Geschäft: Kantonsratsbeschluss über die Instandsetzung und Erneuerung des Verwaltungsgebäudes Lämmlisbrunnenstrasse 54 in St.Gallen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer35.14.02
TitelKantonsratsbeschluss über die Instandsetzung und Erneuerung des Verwaltungsgebäudes Lämmlisbrunnenstrasse 54 in St.Gallen
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung4.4.2014
Abschluss16.9.2014
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragKommissionsbestellung vom 2. Juni 2014
AntragAnträge der vorberatenden Kommission vom 19. Juni 2014
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 15. April 2014
ErlassErgebnis der einzigen Lesung vom 16. September 2014
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
16.9.2014Gesamtabstimmung70Zustimmung37Ablehnung13
16.9.2014Eintreten69Zustimmung39Ablehnung12
Statements
DatumTypWortlautSession
16.9.2014Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Anlässlich der Kommissionssitzung vom 19. Juni 2014 konnte von den Fachpersonen des Baudepartementes anschaulich erklärt werden, dass der Bedarf zur Instandsetzung der teilweise seit den 60er Jahren unveränderten Infrastruktur im Verwaltungsgebäude, namentlich im Hochhaus an der Lämmlisbrunnenstrasse 54 gegeben ist. Zu diversen Fragen zum Baustandard, zur Mobilisierung und zum Provisorium wurde umfassend informiert. Zur Photovoltaikanlage wurde eine um Fr. 40‘000.- günstigere Variante nachgeliefert trotzdem erscheint uns die Bausumme noch immer relativ hoch. Zu Flächenstandards, Erdbebensicherheit und Brandschutz wurden Informationen nachgeliefert. Es ist zu bedauern, das innerhalb der kantonalen Verwaltung die lnformationsflüsse wie z.B. zu den neuen Vorschriften zum Brandschutz nur spärlich funktionieren. So können neue, voraussichtlich gelockerte Vorschriften zum Brandschutz nicht in die Planung einfliessen, was die Arbeit der Baufachleute erschwert. Immerhin wurde in der Ergänzung darauf hingewiesen, dass bei gelockerten Vorschriften diese angewendet und damit wohl auch noch Einsparungen gemacht werden können. So bleiben für die Vorlage die Baukosten bei einer doch stolzen Höhe von 7,92 Mio. Franken.

Durch die Optimierung der Flächen und Büros kann die Anzahl der Arbeitsplätze von 93 auf 118 erhöht werden, was eine ansehnliche Platzreserve darstellt.

Session des Kantonsrates vom 15. und 16. September 2014
16.9.2014Wortmeldung

(im Namen einer Minderheit der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Wenn Sie sich diese Botschaft genau ansehen und sich fragen, was ist eigentlich der Mehrnutzen dieser 8 Mio. Franken, die diese Sanierung kosten wird, dann entnehmen Sie der Botschaft die Begründung, es seien eigentlich drei: Einerseits Erdbebensicherheit, Brandschutz und man schafft Raum. Das sind anscheinend die wichtigen Gründe, um dieses Gebäude zu sanieren. Betrachten wir einmal Erdbebenschutz und Brandsicherheit: Ich kann Ihnen versichern, wenn Sie diesen Standard, wie er jetzt hier bei diesem Objekt angewendet wird, für alle kantonalen Liegenschaften anwenden, dann treten Sie ein riesiges Bauprogramm los. Denn Sie haben unzählig viele Objekte, die den heutigen Vorschriften, die ja laufend verschärft wurden, nicht mehr gerecht werden. Wenn Sie das wollen, wenn Sie damit ein Bauprojekt für den Kanton St.Gallen anstossen wollen, dann machen Sie dies, Sie setzen damit heute den Standard. Dann die Begründung, es werde Raum geschaffen: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen etwas enger zusammenrücken um Platz zu schaffen, dann stellt sich die Frage, für was wird dieser Platz genutzt? Auch dies wird von der Regierung dargelegt. Er wird geschaffen für Reserve und er soll zukünftig Ausstellungsfläche schaffen. Das ist wahrscheinlich nicht der dringendste Bedarf, weshalb wir jetzt Raum schaffen müssen. Wenn es in der Tat so wäre, dass das Baudepartement zu wenig Plätze hat, damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort arbeiten können, das wäre noch ein Grund, aber der Grund ist anscheinend, man will Ausstellungsfläche für Veranstaltungen schaffen. Dafür werden 8 Mio. Franken in die Hand genommen. Ich glaube, diese Dringlichkeit dieser Sanierung ist in Tat und Wahrheit nicht ausgewiesen. Im muss Ihnen ehrlich sagen, mich erstaunt es, dass dieses Objekt die Priorisierung von jeweils den 180 Mio. Franken den fünfjährigen Durchschnitt überstanden hat. Mir wird von der Regierungsbank immer wieder gesagt, diese 180 Mio. Franken hätten gar keinen Platz, sie hätten noch so viele Investitionen zu tätigen. Aber anscheinend hat es Platz für diese Sanierung – ich war sehr erstaunt. Diese Frage wurde auch nicht beantwortet: Weshalb das heute gemacht werden muss? Weshalb dies heute eines der wichtigsten Projekte in diesem Kanton ist? Sonst wäre es ja nicht priorisiert worden.

