Präsident der Kommission für Aussenbeziehungen: Auf Bundesebene wird zur Zeit das neue Nachrichtengesetz diskutiert. Der vorliegende Gesetzesentwurf hat ebenfalls Auswirkungen auf die Kantone, insbesondere was die Oberaufsicht über die kantonalen Instanzen des Staatsschutzes betrifft. Dieser soll, entgegen der heutigen Regelung, nur noch von der Geschäftsprüfungsdelegation des Bundes durchgeführt werden. Den Kantonen werden die Kompetenzen entzogen, ihre eigene Dienststellen zu überprüfen. Für das Vernehmlassungsverfahren zum Gesetzesentwurf, hat die interkantonale Legislativkonferenz eine Stellungnahme erarbeitet. Die Kommission für Aussenbeziehungen unterstützt zusammen mit andern Vertretern von Kantonsparlamenten die vorgelegte Vernehmlassungsantwort. Darin wird zusammengefasst das Begehren gestellt, auf die Beschränkungen der kantonalen Oberaufsicht zu verzichten.
Ich bitte Sie, von der Kommission für Aussenbeziehungen einstimmig gutgeheissenen Vernehmlassungsantwort Kenntnis zu nehmen.