Geschäft: Kantonsratsbeschluss über die Gesetzesinitiative «Zukunft dank gerechter Vermögenssteuern (Steuergerechtigkeitsinitiative)»

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer29.14.01
TitelKantonsratsbeschluss über die Gesetzesinitiative «Zukunft dank gerechter Vermögenssteuern (Steuergerechtigkeitsinitiative)»
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung20.6.2014
Abschluss14.6.2015
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 11. Dezember 2014
AntragKommissionsbestellung vom 24. November 2014
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste
BotschaftErläuternder Bericht für die Volksabstimmung vom 14. Juni 2015
BotschaftBericht und Antrag der Regierung zum Inhalt der Gesetzesinitiative vom 7. Oktober 2014
ProtokollauszugFeststellung des Ergebnisses vom 11. August 2015
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
24.2.2015Gesamtabstimmung82Zustimmung24Ablehnung14
Statements
DatumTypWortlautSession
24.2.2015Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Initiative ist nicht einzutreten und auf einen Gegenvorschlag zu verzichten.

Die lnitiative «Zukunft dank gerechter Vermögenssteuer», welche den heute geltenden proportionalen Tarif durch einen progressiven Tarif ersetzen will, erachtet die FDP-Fraktion als nicht sinnvoll und lehnt sie deshalb einstimmig ab.

Die FDP-Fraktion teilt die Ansicht der Regierung, dass diese lnitiative der Steuerstrategie des Kantons diametral entgegensteht. Obwohl wir die Vermögenssteuer in den Jahren 2007 und 2009 von ursprünglich 2 Promille auf heute 1,7 Promille reduzieren konnten, sind wir mit unseren umliegenden Kantonen im Bereich der Vermögenssteuern wenig attraktiv. Es wird zwar von den lnitianten vorgetragen, dass sich der Kanton St.Gallen im schweizerischen Durchschnitt im Mittelfeld liegt.

Dies ist zwar korrekt, doch verkennt man damit die eigentliche Problematik. Der Kanton St.Gallen muss mit den umliegenden Kantonen verglichen werden, denn der Wettbewerb findet primär nicht zwischen Genf und St.Gallen statt, sondern viel eher zum Beispiel mit dem Kanton Appenzell Ausserrhoden und St.Gallen statt. Es muss deshalb primär auf unsere Nachbarkantone geachtet werden. ln diesem Fall sieht eben der Vergleich für unseren Kanton sehr schlecht aus. Wir nehmen hier – je nach Vermögenssituation – das Schlusslicht oder den zweitletzten Platz ein. ln der Tat eine sehr komfortable Situation, Blumer-Gossau, zumindest sieht dies die Linke so.

Sollte diese Initiative angenommen werden, so ist klar festzuhalten, dass der Kanton an Steuersubstrat verlieren würde. Dies ist eine Realität und sollte auch von den lnitianten nicht dauernd verneint werden. Diese Ehrlichkeit sollte man auch bei den lnitianten erwarten dürfen, insbesondere dann, wenn die lnitianten stets mit dem Argument der «Gerechtigkeit» hantieren. Gerecht sein, heisst auch ehrlich zu sein.

Damit wir im kantonalen Steuerwettbewerb unsere Position nicht nachhaltig schädigen, lehnt die FDP-Fraktion diese lnitiative in aller Deutlichkeit ab. Sehr erfreut sind wir, dass die Regierung dieser schädlichen lnitiative keinen Gegenvorschlag unterbreitet.

Die FDP-Fraktion ist denn auch überzeugt, dass diese lnitiative von der Bevölkerung deutlich verworfen wird. lnsbesondere in der aktuellen Phase der wirtschaftlichen Verunsicherung wird die Bevölkerung von solchen Massnahmen, welche die Standortqualität verschlechtern, deutlich Abstand nehmen. Deshalb fordern wir auch, diese lnitiative rasch der Bevölkerung zur Abstimmung zu unterbreiten.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
24.2.2015Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Initiative ist nicht einzutreten und auf einen Gegenvorschlag zu verzichten.

