Geschäft: Einführung eines Verordnungsvetos (in Postulat 43.13.05 umgewandelt)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.13.08
TitelEinführung eines Verordnungsvetos (in Postulat 43.13.05 umgewandelt)
ArtKR Motion
ThemaAllgemein
FederführungStaatskanzlei
Eröffnung3.6.2013
Abschluss16.9.2013
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag der Regierung vom 20. August 2013
VorstossWortlaut vom 3. Juni 2013
AntragAntrag SVP-Fraktion vom 16. September 2013
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
16.9.2013Eintreten40Zustimmung64Ablehnung16
16.9.2013Antrag der SVP-Fraktion auf Umwandlung in ein Postulat mit geändertem Wortlaut59Zustimmung45Ablehnung16
Statements
DatumTypWortlautSession
16.9.2013Wortmeldung

Regierungsrat: Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen. Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Böhi-Wil weist darauf hin, dass bereits vor vier Jahren eine gleichlautende Motion eingereicht wurde. Die wurde dann ganz deutlich verworfen. Ich kann mich in dem Sinne wiederholen, die Antwort der Regierung ist auch dieselbe, weil es sich in der Zwischenzeit auch gar nicht verändert hat. Der Einführung eines Verordnungsvetos steht der Grundsatz der Gewaltentrennung entgegen. Kantonsrat, Regierung und Gerichte fassen ihre Beschlüsse unabhängig voneinander. Das hat sich bis anhin absolut bewährt, und was sich bewährt hat, sollte man ja nicht in Frage stellen oder ändern. Dem Kantonsrat, dem Parlament, stehen verschiedene Instrumente zur Verfügung, wo sie ihre Interessen geltend machen können. Natürlich vor allem im Gesetzesprozess, in dem sie möglichst präzis formulieren und so das Verordnungsrecht der Regierung entsprechend auch eingrenzen. Es bestehen weitere Möglichkeiten durch die Arbeit der staatswirtschaftlichen Kommission oder einer Kommission für Aussenbeziehungen, die auch feststellen kann, wenn etwas nicht im Interesse des Kantonsrates war und dann entsprechend reagieren kann. Auch über die Voranschläge kann entsprechend Einfluss genommen werden, also verschiedenste Instrumente, die sich eigentlich bewährt haben. Weshalb sollte man dies ändern. Wir haben bereits vor vier Jahren darauf hingewiesen, dass im Zusammenhang mit der Verfassungsdiskussion im Jahre 2000 eine eingehende Diskussion geführt wurde, dazumal hat man ebenfalls von diesem Verordnungsveto abgesehen.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
16.9.2013Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Der Antrag SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Auch wir sind gegen Verordnungen, die wie eine Wundertüte daherkommen, wo die Regierung dann plötzlich Regelungen trifft, welche niemand erwartet hat und welche alle überraschen und verärgern. Der Weg, mit dem wir solche Wundertüten verhindern möchten, ist ein anderer, als derjenige der SVP-Fraktion. Bei den Verordnungen gibt es ja zwei Sorten von Verordnungen, die Vollzugsverordnungen, das ist eine Aufgabe der Regierung, die wir ihr nicht wegnehmen dürfen und auch nicht wegnehmen können. Der zweite Typ, das sind die Rechtsverordnungen, hier muss das Parlament sich selbst an der Nase nehmen. Wenn etwas kompliziert oder strittig ist, dann schreibt man einfach kurz und knapp ins Gesetz, die Einzelheiten regelt die Regierung durch Verordnung. Das darf man nicht, hier müssen wir der Regierung ganz klare Vorgaben geben. Wir dürfen nur solche Gegenstände an die Regierung delegieren, welche wir auch wirklich von der Regierung geregelt haben wollen und anderes müssen wir selbst regeln. Jetzt gibt es Bereiche, in denen etwas sehr viel umfangreicher ist. Ich möchte Sie daran erinnern, es ist schade, ist Regierungsrat Haag nicht anwesend, dass er als Ausführungsbestimmung zum neuen Baugesetz eine Bauverordnung erlassen möchte, welche viel umfangreicher und wahrscheinlich auch von den Auswirkungen her viel wichtiger ist, als das neue Baugesetz. In solchen Fällen muss sich das Parlament, spezifisch bezogen auf diesen Einzelfall, einen Genehmigungsvorbehalt ausbedingen im formellen Gesetz.

