Geschäft: Tarifpolitik beim Ostwind
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 51.14.29 |
Titel | Tarifpolitik beim Ostwind |
Art | KR Interpellation |
Thema | Verkehr, Bau, Energie, Gewässer |
Federführung | Volkswirtschaftsdepartement |
Eröffnung | 4.6.2014 |
Abschluss | 15.9.2014 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Person | Beteiligung - Blumer-Gossau | 27.6.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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15.9.2014 | Wortmeldung | Der Interpellant ist mit der Antwort der Regierung zufrieden. Ich hoffe, Sie haben noch ein offenes Ohr für die letzten Minuten des heutigen Sessionstages. Ich habe mich im Rahmen meiner Interpellation darüber beschwert, dass der Tarifverbundrat in den letzten Monaten und Jahren zu Oft die ÖV-Nutzer zur Kasse gebeten hat. Ich habe mir vom Regierungsrat gewünscht, dass er da das nötige Gegensteuer oder die nötigen Gegensteuer gibt. Ich danke darum dem Regierungsrat für die ausführliche Antwort. Ich lese da mit einer gewissen Genugtuung, dass die Regierung schreibt: Wir sind klar der Ansicht, dass nach Umsetzung der strukturellen Massnahmen zwingend eine Phase der Konsolidierung folgen muss. Nur, wir sind uns zwar einig, es braucht eine Phase der Konsolidierung damit der Anreiz zum Umsteigen auf den öffentlichen Verkehr nicht völlig kaputt gemacht wird. Die Regierung sieht allerdings den Beginn der Konsolidierungsphase erst Ende 2016. Ich sehe den Beginn der Konsolidierungsphase Ende des laufenden Jahres. Zwar begründe ich das folgendermassen: Wir haben auf den neuen Fahrplanwechsel hin im Dezember 2014 eine Aufteilung der Zonen hier in der Stadt. Aus der Zone 210 wird eine Kernzone und eine Ringzone. In Gossau und Herisau passiert Ähnliches: Die Zone wird halbiert. Die ÖV-Nutzerinnen und -Nutzer in unserer Agglomeration müssen also in Zukunft, wenn sie nicht wie ich über ein Generalabonnement verfügen, wenn sie nämlich eine Einzelfahrt lösen, bis zu 50 Prozent mehr bezahlen für ein Einzelbillet. Das ist gegessen und das wird so kommen, aber dabei muss es dann auch bleiben. Weitere Übungen in diese Richtung zur Belastung der gelegentlichen ÖV-Nutzer liegen meines Erachtens nicht mehr drin. Das reicht dann. Ich gebe Ihnen ein Beispiel für die Ortskundigen. Wenn Sie ab Dezember 2014 von Russen nach Oberdorf in Gossau fahren wollen, das sind drei Stationen mit dem Bussen. Drei Stationen bedeutet dann drei verschiedene Zonen. Sie müssen also für dieses kleine Stück von drei Stationen drei Zonen lösen nach der neuen Regelung. Das ist einfach zu viel, das ist nicht ok. Darum meine Forderung: Das gute Element, das noch besteht in der Stadt St.Gallen, nämlich die Kurzstrecke für fünf Stationen, darf nicht weggespart werden. Diese Kurzstrecke soll bleiben, nicht nur in der Stadt sondern im ganzen Tarifverbundgebiet. Das wäre eine sinnvolle Massnahme um den gelegentlichen Nutzer für eine kurze Strecke gerecht zu werden. | Session des Kantonsrates vom 15. und 16. September 2014 |
15.9.2014 | Wortmeldung | Ratspräsident: ??? | Session des Kantonsrates vom 15. und 16. September 2014 |