Geschäft: Erhalt der Unterstufen der Sonderschule Oberfeld in Marbach, der Hochsteig in Wattwil und des tipiti Jahrzeitenhauses in St.Gallen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.14.26
TitelErhalt der Unterstufen der Sonderschule Oberfeld in Marbach, der Hochsteig in Wattwil und des tipiti Jahrzeitenhauses in St.Gallen
ArtKR Interpellation
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungBildungsdepartement
Eröffnung3.6.2014
Abschluss15.9.2014
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 3. Juni 2014
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 19. August 2014
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person8.10.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
15.9.2014Wortmeldung

Der Interpellant ist mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden.

Ich danke der Regierung für die Beantwortung meiner Fragen, allerdings möchte ich gleich zu Beginn festhalten, dass ich mit der Antwort nicht wirklich zufrieden bin. Die Regierung rechtfertigt die geplante Schliessung bzw. Angebotseinschränkung der Unterstufen der Sonderschule Oberfeld in Marbach, der Hochsteig in Wattwil und des tipiti Jahrzeitenhauses in St.Gallen mit einer verstärkten Bedarfsorientierung und Regionalisierung des Sonderschulangebots im Rahmen der Überarbeitung des Sonderpädagogik-Konzeptes. Dagegen gibt es im Grundsatz nichts einzuwenden, dennoch scheint der erwähnte Abbau an diesen Stellen mehr als nur fragwürdig. Der Bedarf nach Plätzen für extrem verhaltensauffällige, lernbehinderte und somit für in Regelklassen unbeschulbaren Kindern ist auch bei den erwähnten Sonderschulen der Unterstufe massiv zunehmend. Geplant ist nun, dass vor allem externe Kinder auf der Unterstufe die Schulen nicht mehr besuchen können. Bis eine Gemeinde die Fr. 36'000.- bezahlt, die ein Kind in einer Sonderschule für sie kostet, braucht es einiges. Es wird bemängelt, dass die Transportkosten für diese Kinder zu hoch sind, denn sie sind noch zu klein, um den öV zu benutzen. Dennoch sind diese Kosten sehr viel tiefer, als wenn die Kinder intern beschult würden. Falls wie im Konzept vorgeschlagen gleichwertige Alternativangebote näher am Wohnort der Kinder geschaffen werden, wird sich die Zahl dieser externen Unterstufenschüler automatisch verringern. Erwiesenermassen ist es so, dass, je jünger ein sehr problematisches Kind eine geeignete Massnahme erhält, desto grösser ist die Chance für eine Reintegration in eine Regelklasse. Hier liegt mittel- und längerfristig grosses Sparpotential das jetzt in diesem kurzfristigen Denken zu kurz kommt. Tatsache ist auch, dass in der Primar-SonderschuIe für verhaltensauffällige Kinder in Heiden zu 50 bis 75 Prozent st.gallische Kinder betreut werden, einige in Trogen und im Lindenhof in Herisau. Diese Kosten bezahlt der Kanton St.Gallen, inkl. Transportkosten. Es gilt zu beachten, dass im Kanton Appenzell Ausserrhoden derweil auch Bestrebungen laufen, diese ausserkantonalen Plätze für St.Galler Kinder nicht mehr anzubieten, da der Kanton sie selbst benötigt. Unterstufen-Plätze müssen weiterhin im bisherigen Rahmen möglich sein. Es wäre definitiv am falschen Ort gespart, finanzpolitisch und pädagogisch sehr kurzsichtig gedacht. Integrative Bemühungen sind wohl lobenswert, bringen aber oft Lehrer und Mitschüler an den Rand des Erträglichen. Gut integrierte Kinder bekommen zu wenig Zuwendung und Förderung, weil die ganze Energie der Lehrpersonen für die verhaltensauffälligen Kinder aufgewendet wird. Wie bereits eingangs erwähnt, bin ich nicht wirklich zufrieden mit der Beantwortung meiner lnterpellation. Ich bitte deshalb den Regierungsrat nach Ablauf der Vernehmlassungsfrist diese Thematik im Erziehungsrat nochmals aufzugreifen, zu diskutieren und ernsthaft zu überdenken. Ich danke der Regierung bereits jetzt für eine seriöse Prüfung dieses Anliegens.

Session des Kantonsrates vom 15. und 16. September 2014