite zur Verfügung stehen. Seit 2009 hat der Kanton rund 1 Mrd. Franken dafür verwendet, laufende Defizite zu finanzieren. Diesem Umstand verdanken wir nun, heute über eine aus dem Lot geratene Staatsrechnung und über das Entlastungsprogramm 2013 zu diskutieren. Ein Generationenfonds hätte diese Diskussion schon viel früher in die Wege geleitet und so zu einem langfristig ausgeglichenen Finanzhaushalt beigetragen beziehungsweise diesen erzwungen. Die Regierung gibt das Konzept in mehreren Punkten falsch wieder:

  1. schreibt die Regierung, dass die laufenden Ausschüttungen der Nationalbank von 40 Mio. Franken pro Jahr dem Generationenfonds zugewiesen werden müssten und daher der laufenden Rechnung entzogen würden. Das ist eine klare Falschaussage. In der Motion steht ausdrücklich, dass nur Sondererträge der Nationalbank, das heisst einmalige Ausschüttungen, in den Fonds fliessen sollen. Auf die regulären Ausschüttungen von 40 Mio. Franken hätte der Generationenfonds keinen Einfluss;

  2. verschweigt die Regierung, dass nicht das gesamte freie und besondere Eigenkapital dem Generationenfonds gutgeschrieben würde. In der Motion steht klar, dass die Ersteinlage aus dem Verein und dem besonderen Eigenkapital besteht, abzüglich eines angemessenen Beitrags zur Förderung der Gemeindefusionen;

  3. erweckt die Regierung den Eindruck, der Generationenfonds würde es verunmöglichen, freies Eigenkapital zu bilden, das einen Puffer für konjunkturelle Schwankungen von Staatseinnahmen und -ausgaben bilden kann. Die Motion verhindert jedoch nicht, dass freies Eigenkapital aufgebaut wird. Erwirtschaftet der Kanton in Zukunft Überschüsse, so kann er neues Eigenkapital bilden, das dann als Puffer zur Verfügung steht. Nur Sondererträge fliessen in den Generationenfonds. Die GLP/BDP-Fraktion begrüsst freie Mittel als Pufferfunktion, nur soll diese Pufferfunktion nicht durch Sondererträge oder den Verkauf von Tafelsilber finanziert werden.

Die Regierung verlässt sich auf sichere Prognosen in Bezug auf das freie Eigenkapital. Sie schreibt, dass das freie Eigenkapital, entgegen den Befürchtungen der Motionäre, nicht vollständig abgebaut werde. Das Defizit sei nur noch 2014 aus dem freien Eigenkapital zu finanzieren, danach könne dieses, sofern keine Negativszenarien eintreten, schrittweise wieder aufgebaut werden. Es ist verführerisch, wenn durch die Aktualisierung des Aufgaben- und Finanzplans sowie mit einer Neubeurteilung der zukünftigen Ein- und Ausgaben mit einer Ergebnisverbesserung gerechnet wird. Hat man denn gleichzeitig auch eine Neubeurteilung der zu erwartenden Erträge der St.Galler Kantonalbank und der Nationalbank durchgeführt? Wurde der budgetierte Gewinn der St.Galler Kantonalbank auch nach unten korrigiert? Besteht nicht die Gefahr, dass Rückstellungen für hohe Strafzahlungen die Gewinne massiv einbrechen lassen und die budgetierten Dividenden nicht mehr fliessen? Das Eigenkapital ist während der letzten vier Jahre regelmässig zur Deckung des Defizits herangezogen worden und deshalb von rund 880 Mio. Franken auf 210 Mio. Franken Ende Jahr bedrohlich geschrumpft. Falls nach der optimistischen Prognose der Regierung bis im Jahr 2016 ein Ertragsüberschuss entstehen sollte, müssten diese Gelder zwingend dem Eigenkapital zugewiesen werden. Wenn die Prognose der Regierung nicht stimmt und für 2015 und 2016 ein Negativszenarium eintreffen sollte, werden wiederum Bezüge aus dem Eigenkapital in der bisherigen Grössenordnung nötig und das Eigenkapital in zwei Jahren vollkommen aufgebraucht sein.

Fazit: Die Motion «Generationenfonds» strebt, wie die Regierung auch, eine langfristige Finanzpolitik an. Im Gegensatz zur heutigen Politik bietet der Generationenfonds aber ein konsequentes Konzept an und beseitigt die Ausweichmöglichkeiten, welche in der Vergangenheit dazu beigetragen haben, uns in die heutige Misere zu führen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Juni 2013, ausserordentliche Session