Geschäft: Immobilienstrategie der Spitalverbunde

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer40.13.02
TitelImmobilienstrategie der Spitalverbunde
ArtKR Berichterstattung
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungGesundheitsdepartement
Eröffnung19.4.2013
Abschluss17.9.2013
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAnträge der vorberatenden Kommission vom 19. August 2013
ErlassErgebnis der einzigen Lesung vom 17. September 2013
BotschaftBericht der Regierung vom 14. Mai 2013
AntragKommissionsbestellung vom 3. Juni 2013
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste Stand: 5. Juni 2013
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
17.9.2013Anträge der vorberatenden Kommission zu Abschnitt 6 Bst. b90Zustimmung24Ablehnung6
Statements
DatumTypWortlautSession
17.9.2013Wortmeldung

zu Gemperle-Goldach:

Gemperle-Goldach hat in seinen Ausführungen wieder einmal von einem Baumoratorium in den St.Galler Spitälern gesprochen. Ich möchte einmal von jemandem die Antwort haben, wo effektiv ein Moratorium für die St.Galler Spitäler vorhanden war. Es ist korrekt, dass 1998 oder 1999 eine grosse Spitalvorlage abgelehnt wurde und die Regierung jetzt die Begründung immer wieder ins Feld führt, der Rat weise jede Vorlage zurück, welche sich um Investitionen zu Spitalrenovationen handelt. Dies ist einfach nicht korrekt. Das zeigt auch die Interpellation auf, welche letztes Jahr beantwortet wurde. Es waren Investitionen von rund 270 Mio. Franken in den St.Galler Spitälern. Gemperle-Goldach, bringen Sie mir eine Vorlage, die der Rat seit 2004 im Spitalwesen abgelehnt hat, wo es um Investitionen ging. Wir sprechen hier von der Pathologie, wir sprechen vom Haus 24, wir sprechen vom Spital Linth, wir sprechen von der Notfallstation. Jedes Projekt wurde durchgewiesen. Ich gebe Ihnen recht, dass in den Regionalspitälern die Entwicklung vielleicht nicht gleich voran getrieben wurde, aber das hat die Regierung so gewollt und uns keine Vorlagen bis zum jetzigen Thema vorgelegt.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
17.9.2013Wortmeldung

Ratspräsident stellt Kenntnisnahme vom Bericht fest.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
17.9.2013Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Der vorliegende Bericht stellt ausführlich und klar die Ausganslage dar, insbesondere die bisherige Entwicklung und die Eigentumsverhältnisse von Spitalimmobilien in anderen Kantonen sowie die wichtigen Aspekte einer Eigentumsübertragung der Spitalimmobilien im Kanton St.Gallen. Insbesondere wird auch aufgezeigt, welche Fragen zur Klärung anstehen, um eine optimale Vorlage über die Übertragung der Immobilien der Spitalverbunde vorzulegen. Die Neuerungen der Finanzierungsgrundlage für stationäre Spitalleistungen, insbesondere auch mit Einführung der DRG's verhindern die Situation, auch der st.gallischen öffentlichen Spitäler wesentlich. Insbesondere hat sich der Wettbewerb zwischen öffentlichen und privaten Spitälern verstärkt. Mit der ebenfalls neuen Öffnung der Kantonsgrenzen für allgemein versicherte Patienten allerdings Wettbewerbssituation zwischen den öffentlichen Spitälern der verschiedenen Kantone. Es darf in diesem Zusammenhang daran erinnert werden, dass die Belastung des Kantonshaushaltes für ausserkantonale Hospitalisationen unerwartet hoch und schmerzhaft ausfällt. In dieser Situation ist es unabdingbar, dass die kantonalen Spitäler in ihrer Planung und Entwicklung keine schlechteren Bedingungen haben, wie die privaten oder öffentlichen ausserkantonalen Spitäler. Durch die langwierigen politischen Entscheidungsprozesse bei den jetzigen Besitzverhältnissen sind die öffentlichen Spitäler im Kanton St. Gallen ungünstig positioniert. Durch eine Übertragung der Spitalimmobilien kann dieser Wettbewerbsnachteil ausgeglichen werden.

