Geschäft: Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung der Verordnung über die Lohnfortzahlung für Magistratspersonen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer25.14.01
TitelKantonsratsbeschluss über die Genehmigung der Verordnung über die Lohnfortzahlung für Magistratspersonen
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung31.7.2014
Abschluss25.11.2014
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im Januar 2015
ProtokollProtokoll der Finanzkommission vom 5./6. November 2014
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 7. Oktober 2014
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
25.11.2014Gutheissung Antrag88Zustimmung4Ablehnung28
Statements
DatumTypWortlautSession
25.11.2014Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wir danken der Regierung für die Neukonzeption und Überarbeitung der Ruhegehaltsordnung. Es darf erfreulich festgestellt werden, dass die Impulse der Finanzkommission ihre Wirkung zeigten. Die zentralen Forderungen der CVP-EVP-Fraktion, die Bezugsdauer zeitlich zu beschränken und auf dem Ruhegehalt Arbeitnehmerbeiträge an die Pensionskasse zu leisten, wurden umgesetzt. Die neuen zwei verschiedenen Verordnungen, getrennte Regelung von Besoldung und Lohnfortzahlung, bieten zudem bei allfälligen zukünftigen Anpassungen, die notwendige Flexibilität. Ebenfalls teilen wir die Auffassung der Regierung, dass die nicht Wiederwahlversicherung ein ungünstiges Kostennuztenverhältnis aufweist und nicht weiter verfolgt werden sollte. Die Lohnfortzahlung darf dem Kontext der Gesamtlösung als akzeptabel betrachtet werden. Im Vergleich zu anderen Kantonen präsentiert sich eine vernünftige Lösung, die im Leistungsumfang etwa im unteren Mittelfeld anzusiedeln ist. Mit der vorgeschlagenen Regelung hat der Kanton St.Gallen in Würdigung der Gesamtvorlage zukünftig eine einfache, transparente und praktikable Regelung. Es handelt sich um einen guten Kompromiss.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
25.11.2014Wortmeldung

(im Namen der GLP/BDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die vorgeschlagene Neuordnung für künftige Magistratspersonen ist im Sinne unserer Fraktion. Der Vergleich mit anderen Kantonen zeigt deutlich auf, dass eine Vielzahl von Lösungen besteht und insgesamt keine einheitliche Regelung besteht. Einzelne Ordnungen stammen aus dem letzten Jahrhundert und weiter Regelungen bestehen zweifels bezüglich der BVG-Konfromität. Die Gründe für die Nicht-Wiederwahlversicherungen werden aufgezeigt und als ungeeignet befunden. Die vorgeschlagene Verordnung, deckt die Regungsziele wie Unabhängikeit, Risikoorientierung, Angemessenheit, Zeitgeist, Attraktivität und Transparenz. Für aktive Magistraspersonen wird der Sitzstand im Grundsatz gewahrt. Für Eehemalige werden die laufend Ruhegehälter in unveränderter Höhe bei der SGKB weiter geführt. Die vorliegende Verordnung regelt klar die drei Kategorien, somit sind die Verhältnisse klar geregelt.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
25.11.2014Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die SP-GRÜ-Fraktion, für die ich spreche, stimmt der Neufassung des Ruhegehalts für Magistratspersonen zu. Wir stehen hinter der Bestandesgarantie für bisherige Magistratspersonen, diese grosszügige Regelung soll weiter geführt werden. Für künftige Magistratspersonen ist nun eine sowohl zeitliche, als auch betragsmässig begrenzte Lohnfortzahlung vorgesehen. Diese ausgewogene Regelung begrüssen wir ebenfalls genau so, wie den Verzicht auf die Unterscheidung nach der Art des Ausscheidens aus dem Amt.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
25.11.2014Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Ich möchte es kurz machen und nicht verantwortlich sein, wenn ich den langen Tag noch zusätzlich verlängere. Um es gerade vorweg zu nehmen, mit dem leicht angepassten Botschaftsentwurf kann sich die SVP-Fraktion gross mehrheitlich einverstanden erklären. Es ist eine praktikable Lösung, die uns unterbreitet wird und ich denke die wesentlichen Inhalte sind bereits von meinen Vorrednern erwähnt worden.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
25.11.2014Wortmeldung

