Geschäft: VI. Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über die Entschädigung der Mitglieder und der Fraktionen des Kantonsrates (Titel des Berichts: Anpassung der Fraktionsvergütungen)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer27.12.01
TitelVI. Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über die Entschädigung der Mitglieder und der Fraktionen des Kantonsrates (Titel des Berichts: Anpassung der Fraktionsvergütungen)
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungStaatskanzlei
Eröffnung30.8.2012
Abschluss24.9.2012
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag GLP/BDP-Fraktion vom 24. September 2012
BotschaftBericht des Präsidiums vom 13. August 2012
AntragAntrag CVP-EVP-Fraktion zu Abschnitt II vom 24. September 2012
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium3.8.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
24.9.2012Eintreten46Zustimmung59Ablehnung15
Statements
DatumTypWortlautSession
24.9.2012Wortmeldung

beantragt im Namen der GLP/BDP-Fraktion, auf die Vorlage nicht einzutreten.

Das Kantonsparlament hatte im Zusammenhang mit der Parlamentsreform 2008 dem Präsidium den Auftrag erteilt, bis Ende 2012 das Entschädigungssystem zu überprüfen und Bericht und Antrag zu stellen. Dieser Bericht liegt nun vor. Die jetzt geplante Erhöhung der Fraktionsvergütungen beschränkt sich auf die Entschädigung der Fraktionen und tangiert die Sitzungsgelder der Mitglieder des Kantonsrates nicht. Die Erhöhung der Fraktionsvergütungen hätte einen finanziellen Mehraufwand von jährlich Fr. 96'000.– zur Folge. Dies mag bescheiden erscheinen, das davon ausgehende Signal ist jedoch beschämend. Nachdem schon im Jahre 2008, im Rahmen der Parlamentsreform, die Fraktionsvergütungen um über 30 Prozent erhöht worden sind, ist es nicht angebracht, diese jetzt nochmals um über 20 Prozent anzuheben. Sich selbst die Entschädigungen innert vier Jahren um über 50 Prozent zu erhöhen, widerspricht der Vorbildfunktion eines Kantonsrates und würde von der Bevölkerung nicht verstanden. Von der St.Galler Bevölkerung werden zum Teil schmerzliche Sparmassnahmen gefordert, Studiengebühren werden erhöht, Gemeinden und Institutionen werden zum Sparen gezwungen. Trotz Sparpaket II geht es den Kantonsfinanzen noch nicht wesentlich besser. Im Rahmen der Budgetdebatte in der Novembersession werden wir um eine Steuerfusserhöhung nicht herumkommen, und es drohen Lohnreduktionen bei den Mitarbeitenden des Kantons. Nur schon hier und heute eine Diskussion über eine Erhöhung der Fraktionsvergütungen zu führen, ist völlig daneben.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. September 2012
24.9.2012Wortmeldung

beantragt im Namen der CVP-EVP-Fraktion, Abschnitt II wie folgt zu formulieren: «Dieser Erlass wird ab 1. Januar 2015 angewendet.» Auf die Vorlage ist einzutreten.

Das Präsidium schlägt dem Kantonsrat eine moderate Erhöhung der Fraktionsentschädigungen vor. Es ist einerseits der Grundbetrag, der erhöht wird, und anderseits der Zuschlag für jedes Fraktionsmitglied. Für die GLP/BDP-Fraktion sieht die Sache anders aus als für die anderen Fraktionen: Mit ihren sieben Mitgliedern profitiert sie vom Grundbeitrag mit rund Fr. 4'300.– je Fraktionsmitglied. Die andern Fraktionen mit 20 bis 30 Mitgliedern hingegen erhalten nur Fr. 1'500 bzw. Fr. 1'000.– je Mitglied. Darum müsste man vielleicht auch einmal diskutieren, ob dies die richtige Verteilung ist.