Die vorberatende Kommission hat das Geschäft am 11. Dezember 2014 behandelt. Anwesend waren neben der vollzähligen Kommission der Vorsteher des Finanzdepartementes, Regierungsrat Gehrer, der Leiter des kantonalen Steueramtes, Felix Sager und der Leiter der Rechtsabteilung des Steueramtes, Henk Fenners.

Das Protokoll führte Heinz Baumgartner, Juristischer Berater des kantonalen Steueramtes.

In seinem Eintretensreferat erwähnte der Vorsteher des Finanzdepartementes, dass vor vier Jahren bereits eine sogenannte «Steuergerechtigkeitsinitiative» mit ähnlichen Zielsetzungen durch die SP-GRÜ-Fraktion auf eidgenössischer Ebene lanciert worden ist und in der Volksabstimmung deutlich abgelehnt wurde.

Ziel der vorliegenden Initiative soll gemäss den Initianten ein gerechteres Steuersystem durch Wiedereinführung der Progression für steuerbare Vermögen ab 1 Mio. Franken sein.

Dadurch sollen für den Kanton rund 27,6 Mio. Franken und für die Gemeinden rund 35,7 Mio. Franken an Mehreinnahmen anfallen.

Eine ähnliche Stossrichtung verfolgte die SP-GRÜ-Fraktion schon vor vier Jahren mit ihrer Motion 42.11.35 «Anpassungen im Steuergesetz notwendig – Vermögenssteuern», worin sie die Vermögensbesteuerung gesetzlich anpassen wollte. Der Kantonsrat lehnte damals die Motion mit 68:24 Stimmen deutlich ab.

Die Regierung beantragt, auch die vorliegende Initiative abzulehnen und fügte dazu in der Kommissionsberatung die folgenden Gründe an:

  1. Es gibt bei Annahme der Initiative keine gerechtere Besteuerung. Die Substanz wird durch Vermögenssteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuern, Grundsteuer und Kapitalsteuer bereits jetzt stark belastet.

  2. Die Initiative steht im Widerspruch zur Steuerstrategie der letzten Jahre.

  3. Die Initiative führt zu einer nachteiligen Situation im Vergleich zu unseren Nachbarn.

Namentlich dieser letzte Punkt führte in der Kommission zu längeren allgemeinen Diskussionen. Aus verschiedener Optik wurde die Position unseres Kantons im Vergleich zu Nachbarkantonen bei der Vermögensbesteuerung bewertet.

In der nachfolgenden Spezialdiskussion wurden dann keine Anträge gestellt und auch zu Ziff. 4, in welcher die Regierung die Ablehnung der Initiative ohne Gegenvorschlag empfiehlt, gab es keine Diskussion.

Die vorberatende Kommission beantragt dem Kantonsrat mit 12:3 Stimmen sowohl die Initiative abzulehnen als auch dem Volk keinen Gegenvorschlag zu unterbreiten.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
24.2.2015Wortmeldung

Die vorberatende Kommission lehnt die Initiative mit 12:3 Stimmen ab.

Die Frage eines Gegenvorschlages wurde mit 12 Stimmen und 3 Enthaltungen abgelehnt.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
24.2.2015Wortmeldung

zu Hartmann-Flawil: Weil es so Spass macht mit Ihnen die rhetorische und politische Klinge zu führen, habe ich gegen den Schlusssatz meines kurzen Fraktionsvotums das Wort nochmals verlangt. Ich muss Sie aber trotzdem enttäuschen, dass ich Ihnen keine neuen Argumente liefere, es ist schön, wenn sie das von mir gewohnt sind, aber es mag Sie überraschen, dass es hin und wieder auch Argumente von Dritten gibt, die auch mich überzeugen und deshalb keine neuen notwendig sind.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
24.2.2015Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Initiative ist nicht einzutreten und auf einen Gegenvorschlag zu verzichten.

Gründe gegen die Initiative wurden von verschiedenen Vorrednern vorgetragen, Gründe für die Initiative habe ich heute keine neuen gehört. Mehr dazu zu sagen wäre unnötige Ehre an die Initianten.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
24.2.2015Wortmeldung

Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
24.2.2015Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Initiative ist einzutreten.

Es geht bei der SP-GRÜ-lnitiative um eine sehr moderate Anpassung, die für etwas mehr Steuergerechtigkeit sorgen und dem Kanton etwa 27 Mio. Franken zusätzliche Einnahmen bringen würde.