Zur Position der CVP-EVP-Fraktion: Ziel dieses Vorganges muss es sein, die öffentlichen Spitäler, die flächendeckend den Kanton versorgen sollen, weiter zu stärken. Dazu scheint ein politisch und juristisch möglichst klares, aber auch zügiges Vorgehen angezeigt. So müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass in zahlreichen anderen Kantonen dieser Schritt schon längstens vollzogen worden ist so z.B. im Aargau und in Luzern, die Ähnlichkeiten in der Spitalversorgung mit dem Kanton St.Gallen aufweisen, insbesondere aber auch in benachbarten Kantonen Glarus, Schwyz, Graubünden und Appenzell Ausserrhoden. Auch in den Kantonen Zürich und Thurgau ist eine Übertragung vorgesehen. Somit kann zur Beschleunigung des Prozesses im Kanton St.Gallen auf Erfahrungen verschiedener Kantone zugegriffen werden, ohne dass in allen offenen Fragen eine eigenständige Abklärung zwingend erfolgen muss. Auch im Bericht zeigt die Regierung auf, dass gewisse Aspekte aufgrund von Erfahrungen in anderen Kantonen, aber auch aufgrund der Ausgangslage im Kanton St.Gallen kaum vertieft diskutiert werden müssen. Dazu gehört, dass die Spitalimmobilien als Sacheinlage übertragen werden und zwar an die Spitalverbunde und nicht an lmmobiliengesellschaften. Der Übertragungswert der Gebäude sollte dem Restwert basierend auf Anschaffungs- oder Wiederbeschaffungswert entsprechen. Übertragungskosten sollen durch Kanton und Spitalverbunde anteilsmässig getragen werden. Offene Fragen sind, ob die Übertragung mit oder ohne Land erfolgen soll, wobei bei einer Übertragung ohne Land eine komplizierte und vermutlich langwierige juristische Regelung eines Baurechtsvertrages anstünde. Weiterhin ist zu entscheiden, ob nur betriebsnotwendige Immobilien oder alle zum Spitalbetrieb zählenden Immobilien übertragen werden sollen. Hier sollten nach Meinung der CVP-EVP Fraktion, wie auch im gelben Blatt gefordert, alle Gebäude übertragen werden. Eine Teilübertragung würde das Risiko unklarer Verhältnisse, schlechter Planbarkeit und eben träger, langsamer Abläufe bei Bauprojekten mit sich bringen. Eine elementare Frage erscheint uns auch: Wie geht man um mit den Belastungen unserer Spitäler durch das langjährige Baumoratorium - gerade auch im Vergleich mit ausserkantonalen oder privaten Spitälern. Im Kanton Aargau sind beispielsweise Finanzhilfen durch den Kanton für neue Bauinvestitionen während einer Übergangszeit von zwölf Jahren möglich. Weitere komplexe Schritte stellen die Bewertung des Landes als Grundlage für einen Baurechtszins oder eine Übertragung dar, aber auch die Frage wie mit angefangenen Bauten und Projekten umzugehen ist, dies insbesondere, da bekanntlich im Kanton wichtige Bauvorhaben dringlich sind. Richtigerweise wird im Bericht erwähnt, dass die Übertragung der Spitalimmobilien die Spitalbauprojekte nicht verzögern darf. Zuletzt ist auch der Umgang mit Aufwertungsgewinnen offen. Hier steht die CVP-EVP-Fraktion für eine Lösung, bei der der Aufwertungsgewinn direkt und vollumfänglich an die Spitalverbunde weiter gegeben und nicht dem Kanton zur freien Nutzung überlassen wird. Gewisse Schritte in diesem Prozess sind unumgänglich zeitintensiv, so etwa die Ermittlung der Gebäude- und Landwerte. Die Regierung geht im Bericht davon aus, dass dem Kantonsrat eine Vorlage zur Übertragung der Spitalimmobilien im Jahr 2016 unterbreitet werden kann. Ausgehend davon, dass diese komplexe Vorlage dann nochmals diskutiert und darüber abgestimmt werden muss, wird wohl erst in den Jahren danach, dann die Umsetzung stattfinden. Dieser lange Zeitraum ist zwar nachvollziehbar, stellt aber doch einen Wettbewerbsnachteil für die St.Galler Spitäler dar. Die CVP-EVP-Fraktion nimmt zustimmend Kenntnis vom Bericht, bittet die Regierung jedoch um raschere Vorlage zur Übertragung der Spitalimmobilien, sodass das Parlament noch in dieser Legislatur die Vorlage behandeln kann. Zudem soll nicht jede der offenen Fragen mit allen denkbaren Varianten juristisch voll abgeklart dargestellt werden. Stattdessen sollen Varianten bevorzugt werden, die den Übertragungsvorgang möglichst einfach und rasch ermöglichen und die die öffentlichen Spitäler stärken. Zuletzt noch einige Worte zum entscheidenden Zielkonflikt, der hinter dem Vorgang steht: Je weniger Volk oder Kantonsrat Einfluss auf die Ausgestaltung des Spitalwesens nehmen, desto schneller und flexibler sind die Spitalverbunde am Markt. Je mehr Auflagen den Spitälern auferlegt werden, desto weniger Handlungsfreiheit bleibt ihnen: Eine Haltung nach dem Motto «wer zahlt, befiehlt» ist mehrfach falsch. Der Kanton muss schon heute aufgrund der neuen Spitalfinanzierung auch bei Privatspitälern und ausserkantonalen Spitälern den Kantonsanteil der Kosten übernehmen, hat jedoch keine Einflussmöglichkeit auf diese Spitäler. Wird den kantonalen Spitälern nicht mehr Autonomie zugestanden, werden noch mehr Patienten in die Spitäler abwandern, bei denen der Kanton keinerlei Mitspracherecht hat. Zudem zeigt die Geschichte, dass die «Mitsprache» des Kantonsrates zu einem langjährigen Baumoratorium und relativem Stillstand geführt hat, während sich das Umfeld beständig rasch verändert. Auf diese Herausforderung gilt es zu reagieren. Die CVP-EVP Fraktion unterstützt in diesem Zusammenhang, dass die Kompetenzen von Kantonsrat, Regierung und Gesundheitsdepartement nach einer Immobilienübertragung klar aufgezeigt werden. Es gilt aber eine Lösung zu finden, bei der einerseits unsere öffentlichen Spitäler möglichst gut im Wettbewerb stehen, andererseits Volk bzw. Kantonsrat wichtige, grundlegende Entwicklungen der stationären Gesundheitsversorgung mitbestimmen können.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
17.9.2013Wortmeldung

