Geschäft: Kantonsweite Aufhebung der Ausnützungsziffer

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.13.17
TitelKantonsweite Aufhebung der Ausnützungsziffer
ArtKR Motion
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung17.9.2013
Abschluss24.2.2014
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 17. September 2013
AntragAntrag der Regierung vom 29. Oktober 2013
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
24.2.2014Eintreten33Zustimmung63Ablehnung24
Statements
DatumTypWortlautSession
24.2.2014Wortmeldung

Der Motion ist zuzustimmen.

Die Regierung beantragt Ihnen, nicht auf die Motion der SVP-Fraktion zur kantonsweiten Aufhebung der Ausnützungsziffer einzutreten. Als einzigen Grund für die Ablehnung führt die Regierung die bevorstehende Revision des Baugesetzes an. Materielle Gründe nennt sie keine. Dies verwundert darum nicht, weil solche materiellen Gründe nicht existieren. Es spricht nämlich nichts dagegen, die Ausnützungsziffer, also die Verhältniszahl von Grundstücksfläche und Gebäudenutzfläche, ersatzlos aus den Bauvorschriften von Kanton und Gemeinden zu streichen. Im Gegenteil: Die Ausnützungsziffer ist heute das grösste Hindernis auf dem Weg zu einer sinnvolleren Nutzung unserer Bauzonen und zur inneren Verdichtung. Clevere Gemeinden haben dies rechtzeitig erkannt und setzen seit Anfang dieses Jahres ihre entsprechend angepassten Baureglemente in Kraft, weil sie auf diesen Standortvorteil nicht verzichten wollen. Doch es gibt keinen Grund, warum von dieser Verbesserung nur einige wenige Gemeinden in unserem Kanton profitieren sollen. Es ist allgemein bekannt und auch die Regierung bestätigt es in ihrer Antwort, dass es in der Frage der Baugesetzrevision «wesentliche Streitpunkte» gibt. Ob diese überhaupt bereinigt werden können und wie lange dies dauern wird, steht in den Sternen. Ich jedenfalls würde keine Wette darauf eingehen, dass unser hochwohllöblicher Bauchef die Inkraftsetzung des neuen Baugesetzes noch als amtierender Regierungsrat erleben wird. Seit der Annahme der Revision des Eidgenössischen Raumplanungsgesetzes haben wir eine neue Situation: Neue Ein- und Umzonungen werden immer weniger möglich sein. Mit dem vorhandenen Bauland muss darum künftig noch haushälterischer umgegangen werden als bisher. Dennoch sind die Gemeinden auf eine gute bauliche Entwicklung angewiesen. Die Aussetzung der Ausnützungsziffer ist dazu das beste und einfachste Mittel. Damit können die sinnvolle Nutzung von Bauzonen und die innere Verdichtung – beides Anliegen von grossem öffentlichem Interesse – deutlich verbessert werden. Jede und jeder von Ihnen, die oder der im vergangenen März für die Revision des RPG war, sollte dieser Motion zustimmen, weil damit dem Gebot der besseren Nutzung des vorhandenen Baulands und der inneren Verdichtung entsprochen werden kann. Jede und jeder von Ihnen, die oder der im vergangenen März gegen die Revision des RPG war, sollte dieser Motion ebenfalls zustimmen, weil die negativen Auswirkungen der Revision durch künftig fehlendes Bauland durch eine bessere Nutzung des vorhandenen Baulands und die innere Verdichtung weitgehend kompensiert werden können.

Ich ersuche Sie darum, auf die Motion einzutreten und das geltende Baugesetz dahingehend zu ändern, dass die Bestimmungen über die Anwendung der Ausnützungsziffer aufgehoben werden und in den Bauzonen aller St.Galler Gemeinden möglichst bald keine Ausnützungsziffer mehr gilt. 

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014
24.2.2014Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Die Motion ist abzulehnen.

Unsere Fraktion hat sich nicht ausführlich mit der Thematik «Ausnutzungsziffer» beschäftigt. Es ging uns hier nur um den Grundsatz. Es kann nicht sein, dass eine Totalrevision am Laufen ist und noch in dieser Legislatur beraten wird, und wir jetzt einen Teil daraus entnehmen und vorziehen. Dieser Gesetzgebungsprozess würde viel Aufwand bringen und würde auch viel kosten. Hier können wir sparen, ohne dass es weh tut. Ich bitte Sie, das Thema im laufenden Gesetzgebungsprozess bearbeiten zu lassen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014
24.2.2014Wortmeldung

Regierungsrat: Die Regierung hat nicht Nichteintreten beantragt, weil wir an dieser Ausnützungsziffer über alles festhalten wollen. Fakt ist, dass sehr viele Gemeinden diese Ausnützungsziffer noch haben. Fakt ist auch, dass wir jetzt in einer Totalrevision des Baugesetzes stehen, und das ist ein wichtiger Faktor, wie wir diese Ausnützung und Regelung im Baugesetz künftig im Baugesetz festlegen wollen. Wir im Baudepartement und einige Arbeitsgruppen wollen Ihnen, wie versprochen, in diesem Jahr das Baugesetz vorlegen zur Diskussion. Jetzt diese Zustimmung vorwegzunehmen macht wenig Sinn. Wir müssen eine Teilrevision vorziehen während der Arbeit der Totalrevision, und dann würde in einer Kommission die Diskussion wieder beginnen für diesen begrenzten Teil. Es gibt zusätzlich verschiedene Punkte, die jetzt geregelt werden müssen aufgrund des Raumplanungsgesetzes, und das wollen wir gemeinsam in der Totalrevision vornehmen. Wenn wir kurzfristig einfach ungesehen diese Ausnützungsziffer streichen würden, würden wir verschiedene Gemeinden, die damit arbeiten, vor Probleme setzen. Die müssten einen Ersatz haben und sich neu organisieren und dies ebenfalls kurz vor einer Totalrevision. Ich bitte Sie, das Nichteintreten der Regierung zu unterstützen. Wir thematisieren diesen Bereich im Rahmen der Totalrevision.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014