Geschäft: Modelle zur Entlastung von Eltern mit einem Kind mit einer Behinderung

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.14.20
TitelModelle zur Entlastung von Eltern mit einem Kind mit einer Behinderung
ArtKR Interpellation
ThemaAllgemein
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung2.6.2014
Abschluss25.11.2014
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 2. Juni 2014
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 14. Oktober 2014
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person5.8.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
25.11.2014Wortmeldung

Der Interpellant ist mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden.

Ich danke der Regierung für die Beantwortung meiner Interpellation. Diese Interpellation richtet aber ihren Fokus auf die Entlastung von Eltern mit einem Kind mit Behinderung und im Speziellen auf Modelle in Krisenzeiten. In der Antwort erklärt die Regierung die Mechanismen des Sonderpädagogik-Konzeptes, also die Prinzipien von Beratung und Unterstützung (B&U), die Heilpädagogischen Früherziehung und der Sonderschulen mit Internaten. Es geht in meinem politischen Vorstoss nicht um die Platzierung von Kindern in einem Internat, sondern um eine Platzierung in Krisenzeit wie das Time-out in der Volksschule, ohne dass ein Schulwechsel vorgenommen werden muss. Ich bezweifle ernsthaft an der Aussage der Regierung, dass in der Ausarbeitung des Sonderpädagogik-Konzeptes mein Hauptanliegen differenziert durch die HfH und die Universität St.Gallen analysiert wurde. So fallen die Antworten auf meine konkreten Fragen zu allgemein, zu wenig differenziert im Sinne der Problemstellung aus. Ich betone, es geht um temporären Wohnplätzen. Es fehlt in unserem Kanton nach wie vor an Plätzen für Schülerinnen und Schüler mit einer geistigen Behinderung und einer sekundären Störung wie zum Beispiel einer Psychose. Einerseits wird darauf hingewiesen, dass dies in regionalen Sonderschulen sowohl aus betrieblichen, organisatorischen und ökonomischen Gründen nicht umsetzbar sei. Genau dies wollte ich von der Regierung wissen. Und zwar mit dem Hinblick, dass der SPD und der KJPD ebenfalls einbezogen sind. Deshalb irritiert mich auch die Antwort der Regierung insofern, dass das Departement des Innern diese Fragen beantwortet und nicht das BLD. Das BLD stellt den Leistungsauftrag an die Sonderschulen und nicht das DI. Ich bin mit der Antwort der Regierung nicht einverstanden, nicht zufrieden, möchte meiner Enttäuschung aus Ausdruck verleihen und in der Sprache des Lehrplanes ausgedrückt: Hier fehlt es an Kompetenzen, die Fragen richtig zu verstehen und dem entsprechend Antworten zu formulieren.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014