Geschäft: Verbindlichkeit bei Strassenbauprojekten am Beispiel Autobahnanschluss Rorschach

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.14.11
TitelVerbindlichkeit bei Strassenbauprojekten am Beispiel Autobahnanschluss Rorschach
ArtKR Interpellation
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung25.2.2014
Abschluss4.6.2014
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 22. April 2014
VorstossWortlaut vom 25. Februar 2014
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
4.6.2014Wortmeldung

Der Interpellant ist mit der Antwort der Regierung zufrieden.

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ich stelle fest, dass die Regierung gelernt hat, Strassenbauprojekte ganzheitlicher anzugehen. Flankierende Massnahmen werden eingefordert, das ist heute Standard, soweit das Positive. Kritisch ist aus meiner Sicht, die fehlende Verbindlichkeit. Diese wäre zwar möglich, das wird in der Antwort klar bestätigt. Die Regierung verlässt sich aber auf behördenverbindliche Zusagen. Vorbehalten bleiben nach wie vor die Bürgerbeschlüsse und natürlich Rechtsmittelverfahren. Dass Rechtsmittelverfahren zu Verzögerungen bzw. Verhinderungen führen können, ist klar und auch nicht zu beanstanden. Wir sind ein Rechtsstaat und bleiben das hoffentlich auch in Zukunft. Was mich stört ist die Begründung für das nicht Wollen bezüglich einer verbindlichen Abhängigkeit zwischen den verschiedenen Staatsebenen. Dazu das bereits in der Interpellation erwähnte Beispiel Rorschach–Rorschacherberg–Goldach: Das liegt anders, als in Bütschwil. Es sind drei Gemeinden ins Projekt involviert. Die Abklärung einer Fusion in dieser vollständig zusammengewachsenen Agglomeration wurde im Mai 2014 an der Urne deutlich verworfen. Die 42 flankierenden Massnahmen würden allen drei Gemeinden unterschiedlich helfen. Die Finanzierung erfolgt aber nicht immer über die Gemeinde, welche den grössten Nutzen einer Massnahme hat. Zudem sind die 42 Massnahmen extrem kostenintensiv. Somit dürfte es schwierig sein, dass sich die Gemeinderäte trotz behördenverbindlicher Zusage zu einem Kostenteiler zusammenraufen. Noch schwieriger dürfte es sein, dass dann die Bürgerschaft zu hohen Krediten Ja sagt, welche vielleicht vor allem den andern dienen, aber das eigene Portemonnaie belasten. Das dann die nötige Solidarität vorhanden ist, glaube die wenigsten. Ein Nein der Bürgerinnen und Bürger wäre dann endgültig, behördenverbindliche Verträge hin oder her. Teure Projekte, wie beispielsweise der Rückbau der St.Gallerstrasse zu einer wohnlicheren Strasse sind dann stark gefährdet bis unwahrscheinlich. Fazit: Die Gefahr ist gross, dass dann das Einfallstor für neuen Verkehr direkt ins Zentrum geöffnet wird, ohne dass die negativen Folgen entschärft werden. Die Regierung hat in diesem wahrscheinlichen Fall trotz Behördenverbindlichkeit nichts in der Hand. Es ist für mich nicht nachvollziehbar, weshalb nicht wenigstens die zwingenden flankierenden Massnahmen die Möglichkeit einer verbindlichen Abhängigkeit der Entscheide in Anspruch genommen wird. Im Fall Rorschach, mit drei beteiligten Gemeinden, kann man mit diesem Verhalten ja gleich das Referendum provozieren. Ob das Volk dann wohl im Sinne der Behörden entscheidet? Ich denke, Rapperswil wird da nicht die einzige Überraschung bleiben.

Danken möchte ich der Regierung für die Offenlegung der Kosten für Bund und Kanton. Aus Sicht des Interpellanten noch wichtiger wären aber die Kosten für die flankierenden Massnahmen. Dass dazu die Kosten nicht bekannt sind, stärkt das Vertrauen ins Projekt überhaupt nicht.

Ich bin befriedigt von der umfassenden Antwort, aber nicht befriedigt vom naiven Glauben, dass sich die Bevölkerung dann vorbehaltlos hinter ihre Behörden stellt.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014