Geschäft: Kantonsratsbeschluss über die Beteiligung an der Finanzierung technischer Verbesserungen der Schweizerischen Südostbahn AG für das Jahr 2015 (Titel der Botschaft: Darlehensfinanzierung der Schweizerischen Südostbahn AG)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer37.14.01
TitelKantonsratsbeschluss über die Beteiligung an der Finanzierung technischer Verbesserungen der Schweizerischen Südostbahn AG für das Jahr 2015 (Titel der Botschaft: Darlehensfinanzierung der Schweizerischen Südostbahn AG)
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungVolkswirtschaftsdepartement
Eröffnung11.6.2014
Abschluss24.11.2014
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BotschaftBotschaft und Entwürfe der Regierung vom 24. Juni 2014
AntragKommissionsbestellung vom 15. September 2014
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
24.11.2014Gesamtabstimmung103Zustimmung0Ablehnung17
Statements
DatumTypWortlautSession
24.11.2014Wortmeldung

Ratspräsident: stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
24.11.2014Wortmeldung

Ratspräsident: Das Präsidium sieht keine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
24.11.2014Wortmeldung

Präsident der Finanzkommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Im Rahmen der Budgetberatung vom 5./6. November 2014 hat die Finanzkommission auch die Vorberatung dieser beiden Kantonsratsbeschlüsse durchgeführt. Neben Regierungsrat Würth stand Silvan Egli, Amtsleiter-Stv. im Amt für öffentlichen Verkehr, bei der Beratung als Auskunftspersonen zur Verfügung.

Am 9. Februar 2014 stimmte die Schweizer Stimmbevölkerung mit 62 Prozent Ja-Stimmen der Bahninfrastruktur (Fabi) zu. So wurden die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, die Infrastrukturfinanzierung der Privatbahnen vollständig an das Finanzierungssystem der SBB anzugleichen. Als wesentlicher Unterschied bleibt, dass der Bund die SBB-Infrastruktur selber finanziert, während die Privatbahninfrastruktur eine Aufgabe von Bund und Kanton ist. Wenn der Fabi-Beschluss wie geplant auf den 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt wird, wird es nächstes Jahr keine weitere, wie hier vorliegende Infrastrukturvorlage mehr geben. Der Kanton wird sich ab 2016 mit einem jährlichen Pauschalbeitrag von schätzungsweise 34 Mio. Franken über den Bund an der Infrastrukturfinanzierung der SBB und der Privatbahnen beteiligen.

Die schweizerische Südostbahn AG (SOB) hat dem Bund und den Kantonen für die Jahre 2013 bis 2016 ihren Investitionsbedarf angemeldet. Für das Jahr 2015 ist das ein Nettoinvestitionsbedarf für technische Verbesserungen von 47,777 Mio. Franken. Die SOB kann davon aus Abschreibungsmitteln und weiteren Beiträgen 23,377 Mio. Franken selber finanzieren. Für die restlichen 24,4 Mio. Franken beantragen die SOB dem Bund und den an der SOB beteiligten Kantonen Schwyz, Zürich, Appenzell Ausserrhoden, Thurgau und St.Gallen ein zinsloses, bedingt rückzahlbares Darlehen zu gewähren. Davon entfallen auf den Kanton St.Gallen 7'542'210 Franken. Nach Abzug der Gemeindebeiträge verbleibt ein Kredit von 3'771'105 Franken, welcher der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2017 innert fünf Jahren abgeschrieben wird. Für welche detaillierten Investitionen der Beitrag gewährt werden soll, kann der Botschaft auf S. 6 entnommen werden.

Beim zweiten heute zu beratenden Beschluss, handelt es sich über die Verlängerung des Darlehensvertrages mit der schweizerischen Südostbahn AG 37.14.02. Ich werde beim nächsten Geschäft dann weiterfahren.

Die Finanzkommission stimmte diesem Kantonsratsbeschluss einstimmig zu, und ich bitte Sie im Namen der Finanzkommission ebenfalls einzutreten und dem Beschluss zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014