Die CVP-EVP-Fraktion ist der Ansicht, dass die Begründung des Nichteintretens, d.h. die bereits 2008 erfolgte Erhöhung der Entschädigungen, noch zu Ende geführt werden sollte. Damals gab es nämlich eine Verkleinerung des Kantonsrates von 180 auf 120 Mitglieder, welche die CVP-Fraktion dannzumal nicht mitgetragen hat. In der Folge zeigt sich nun, dass weniger Leute mehr Aufgaben zu bewältigen haben. Es wurde bereits gesagt, dass gute parlamentarische Arbeit Strukturen braucht. Wir alle sind Milizpolitiker und haben in unserem beruflichen Alltag noch andere Herausforderungen zu bestehen. Wir sind auf den Support von guten, effizienten und schlagkräftigen Fraktions- und Parteisekretariaten angewiesen. Nur so wird gute, unabhängige Politik möglich. Dass dafür finanzielle Mittel benötigt werden, ist klar. Die CVP-EVP-Fraktion hält fest, dass es für sie kein Thema ist, in dieser laufenden Legislatur über irgendwelche Entschädigungen zu diskutieren und, Hartmann-Flawil hat klar darauf hingewiesen, es geht nicht um die Entschädigung der Mitglieder dieses Rates, sondern um die Fraktionsvergütungen. Ich möchte auch anführen, dass der Kantonsrat effizient geworden ist und eine Session, d.h. 150'000 Franken, eingespart hat. Bei einer Brutto-Netto-Betrachtung würden wir immer noch rund 50'000 Franken einsparen, auch wenn wir der Erhöhung der Fraktionsvergütung zustimmen. Die CVP-EVP-Fraktion sieht die aktuelle, finanziell angespannte Lage und spricht sich deshalb für einen Aufschub dieses Erlasses aus.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. September 2012
24.9.2012Wortmeldung

Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. September 2012
24.9.2012Wortmeldung

(im Namen der Mehrheit der SPG-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Bei dieser Revision geht es nicht um irgendwelche Entschädigungen für einzelne Mitglieder des Kantonsrates, sondern es geht ausschliesslich um die Fraktionsarbeit, um die Entschädigung der Fraktionen. Ein Rückblick zeigt, dass sich die SPG-Fraktion seit Langem dafür einsetzt, dass parlamentarische Arbeit unabhängig vollbracht werden kann. Es zeigt sich auch, dass dies zielführend ist. Dazu gehört aber eine finanzielle Entschädigung der im Kantonsrat mitarbeitenden Parteien. Deshalb steht die SPG-Fraktion grossmehrheitlich hinter dem Vorschlag des Präsidiums. Des Weiteren möchte ich einige weitere Begründungen nennen, die Fraktionsentschädigungen zu erhöhen. Es sei vorweggenommen, dass Erhöhungen von Entschädigungen immer im falschen Moment kommen. Kommen sie bei intakter finanzieller Lage des Kantons, dann heisst es, hier sei ein «Selbstbedienungsladen»; kommen sie bei schlechter Lage, dann heisst es – Häusermann-Wil hat es gesagt –, sie seien unstatthaft und die Bevölkerung verstünde das Vorgehen nicht. Ich glaube, diesen Widerspruch müssen wir einfach in Kauf nehmen. Die parlamentarische Demokratie lebt von der Grundsatzarbeit der Parteien. Diese haben finanzielle und personelle Ressourcen. Die grossen Parteien hier im Kantonsrat leisten ihre Arbeit, brauchen dazu aber auch leistungsfähige Sekretariate. Dazu kommt, dass das Milizsystem professionelle Unterstützung braucht, denn nur so sind die Mitglieder des Rates überhaupt in der Lage, ihre Arbeiten vorzubereiten. Nur so erhalten sie auch die notwendige Unterstützung, wenn es darum geht, Grundsatzgedanken, Grundsatztätigkeit oder Grundsatzarbeit machen zu wollen. Schliesslich beklagen wir ja auch immer wieder den Einfluss der Lobbygruppen, die einzelne Bereiche finanzieren, pushen und Unterstützung leisten. Wenn wir das nicht wollen, dann müssen für alle relevanten Parteien auch tatsächlich gleich lange Spiesse gelten, damit sie ohne bezahlende Lobby im Hintergrund mitarbeiten können.

Ich wünschte mir, dass dieser Rat dank leistungsfähiger Parteisekretariate weiterhin gute parlamentarische Arbeit im Interesse der Bevölkerung machen kann. Ich kann nachvollziehen, dass die Thematik Empörungs- und Profilierungspotenzial birgt, doch ebenso sehr verlangt sie auch nach nüchterner Betrachtung.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. September 2012
24.9.2012Wortmeldung

Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

An der letzten Session schnürte dieser Rat ein Sparpaket über rund 200 Mio. Franken und hat damit teilweise tiefe Einschnitte vorgenommen. U.a. hat er die Erhöhung der Studiengebühren beschlossen. Alle Massnahmen zusammen sollen dazu beitragen, die Ausgabenseite des Kantons zu reduzieren. Zum jetzigen Zeitpunkt über eine Erhöhung der Fraktionsbeiträge und somit eine zusätzliche Ausgabe zu diskutieren, ist aus meiner Sicht nicht angebracht. Wie wollen wir diese Erhöhung dem Handwerker in der Fabrik oder allgemein der St.Galler Bevölkerung verständlich machen? Die Bevölkerung soll sich an der Sanierung der Staatskasse in Form von Steuererhöhungen beteiligen – dies ein Ausblick auf die Budgetdebatte in der Novembersession –, und der Kantonsrat will gleichzeitig mehr aus der Staatskasse entnehmen. Ein solches Vorgehen würde kaum verstanden. Mit dem vorliegenden Entwurf kratzen wir an der Glaubwürdigkeit dieses Gremiums.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. September 2012
24.9.2012Wortmeldung

Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Das vorliegende Thema konnte ich während meiner Präsidialzeit zumindest andiskutieren. Ehrlicherweise muss ich sagen, dass ich deutlich weiter gehende Überlegungen zusammengestellt und dem damaligen Präsidium als Erstinformation zur Kenntnisnahme gegeben hatte. Wir haben damals die Diskussion nicht zu Ende geführt. Natürlich habe ich akzeptiert, dass die Frage weiterbearbeitet wird, auch unter Berücksichtigung der allgemeinen und der besonderen Finanzlage unseres Kantons und verschiedener anderer Gremien.

Ich möchte aber doch noch einige Ausführungen machen, auch wenn ich weiss, dass es den richtigen Zeitpunkt kaum gibt. Unsere Vorvorgänger glaubten noch ans Ehrenamt und hatten wahrscheinlich eine deutlich tiefere Belastung als wir heute. Sie hätten sich wohl kaum eingestanden, dass Parlamentsarbeit nicht nur Ehre, sondern vor allem auch Arbeit ist. Ich möchte ein paar Zahlenbeispiele nennen und auf die Entrüstung der Bevölkerung eingehen. Letztere kann durch die Medien sehr gut geschürt und unterstützt werden. Bei Gesprächen mit bekannten oder unbekannten Personen zur Frage der Entschädigung von Parlamentarierinnen und Parlamentariern oder den Fraktionen kommt früher oder später die Frage nach deren Höhe. Sie liegt zwischen 7'000 und 8'000 Franken und wird von Aussenstehenden als enormer Monatslohn empfunden. Dann muss man klarstellen, dass dieser Betrag für ein normales Kantonsratsmitglied, das die Sessionen und Fraktionssitzungen besucht und noch etwa 15 bis 20 Tage Kommissionssitzungen hat, ungefähr einem Tagesansatz von Fr. 250.– entspricht. Werden diese Fr. 250.– «Taglöhnerlohn» auf ein volles Amt, d.h. 230 bis 240 Arbeitstage, umgelegt, dann ergibt das einen Jahreslohn von ungefähr 57'000 bis 60'000 Franken, sicher ein nicht zu verachtender Betrag. Ich weiss es nicht, wie viele Leute in unserem Kanton mit tieferen Ansätzen arbeiten. Ich glaube aber, dass es notwendig ist, der Öffentlichkeit zu zeigen, dass wir uns nicht bereichern und dass jedes einzelne Ratsmitglied Anspruch auf eine angemessene Entschädigung hat, eine Entschädigung, die auch diesen Namen verdient. Bekanntermassen werden sämtliche Vorbereitungsarbeiten, ausser einer Fraktionssitzung je Session, und die ganze Parteiarbeit mit diesen Taggeldern abgegolten. Als junger Politiker unterlag ich der Illusion, dass mir die Partei etwas vergüten würde. Doch es ist anders: Die Partei erwartet auch noch Abgaben von diesen marginalen Taggeldern oder Entschädigungen. Zusammengefasst heisst das: Nur über Fraktionsentschädigungen zu sprechen und dabei die Entschädigung oder Vergütung an das einzelne Ratsmitglied nicht zu erwähnen, scheint mir mutlos. Nichteintreten auf die Vorlage wäre deshalb ehrlicher und mutiger. Aber heute auf die Vorlage einzutreten und den Termin des Inkrafttretens zu verschieben, ist für mich weder ein mutiger noch ein richtiger Entscheid.