Ich bitte Sie, auf diese 8 Mio. Franken nicht einzutreten. Es ist in der Tat zu teuer, es ist eine Luxussanierung, die Sie machen wollen und es wäre ja noch gut, wenn man sagen würde, dieses Objekt wird jetzt energetisch saniert, aber das müssen Sie gar nicht. Denn es wurde bereits energetisch saniert. Auch die Heizung wurde ausgewechselt. All diese wichtigen Thematiken wurden abgehandelt, so steht es zumindest geschrieben, und es wird auch nicht argumentiert, dass Sie energetische Massnahmen ergreifen – zumindest steht das nicht in der Botschaft. Setzen wir unsere knappen Ressourcen für wichtigere Infrastrukturprojekte ein, davon haben wir sicherlich noch.

Session des Kantonsrates vom 15. und 16. September 2014
16.9.2014Wortmeldung

Auf die Vorlage ist einzutreten.

Ich nehme gerne zu einigen Äusserungen von Regierungsrat Haag Stellung: Sie haben ausgeführt: «Wir machen nicht mehr, als wir müssen.» Ich nehme das so zur Kenntnis. Ich sage Ihnen, nachdem wir offenbar den Mut hatten, oder aus Ihrer Sicht vielleicht kein Mut, jetzt ein mehrheitliches Nichteintreten zu beschliessen, obwohl in der vorberatenden Kommission diese Vorlage offenbar einstimmig verabschiedet worden ist. Wir machen, was wir für richtig erachten, auch in Verantwortung gegenüber dem Einsatz der öffentlichen Finanzen. Unser Fraktionssprecher hat bereits darauf hingewiesen, dass auch beim Eintreten in der vorberatenden Kommission, er hat das Votum unseres Sprechers erwähnt, sehr kritisch Stellung genommen wurde, damals allerdings nicht mit dem Ergebnis nicht einzutreten und nicht zuzustimmen. Aber die kritischen Punkte, die damals bereits geäussert worden sind, haben wir in der Fraktion vertieft nochmals diskutiert. Es ist nicht nur das Recht, es ist auch unsere Pflicht, wenn wir dann gerade nochmals in der Wertung und Würdigung des Einsatzes öffentlicher Mittel, dazu kommen, dass diese Vorlage allenfalls wünschbar, aber zur Zeit nicht notwendig und dringlich ist, anders zu entscheiden. Wir werden das ohne Probleme vor unseren Wähler und auch den andern Wählern verantworten. Ich bitte Sie, jetzt den Mut zu haben Nein zu sagen, als eine Vorlage durchzuboxen, die sehr viele Kosten verursacht, denn auch 8 oder 9 Mio. Franken sind sehr viel Geld. Ich meine, wir hätten wirklich, wie es auch Mächler-Zuzwil gesagt hat, genügend dringendere Beispiele, aber offensichtlich ist Sparen im Investitionsbereich unpopulär. Ich bin für Ausgaben, aber nur für notwendige.