Kommissionspräsident: Auf die Vorlage ist einzutreten. Den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Die vorberatende Kommission zum Grundlagenbericht der Regierung zur lmmobilienstrategie der Spitalverbunde tagte am 19. August 2013. Sowohl die Gesundheitschefin wie auch der Bauchef informierten die Kommission ausführlich über die Vor- und Nachteile sowie die Problematiken im Zusammenhang mit einer allfälligen Übertragung der Spitalbauten respektive Liegenschaften an die Spitalverbunde. Zentrale Herausforderungen lassen sich mit folgenden Stichworten zusammenfassen:

  • Übertragungswert

  • Übertragungsform

  • Übertragung mit oder ohne Land

  • Finanzierung der Übertragungskosten

  • Zeitpunkt der Übertragung

  • Umgang mit angefangenen Bauten

  • Kompetenzen von Kantonsrat, Regierung und Spitalverbunden

Diese Themen wurden von Experten des Gesundheits- wie auch des Baudepartementes erörtert und mit der Kommission diskutiert. Zudem wurde auch der Verwaltungsrat wie auch ein CEO einer Spitalregion über die Vor- und Nachteile einer Übertragung angehört. Dabei stellte sich klar heraus, dass sowohl seitens Verwaltungsrat wie auch Geschäftsleitungen eine Übertragung begrüsst würde. Gesamthaft wurde der Bericht von der vorberatenden Kommission gut aufgenommen. Die vorberatende Kommission anerkennt, dass wegen der neuen Spitalfinanzierung, welche den Wettbewerb unter den Spitälern erhöht hat, ein Handlungsbedarf hinsichtlich der Eigentumsfrage der Spitalimmobilien besteht. Die vorberatende Kommission befürwortet, dass die Spitalverbunde im zunehmenden Wettbewerb über gleich lange Spiesse wie die privaten Anbieter verfügen sollten. Bei einer Immobilienübertragung könnten die Spitalverbunde rascher und flexibler über die baulichen Investitionen entscheiden. Aus diesem Grund ist die vorberatende Kommission mehrheitlich der Ansicht, dass eine Übertragung der Immobilien sinnvoll und richtig ist. Die vorberatende Kommission unterstützt die von der Regierung vorgeschlagenen Eckwerte einer solchen Übertragung.

  • Erstens sollen die bestehenden Bauten in der Form einer Sacheinlage erfolgen.

  • Zweitens soll die Schaffung einer eigenen Immobiliengesellschaft, welche diese Bauten in ihrem Eigentum hätte, nicht weiter verfolgt werden.

  • Drittens sollten alle bestehenden Bauten, welche heute von den Spitalverbunden benötigt werden, übertragen werden.

Um diesem Anliegen Rechnung zu tragen, schlägt die Kommission vor, unter Ziffer 1 Buchstabe c zu streichen. Diesem Antrag hat die Kommission einstimmig zugestimmt. Die Frage, ob den Spitalverbunden lediglich die Bauten zu übertragen seien, oder auch gleich das Land, soll nach Mehrheit der Kommission von der Regierung weiter geprüft werden. Konkret bedeutet dies, dass diese Fragestellung nicht heute im Rahmen des Grundlagenberichtes entschieden werden soll, sondern erst beim Vorliegen der eigentlichen Botschaft. Der Kommission ist es ein Anliegen, dass mit der Botschaft auch der Fragen nachgegangen wird, welche Kompetenzen dem Kantonsrat, der Regierung und dem Gesundheitsdepartement zukommen, falls die Immobilien den Spitalverbunden übertragen werden. Aus diesem Grund schlägt Ihnen die Kommission einstimmig unter Ziff. 2 Bst. e neu vor. Entgegen der Regierung, welche die eigentliche Botschaft zur Übertragung der Immobilien dem Kantonsrat im Jahre 2016 zur Beratung unterbreiten wollte, ist die vorberatende Kommission der Ansicht, dass diese Vorlage noch in dieser Legislatur vom Kantonsrat zu entscheiden ist. Die Kommission verzichtet zwar auf eine zusätzliche Ziffer betreffend dieser Zeitvorgabe. Es gab aber dazu eine explizite Abstimmung, welche mit 11 zu 3 bei einer Enthaltung klar ausgefallen ist. Für die Kommission ist diese zeitliche Frage nicht nur ein Wunsch, sondern ein Muss. Die vorberatende Kommission hat in der Schlussabstimmung mit 12 zu 1 bei 2 Enthaltungen dem Bericht wie auch dem gelben Blatt zugestimmt.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
17.9.2013Wortmeldung

Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
17.9.2013Wortmeldung

Ich möchte einfach präzisieren, Regierungsrat Willi Haag, wir haben immer, seit uns diese Zahlen vorliegen, diese insgesamt 465 Mio. Franken, wir haben immer differenziert was B+R ist und was Investitionen sind. Was mir aber neu ist und das höre ich in diesem Rat und insgesamt zum ersten Mal, dass die Regierung differenziert in Bezug auf das Moratorium. Zeigen Sie mir ein Zeitungsinterview, dass Sie oder die Gesundheitschefin gegeben haben, wo diese Differenzierung in Bezug auf das Moratorium drin war. Bis heute war immer öffentlich die Rede davon, dass im ganzen Kanton, auf alle Spitalbauten ein Moratorium gegeben hat und es wurde noch nie differenziert und darum danke ich Ihnen sehr für diese Aussage. Wir werden uns bei Gelegenheit wieder daran erinnern.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
17.9.2013Wortmeldung

Regierungsrat: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Ich möchte mich ebenfalls bedanken für die grundsätzlich positive Aufnahme dieses Berichtes. Wir haben uns für diesen Bericht entschieden, weil wir von der Komplexität dieses ganzen Geschäftes «wollen wir übertragen, was wollen wir übertragen, zu welchen Bedingungen wollen wir übertragen, usw.» einmal die grundsätzlichen Überlegungen des Parlamentes spüren wollten, Sie rechtzeitig einbeziehen wollten, um jetzt zielgerichtet diese Vorlage vorbereiten zu können. Wir haben bewusst verschiedene Kantone angefragt. Man kann kritisieren, wir hätten früher kommen sollen. Ich muss Ihnen sagen, wir haben verschiedene andere Kantonsvorlagen geprüft. Wir sind nicht überzeugt, ob die anderen Kantone in allen Bereichen auch in zwanzig, dreissig Jahren noch glücklich sind, was man eben schnell jetzt geregelt hat. Wir sind auf gutem Wege. Vielleicht noch ein, zwei Bemerkungen die hier gefallen sind: Zum einen ist es die Frage, ist es sinnvoll, Rickert-Rapperswil-Jona, es ist keine Milliarde, ich kann Sie beruhigen, es ist tiefer was wir Ihnen im Oktober präsentieren werden, aber ist es richtig zu bauen, ohne dass der Verwaltungsrat nachher weiss, was getan wird und was es braucht? Wir haben das ausdrücklich besprochen. Seit Quadriga zwei, seit 2005 sind wir in allen diesen Planungen und Vorbereitungen, zu dem was wir Ihnen am 7. Oktober 2013 präsentieren, in engster Zusammenarbeit mit dem Spitalverwaltungsrat. Die sind jedes Jahr auf dem neuesten Stand der Planungen, den Überlegungen mit einbezogen worden. Dieser Verwaltungsrat will, dass wir jetzt dieses Moratorium unterbrechen, dass wir diesen Bau vollziehen und dass wir dann sauber abrechnen. Wenn Sie entschieden haben, ob und wie die Übertragungen stattfinden sollen und keine weiteren Verzögerungen passieren. Vielleicht noch zur Frage, Dietsche-Oberriet, Sie haben gefragt, was dann an Spitalvorlagen, die wir gebracht hätten seit 2004 nicht bewilligt worden sei. Diese Frage ist auch gut, ob es überhaupt am Moratorium gelegen hat. Die SVP-Fraktion hat eine detaillierte Anfrage gestellt über die Investitionen. Ich bitte Sie, die detaillierte Antwort auch detailliert zu beantworten und nicht in einer Schlussfassung BBU, B+R und Investitionen zusammenzuzählen. Das wäre nett und korrekt. Es gab ein Moratorium. Was haben wir wirklich gemacht seit 2000? Ich kann es Ihnen ganz einfach sagen: Das Moratorium betrifft die Regionalspitäler. Das war das Moratorium. Wir haben genau gemacht 2001, das war schon unterwegs, eine Teilsanierung in Wattwil, einen Bereich der Zimmer. 2005: Um 5 Mio. Franken ging es bei der Erneuerung des Notfalls, und dann kam noch die erste Etappe des Spitals Linth - fertig. Was wir inzwischen gemacht haben, ist am Kantonsspital St.Gallen, das nicht vom Moratorium betroffen war. Da haben wir Korrekturen gemacht an der Böschenmühle mit der Parkierung, dann haben wir Rechtsmedizin/Pathologie, dann haben wir das Logistikzentrum und jetzt sind wir beim Notfall dran. Das hat nichts mit dem Moratorium der Landspitäler zu tun, sondern es war notwendig diese Bauten vorzuziehen, damit wir eben in der Umsetzung des Masterplans diese neuen Vorlagen, die wir dann im Oktober präsentieren, überhaupt realisieren können und überhaupt den nötigen Platz haben. Das ist die Überlegung. Zweitens haben wir diese Vorlagen jetzt zusammengenommen, nicht aus Lust, sondern weil Sie in diesem Rat mit der Spitalplanung 2007 gesagt haben, dass wir mit der ersten Spitalvorlage auch aufzeigen müssen, was an allen anderen Spitälern geplant sei, damit die Leistungserfüllung auch infrastrukturell abgedeckt ist, ohne Lücken und ohne Überschneidung. Das war auch der Auslöser, Ihr Auftrag, dass wir diese Vorlagen jetzt miteinander bringen. Das vielleicht noch zu diesen Bemerkungen zu diesem Bericht. Wir haben diesen Bericht positiv entgegengenommen. Wir haben mit diesen Änderungen kein rotes Blatt gemacht, wir sind damit einverstanden und haben auch zur Kenntnis genommen, dass dieses Parlament in dieser Amtsdauer diese Botschaft beraten will. Ich danke Ihnen für die Zustimmung.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
17.9.2013Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Als Sprecher der FDP-Fraktion danke ich der Regierung für die umfassende und informative Botschaft. Diese gibt einen guten Überblick über die aktuelle Situation der Spitalimmobilien und über die Handlungsoptionen. Wertvoll ist auch der interkantonale Vergleich Die FDP-Fraktion ist klar für die Übertragung der Spitalimmobilien an die Spitalverbunde. Durch diesen Schritt wird insbesondere die unternehmerische Freiheit der Spitäler erhöht, die Handlungsfreiheit auch in zeitlicher Hinsicht gestärkt, die Flexibilität bezüglich der Investitionen und zwar sowohl im Bereich der Liegenschaften als auch bei der Medizinaltechnik usw. vergrössert und schliesslich, aber nicht zuletzt, wird das Verantwortung- und Kostenbewusstsein markant geändert. Die Übertragung der Spitalimmobilien an die Spitalverbunde ist wegen dieser Vorteile und nicht nur wegen der KVG-Revision zwingend notwendige, wenn auch noch nicht hinreichende Voraussetzung, um mit den privaten Spitälern im Kanton St.Gallen und den öffentlichen und privaten Spitälern in den übrigen Kantonen auf Augenhöhe zu bleiben. Wir müssen unseren Spitälern zwingend gleich lange Spiesse schaffen. Wie nämlich jüngste Beispiele auch von kurzfristig realisierbaren baulichen Massnahmen in Privatspitälern, aber auch die erwähnte Situation in den anderen Kantonen zeigt, ist der Handlungsbedarf nicht nur grundsätzlich sondern eben auch zeitlich gross. Die FDP-Fraktion spricht sich deshalb für eine schnelle Umsetzung der Übertragungen aus und unterstützt unter diesem Aspekt auch die Anträge der vorberatenden Kommission. Das Rad muss dabei ja nicht neu erfunden werden, es kann auf die Erfahrungen in anderen Kantonen zurückgegriffen werden. Der FDP-Fraktion geht es deshalb zusammenfassend darum, dass die Spitalimmobilien in diesem Kanton rasch, umfassend und wettbewerbsneutral an die Spitalverbunde übertragen werden. Wir erwarten deshalb ebenfalls, dass die Regierung die Vorlage noch in der laufenden Legislatur und zwar so zeitgerecht unterbreitet, dass sie von diesem Rat auch noch beraten und dann darüber beschlossen werden kann.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
17.9.2013Wortmeldung