Nach der Staffel von Sparpaketen wollen wir nun einnahmeseitig eine Korrektur zu Gunsten des Staatshaushaltes und somit der Gesamtbevölkerung vornehmen.

Wir basieren auf dem Verfassungsgrundsatz: «Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit». Das heisst, es braucht eine Progression. Wer Wohlhabender ist, der bezahlt prozentual etwas mehr als Personen mit bescheidenem Vermögen. Bei den Einkommenssteuer ist die Progression selbstverständlich. Diese Selbstverständlichkeit – oder eben Gerechtigkeit - wollen wir nun auch bei der Vermögenssteuer einführen.

Es sind mit St.Gallen nur 7 unserer 26 Kantone, die bei der Vermögenssteuer keine Progression kennen. Die meisten tragen also dem Verfassungsgrundsatz Rechnung, auch bei der Vermögenssteuer. Das gehört sich auch für den Kanton St.Gallen.

Die SP-GRÜ-Fraktion unterbreitet Ihnen diesen einen sehr moderaten Vorschlag: Bei Vermögen bis 1 Mio. ändert nichts. Der Steuersatz bleibt bei 1,7 Promille, welchen wir vor ein paar Jahren von 2 Promille auf 1,7 Promille gesenkt haben.

Für die grosse Mehrheit der Steuerzahlenden würde sich also nichts ändern. Bei der 2. Mio. schlagen wir den früheren Steuersatz von 2 Promille wieder einzuführen. Die dritte und allenfalls weitere Mio. Steuersatz schlagen wir in der Initiativ einen Steuersatz von 3 Promille vor.

Die Vermögenden sollen also etwas mehr in die Verantwortung genommen werden. Diese Vermögenden sind diejenigen Personen in unserem Kanton, die in der Vergangenheit von den verschiedenen Steuergeschenken besonders profitiert haben. Sie verkraften diese geringe Mehrbelastung problemlos.

Die SP-GRÜ-Initiative will mit den Mehreinnahmen den Sparteufelskreis durchbrechen. Wir wollen keinen weiteren Abbau bei Bildung, Gesundheit, Kultur, Umwelt oder Staatspersonal.

Bei der Prämienverbilligung beispielsweise brauchen wir ganz klar eine Verbesserung.

Unsere Initiative, von der nur die Reichen betroffen sind, wird wohl nicht dazu führen, dass diese abwandern. Sie schätzen nämlich unsere gute Infrastruktur und werden weiterhin gerne davon profitieren.

Beim Kantonevergleich zeigt sich folgendes Bild: Sie haben das in der Vorlage auf S. 6. Der Kanton St.Gallen befindet sich bei den mittleren Einkommen und Vermögen im Bereich von Vermögen zwischen Fr. 200'000.- und Fr. 600'000.- in den hinteren Positionen. Beim Mittelstand stehen wir am schlechtesten da, wenn man das in dieser Tabelle betrachtet, nämlich in den Positionen zwischen 17 und 21.

Etwas besser sieht es aus, wenn man diejenigen, welche jetzt betroffen wären von dieser Vermögensbesteuerungsanpassung betrachten: Das sind die hintersten zwei Spalten, da sind wir dann immerhin auf Position 13 rangiert. Die Kurve steigt an gegen hinten bei den hohen Vermögen.

Gerne mache ich den Vergleich mit dem Kanton Zürich: Der Kanton Zürich hat das geschafft, was eigentlich das Ziel sein müsste. Bei den mittleren Einkommen, beim Mittelstand eine geringe Belastung zu erreichen und bei den hohen Einkommen darf sie zunehmen, denn diesen Leuten tut das nicht weh, wenn sie etwas mehr an die Allgemeinheit abliefern müssen. Der Kanton Zürich bewegt sich bei den mittleren Einkommen in den Positionen 2 bis 5 und hinten, in den letzten zwei Spalten, ist der Kanton Zürich tiefer als der Kanton St.Gallen, also bei einer höheren Belastung, was die Vermögen betrifft.