Session des Kantonsrates vom 15. und 16. September 2014
16.9.2014Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Mir bereitet Mühe, wie Mächler-Zuzwil sich jetzt aufspielt hier im Rat und von einer Dringlichkeit spricht. Von Dringlichkeit ist hier nirgends die Rede, es ist ein ganz normales Bauprojekt, das wir hier beraten. Es ist ein gutes Bauprojekt, welches wir in Angriff nehmen sollen. Es ist tatsächlich so, die Spitäler sind dringlicher, als die Bauvorlage, die wir jetzt diskutieren. Es ist aber auch wichtig und richtig, dass wir zeitgerecht investieren. Bei den Spitälern haben wir zu lange gewartet. Wenn hier eine Vorlage bereit liegt, dann ist es auch richtig, wenn man das gutheisst und somit vorwärts arbeiten kann. Ich war in der Kommission dabei, Mächler-Zuzwil nicht. Sie wissen, was in der Kommission passiert ist, man hat sich schlau gemacht, man hat wichtige Fragen gestellt und schliesslich hat man abgestimmt, 14:0 bei 1 Abwesenheit. Was passiert jetzt hier im Rat? Jetzt kommt SVP-Fraktion und Teile der FDP-Fraktion und die sagen: Nein, das wollen wir nicht. Das ist nicht seriös. Wenn schon, dann hätten diese Bedenken und diese Vorbehalte und dieses Nichteintreten wollen auf diese Bauvorlage in der Kommission dargelegt werden müssen und nicht jetzt hier im Rat.

Zurück zur Vorlage: sie ist gut ausgearbeitet und beinhaltet tatsächlich Erdbeben- und Brandschutz sowie bessere Raumeinteilung. Das sind aber alles richtige und wichtige Dinge, die man hier in Ordnung bringen will. Wir sprechen von einer Baute, Mächler-Zuzwil, wir sprechen nicht von den Bauten im ganzen Kanton, sondern lediglich von einer Baute mit einer Bausumme für diese Instandstellung von knapp 8 Mio. Franken. Das ist heute das Thema und dazu bitte ich Sie, Ja zu sagen.

Zur Solarenergie: Dazu haben wir zu recht in der Kommission gesagt, dass das zu teuer ist, wie das heute geplant ist. Wir konnten hier Einsparungen von Fr. 40'000.– bewirken. Ich habe durchaus Hoffnung, dass hier noch weitere Einsparungen möglich sein werde, so dass diese Solaranlage sicher gebaut wird, aber vielleicht am Schluss noch etwas günstiger, als die Zahlen das jetzt ausweisen. Aus unserer Sicht ist diese Baulage eine gute Vorlage.

Session des Kantonsrates vom 15. und 16. September 2014
16.9.2014Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Wir bestreiten das Eintreten auf die Vorlage zur «Instandsetzung und Erneuerung des Verwaltungsgebäudes Lämmlisbrunnenstrasse 54 in St.Gallen». Die Fraktion konnte sich innerhalb der Diskussion der Notwendigkeit nicht überzeugen lassen, diese Instandsetzung zu machen. In der Botschaft wird ausgeführt, dass die Erdbebensicherheit und der Brandschutz die Ursachen der Notwendigen Instandsetzung und Erneuerungen sind. Für uns macht es aber den Anschein, dass die geplanten Massnahmen dazu dienen, mehr Arbeitsplätze zu schaffen für zukünftiges Personal und die Büroräumlichkeiten im 1. Obergeschoss zu erweitern. Somit wirkt das Genannte als Grund vorgeschoben.

In der Botschaft wird zum Brandschutz festgehalten, dass diese nach den geltenden Vorschriften ausgearbeitet wurden. Dies, obschon der Bund die Vorschriften im Bereich Brandschutz anpasst und die Selbstverantwortung erhöht. Auch im Kanton St.Gallen wurde in der Februarsession eine Motion überwiesen, welche den Brandschutz betrifft und eine Anpassung erfordert. Dies ist ein weiterer Grund, weshalb die Fraktion mit dem Projekt zuwarten möchten und die festgelegten neuen Vorschriften der Instandsetzung abwarten möchte. Zu einem späteren Zeitpunkt kann dann das Projekt seitens der Regierung eventuell so nochmals aufgelegt werden.

