Geschäft: Festlegung eines Lohnverhältnisses von 1 zu 20 bei der St.Galler Kantonalbank

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.13.05
TitelFestlegung eines Lohnverhältnisses von 1 zu 20 bei der St.Galler Kantonalbank
ArtKR Motion
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung27.2.2013
Abschluss25.2.2014
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag der Regierung vom 21. Januar 2014
VorstossWortlaut vom 27. Februar 2013
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person8.10.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
25.2.2014Eintreten39Zustimmung66Ablehnung15
Statements
DatumTypWortlautSession
25.2.2014Wortmeldung

(im Namen der Mehrheit der GLP/BDP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten.

Wir sind gegen Lohnfestlegungen für die privatwirtschaftlichen Unternehmen, wir müssen aber feststellen, dass der Kanton St.Gallen Mehrheitseigner ist und deswegen dieses Kriterium des rein privatwirtschaftlichen Unternehmens aus unserer Sicht nicht gegeben ist. Das heisst, die Kantonalbank muss sich irgendwann entscheiden, will sie jetzt ganz privat sein oder will sie ein Staatsbetrieb sein. Sie liegt momentan dazwischen, sie besitzt aber eine Staatsgarantie, der Staat bürgt dafür und deshalb denken wir, dass es dann auch gerechtfertigt ist, dass der Staat bei den Löhnen reinredet, auch auf diese etwas unkonventionelle Art und Weise, wie es in der Motion gefordert ist. Wir müssen einfach irgendwann entscheiden, was wir bei der St.Galler Kantanalbank (SGKB) wollen. Aber die SGKB kann nicht hingehen und sagen, bitte redet uns bei der Strategie nicht rein, bitte redet uns bei der Entlöhnung nicht rein, aber bitte stärkt uns den Rücken und gebt uns diese Staatsgarantie, welche es uns ermöglicht, erfolgreich zu wirtschaften.

Wir möchten hier ein Umdenken und eine Diskussion bewirken über die Zukunft der SGKB, die einfach irgendwann aus diesem «Zwitterdasein» raus muss.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014
25.2.2014Wortmeldung

Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Auf die ausführliche Begründung der Motion möchte ich Wasserfallen-Goldach auch im Namen der CVP-EVP-Fraktion erwidern und auch ein paar Punkte beleuchten, wieso die CVP-EVP-Fraktion auf diese Motion nicht eintreten wird.

Wasserfallen-Goldach, ich glaube, Sie haben hier nicht alles richtig gelesen, was die Regierung in ihrer Begründung zum Nichteintreten auf die Motion mitteilt. Ich möchte auch klar festhalten in diesem Saal, dass keine über- oder unverhältnismässigen Lohnbezüge stattgefunden haben und deshalb auch staatspolitisch kein Handeln gefordert wird. Ich habe erstaunt gehört, dass Sie gesagt haben, dass unsere Verantwortung in der St.Galler Kantonalbank untätig gewesen ist. Ich glaube, wenn Sie die Motionsbegründung durchlesen, stellt die Regierung fest, dass das in der Motion geforderte Lohnverhältnis von 1:20 für den Präsidenten der Geschäftsleitung und 1:6 für den Verwaltungsratspräsident eingehalten ist. Wasserfallen-Goldach, es geht hier nicht um einen Lohnvergleich. Sie finden immer wieder Leute, die vielleicht mehr oder weniger verdienen, aber hier geht es um die Frage der Verhältnismässigkeit der Entschädigung. Und genau auch in der Frage der Zuständigkeit der Entschädigungsfrage liegt ja jetzt die Kernaufgabe beim Verwaltungsrat und ab 2015 bei der Generalversammlung. Ich möchte auch hier sagen, wenn man die Begründung der Regierung liest, dass der Verwaltungsrat seine Verantwortung sehr korrekt wahrgenommen hat. Es war nicht allein Regierungsrat Gehrer und es wird auch nicht allein Regierungsrat Gehrer sein, der ab 2015 hier schaut. Wenn man Ihre Begründung liest, mit dem Hinweis auf die volkswirtschaftliche Bedeutung der SGKB, dann ist das ein klarer Widerspruch, denn auch die Regierung erkennt und wünscht eine marktgerechte und leistungsgerechte Entschädigung, aber da ist sie im Konkurrenzumfeld der Finanzbranche gefordert, damit gute Leistungs- und Verantwortlichkeitsträger weiterhin zum Erfolg der SGKB beitragen können und den Herausforderungen, welche in der Finanzbranche bestehen gewachsen sind. Jetzt hier auf gesetzesstufe Entschädigungsrichtlinien zu machen, da staune ich. Ich staune, dass dies aus dieser Ecke des Kantonsrates Gesetze gefordert wird, von Seiten der Fraktion, die sonst eigentlich lieber Deregulierungen anstrebt, aber hier möchte sie Regulierungen einführen.