Ich respektiere das Wort «beschämend» in der Aussage von Häusermann-Wil. Es ist aber für mich auch beschämend, dass wir unsere eigene Arbeit weder ernst nehmen noch würdigen. Für alle, die von diesem Ehrenamt überzeugt sind – weil vom Volk gewählt –, mache ich noch folgenden Vergleich: Wir 120 Kantonsrätinnen und Kantonsräte kosten deutlich weniger als die sieben Mitglieder der Regierung. Wir überborden nicht. Auch käme es niemandem in den Sinn zu sagen, die Regierungsräte sollen unentgeltlich arbeiten, weil sie vom Volk gewählt sind. Vom Volk gewählt bedeutet nicht, sich zu kasteien und unentgeltlich zu arbeiten. Alle, die aus grundsätzlichen Überlegungen keine angemessenen Entschädigungen wollen, müssten diese eigentlich abschaffen wollen. Dann wäre das Amt Fronarbeit, dann wäre es wirklich Ehrenamt. Was heute besteht, ist keine Lösung. Eine Anpassung, die nur der Fraktionsarbeit zugute kommt, ist vielleicht der realistische Weg der kleinen Schritte, aber sie ist nicht die Lösung des Problems, das wir seit Jahren und Jahrzehnten mitschleppen. Ich möchte nicht behaupten, dass ich mich 1991 für die Wahl in den damaligen Grossen Rat beworben hatte, weil er genau zu jener Zeit die Entschädigung von Fr. 200.– auf Fr. 250.– erhöhte. Ich habe auch nicht auf das Amt verzichtet, weil die zwar beschlossene Erhöhung erst 15 Jahre später umgesetzt wurde. Ich habe das Amt bis heute auch nicht des Geldes wegen ausgeübt. Wir müssen aber doch zu verhindern suchen, dass sich Leute allein der finanziellen Belastung oder der fehlenden Entschädigung wegen gar nicht mehr zur Verfügung stellen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. September 2012
24.9.2012Wortmeldung

(im Namen des Präsidiums des Kantonsrates): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Der Kantonsrat regelt in seinem Geschäftsreglement die Entschädigung der Mitglieder des Kantonsrates, der Präsidenten und der Berichterstatter sowie der Fraktionen. Im Kantonsratsbeschluss über die Entschädigungen der Mitglieder und der Fraktionen des Kantonsrates regelt er die Ansätze. Mit der Parlamentsreform 2008 lud der Kantonsrat das Präsidium ein, das Entschädigungssystem des Kantonsrates zu überprüfen und ihm – dem Kantonsrat – vor Ablauf der Amtsdauer 2008/2012 darüber Bericht zu erstatten und allenfalls Antrag zu stellen. Das Präsidium der Amtsdauer 2011/2012 ging diesen Auftrag im Jahr 2011 an und übergab dem nachfolgenden Präsidium der Amtsdauer 2012/2013 das Projekt mit dem Vorschlag, lediglich die Fraktionsvergütungen zu revidieren, nämlich den Grundbetrag von Fr. 30'200.– auf Fr. 35'000.– und den Zuschlag für jedes Fraktionsmitglied von Fr. 2'400.– auf Fr. 3'000.– zu erhöhen. Das heutige Präsidium hat die Vorlage an den Kantonsrat mit dem Entwurf eines VI. Nachtrags zum Kantonsratsbeschluss über die Entschädigung der Mitglieder und der Fraktionen des Kantonsrates ausgearbeitet und unterbreitet sie dem Kantonsrat an der jetzigen Septembersession zur Behandlung. Das Präsidium schlägt dem Kantonsrat trotz der heutigen finanziell schwierigen Situation im Kanton vor, mit seinem Entwurf eines VI. Nachtrags zum Kantonsratsbeschluss über die Entschädigung der Mitglieder und der Fraktionen des Kantonsrates vom 13. August 2012, die Fraktionsvergütungen nach Art. 159 des Geschäftsreglementes des Kantonsrates wie folgt festzusetzen:

  1. Grundbetrag: Fr. 35'000.–;

  2. Zuschlag für jedes Fraktionsmitglied: Fr. 3'000.–. Das Mitglied des Kantonsrates unter uns, das keiner Fraktion angehört, erhält eine jährliche Vergütung in der Höhe des Zuschlags für jedes Ratsmitglied.

Nach der bisherigen und heute noch gültigen Regelung beträgt der Grundbetrag der Fraktionsvergütung Fr. 30'200.– je Jahr, der Zuschlag für jedes Fraktionsmitglied Fr. 2'400.– je Jahr. Die Anpassung der Fraktionsvergütungen soll ab 1. Januar 2013 gelten.