Weiter wird in der Zusammenfassung festgehalten, dass keine baulichen Massnahmen am Objekt erstellt wurden, ausser der Sanierung der Aussenfassade im Jahr 2000, der Attika-Wohnung 2007 und der Heizung 2012. Demgegenüber weist die Regierung mit jährlichen Instandstellungskosten von rund einer halben Million Franken aus. Dies ergibt in den letzten 15 Jahren rund 10 Mio. Franken, mit welchen das Objekt saniert wurde. Somit kann nicht davon gesprochen werden, dass keine Instandhaltungsmassnahmen getroffen worden sind.

Für eine Mehrheit der Fraktion sind deshalb die Gründe für die Botschaft ungenügend und zum jetzigen Zeitpunkt am falschen Ort. Wir hoffen, dass dies zu einem späteren Zeitpunkt weiter verfolgt wird. Wir sehen bei anderen Projekten im Kanton eine grössere Notwendigkeit und einen grösseren Handlungsbedarf.

Session des Kantonsrates vom 15. und 16. September 2014
16.9.2014Wortmeldung

Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 15. und 16. September 2014
16.9.2014Wortmeldung

Kommissionspräsident:

Die vorberatende Kommission traf sich am 19. Juni 2014 zu einer halbtägigen Sitzung, um sich mit dem Geschäft 35.14.02 «Instandsetzung und Erneuerung des Verwaltungsgebäudes Lämmlisbrunnenstrasse 54 in St.Gallen» bzw. mit der entsprechenden Botschaft der Regierung zu befassen, praktischerweise tagte die Kommission gleich im zur Diskussion stehenden Gebäude. Bei diesem Geschäft geht es um eine umfassende Erneuerung des Innenausbaus des zehngeschossigen Verwaltungsgebäudes, welches baulich, technisch und räumlich nicht mehr den heutigen Anforderungen und Bedürfnissen entspricht. Zudem sollen Anpassungen in Bereich der Erdbebensicherheit sowie im Bereich des Brandschutzes gemacht werden.

Neben den Kommissionsmitgliedern und dem zuständigen Regierungsrat Haag, nahmen im Weiteren an der Kommissionssitzung teil: der Generalsekretär des Baudepartementes, Kurt Signer, der Kantonsbaumeister Werner Binotto sowie der Leiter Baumanagement 1, Patrick Sünter. Eva Meyer aus der Rechtsabteilung des Baudepartementes zeichnete verantwortlich für die Protokollführung. Ein Kommissionsmitglied musste aus privaten Gründen der Sitzung fernbleiben, so kurzfristig, dass kein Ersatz gestellt werden konnte. Somit waren an der Sitzung nur 14 Kommissionsmitglieder anwesend.

Einleitend stellte Regierungsrat Haag die Sanierungs- und Betriebsoptimierungsvorlage zum Verwaltungsgebäude an der Lämmlisbrunnenstrasse vor und erläuterte die vier Gebäudeteile des Verwaltungszentrums des Baudepartements. Das zur Diskussion stehende zehnstöckige Gebäude ist 1967-1969 erbaut, 1999/2000 die Fassade und das Dach energetisch erneuert worden. 2012 wurde die Heizungsanlage erneuert. Diese Vorlage bezieht sich also nur auf das Gebäudeinnere, der Innenausbau ist heute stark erneuerungsbedürftig. Damit kann das Raumangebot optimiert, gleichzeitig die Erdbebensicherheit und der Brandschutz verbessert und den modernen Erfordernissen angepasst werden.

Von den veranschlagten 7,96 Mio. Franken sind rund 6 Mio. Franken werterhaltende Aufwendungen. Mit dieser Bauvorlage werden der bauliche Erneuerungsbedarf und die Sicherheitsprobleme technisch wie baulich gelöst. Für die Bauzeit ist ein Provisorium im Gebäude der Hauptpost St.Gallen von Ende 2015 bis zum Wiederbezug des Gebäudes Ende 2016 zu beziehen.

Der Kantonsbaumeister Werner Binotto erläuterte die Vorlage im Detail und ging auf die Umbaupläne, die Erneuerungen, das Raumprogramm sowie auf die Massnahmen in Bezug auf die Erbebenertüchtigung und den Brandschutz ein. Im Anschluss an die Erläuterungen des Kantonsbaumeisters konnten bereits erste Fragen aus der Kommission vor allem die Erbebenertüchtigung betreffend geklärt werden.

