Geschäft: Entschädigungen in öffentlich-rechtlichen Anstalten

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.14.06
TitelEntschädigungen in öffentlich-rechtlichen Anstalten
ArtKR Interpellation
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung24.2.2014
Abschluss26.11.2014
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 21. Oktober 2014
VorstossWortlaut vom 24. Februar 2014
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Statements
DatumTypWortlautSession
26.11.2014Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.

Die Sozialversicherungsanstalt St.Gallen (SVA) erledigt ein Massengeschäft für verschiedene, gesetzlich klar vorgegebene Aufgaben im Bereiche der Sozialversicherungen. Bis Mitte 2012 war eine Verwaltungskommission unter der Leitung der Vorsteherin oder des Vorstehers des Departement des Innern verantwortlich, auch politisch. Nach den bekannten Turbulenzen zog sich die Regierung unter dem Stichwort «Public Corporate Governance (PCG)» aus dem strategischen Leitungsorgan zurück. Die Verwaltungskommission wurde per Mitte 2012 neu zusammengesetzt. Wenn sich die Mitglieder der Regierung aus Verwaltungskommissionen, Verwaltungsräten oder leitenden Ausschüssen verabschieden, stellt sich die Frage der Entschädigung der neuen Mitglieder, insbesondere des oder der Vorsitzenden. Gemäss unseren Informationen legte die Regierung vorerst einen maximalen Tagessatz fest und deckelte die Gesamtentschädigung mit einem jährlichen Maximum. Im zweiten Schritt wurde der Tagessatz erhöht, der Deckel weggelassen und noch ein Fixum beschlossen. Im dritten Schritt entschied die Regierung dann noch über die Entschädigung für weitere Aufwendungen nach Stundensatz. Es wurde immer mehr verwässert. Das Resultat wird aus der Zusammenstellung in der Interpellationsantwort ersichtlich. Der Entschädigung für den Präsidenten hat sich fast vervierfacht. Anlässlich der Beratung des Jahresbericht 2013 sicherte die Präsidentin der Staatswirtschaftlichen Kommission zu, dass die Kommission im Bereich der Verwaltungskosten für Transparenz sorgen will. Dies gilt insbesondere auch für die in der Antwort aufgeführten Aufwendungen für den Präsidenten der Verwaltungskommission, bei denen eine externe Vergabe möglich wäre. Es ist nicht akzeptabel, wenn der Präsident neben den neu eingeführten funktionsgebundenen Aufwendungen zusätzliche Aufträge generiert. Im Hinblick auf die weiteren Diskussionen in der Vorlage zu Public Corporate Governance, in der sich die Regierung aus wichtigen Leitungsfunktionen zurückziehen will, muss jetzt Klarheit zu den Kostenfolgen geschaffen werden. Beispielsweise: Welches sind die Grundsätze der Entschädigungen? Werden die Bezüge gedeckelt? Welcher Bruttojahreslohn bildet die Grundlage der Berechnung für Stundenansätze? Wird dies nicht geregelt, so ist heute schon absehbar, dass ein hohes Konfliktpotenzial besteht. Sie lesen ja auch die Diskussionen rund um die Entschädigungen für die Mitglieder des Verwaltungsrates des Spitalverbundes Appenzell-Ausserrhoden. Eine Frage ist noch offen: Welcher Bruttojahreslohn bildet die Berechnungsgrundlage für den Stundenansatz des Präsidenten? Sollte diese nicht jetzt beantwortet werden, reichen wir einen separaten Vorstoss ein.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014