Ratspräsident: stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
17.9.2013Wortmeldung

zum Auftrag:

Ich war der Meinung, dass über diese Anträge abgestimmt wird. Es ist so, dass wir nicht die einzelnen Punkte, 1a, b, c oder so ablehnen, sondern den ganzen Auftrag, also den Punkt b, die Regierung einzuladen, dem Kantonsrat eine Vorlage über die Übertragung der Immobilien der Spitalverbunde zu unterbreiten, diesen Punkt lehnen wir gesamthaft ab. Das habe ich im Eintreten so gesagt und ich weiss jetzt nicht wie Sie diese Abstimmung vornehmen möchten, damit diese Ablehnung auch nachher in einem Resultat abgezeichnet wird.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
17.9.2013Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die SVP-Fraktion dank der Regierung für den umfassenden Bericht und die darin enthaltene Auslegeordnung. Die SVP-Fraktion bedauert aber, dass dieser Bericht erst nach einem Auftrag des Kantonsrates im Juni 2012 verfasst worden ist. In anderen Kantonen wurden diese Überlegungen zu den Spitalimmobilien bereits vor Jahren gemacht und rechtzeitig mit der Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung in Kraft gesetzt. Und jetzt will die Regierung sich nochmals Zeit lassen und die Botschaft erst auf 2016 in Aussicht stellen. Dieser Verzögerung kann die SVP-Fraktion nicht zustimmen und erwartet, wie es der Kommissionspräsident bereits erwähnt hat, dass die Vorlage noch in dieser Legislatur dem Kantonsrat unterbreitet wird. Das neue Gesetz verlangt von allen Spitälern, dass es sowohl technisch, als auch bauliche Investitionen über die eigenen Einnahmen finanziert werden. Der Schritt zur ertragsabhängigen Investitionsmöglichkeit birgt grosse Herausforderungen für unsere Spitäler und den Kanton. Die logische Konsequenz aus den neuen Regelungen ist, dass Spitäler, die ihr Investitionspotenzial selbst erwirtschaften, Investitionen auch selber tätigen. Hierzu benötigen die Spitäler Verfügungsrechte über ihre Liegenschaften, die sie vom Kanton erhalten. Für die SVP-Fraktion ist es aber von grösster Wichtigkeit, dass bei dieser Selbständigkeit, der Kantonsrat die Möglichkeit hat, steuern einzugreifen. Andernfalls droht die Gefahr, dass alle Standorte für die Ewigkeit zementiert werden und der überstürzten Planung von grossen Bauprojekten ausgesetzt ist. Dies führt zu Fehlinvestitionen und fehlenden Mitteln für medizinische Anlagen. Der Kanton muss andererseits die unternehmerische Freiheit der Spitäler im Hinblick auf ihr Immobilienmanagement und auf private Zusatzangebote klar definieren und respektieren, sowie potenzielle Investoren als Allianzpartner bei der Bewältigung künftiger Herausforderungen z.B. über Public Private Partnership-Projekte verstehen. Die SVP-Fraktion wird deshalb den Buchstaben e neu auf dem gelben Blatt unterstützen und in der Vorlage diese Kompetenzen genau prüfen. Den Streichungsantrag von Ziff. 1 Bst. b wird die SVP-Fraktion ebenfalls unterstützen. Es leuchtet uns nicht ein, wieso nicht alle bestehenden Bauten übertragen werden sollten. Nebenbetriebe wie Cafeteria und Kantine, Schulen, Wohnhäuser, Parkhäuser und Garagen sind betriebsnotwendig und können bei Bedarf den zukünftigen Bedürfnissen entsprechend angepasst werden. Die SVP-Fraktion nimmt vom Bericht Kenntnis, unterstütz die Anträge auf dem gelben Blatt und erwartet die Vorlage noch in dieser Legislatur zur Beratung im Kantonsrat.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
17.9.2013Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Das Gesundheitswesen ist eine der wesentlichen Staatsaufgaben. Der Kanton hat nicht nur die Möglichkeit, sich als Anbieter im Spitalwesen zu betätigen, nein er hat die Pflicht, die Gesundheitsversorgung sicher zu stellen. Dies im Gegensatz zu den privaten Anbietern, welche in gewissen Bereichen oder gar in kleinen Nischen gezielt ihr Betätigungsfeld festlegen. Das ist einer der Hauptpunkte, weshalb das Gesundheitswesen kein gewöhnlicher Markt ist und nie nach den Prinzipien des freien Marktes funktionieren wird. Es gibt aber noch diverse andere Gründe. In diesem Zusammenhang