Im Weiteren fand auf einem Rundgang die Besichtigung des Gebäudes statt.

In der folgenden allgemeinen Diskussion meldeten sich wie üblich die einzelnen Fraktionssprecher zu Wort. Dabei wurde die Vorlage gewürdigt und auch viele offene Fragen angesprochen, die teilweise an der Kommissionsitzung auch bereits schriftlich vorlagen.

Dieser Fragenkatalog wurde in der Spezialdiskussion ausführlich behandelt und konnte weitgehend zur Zufriedenheit der Kommissionsmitglieder beantwortet werden. Vornehmlich ging es dabei um Fragen zum Raumangebot bzw. um die Flächenstandards der Büros und um die Optimierung des Flächenbedarfs, also der neuen Einteilung zur Verdichtung. Weiter wurde die Priorität dieses Vorhabens gegenüber anderen anstehenden Aufgaben diskutiert, die Ausführungen des Departements dazu wurden von der Kommission weitgehend anerkannt. Es folgte eine ausführliche Diskussion über Sinn und Art der Erdbebenertüchtigung. Letztlich setzte sich der Konsens durch, dass es fahrlässig wäre, wenn jetzt auf eine Erdbebenertüchtigung verzichtet würde.

Eine längere Diskussion ergab sich in Bezug auf die vorgesehene Photovoltaikanlage auf dem Gebäude. Die Kommission beauftragte das Departement, die Kosten für die PV-Anlage neu zu berechnen, da diese Berechnungen auf alten Annahmen beruhen würden. Die Kommission legt ihnen deshalb einen Kommissionsantrag auf dem gelben Blatt vor, der diese Neuberechnung berücksichtigt und die Gesamtkosten der Vorlage um 40'000 Franken senkt.

Die weitere Diskussion bezog sich auf die Kosten des Provisoriums in der Hauptpost, auf die Ausstattung und das Mobiliar sowie die Höhe des Kubikmeterpreises. Auch diese Fragen konnten zur Zufriedenheit der Kommissionsmitglieder beantwortet werden.

Am Schluss der Beratung wurden keine Rückkommensanträge mehr gestellt. Die Kommission beantragt mit 14 Ja bei 1 Abwesenheit dem Kantonsrat einstimmig, auf die Vorlage einzutreten. Dazu stellt die Kommission, wie erwähnt, den Antrag auf dem gelben Blatt.

Als Kommissionspräsident bin ich Ihnen dankbar, wenn Sie diesen Anträgen der Kommission Folge leisten.

Session des Kantonsrates vom 15. und 16. September 2014
16.9.2014Wortmeldung

Regierungsrat: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wir hatten sehr interessante vorberatende Kommissionssitzungen mit vielen Fragen, die wir beantwortet haben. Der Präsident hat erwähnt, dass wir schlussendlich mit 14:0 dieser notwendigen Sanierung zugestimmt haben. Ich staune heute schon, dass wir letztendlich die grossen Redner, die nicht dabei waren, jetzt das ganze umgekehrt, man macht eine vorberatende Kommission, und da gibt es einen Fraktionsbeschluss und dann ist das Ganze im Eimer. (SATZ??) So einfach sollte es trotzdem nicht gehen, sofern wir Sachpolitik betreiben werden.

