Geschäft: Gültigkeit der Wahl von zwei Ersatzmitgliedern (Benno Koller, Gossau, und Bruno Cozzio, Henau)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer01.14.03
TitelGültigkeit der Wahl von zwei Ersatzmitgliedern (Benno Koller, Gossau, und Bruno Cozzio, Henau)
ArtKR Mutation Validierung
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung12.12.2013
Abschluss24.2.2014
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BotschaftBotschaft der Regierung vom 17. Dezember 2013
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person8.10.2024
1.8.2019Person8.10.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
24.2.2014Wortmeldung

Präsident der Rechtspflegekommission: Die Gültigkeit der Wahl von Benno Koller, Gossau, und Bruno Cozzio, Henau, ist festzustellen.

Wie der Kantonsrat der Botschaft der Regierung vom 17. Dezember 2013 entnehmen kann, sind nach dem Rücktritt von Eilingen-Waldkirch, auf Ende November 2013 und von Eugster-Wil, auf Ende Dezember 2013, im Kantonsrat zwei Vakanzen eingetreten. Die Prüfung der Gültigkeit der Wahl von Ersatzmitgliedern hat nach den Reglementarischen Vorschriften der Präsident der Rechtspflegekommission vorzunehmen. Ich habe diese Prüfung anhand der mir von der Staatskanzlei vorgelegten Unterlagen durchgeführt.

Eilinger-Waldkirch, als Vertreter der Liste Nr. 10, SVP-Fraktion, des Wahlkreises St.Gallen, ist auf dieser Liste in den Kantonsrat gewählt worden, nachdem das erste Ersatzmitglied, Claudia Marti, von Gossau, bereits in den Kantonsrat nachgerückt ist und der zweite Ersatz, Bruno Stump, Engelburg, auf das Mandat definitiv verzichet hat, erklärte sich Benno Koller mit Schreiben vom 24. November 2013 bereit, die Wahl anzunehmen.

Eugster-Wil wurde als Vertreter der List Nr. 11, CVP-EVP-Fraktion Wil, Untertoggenburg, des Wahlkreises Wil, in den Kantonsrat gewählt. Das erste Ersatzmitglied, Bruno Cozzio, erklärte sich mit Schreiben vom 4. Dezember 2013 bereit, die Wahl anzunehmen.

Ich kann Ihnen nach Prüfung aller Unterlagen die Rechtmässigkeit der Wahl von Koller-Gossau und Cozzio-Uzwil bestätigen und ersuche Sie, deren Mandate zu validieren.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014