von der «Ermöglichung eines unverfälschten Benchmarks zwischen den Spitälern» zu sprechen, wie dies im Bericht auf Seite 13 steht, ist eine absolute Illusion. Die Rahmenbedingungen zwischen den verschiedenen Playern sind zu unterschiedlich. Im Bericht werden sehr viele Quervergleiche mit anderen Kantonen aufgezeigt sowie die Gründe für eine Übertragung der Immobilien ausgeführt. Was uns fehlt, ist eine Gesamtübersicht über die Vor- und Nachteile. Mögliche Nachteile bei einer Auslagerung werden nur am Rande beschrieben. Wir sehen z.B. die Gefahr, dass ein noch grösserer Druck entsteht beim Personal und dass mehr in die gewinnbringende Privatabteilung investiert wird auf Kosten der Allgemeinmedizin. Zudem werden mögliche Auswirkungen auf die Patientinnen und Patienten nur ungenügend beschrieben. Die heutige Spitalfinanzierung ist inkonsequent. Mit Swiss-DRG werden falsche Anreize geschaffen. Gewisse Behandlungen in der Allgemeinmedizin können nicht kostendeckend erbracht werden, beispielsweise im Kinderspital. Dafür werden bei der Behandlung von Privatpatienten Gewinne geschrieben. Dass der Gesetzgeber eine Quersubventionierung vorsieht von den Privatpatienten zu den nicht kostendeckenden Allgemeinpatienten ist doch sehr fraglich. Diese Finanzierungsüberlegungen können zum Bumerang werden. Dass die Grundversorgung offiziell durch die Halbprivat- und die Privatpatientinnen und -patienten quersubventioniert werden ist auch aus Marktsicht inkonsequent und dürfte nicht von langer Dauer sein. Heute sind diejenigen bevorzugt, welche viele Privatpatienten behandeln. Die öffentlichen Spitäler, welche die Gesundheitsversorgung für alle Bevölkerungskreise sicherstellen müssen, sind hier klar im Nachteil. Es zeichnet sich auch bereits ab, dass in vielen Kantonen die Entschädigungen von Swiss DRG nicht reichen für eine ausreichende Finanzierung der Investitionen und dass bereits wieder finanzielle Fallschirme erstellt werden, zum Teil sogar gesetzlich geregelt. Das kann nicht die Lösung sein. Obwohl die Gründe nachvollziehbar sind, ist es aus unserer Sicht auch inkonsequent, die Spital-Immobilien zu übergeben, diejenigen der Psychiatrie hingegen nicht. Die zentrale Voraussetzung für eine Auslagerung, nämlich eine transparente und marktgerechte Finanzierung aller Leistungen im Gesundheitsbereich ist somit nicht gegeben, weder bei den Spitälern noch in der Psychiatrie. Unsere Fraktion hat aber auch grundsätzliche Vorbehalte bezüglich Privatisierungen von staatlichen Leistungen. Mit der Auslagerung von staatlichen Aufgaben geht der Einfluss durch die Politik verloren, die Kosten müssen aber trotzdem weiter übernommen werden. Der Einfluss der Legislative würde geschwächt, derjenige der Exekutive gestärkt. Wollen wir das? Unserer Fraktion nicht. Doch jetzt zum wichtigsten Punkt: Der Kanton St.Gallen hat ein sehr langes Spitalmoratorium hinter sich. Der Nachholbedarf bei den Investitionen ist gewaltig. Mit der neuen Spitalfinanzierung ist nicht nur die Konkurrenz grösser geworden, es ist auch so, dass der Kanton an jede Behandlung in Privatspitälern sowie an Behandlungen in andern Kantonen mehr als die Hälfte der Kosten bezahlt. Wenn wir unsere Spitäler nicht möglichst schnell auf Vordermann bringen ist die Gefahr somit gross, dass die Leistungen ausserhalb der kantonalen Spitäler und auch ausserhalb unseres Kantons bezogen werden. Mit der Konsequenz, dass die Wertschöpfung an einem anderen Ort erbracht wird, die Arbeitsplätze abwandern, der Kanton St.Gallen aber nur noch bezahlt. Aus all diesen Überlegungen heraus steht für unsere Fraktion ein Thema im Vordergrund: Die geplante Sanierung der St.gallischen Spitäler darf nicht weiter verzögert werden. Weder durch die Frage der Übertragung der Immobilien noch durch die neu lancierte Diskussion über die Spitallandschaft. Fazit für die Fraktion SP-GRÜ-Fraktion: Die Übertragung der Immobilien drängt sich nicht auf. Die Voraussetzungen sind nicht gegeben und wir haben auch grundsätzliche Vorbehalte gegen die Auslagerung.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
17.9.2013Wortmeldung