Ich nehme gerne zu einzelnen Punkten Stellung: Es ist nicht die falsche Vorlage zum falschen Zeitpunkt. Wir haben ungefähr 600 Gebäude, immer dort, wo wir Bauvorlagen, wo wir Erneuerungen, die kennen sie, das sind die Grossen, dann werden sämtliche Gebäude von Zeit zu Zeit saniert und auf den aktuellen Punkt zu bringen. (SATZ??) Wir haben parallel in jeder Menge von Gebäuden, weil wir die Mittel optimieren und nicht allen Trends nachrennen, es sind die Erdbebensicherheiten, die Vorschriften haben wir nicht selber erfunden, es sind die Brandvorschriften, es sind Liftvorschriften, es sind Sicherheitsvorschriften, dann sind auch Begehren da, die energetischen Vorschriften zu beachten, es ist eine ganze Palette und wir machen nichts in den meisten Gebäuden. (SATZ??) Immer dann, wenn ein Gebäude ohnehin behandelt wird, dann werden alle Faktoren mitberücksichtigt. Das ist so, nehmen Sie das bitte zur Kenntnis. Wenn ich höre, dass allenfalls auf schweizerischer Ebene jetzt die Lockerung von Brandschutzvorschriften ansteht, dann ist das positiv. Ich muss Ihnen sagen, wir machen nicht mehr, als wir müssen. Wenn dann bis zum Bauen 2016 geänderte Vorschriften kommen, werden wir diese einhalten. Wir haben immer die aktuellen Vorschriften einzuhalten. Im Moment gelten die bestehenden Brandschutzvorschriften. Wir haben das Umgekehrte erlebt, Sie haben beispielsweise die Fachhochschule St.Gallen beschlossen. Dann gab es Verschärfungen für Hochhäuser, die wir umsetzen mussten, ob Sie da einen Kredit gesprochen haben oder nicht, und mussten das ebenfalls ausführen. Da können wir uns wohl kaum wehren. Dann ist für mich interessant, dass man sich die Frage stellt, wo ist denn der Mehrwert, wenn wir diese Sanierung durchführen? Mächler-Zuzwil, ich möchte Sie fragen, wenn Sie mit Ihrem Auto in die Garage gehen und sagen, Sie brauchen vier neue Pneus, Sie müssen den Ölwechsel vornehmen und Dichtungen ersetzen, dann zahlen Sie einen satten Betrag und haben null Mehrwert. Sie fahren weiter mit dem Auto auf der Strasse herum, und Sie müssen das tun, weil Vorschriften über die Beschaffung der Pneus gegeben sind. Hier geht es um das selbe. Jetzt die Verdrehung, die mich schon erstaunt. Dieses Parlament hat beschlossen, und wir führen es seit einigen Jahren laufend durch – die Flächenoptimierung. Viele Sitzen zu breit, da bestehen schmälere Vorgaben für Büro, für Klassenräume usw., bei diesen Flächenkonzentrationen, bei jedem Bau, den wir anrühren, führen wir diese Konzentrationen durch. Es geht jetzt darum, die Voraussetzung zu schaffen, das ist ein Prozess. Sie können nicht beschliessen und dann sitzen alle näher beisammen, das gibt Arbeiten, die wir jetzt mit dieser Verdichtung machen, bei gleich viel Leuten und die Zwischennutzungen werden für andere Sachen, anstatt auswärts Räume zu mieten, verwendet. Das sind keine definitiven Räume, wenn wir weiter Verdichtungen machen, können wir zusätzlichen Raum schaffen in den eigenen Gebäuden um Mietobjekte aufzugeben. Das sind völlig logische Zwischenlösungen, so haben wir es Ihnen auch erklärt.

Wieso jetzt? Wir haben jede Menge Gebäude, die wir parallel vorbereiten und Unterlagen aufarbeiten, und die sukzessive einbringen im Rahmen dieser 180 Mio. Franken. Das ist jetzt bereit und andere sind unterwegs, die haben wir zu sanieren. Dann geht es ganz einfach, Sie können diese Vorschriften nicht missachten, denn wenn wir im Kanton gewisse Vorschriften nicht beachten, dann haben wir keine Chance von der Standortgemeinde eine Baubewilligung zu erhalten, die von den aktuellen Bauvorschriften abweicht. Da haben wir nicht nur die Vorbildfunktion, sondern ganz schlicht und einfach als Kanton all die Vorschriften auch einzuhalten, die wir privaten Bauherren und Investoren zumuten. Ich bitte Sie, das zu beachten.

Zur Photovoltaikanlage: Es ist so, wir sind hier nochmals über die Bücher gegangen. Dobler-Oberuzwil, mag sein, dass es noch besser wird. Es ist an und für sich nicht der entscheidende Punkt, es ist ohnehin eine Ausschreibung und wir werden das zum bestgünstigsten Preis selbstverständlich ausführen auf den nächsten und besten Stand, dessen sind wir uns bewusst. Deshalb ist es nachher auch ausgewiesen, für was wir welche Mittel aufgewendet haben. Ich bitte Sie, dieses Gebäude, das jetzt bereit ist, dass wir das jetzt sanieren und auf den Stand bringen können. Es sind weitere Gebäude, die später kommen und dann priorisiert werden. Wir haben 600 Gebäude im Portfolio und wir haben seit Jahren zu wenig Mittel für den normalen Unterhalt. Es braut sich etwas zusammen, wir müssen dem in die Augen schauen und Sie lösen gar nichts, indem Sie diese Aufgabe verschieben. Es ist nicht mehr konform, und bei dieser Summe geht es um ein Hochhaus und nicht um die Sanierung eines Einfamilienhauses.