Die CVP-EVP-Fraktion wird daher weder die Motion, noch die Umwandlung in ein Postulat unterstützen, aber sie wird in Zukunft noch vermehrt beim Gesetzgebungsprozess den Finger darauf halten, dass nicht zur Vermeidung von Diskussionen leichtfertig Ermächtigungen zur Rechtsetzung an die Regierung delegiert werden, und dass man im richtigen Moment auch eine Genehmigungsvorbehalt macht, so dass das Parlament dort wo es nötig ist mitentscheiden kann beim wichtigen Verordnungsrecht.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
16.9.2013Wortmeldung

beantragt im Namen der SVP-Fraktion Umwandlung in ein Postulat mit folgendem Wortlaut: «Die Regierung wird eingeladen, dem Kantonsrat Bericht und Antrag zu unterbreiten, unter Berücksichtigung der Auswirkungen eines Vetorechts auf das Konzept der Gewaltenteilung, des Vergleichs mit Kantonen die ein parlamentarisches Vetorecht kennen, sowie der notwendigen Änderungen auf Stufe der Verfassung und der Gesetzgebung.»

Wie Sie sehen haben wir bereits im Jahr 2009 einen ähnlichen Vorschlag eingereicht und zwar ging es uns darum, das Parlament leicht zu stärken und die Aufgabenteilung zwischen der Regierung und dem Parlament zu klären. Ich erinnere daran, dass die Regierung bei der Ausarbeitung eines Gesetzes Antragsrecht hat, darum erscheint es uns nur logisch, dass auch wir bei der Ausgestaltung des Gesetze, bzw. bei den Verordnungen auch ein gewisses Mitwirkungsrecht haben. Ich rede von Mitwirkungsrecht, weil es geht ja nicht darum, dass wir jede Verordnung bewilligen möchten, sondern es geht lediglich darum, dass wir ein Vetorecht einführen möchten, das nur unter gewissen Bedingungen zum Zuge kommt. Der Kanton Solothurn kennt so ein Vetorecht seit etwa 20 Jahren. In dieser Zeit wurden lediglich ungefähr ein Dutzend Verordnungen vom Kantonsrat an die Regierung zurückgewiesen. Es ist also keineswegs so, dass der Kantonsrat ständig solche Verordnungen zurückweist. Wie gesagt, es geht darum, die Aufgabenteilung klarzustellen.

Es stimmt, dass der Text ähnlich ist, wie vor vier Jahren, wie das die Regierung in der Antwort sagt. Aber das ist ja klar, Verordnungsveto ist Verordnungsveto. Immerhin vier Jahre sind politisch gesehen eine lange Zeit, darum schien es uns angebracht, einen neuen Antrag zu stellen.