Regierungsrätin: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Zuerst möchte ich ganz herzlich danken, dass mehrheitlich die Vorlage gut aufgenommen worden ist. Die Frage oder die Aussage, ist das Glas halb voll oder ist es halb leer, steht trotzdem im Raum. Aber eine grosse Mehrheit von Ihnen hat entschieden, dass eben mit Immobilienstrategie und Übertragung vor diesem Hintergrund der neuen Spitalfinanzierung, das Glas halb voll ist. Dafür möchte ich Ihnen danken. Die Spitalfinanzierungswelt und damit auch die Prozessabläufe in den Spitälern, ist seit der neuen Spitalfinanzierung eine andere. Wir haben es mit einem Paradigmawechsel zu tun, wie sonst in keinem Bereich oder in keinem politisch anderen Bereich in der Schweiz. Autonomie ist zentral, Sie wissen das. Und namhafte Ökonomen haben bereits auch die Aussage gemacht, schon vor längerer Zeit, dass eben mit der neuen Spitalfinanzierung nicht mehr die Grösse eines Spitals das zentrale ist, sondern das Portfolio, sprich das was ein Spital anbietet, auch in der Vernetzung. Und es wurde weiter gesagt, dass die Schnellen die Langsamen fressen. Da haben Sie bereits auch darauf hingewiesen, dass deshalb auch die Bauvorlagen nicht verzögert werden sollen, das ist ein wichtiger Punkt. Wenn die Bauvorlagen so auch anerkannt werden, dass sie wichtig und zentral sind, damit unsere Spitäler in diesem Wettbewerb auch bestehen können, dann kann das nicht jetzt einfach verbunden werden damit, dass die Immobilienstrategie früher hätte auf den Tisch gelegt werden müssen. Man hätte das können, das stimmt, es spielt aber insofern keine Rolle, weil sich nämlich der Kanton St.Gallen so oder so mit den Spitalbauten auseinandersetzen will und auch auseinandersetzen muss. Dietsche-Oberriet, da kommen wir eben wieder zum Baumoratorium. Selbst die IHK-Studie weist darauf hin und bestätigt, dass über mehr als zehn bis fünfzehn Jahre in diesem Kanton nicht investiert wurde, nur investiert wurde, damit die Bauten, damit die Spitalinfrastruktur einigermassen noch so benutzbar ist und benutzbar bleibt. Nach den zehn Jahren konnten wir am Kantonsspital Bauten tatsächlich in einer Mehrheit auch bei der Bevölkerung, die haben offensichtlich diesbezüglich auch gesehen, dass man da vorwärts machen will, weil man eben auch im Spitalversorgungsbereich nicht zurückfallen möchte. Diese Bauten wurden immer mit einer sehr grossen und hohen Mehrheit angenommen, was ja auch ein Zeichen ist. Wichtig ist aber, dass nun diese Immobilienstrategie an die Hand genommen wird. Wir sind ja da als Kanton St.Gallen kein Einzelfall, auch kein Aussenseiter. Wir haben diesbezüglich auch klar darauf hingewiesen, dass wir die Auswirkungen der neuen Spitalfinanzierung wissen möchten und die Erfahrung sammeln möchten. Auch wissen möchten wie andere Kantone diese Übertragung oder eben Nichtübertragung machen, diskutieren und sich dann auch entscheiden. Wir sind überzeugt, dass sich das gelohnt hat. Wir sind auch in guter Gesellschaft. Andere Kantone sind ebenfalls in dieser Diskussion, übrigens Nachbarkantone wie Thurgau aber auch in Zürich ist diese Thematik auf dem Tisch. Also so zu tun, als ob wir da Aussenseiter wären als Kanton St.Gallen, wäre jetzt doch das Glas halb leer angesehen. Das wäre nicht richtig. Die zeitliche, raschere Behandlung, das finden wir gut. Wir werden diese Vorlage so bearbeiten, dass sie sicher noch in dieser Legislatur vom Kantonsrat diskutiert, behandelt und auch entschieden werden kann. Es geht um komplexe Fragestellungen, das wurde aber nicht damit in Frage gestellt, sondern das haben Sie anerkannt und wir meinen, es lohnt sich diesbezüglich eben eine differenzierte Auslegeordnung zu machen, damit der Rat nachher auch klare Antworten auf diese verschiedenen Fragen hat.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
17.9.2013Wortmeldung