Session des Kantonsrates vom 15. und 16. September 2014
16.9.2014Wortmeldung

(im Namen der GLP/BDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Der Erneuerungsbedarf des Verwaltungsgebäudes des Baudepartementes ist für uns unbestritten, vor allem was den Innenausbau und den Brandschutz betrifft. Die jetzige Haltung der SVP-Fraktion und Teilen der FDP-Fraktion überrascht mich.

Stossend ist aber, dass die Kosten für die Ausstattung so hoch sind, wie diejenigen für die Erdbebenertüchtigung, nämlich fast Fr. 770'000.–. Bedenken Sie, es handelt sich um Ergänzungsmobiliar wie Pulte und Ständerleuchten, im Schnitt sind das rund Fr. 6'000.– pro Arbeitsplatz. Von einem Kürzungsantrag sehen wir aber ab.

Session des Kantonsrates vom 15. und 16. September 2014
16.9.2014Wortmeldung

Eigentlich wollte ich nur zur Photovoltaikanlage etwas sagen, weil darüber besitze ich eine gewisses Fachwissen. Es ist mir aber ein Anliegen, nun doch die Vorlage zu verteidigen. Es sind zwei Teilbereiche die vor allem bestritten sind, einerseits der Erdbebenschutz und andererseits der Brandschutz. Den Erdbebenschutz kann man sicher diskutieren, das ist etwas neues, wir haben auch keine Erfahrungen mit Erdbeben, ist aber nur ein kleiner Teilbereich von etwa acht Prozent der ganzen Vorlage. Zum Brandschutz möchte ich erwähnen: Es ist klar, die Vorschriften diesbezüglich zu erfüllen bei bestehenden Gebäuden nachträglich Massnahmen zu ergreifen ist relativ schwierig. Ich möchte doch darauf hinweisen, wir haben in dieser Stadt ein Rathaus, das viel neueren Datums gewesen ist und dort hat ein Brand stattgefunden, der riesige Auswirkungen vor allem im Bereich der Sachschäden verursacht hat – Personen waren keine betroffen. Das Gebäude musste komplett saniert werden. Wir sind beim Brandschutz vielleicht etwas leichtfertig und sagen, die Vorschriften sind zu scharf. Ich würde die Verantwortung nicht übernehmen wollen und auf diese Brandschutzmassnahmen verzichten.

Zur Photovoltaikanlage: Es ist unbestritten, dass PV-Anlagen heute ein sinnvoller Beitrag zur Energiewende sein können. Die Kosten für solche Anlagen sind in den letzten Jahren auch auf ein Niveau gesunken, das bei optimalen Bedingungen Lage, Netzeinbindungen, Anlagegrösse, Anteil Eigenverbrauch schon heute die Gesamtkosten unter Berücksichtigung realistischer Amortisationszeiten in dem Bereich der Endverbraucherpreise zu liegen kommen. In den letzten Jahren wurden bei einigen grösseren Bauvorhaben auch Mittel für die Realisierung von PV-Anlagen beantragt und Anlagen wurden auch realisiert. Begründet wurden diese Kreditbegehren vor allem mit der Vorbildfunktion des Kantons, die Wirtschaftlichkeit der Anlagen war zweitrangig. Dies zeigt sich auch beim Projekt «Lämmlisbrunnenstrasse 54», wo nach der aktuellen Überarbeitung des PV-Projektes immer noch mit Kosten von über Fr. 5'000.– pro Kilowatt Peak gerechnet wird. Heute können aber Anlagen in dieser Grössenordnung unter optimalen Bedingungen mit bedeutend weniger Mitteln realisiert werden. Die Bandbreiten bewegen sich zwischen 2'500 bis 3'500 Kilowatt Peak, das können Mitglieder dieses Rates bestätigen, die in den letzten Jahren selber eine Anlage gebaut haben. Allenfalls ist die Lämmlisbrunnenstrasse kein optimaler Standort oder der Kostenvoranschlag schiesst über das Ziel. Es erscheint kleinlich, bei einem 8-Millionen-Projekt, wo wir noch viel grössere Streitpunkte haben, um wenige 10'000 Franken zu feilschen. Mir geht es aber im Grundsatz darum, dass die Mittel, die wir für die Energiewende einsetzen wollen, diese möglichst effizient eingesetzt werden. Ich Verzichte aber auf einen Streichungs- oder Kürzungsantrag, erwarte aber, dass das Projekt für die Photovoltaikanlage noch optimiert wird. Ich verweise auch auf unsere Motion, die wir noch während dieser Session einreichen werden. Sie bezweckt die Mittel für PV-Anlagen von Bauprojekten zu entkoppeln, damit diese an optimalen Standorten realisiert werden können.