Es war im Auftrag dieses Parlamentes, dieses Geschäft anzupacken und einen Vorschlag zu unterbreiten. Nun stellt sich die Frage, ob die Anpassung der Fraktionsvergütung in die aktuelle finanzpolitische Lage des Kantons passt. Das Präsidium ging dieser Frage intensiv nach, nahm den Auftrag aus der Parlamentsreform 2008 ernst und stellt diese Frage in die Runde der Auftragserfüllung. Das heutige Präsidium hat die Vorarbeiten des Präsidiums der vorangehenden Jahre entsprechend übernommen und kam zum Schluss, heute dem Rat das Geschäft aus folgenden Gründen zu unterbreiten:

  1. Der Kantonsrat beauftragte seinerzeit das Präsidium im Rahmen der Parlamentsreform 2008, das Entschädigungssystem des Kantonsrates umfassend zu überprüfen und ihm eine entsprechende Revision vorzuschlagen. Das Präsidium erfüllte diesen Auftrag verlässlich, wie aus Ziff. 4 des Berichtes des Präsidiums vom 13. August 2012 leicht erkennbar ist, beschränkte seinen Vorschlag aber auf die Anpassung der Fraktionsvergütungen, d.h. eine Erhöhung der Entschädigung der Fraktionen des Kantonsrates. Die vorgeschlagene Revision tangiert die verschiedenartigen Entschädigungen der Mitglieder des Kantonsrates nicht.

  2. Der Vorschlag des Präsidiums, die Fraktionsvergütungen anzupassen, knüpft an die Feststellung und Erkenntnis an, dass die Fraktionen einen erheblichen und massgeblichen Beitrag zur speditiven und fundierten Behandlung und Beratung der Geschäfte des Kantonsrates leisten, indem sie die Sessionen vorbereiten und damit die Geschäfte vorberaten. Diese Funktion sieht auch das geltende Geschäftsreglement des Kantonsrates vor, indem es normiert, dass die Fraktionen die Verhandlungen des Kantonsrates vorberaten und dass die Fraktionssekretariate die Mitglieder der Fraktion in der Amtstätigkeit unterstützen, weswegen sie auch Anspruch auf Unterlagen und Auskünfte wie die Ratsmitglieder haben. Die angemessene Vergütung der Fraktionen für ihre Leistungen zugunsten des Kantonsrates und seiner Organe ist ein Beitrag zur Optimierung des Ratsbetriebs.

  3. Aus der Anpassung der Fraktionsvergütungen gemäss dem Vorschlag des Präsidiums resultiert ein finanzieller Mehraufwand im Bereich der Fraktionen von Fr. 96'000.–. Das Präsidium erachtet diesen Betrag zulasten des Staatshaushaltes, welcher 4,4 Mrd. Franken beträgt, als vertret- und verkraftbar. Der Kantonsrat würde mit der Revision deshalb auch den finanziellen Mehraufwand im Bereich der Fraktionsvergütungen in abschliessender Zuständigkeit beschliessen.

  4. Das Präsidium schlägt dem Kantonsrat die Anpassung der Fraktionsvergütungen in der dezidierten Meinung und Erwartung vor, dass diese Anpassung den Rest der Amtsdauer 2012/2016 abdeckt. Von sich aus wird es deshalb in der laufenden Amtsdauer keine weitere Anpassung der Fraktionsvergütungen an die Hand nehmen.

Das Präsidium, in dessen Namen ich spreche, ist sich bei diesen Ausführungen bewusst, dass sich in den letzten Tagen und Wochen die Meinung einzelner Mitglieder geändert hat.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. September 2012
24.9.2012Wortmeldung

Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Die Anpassungen der Fraktionsvergütungen sind abzulehnen. Eine Erhöhung derselben würde ein falsches Signal an die Bevölkerung senden und nicht toleriert werden. Momentan sind die Zeiten einfach zu schwierig. Des Weiteren haben wir auch noch ein Sparpaket II zulasten der Bürgerinnen und Bürger geschnürt. Deshalb sollte der Kantonsrat auch seinen Sparbeitrag leisten.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. September 2012
24.9.2012Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Die FDP-Fraktion anerkennt, dass das Präsidium seinen Auftrag erfüllt hat. Auch ihr ist bewusst, dass diese Fr. 96'000. – bei einem Budget von fast 4,5 Mrd. Franken kein grosser Betrag sind. Trotzdem ist sie der Meinung, dass in einer Zeit, in der über extreme Sparmassnahmen diskutiert wird, die Vorbildfunktion nicht aus dem Blick geraten darf. Ich gebe Hartmann-Flawil recht, dass es nie einen günstigen Zeitpunkt gibt, aber es dürfte auch sehr schwierig sein, einen ungünstigeren zu finden. Es steht den Fraktionen frei, den Infrastrukturbeitrag, der notabene Fr. 1'000.–/je Jahr/je Mitglied beträgt, dort einzusetzen, wo es ihn wirklich braucht, nämlich bei den Fraktions- und Parteisekretariaten. Für die FDP-Fraktion machen diese Fr. 1'000.– je Mitglied gut jenen Betrag aus, den wir bei Nichteintreten nicht erhalten. In diesem Sinne möchte die FDP-Fraktion zeigen, dass sie das Sparen auch für sich ernst nimmt.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. September 2012