Kommissionspräsident:

Ich gebe Ihnen noch das Resultat bekannt der Gesamtabstimmung über Bst. b: Sie ist mit 12:1 bei 2 Enthaltungen angenommen worden.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
17.9.2013Wortmeldung

(im Namen der GLP/BDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wir begrüssen den Bericht der alle wesentlichen Fragen zu einer möglichen Übertragung der Spitalimmobilien abdeckt. Auch die ausführliche und sorgfältige Zusammenstellung der Situation in anderen Kantonen ist hilfreich. Diese Zusammenstellung zeigt aber auch auf, dass der Kanton St.Gallen sich schon viel früher mit dieser Frage hätte beschäftigen können und wir sind der Meinung, er hätte sich viel früher mit dieser Frage beschäftigen sollen. Denn gerade angesichts der Milliarden-Vorlage die wir Anfang nächsten Jahres hier in diesem Rat behandeln werden, irritiert es, dass diese Frage aufgeschoben wurde. Man muss kein Anhänger von Verschwörungstheorien sein, um hier eine gehörige Portion Taktik der Regierung bzw. der zuständigen Departemente zu orten. Der Widerspruch ist schlicht zu offensichtlich. Einerseits wird im Bericht mindestens ein dutzend Mal gesagt, dass diese Übertragung der Spitalimmobilien unbedingt nötig ist um gleich lange Spiesse zu haben, damit die Spitäler im Markt auf Veränderung reagieren können. Andererseits will die Regierung, die zuständigen Departemente, dass wir nächstes Jahr definieren, was und wann in den nächsten zehn Jahren an den Spitälern gebaut wird. Als ob wir jetzt wüssten, was der Bedarf ist in den nächsten 20 bis 30 Jahren! Hier ist ein Widerspruch. Man sagt, die Spitäler müssen doch selber reagieren können und andererseits will man hier jetzt eine Vorlage machen. Hier wäre eine Zusammenlegung der Fragen aus unserer Sicht dringend nötig gewesen. Die GLP/BDP-Fraktion unterstützt daher die Anträge der Kommission und zwar mit den ausgebauten Anträgen an die Regierung, das heisst die Forcierung der Ausarbeitung einer konkreten Kantonsratvorlage ist aus unserer Sicht wichtig und dringlich. Die Stossrichtung, wie sie bereits genannt wurde, das heisst dass man vollständig die Immobilien überträgt, dass man das zum Restwert tut oder dass man das über eine Einlage tut, das ist aus unserer Sicht auch wichtig. Schlussendlich noch eine Bemerkung im Hinblick auf die Spitalvorlage: Ich glaube, dieser Bericht und die Diskussion in der Kommission haben die Hypothese eher unterstrichen als widerlegt, dass die selbständig erscheinenden Spitalverbunde flexibler, sparsamer und gezielter bauen würden.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013