Wir haben auch festgestellt, dass die Regierung die Antwort praktisch kopiert hat, wie vor vier Jahren. Wir hätten eigentlich erwartet, dass die Regierung gewisse Einzelheiten mehr entwickelt und ich glaube, es ist wichtig, dass wir mittels eines Postulatsberichtes die einzelnen Aspekte vertiefen können. Darum kamen wir zum Schluss, dass die Umwandlung in ein Postulat geeigneter ist, als eine direkte Motion. Darum besteht jetzt hier der Antrag auf Umwandlung in ein Postulat mit leicht geändertem Wortlaut, den Sie auf dem grauen Blatt finden.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
16.9.2013Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Unsere Fraktion folgt dem Antrag der Regierung auf Nichteintreten auf diese Motion. Unser Rechtssystem kennt im Landesrecht drei Ebenen der Rechtsetzung – das Verfassungsrecht, das Gesetzesrecht und das Verordnungsrecht. Die Zuständigkeiten der Rechtsetzung sind auf jeder Ebene unterschiedlich – und dementsprechend auch die demokratische Legitimation und daraus abgeleitet die Bedeutung der einzelnen Erlasse. Das hier zur Debatte stehende Verordnungsrecht ist das Instrument, um das vom Gesetzgeber –und damit vom Kantonsrat oder auf Referendum oder Initiative hin vom Volk – erlassene Recht praktikabel umzusetzen. Es geht dabei um Ausführungsbestimmungen. Dieses Recht ist gemeinhin der Regierung vorbehalten und es gibt keinen Grund, an diesem Mechanismus der Gewaltentrennung in unserem System etwas zu rütteln. Wenn denn der Kantonsrat irgendwo Einfluss nehmen will, so kann er dies im Rahmen der Gesetzgebung tun – indem das Verordnungsrecht der Regierung eingeschränkt wird und Fragen auf Gesetzesebene abschliessend geregelt werden. Ein allgemeines Vetorecht jedoch ist weder nötig noch zweckmässig noch vom System her korrekt. Wir folgen daher dem Antrag der Regierung auf Nichteintreten auf diese Motion.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
16.9.2013Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Dem Antrag der SVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich bringe dem Vetorecht eine grosse Sympathie entgegen und kann deshalb den Umwandlungsantrag in ein Postulat der SVP-Fraktion nur unterstützen. Aus Sicht der Gemeinden haben wir auch schon erlebt, dass Verordnungen angepasst wurden, ohne dass wir zur Vernehmlassung eingeladen wurden, so zum Beispiel letztmals bei der Grundbuchverwalterverordnung, was auch zu einigen Diskussionen Anlass gegeben hat.

Ich war kürzlich in einen Gesetzgebungsprozess involviert, ich gehe davon aus, dass die dann in zwei bis drei Jahren dieses Gesetz auf Hause des Tisches haben werden (??), und in dieser Gesetzesvorlage wurde etwa vier bis fünf Mal der Regierung ein Verordnungsrecht zugesprochen, ohne dass man eigentlich weiss, was dabei letztendlich herauskommt. Ich bin überzeugt, dass in einer Gesellschaft, die auch immer wieder vor technisch neuen Herausforderungen steht, ein Vetorecht des Parlaments durchaus zugestanden werden könnte und nicht nur beispielsweise in Personalfragen, wie beim Personalgesetz, wo wir unter anderem ein Vetorecht im Gesetz aufgeführt haben.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
16.9.2013Wortmeldung

beantragt im Namen der SVP-Fraktion Umwandlung in ein Postulat mit folgendem Wortlaut: «Die Regierung wird eingeladen, dem Kantonsrat Bericht und Antrag zu unterbreiten, unter Berücksichtigung der Auswirkungen eines Vetorechts auf das Konzept der Gewaltenteilung, des Vergleichs mit Kantonen die ein parlamentarisches Vetorecht kennen, sowie der notwendigen Änderungen auf Stufe der Verfassung und der Gesetzgebung.»

Eigentlich sollte ein Antrag verteilt werden, den wir heute Morgen eingereicht haben. Wir beantragen, die Motion in ein Postulat umzuwandeln, denn wir stellen fest, inbegriffen aufgrund der Antwort der Regierung, dass es sehr viele offene Fragen gibt. Wir denken, es wäre am besten, wenn die Regierung dazu ein Postulatsbericht erstellen würde, damit wir dieses wichtige Thema in aller Tiefe behandeln können. (mü ???? im Protkoll belassen?)

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
16.9.2013Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Die SP-GRÜ-Fraktion hätte nicht nur die Motion abgelehnt, sondern sie lehnt auch ein Postulat ab, bzw. erachtet das Eintreten auf ein solches für nicht notwendig. Wir werden daher nicht darauf eintreten.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
16.9.2013Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Nichteintreten.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
16.9.2013Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Das Geschäft wieder später behandelt.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
16.9.2013Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Umwandlung der Motion in ein Postulat.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013