Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden.
Ich danke der Regierung für die Beantwortung meiner Fragen. Bereits im Jahre 2011 hatte die Regierung angekündigt, man wolle das Abgeltungsverfahren bei Wildschäden überdenken. Es sei unbestritten, dass die Jagd - auch wenn sie alle technischen Hilfsmittel ausschöpfe - nicht in der Lage sei, die rasante Bestandesentwicklung beim Schwarzwild so einzugrenzen, dass Wildschäden flächendeckend auf ein tragbares Mass reduziert werden können. Wie die Regierung schreibt, sei es ein zentrales Anliegen, eine Abgeltungsrichtlinie auch für den Bereich Feld zu erstellen. Die Jagdwildschäden sind schon länger ein Thema und es war geplant, dieses Problem noch vor der Jagdgesetz-Revision anzugehen und mittels Verordnung zu regeln. Und was ist nun? Nun schiebt die Regierung das Ganze auf die lange Bank und will die Verordnung erst mit der Revision des Jagdgesetzes im 2014 angehen. Sie bekräftigt zwar in ihrer Antwort, dass die Fortpflanzungsrate bei den Wildschweinen zwischen 200 und 300 Prozent beträgt und die Jagd nicht genüge, um den Bestand zu regulieren. Die Regierung erwähnt, dass es im kantonalen Vergleich eher wenige Schäden und auch eher wenige Wildschweine gebe. Sie empfiehlt daher funktionstüchtige Abwehrmassnahmen in der Landwirtschaft, wie z.B. die Installation von Elektro-Zäunen. So geht das nicht. Die Regierung täte gut daran, sich selbst vor Ort mal ein Bild zu machen und die Schäden zu besichtigen. Die Abgeltungsregelung muss dringend an die Hand genommen werden. Aber nicht nur das, grundsätzlich muss das Problem an der Wurzel angepackt und dafür gesorgt werden, dass die Population nicht weiter ansteigt. Der Bestand beim Schwarzwild muss so eingegrenzt werden, dass Wildschweinschäden flächendeckend auf ein tragbares Mass reduziert werden können. Dafür braucht es dringend funktionstüchtige Abwehrmassnahmen, eine Spezialbewilligung für Nachtsichtzielgeräte. Elektrozäune können doch auf den Alpen nicht kilometerweit verlegt werden, das steht in keinem Verhältnis und Treibjagden werden zum Teil sehr kritisch beurteilt. Nachdem u.a. auch die Nachbarkantone Thurgau und Zürich im Vorfeld bereits Nachtsichtzielgeräte bewilligt haben, hätte ich von unserer Regierung mehr Mut zur Entscheidfindung erwartet. Das Problem ist längst erkannt und angekommen - es liegt eine machbare Lösung vor, welcher gemäss Medienberichten dem St.Galler Kantonstierarzt Albert Fritsche nichts entgegensteht, und von Hans-Ulrich Huber, Geschäftsführer beim Schweizer Tierschutz begrüsst wird. Also packen wir es gemeinsam an.