Aufgrund dieser Ausführungen fordere ich Sie entschieden auf, unserer Kantonalbank, die sehr erfolgreich gearbeitet hat und auch hier nicht überbordet hat, keine zusätzlichen Fesseln mit einem Gesetzesartikel aufzulegen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014
25.2.2014Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten.

Für uns ist die SGKB immer noch die Bank des Kantons St.Gallen und damit noch nicht privat, sondern im Einflussbereich der öffentlichen Hand, des Bürgers im Kanton St.Gallen und dementsprechend ist es auch die Staatsgarantie, subsidiär Verantwortungen trägt.

Bei den Begründungen der Regierung kann man sagen, es kam, wie es kommen musste. Eine der Begründungen ist die abgelehnte 1:12 Initiative. Sie übersieht aber, dass breite Teile der Bevölkerung ein sehr grossen Unbehagen gegenüber des Öffnens der Lohnschere haben, gegenüber den hohen Löhnen im Vergleich zu den tiefen Löhnen. Hier ist ein breites Missbehagen vorhanden. Es hat sich ausgedrückt in der Abzockerinitiative, die ganz deutlich angenommen wurde. Aber hier im Rat sind wir uns wahrscheinlich einig, dass dieses Werkzeug nicht sehr grosse Wirkung zeigen wird. Der Frust der Bürgerinnen und Bürger über die Politik und über die mangelnde Umsetzung, wie auch die mangelnde Schärfe der Werkzeuge, das zeigt sich dann in der Verdrossenheit und verschärft auch gegenüber der Personen der Wirtschaft, die sich hier bedienen.

Ich glaube, hier ist es wichtig, dass der St.Galler Kantonsrat ein klares Zeichen setzt. Die Zahlen hat Wasserfallen-Goldach geliefert, und wenn ich jetzt spezifisch auf die SGKB schaue, dann stelle ich fest, dass diese im letzten Jahr, im 2013, einen abrupten Strategiewechsel vorgenommen hat, in dem im Juni bekanntgegeben wurde, dass die Hyposuisse Zürich aufgelöst wird und die Hyposuisse Genf wird verkauft. Das hat zur Folge, dass man in einem Bereich praktisch vollständig aufgibt mit Verlusten. Das können Sie nachlesen in Rückstellungen, die getätigt wurden und in den Geschäftsberichten auch deklariert wurden. Eigentlich müsste das ja zu Rückschlüssen führen bei den Entschädigungen in der Geschäftsleitung und beim Verwaltungsrat, der seit Jahren keinen grossen Veränderungen unterworfen war. Sie können aber den Zahlen, welche Wasserfallen-Goldach geliefert hat, entnehmen, dass es trotzdem weiter nach oben geht. Das ist nicht die Verantwortlichkeit, die die Verantwortlichen der SGKB im Bereich der Geschäftsleitung und des Verwaltungsrates haben, das ist ein Nichtübernehmen der Verantwortung auch im Bereich der erfolgenden Entlöhnung.

Diese Motion grenzt klar ein und zeigt auch, dass der Kantonsrat seine Verantwortung für die SGKB übernimmt.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014
25.2.2014Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Wir distanzieren uns nicht von einem weiteren Mitglied unserer Fraktion, sondern wir stellen fest, dass in dieser Frage nicht die gleichen Meinungen und Stossrichtungen vorherrschen bei der grossen Mehrheit in unserer Fraktion, obwohl durchaus auch beim einen oder andern unserer Mitglieder gewisse Fragen in diesem Zusammenhang nicht immer zwingend ganz einfach zu beantworten sind. Weshalb ich nun das Wort im Namen der Fraktion ergriffen habe und nicht auf einen Fehler vor mehr als 20 Jahren in diesem Parlament zurückkomme, nämlich die Teilprivatisierung der SGKB, die ist nun eine Tatsache. Damals hatte ich als einer der Amtsältesten zugestimmt, würde heute aber nur noch ein Ja oder Nein zu einer kompletten Lösung, entweder haben wir eine private Bank, oder wir haben eine Bank mit Staatsgarantie, da müsste man es wie im Kanton Zürich machen, nämlich den ganzen Aktienbestand in der eigenen Hand halten. Was aber die Überlegung und das Ziel einer Mehrheit unserer Fraktion oder wahrscheinlich fast geschlossen von unserer Fraktion ist, wir möchten nicht Einzelfragen über Aufträge an die Regierung lösen, sondern wir möchten eigentlich die Basis für einen verantwortungsvollen Umgang mit der SGKB, damit spreche ich den bisherigen Umgang nicht als verantwortungslos an, aber wir möchten, dass der Kantonsrat, solange es eine Staatsgarantie gibt und der Kanton damit auch eine Mehrheit der Aktien in der Hand hält, wobei das ja unter Umständen von der Staatsgarantie auch bei einer tieferen Beteiligung denkbar wäre, solange der Staat im Notfall einschreiten, eingreifen und unterstützen müsste, wollen wir, das ist eine ganz einfach Zielsetzung, dass die Aktionärsrechte in absehbarer Zeit durch diesen Rat wahrgenommen werden und nicht mehr durch die Regierung. Deshalb werden wir in nicht allzu ferner Zukunft einen entsprechenden Vorstoss einreichen, der dann auch Folgefragen, wenn die Kompetenz dann beim Kantonsrat liegt, sowie auch anderer Fragen, wie die Nomination für den Verwaltungsrat bzw. wer vertritt die Aktien an der Generalversammlung mit welchem Auftrag ausdiskutiert werden, ohne Geschäftsgeheimnisse zu verletzen.