Session des Kantonsrates vom 15. und 16. September 2014
16.9.2014Wortmeldung

Kommissionspräsident: Ein Antrag auf Nichteintreten auf die Vorlage wurde in der Kommission weder thematisiert noch gestellt. Auch darf ich festhalten, dass die vorberatende Kommission dem Kantonsrat mit 14:0 einstimmig empfiehlt auf die Vorlage einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 15. und 16. September 2014
16.9.2014Wortmeldung

(im Namen einer Mehrheit der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wir danken dem Präsidenten der vorberatenden Kommission für die Erläuterung der Vorlage und haben dazu nichts einzuwenden oder zu ergänzen.

Vorab, die FDP-Fraktion tritt mehrheitlich auf die Vorlage ein und wird diese Gutheissen.

Die FDP-Fraktion steht für attraktive und zeitgemässe Arbeitsplätze im Baudepartement ein. Während er Kommissionssitzung konnten viele Fragen geklärt werden. Hauptsächlich macht die Sanierung Sinn, da verschiedene Punkte in einem Eingriff erledigt werden können. Im Moment besteht auch die Möglichkeit während den Bauarbeiten die Arbeitsplätze in die Hauptpost zu verlegen. Somit kann der Betrieb und die Arbeit während den Sanierungsarbeiten ungestört erledigt werden.

Einige Mitglieder unserer Fraktion werden nicht auf die Vorlage eintreten. Hauptsächlich haben sie bedenken, dass die Sanierung zu wenig Mehrwert bringt. Sie befürchten auch, dass mit diesem Geschäft ein Präjudiz geschaffen wird. Der Kanton habe viele ähnliche Gebäude, die auch auf Erbebensicherheit und Brandschutz saniert werden müssten.

Die FDP-Fraktion unterstützt den Antrag der vorberatenden Kommission, dass die Photovoltaikanlage günstiger gebaut werden kann. Sie vertraut den Ausführenden, dass diese Anlage so kostengünstig wie möglich mit einer Ausschreibung vergeben und gebaut wird.

Session des Kantonsrates vom 15. und 16. September 2014
16.9.2014Wortmeldung

zu Blumer-Gossau: Ich war selber auch nicht in der Kommission, wie Sie vermutlich festgestellt haben, und trotzdem bin ich als Sprecher der SVP-Fraktion aufgetreten, weil wir das Projekt in der SVP-Fraktion eingehend diskutiert haben. Ich habe das Votum, welches mein Ratskollege gemacht hat, als Sprecher der Subkommission. Wenn ich dieses Votum eines Ratskollegen in der Subkommission lese, dann sehe ich, dass seitens der SVP-Fraktion trotzdem die Bedenken in allen Punkten, die seitens Mächler-Zuzwil und auch von mir genannt wurden, in der vorberatenden Kommission diskutiert wurden und auch angetönt wurden. Es ist nichts Neues, dass man das Projekt in diesen Belangen so als bestritten erachten kann und als zum heutigen Zeitpunkt nicht notwendig. Die Fraktion ist jetzt zum Schluss gekommen, dass wir es nicht machen möchten und die vorberatende Kommission hat sich nun anders entschieden. Aber für die SVP-Fraktion überwiegt dabei, dass es jetzt keinen Sinn macht.

Session des Kantonsrates vom 15. und 16. September 2014