Präsident der Finanzkommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Im Rahmen der Beratungen über das Budget 2015 hat die Finanzkommission am 5. und 6. November diesen Kantonsratsbeschluss fertig vorberaten. Ausgangslage für diesen Beschluss war, dass auf Antrag der Finanzkommission der Kantonsrat in der Novembersession 2013, die von der Regierung am 3. September 2013 erlassene Besoldungsverordnung für Magistratspersonen nur teilweise genehmigte. Den Abschnitt über das Ruhegehalt, sowie einzelne damit zusammenhängende Bestimmungen nahm er von der Genehmigung aus. Mit Auftrag nach Art. 95 des Geschäftsreglementes des Kantonsrates lud der Kantonsrat die Regierung ein, das Ruhegehalt für die künftigen Magistratspersonen dahingehen zu regeln, dass

a) die Bezugsdauer des Ruhegehaltes zeitlich beschränkt ist;

b) auf dem Ruhegehalt Arbeitnehmerbeiträge an die Pensionskasse geleistet werden.

Zudem wurde die Regierung eingeladen, in der Botschaft zur Vorlage über die Angepasste Ruhegehaltsordnung, bei dem Interkantonalen Vergleich über Ruhegehaltsregelungen anzustellen, sowie Ausführungen zu einer allfälligen nicht Wiederwahl Versicherung aufzunehmen. Nicht formell beschlossen in den Beratungen jedoch unzweifelhaft zum Ausdruck gebracht, wurde die Gewährleistung des Besitzstandes für die Kaktiven Magistratspersonen. Der genaue Inhalt des Besitzstandes wurde nicht definiert. Da bis Ende 2014 ein Beschluss des Kantonsrates notwenig ist, wurde die Finanzkommission bereits am 21. August 2014 über die neue Ausgestaltung des Ruhegehalts informiert. Herr Regierungsrat Gehrer zeigte, den Verfahrensstand auf, legte die dem der Regierung dar und holte eine Einschätzung der Finanzkommission. ab. Wie bereits erwähnt, wurde verlangt, bei der nicht Wiederwahlversicherung, wissen die Thurgauer Bürgschaftsgenossenschaft anbietet zu prüfen. Eine Offerte wurde aber nicht eingeholt. Das Riskmanagement des Kantons St.Gallen hat jedoch das Kostennutzen Verhältnis mit Versicherungsexperten überprüft, und man ist zum Schluss gekommen, dass eine solche Lösung nicht günstig währe. Die Idee wrude daher nicht weiter verfolgt. Die verlangte Übersicht mit dern interkantonalen Ruhestandsregelung wurde der Finanzkommission, wie verlangt, abgegeben aber nicht mehr weiter verfolgt. Die nun vorliegende Verordnung über die Lohnfortzahlung, sieht eine minimale Lohnfortzahlung von 18 Monaten und eine maximale Lohnfortzahlung von 48 Monaten vor. Der Anspruch der Lohnfortzahlung endet beim Eintritt ins Pensionsalter ablösend durch Altersrente SGPK. Diskussionspunkte in der Finanzkommission waren: Rücktrittsverhalten von Magistratspersonen: Es kann sein, dass eine altgediente Magistratsperson,, die relativ jung ins Amt gewählt wurde. In einem gewissen Alter sich gegen einen Rücktritt entschliesst und die Lohnfortzahlung noch etwas hinauszuzögern. Um diesen Fall zu verhindern, müssen die maximale Lohnfortzahlung verlängert, beispielsweise auf 60 Monate) und die Anzahl der Amtsjahre auf 16 Jahre erhöht werden. Die Regelung der Lohnfortzahlungen würde dann aber im Vergleich mit anderen Kantonen nicht mehr als bescheiden gelten. Es wurde über die Atraktivität der Magistratsfunktion diskutiert, sowie die Beweggründe der Regierung für eine minimale Lohnfortzahlung von 18 Monaten. Die Regierung sieht bei einer nicht Wiederwahl, diese Zeit als fair an, um sich für Beruflich neu zu orientieren. Beispielsweise muss sich ein Anwalt wieder einen Klientenstamm aufbauen oder sich eine neue Kanzlei suchen. Auch für einen Unternehmer kann sich eine neue Orientierung schwierig gestalten. Die maximale Abgangsentschädigung beim Staatspersonal beträgt überigens 12 Monate. Es braucht eine ausgewogene Lösung, welche nicht zu kleinlich und nicht zu grosszügig ist. Die Botschaft sieht eine Differenzierung auf Lohnfortzahlung nach dem Kriterium Freiwilligkeit, Unfreiwilligkeit oder dem jenigen des Verschuldens nicht vor. Einziger Anlass für den Wegfall des Anspruches, soll eine Rücktritt im Zusammenhang mit einer Strafbarenhandlung sein. Die Strafbarehandlung muss dabei im Zusammenhang mit der Magistratentätigkeit erfolgen. Diskussionspunkte Dazu waren: Wegfall des Anspruches auch bei Strafbarenhandlungen, die nicht mit dem Amt zusammenhängen, die Vorbildsfunktion von Magistratspersonen, die Festlegung nach Schweregrad der Strafabrenhandlung, Übertretung, Verbrechen, Vergehen oder nach einzelnen Straftaten. Weiter die Festlegung nach Strafmass bzw. unbedingte Freihheitsstrafe. Anstelle eines Kathalags für Straftaten könnte auch eine spezifizierte Instanz über die Lohnfotzahlung entscheiden, beispielsweise der Regierung, Finanzkommission. Bei den letzten beiden Fällen nicht Wiederwahl hat die Regierung über das Ruhegehalt entschieden. Allenfalls verzichtet eine verurteilte Magistratsperson auch freiwillig auf die Fortzahlung. Das Riskiko, dass eine Magistratsperson straffällig war, ist eher tief einzustufen und strafbare Handlungen im Zusammenhang mit dem Amt können mit dieser Verordnung auch zu hart bestraft werden. Es wurde eingehend diskutiert und seitens Finanzkommission haben wir festgestellt, dass es schwierig ist eine richtige Auslegeordnung zu finden, was ist grobfahrlässig, was ist fahrlässig und so weiter. Mit der vorlliegenden Lösung, wie sie heute vorliegt, gibt es diese Fragestellung erst gar nicht. Die Lösung wie sie heute vorliegt, ist für die Finanzkommission einfach und praktikabel. Finanzielle Auswirkungen sind schwer abzuschätzen, da diese von den den konkreten Einzelfällen abhängen. Folgende Faktoren sollten die Kosten jedoch eher senken. Das Ruhegehalt ist neu, zeitlich bis zum Eintritt bis ins Pensionsalter limitiert. Reduktion der Austrittsleistungen, Wegfall der Prospektivenleistungserwartungen und Arbeitnehmerbeiträge während der Lohnfortzahlung. Das Finanzdepartement präzisierte nach der Behandlung in der Finanzkommission nur noch Punkt 4.3.3 Verlust des Anspruchs auf Lohnfortzahlung und Punkt 6 Finanzielle Auwirkungen. Die Botschaft wurde anschliessend von der Regierung verabschiedet und in der Finanzkommission im November 2014 fertig beraten. Die Mitglieder der Finanzkommission stimmten mit 14:0 Stimmen bei einer Abwesenheit dem Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung der Verordnung über die Lohnfortzahlung für Magistratspersonen abschliessend zu. Ich bitte Sie einzutreten und dem Beschluss ebenfalls zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
25.11.2014Wortmeldung

Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
25.11.2014Wortmeldung

Ratspräsident: stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
25.11.2014Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Der Auftrag des Kantonsrats vom November 2013 für die Überarbeitung der Verordnung über die Lohnfortzahlung für Magistratspersonen, wurde durch die Regierung mit dieser Botschaft erfüllt. Ein wichtiger Teil des damaligen Auftrags war die Befristung der Lohnfortzahlung. Dies wurde mit der maximalen Bezugsdauer von 48 Monaten nach Ausscheiden aus dem Amt umgesetzt. Auch die Verknüpfung der Lohnfortzahlung an die Amtsjahre ist sinnvoll und aufgrund der unterschiedlichen Länge der Amtsdauern folgerichtig. Ebenfalls unsere Unterstützung findet die minimale Bezugsdauer von 18 Monaten, um das Risiko einer Nichtwiederwahl abzufedern. Die vorliegende Verordnung ist aus Sicht der FDP-Fraktion keine allzu grosszügige Regelung, sondern eine dem heutigen Zeitgeist entsprechende Lösung. In unserer Fraktion wurde in diesem Zusammenhang auch die Entlöhnung der Regierungsmitglieder diskutiert. Prüfenswert ist aus unserer Sicht eine Erhöhung des Grundlohnes, zum Beispiel auf das maximal versicherbare Gehalt bei der St.Galler Pensionskasse, verbunden mit der vollständigen Abgabe der Nebeneinkünfte in die Staatskasse.

Wichtig ist für die FDP-Fraktion, dass das Gesamtpaket attraktiv genug ist, um auch in Zukunft gute und geeignete Kandidierende zu finden, welche sich einer Wahl in den Regierungsrat stellen. Die FDP-Fraktion ist für Eintreten auf die Vorlage und für Genehmigung der Verordnung.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014