Geschäft: Durch bürokratische Hürden wird Menschen mit einer schweren Sprachbeeinträchtigung die Kommunikation erschwert und verunmöglicht (Titel der Antwort: Kommunikationsgeräte für Kinder und Jugendliche mit einer schweren Sprachbeeinträchtigung)
Komitee | Kantonsrat |
---|---|
Nummer | 51.13.11 |
Titel | Durch bürokratische Hürden wird Menschen mit einer schweren Sprachbeeinträchtigung die Kommunikation erschwert und verunmöglicht (Titel der Antwort: Kommunikationsgeräte für Kinder und Jugendliche mit einer schweren Sprachbeeinträchtigung) |
Art | KR Interpellation |
Thema | Gesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe |
Federführung | Bildungsdepartement |
Eröffnung | 26.2.2013 |
Abschluss | 5.6.2013 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
---|---|---|---|
1.8.2019 | Person | Beteiligung - Baumgartner-Flawil | 5.8.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
---|---|---|---|
5.6.2013 | Wortmeldung | die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung zufrieden. Ich danke der Regierung für die Beantwortung unserer Interpellation. Die Haltung der Regierung, die Kommunikation auf allen Ebenen zu fördern, auch die der Schülerinnen und Schüler mit einer geistigen Behinderung, ist für die beteiligten Personen eine nicht zu unterschätzende Aussage. Durch den Rückzug der Invalidenversicherung (abgekürzt: IV) aus dem Sonderschulbereich nach der Einführung des Neuen Finanzausgleichs, sind bestimmt gewisse Kompetenzen bzw. Verantwortlichkeiten neu zu definieren. Für uns ist die Tatsache wichtig, dass die Regierung die Anschaffung von Kommunikationsgeräten als Unterrichtslehrmittel nie in Abrede stellt. In der Bundesverfassung sowie in der Kantonsverfassung ist die Unentgeltlichkeit des Unterrichtes gewährleistet. In den Betriebsbeiträgen sind unter anderem die für die Sonderschulung erforderlichen Lehrmittel enthalten. Schülerinnen und Schüler einer Sonderschule kann durch die IV ein Gerät abgegeben werden, wenn das Gerät auch ausserhalb der Schule für die Pflege des Kontaktes Verwendung findet. Diesbezüglich ist das gefällte Urteil des Bundesgerichtes vom März 2013 hilfreich, das an die Kommunikationsfähigkeit der Personen keine zu hohen Anforderungen zu stellen seien. Die Antwort der Regierung signalisiert auch Kooperation in der Zusammenarbeit zwischen IV-Stelle und Verwaltung. Der Schlusssatz weckt Hoffnung, dass die Präzisierung des Bundesgerichtsurteils ein weiterer Schritt zu einer schweizerischen Praxis in der Beschaffung von Kommunikationsgeräten ist. | Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013 |