Geschäft: Kürzungsmassnahme K20 - Zusammenlegung einzelner Lektionen an Mittelschulen (Titel der Antwort: Klassenzusammenlegungen an Mittelschulen)

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KomiteeKantonsrat
Nummer51.13.02
TitelKürzungsmassnahme K20 - Zusammenlegung einzelner Lektionen an Mittelschulen (Titel der Antwort: Klassenzusammenlegungen an Mittelschulen)
ArtKR Interpellation
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungBildungsdepartement
Eröffnung25.2.2013
Abschluss5.6.2013
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 25. Februar 2013
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 21. Mai 2013
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
5.6.2013Wortmeldung

ist mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden.

Ich habe diese Frage gestellt, weil ich wissen wollte, ob nicht doch bei dieser Sparmassnahme Art. 56 Abs. 2 des Mittelschulgesetzes verletzt wird. Die Regierung antwortet mir, es geht hier um die Frage der Methodenfreiheit für Lehrpersonen. Man könne, wenn auch nur in Ausnahmefällen, von einem Gesetzesartikel abweichen. Er würde, wenn überhaupt, nur ganz leicht und in vertretbarem Mass berührt. Mich erstaunt diese Antwort. Kann man denn ein Gesetz ein bisschen mehr oder weniger einhalten? Es wird mir dann gesagt, der Klassenverband, die Klassengrösse, sei eben in keinem für die Mittelschulen massgeblichen Erlass festgehalten. Ja, leider. Daher kann aus rechtlicher Sicht davon abgewichen werden, juristisch ist das sicher korrekt. Es ist einfach die Frage, ob man von diesem Grundsatz nicht nach Treu und Glauben ausgehen kann, weil es eben so selbstverständlich ist, muss es ja nicht in einem Gesetz festgelegt sein. Dann kann man sich fragen, ist alles erlaubt, was nicht verboten ist und ich frage mich, ist es auch sinnvoll?

Die Regierung meint, Beispiele aus anderen Kantonen zeigten, dass auf Stufe Mittelschule die erfolgreiche Wissensvermittlung auch in einer anderen Form als dem Klassenverband erreicht werden könnte. Belege für diese Behauptung gibt es aber nicht. Denn einzig die Tatsache, dass andernorts so etwas versucht wurde, ist noch kein Beweis, dass erfolgreich Wissen vermittelt wurde. Meine Informationen bei Lehrpersonen und Schülerinnen und Schülern, die dieser Lehrform ausgesetzt wurden, brachte ganz andere Aussagen. Die Lehrpersonen finden es eine Zumutung, die Schülerinnen und Schüler eine Lachnummer. Erziehungswissenschaftliche Studien zeigen seit langem, dass die Unterrichtsqualität mit dem Betreuungsverhältnis von Lehrerinnen und Lehrer zu Schülerinnen und Schülern zusammenhängt, wie ich das in der Interpellation dargelegt habe. Beim Lehren auf dieser Altersstufe ist es notwendig das Verstehen zu überprüfen und Unklarheiten auszuräumen. Das ist der entscheidende Punkt. Es sind hier Jugendliche – auch wenn Regierungsrat Kölliker dieses Wort mittlerweilen als etwas befremdend empfindet – es sind keine Erwachsenen. Lehrpersonen sind nicht a priori gegen Neuerungen, aber wir lassen uns nicht ein X für ein U vormachen. Wir sind gegen eine Sparmassnahme, die uns mit pseudopädagogischen Argumenten noch das Ziel verwedelt. Es geht nur darum, die Schulen müssen sparen – Punkt. Alles andere ist Beilage.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013