Sie dürfen davon ausgehen, dass wir uns für das Wohl der Kantonalbank mit dem erwähnten Vorstoss einsetzen werden.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014
25.2.2014Wortmeldung

Präzisierung: Lediglich eine Minderheit der SVP-Fraktion ist für Eintreten auf die Motion.

Eine Präzisierung zu Ammann-Rüthi: Er war erstaunt, dass solche Regulierungen von dieser Fraktion kommen. Ich möchte hier klar festlegen, es kommt nicht von der Fraktion, es ist eine Minderheit der SVP-Fraktion, die diese Motion eingereicht hat, damit wir hier Klarheit haben.

Die restlichen Ausführungen zur Fraktionsmeinung wird Güntzel-St.Gallen halten.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014
25.2.2014Wortmeldung

(im Namen der Motionäre): Auf die Motion ist einzutreten.

Ich glaube, es sind sich alle einig, dass die St.Galler Kantonalbank (SGKB) für den Kanton St.Gallen eine sehr grosse volkswirtschaftliche Bedeutung hat als Arbeitgeberin, Lehrlingsausbildnerin, Steuerzahlerin und Kreditversorgerin für die Wirtschaft spielt die SGKB eine entscheidende Rolle für den Standortkanton. Mit der Aktienmehrheit von 54,8 Prozent und der gegebenen Staatsgarantie trägt der Kanton St.Gallen allerdings auch eine grosse Verantwortung und gleichzeitig auch entsprechende Risiken am Geschäftsverlauf der SGKB, deshalb ist der Kanton in jeglicher Hinsicht an deren nachhaltiger Entwicklung interessiert. Die Lohnpolitik des vergangenen Jahrzehnts war für die Verhältnisse einer stark regional verwurzelten, mittelgrossen Staatsbank in keiner Art und Weise nachhaltig. Die Mitglieder des Verwaltungsrates bezogen 2012 (die Zahlen 2013 sind noch nicht bekannt) insgesamt ein Gehalt von rund 1,14 Mio. Franken, das totale Gehalt der fünf Geschäftsleitungsmitglieder betrug im selben Jahr 4,1 Mio. Franken. Vor etwas mehr als zehn Jahren, im Jahr 2001 betrug die Entschädigung des ganzen Verwaltungsrates noch 0,7 Mio. Franken und die Entlöhnung der gesamten Geschäftsleitung 2,08 Mio. Franken, ein Betrag von 0,6 Mio. Franken wurde zu dieser Zeit dem Präsidenten der Geschäftsleitung ausbezahlt. Damit hat sich die Entlöhnung der Chefetage der SGKB im vergangenen Jahrzehnt fast verdoppelt. Im Geschäftsjahr 2012 erhielt der CEO der SGKB 1,16 Mio. Franken, das ist mehr, als der Chef der SBB erhält und auch mehr, als der Präsident der Schweizerischen Nationalbank und übrigens erneut mehr, nämlich um präziser zu sein Fr. 46'000.- mehr, als dies im Vorjahr 2011 der Fall war. Vergleicht man dies mit der SBB, welche immerhin 30'000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt oder dem Präsidenten der Nationalbank, welcher wahrscheinlich für die gesamte schweizerische Volkswirtschaft eine doch noch etwas grössere Verantwortung trägt, mögen diese Zahlen, zumindest meiner Ansicht nach, für grosses Erstaunen sorgen.

Als weiter störend erweisen sich ausserdem Ereignisse, wie das Folgende: Obwohl sich der Konzerngewinn zwischen dem Geschäftsjahr 2010 und 2011 um 7,2 Prozent reduzierte, hatte diese Gewinneinbusse keinerlei Einfluss auf die Entschädigung des CEO. Zwar sank dadurch sein variables Gehalt um Fr. 100'000.-, gleichzeitig wurde aber auch sein Fixsalär um den eben gleichen Betrag nach oben angepasst, so dass dieser unter dem Strich genau gleich viel kassierte.

Diese bedenkliche und für mich nicht nachvollziehbare Entwicklung gilt es von Seiten Mehrheitsaktionär zu stoppen. Es darf in den nächsten zehn Jahren nicht so weitergehen. Wie eine deutliche Mehrheit des Stimmvolkes, war auch ich ein klarer Gegner der 1:12 Initiative. Der Staat soll nicht pauschal in die Lohnstruktur von privaten Unternehmungen eingreifen. Dennoch, wie Sie sich hoffentlich noch erinnern können, hat am 3. März 2013 das Stimmvolk die Initiative gegen die Abzockerei deutlich angenommen und damit ein ganz klares Verdikt gegen ungerechtfertigt überrissene Gehälter gesprochen und gleichzeitig auch die Aktionärsrechte gestärkt. Nicht der Staat als solches soll nun also die Gehälter von Geschäftsleitung und Verwaltungsräten absegnen, sondern die Besitzer der jeweiligen Unternehmungen, die Mehrheitsaktionäre. Im Fall der St.Galler Kantonalbank ist der Kanton Mehrheitsaktionär und Eigentümer. Die Generalversammlung der SGKB mit dem Kanton St.Gallen als Mehrheitsaktionär muss nun also die Vergütungen des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung genehmigen. Es macht doch deshalb Sinn, Richtlinien und Bandbreiten zu erlassen, die auch eine entsprechende Entscheidungsgrundlage für den Kanton als Mehrheitsaktionär bieten und auch verbindlich sind. Ansonsten bleibt die Regierung in diesem Zusammenhang auch künftig untätig und wird dieser wirklich unschönen Entschädigungsentwicklung auch weiterhin nur zuschauen. Obwohl ich die Kompetenz unseres Finanzdirektors und gleichzeitig Delegierten des Verwaltungsrates der SGKB, Regierungsrat Martin Gehrer, sehr wohl zu schätzen weiss, kann es doch nicht sein, dass dieser als Einzelperson im Auftrag des ganzen Kantons ohne genauere Vorgaben und Richtlinien «herumwerkeln» und Entschädigungen genehmigen kann. War dies bis anhin möglich, darf dies nach Annahme der Minderinitiative nun aber wirklich nicht mehr der Fall sein. Mit einem Lohnverhältnis von 1:20 bei der Geschäftsleitung und 1:6 beim Verwaltungsrat, übrigens immer in Relation zum tiefsten ausbezahlten Jahresgehalt von soeben ausgebildeten Bankkaufleuten und nicht etwa der Putzfrau, wird dieser fragwürdigen Lohnsteigerung Einhalt geboten und auf der anderen Seite auch klare Verhältnisse geschaffen. Gleichzeitig sind aber nach wie vor durchaus sehr markttaugliche Entschädigungen möglich, die derzeitige Entschädigung muss voraussichtlich nicht einmal gekürzt werden, wie dies die Regierung in ihrer Antwort bereits korrekt festgehalten hat.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014
25.2.2014Wortmeldung

Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Ich gebe Wasserfallen-Goldach in einem einzigen Punkt recht, nämlich indem, dass die SGKB quasi dem Staat gehört mit 54 Prozent Aktienbesitz. Das ist aber das Einzige, worin ich ihm recht gebe. Die SGKB bewegt sich in einem Umfeld in Konkurrenz mit privatwirtschaftlich organisierten Banken. Deshalb muss die Geschäftsleitung und der Bankrat unabhängig von der Politik bleiben können. Es kann nicht sein, dass die Politik Einfluss nimmt und beginnt zu regulieren, wo die Politik nichts zu suchen hat, nämlich in der Privatwirtschaft. Es ist deshalb in Zukunft schon eine Diskussion wert, ob die SGKB privatisiert werden soll oder nicht. Man kommt jetzt nämlich in einen Bereich, in dem die Diskussionen beginnen. Es ist eine Grundtendenz in der heutigen Zeit, dass Politik und Staat immer stärker Einfluss nehmen wollen in die Wirtschaft und sich immer stärken ausbreiten. Es ist noch nie gut gegangen, wenn die Politik und der Staat sich in die Wirtschaft eingemischt haben. Man sieht das an der Wettbewerbskommission oder an der FINMA, wie die jeden Tag die Schraube anziehen und die Privatwirtschaft einschränken wollen. Ich brauche kein Prophet zu sein, das kommt nicht gut. Der Kanton St.Gallen sollte jetzt nicht diesen gleichen Fehler begehen und in einen Markt reinreden, der unabhängig von Politik und Staat bleiben muss. Hier hat der Staat nichts zu suchen.

Ammann-Rüthi, Sie sehen, auch ich bin aus dieser Ecke und stimme mit ihnen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014