Eine geringe Mehrbelastung der höheren Vermögen ist also in unserem Kanton angezeigt. Die SP-GRÜ-Initiative will einen kleinen Schritt Richtung Steuergerechtigkeit umsetzen. Sollten wir hier im Rat keine Unterstützung finden, zählen wir auf das Volk. Wir sind nämlich überzeugt, dass die Stimmberechtigten dieses Kantons betreffend Steuergerechtigkeit sensibler und konsequenter reagieren werden, als die Mehrheit dieses Rates.

Wenn Sie gleich stimmen wollen, wie es die Volksmehrheit im Juni tun wird, stimmen Sie jetzt schon unserer Steuergerechtigkeitsinitiative zu.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
24.2.2015Wortmeldung

Auf die Initiative ist einzutreten.

Das vorgehende Votum von Güntzel-St.Gallen zeigt, dass er nicht einmal Argumente hat gegen die Initiative - das ist eigentlich schade, sonst hätte er sicher noch irgendetwas dazu erwähnt. Die Initiative wurde immerhin von 6'000 Personen unterschrieben. Die Ursache liegt nicht in den letzten zwei drei Jahren, sondern die Ursache liegt schon in der Zeit des Vorgängers von Regierungsrat Gehrer, von Peter Schönenerberger, unter seiner Rigide ist der Kanton St.Gallen in der Steuerwettbewerb eingestiegen. Sie können das sehr gut im Bericht über die öffentlichen Abgaben im Kanton St.Gallen nachlesen aus dem Jahre 2012, da haben Sie alles fein säuberlich aufgelistet der Entwicklung der Steuererträge in den Jahren 2007 bis 2010. Da sehen Sie, das Pakete geschnürt wurden mit Steuergesetzrevisionen, dass auch der Staatssteuerfuss zwei Mal gesenkt wurde um 10 Steuerfussprozente und auch die Ergebnisse können Sie dort lesen. Das Ergebnis war nachher ein Ertragsausfall von jährlich wiederkehrend 550 Mio. Franken allein für den Kanton. Daneben sind die Ausgaben weiterhing gestiegen und es ist sonnenklar, dass in dieser Situation die Einnahmen, um diese Ausgaben zu finanzieren, fehlen.

Diese 550 Mio. Franken hatten und haben immer noch krasse Auswirkungen auf die Bevölkerung, auf die Angestellten und auf die Dienstleistungen des Kantons St.Gallen.

Unterdessen kann man feststellen, dass die Höhe der Steuereinnahmen im Jahre 2007 erste etwa im 2013 wieder erreicht wurde. Allein bis man die Steuererträge wieder inkl. den beiden zusätzlichen Steuerfusserhöhungen, die dann umgesetzt wurden, erst sieben Jahre später war man wieder auf der gleichen Höhe der Erträge. Die Ausgaben sind unterdessen aus verschiedenen Gründen gestiegen. Da liegt nachher auch die Ursache der verschiedenen Sparpakete und auch die Ursache für die Inititative, welche die Lasten dieser Steuergesetzrevisionen und dieser Steuersenkungen, aus unserer Sicht auch Steuergeschenke, korrigieren möchte. Betroffen von den Sparpaketen waren nicht diejenigen, die bei den Steuergesetzrevisionen übermässig profitiert haben. Sie haben auch profitiert, aber nicht übermässig. Betroffen waren nachher diese Leute mit tiefen Einkommen und der Mittelstand. Ich erinnere daran, in den Sammelvorlagen, die wir abschliessend abstimmen werden am Mittwoch, das sind die ausserordentlichen Ergänzungsleistungen, die hier unter Druck geraten sind. Es ist auch die IPV, die massiv reduziert worden ist und für Familien und den Mittelstand ganz direkte Auswirkungen hat. Profitiert und nur profitiert mit einem kleinen Einwand, dass die Steuererhöhungen auch für sie Auswirkungen hatten, die zwei mal 10 Prozent (??). Aber sonst haben sie nur profitiert, es gab hier keine Rückschritte, es sind insbesondere die Unternehmen, sie haben übrigens den Vorsprung der Steuersenkung noch nicht aufgeholt, obwohl sie in den Jahren 2010 «the best year ever» hatten, so wurde es damals in der Finanzkommission genannt. Es ist noch nicht aufgeholt. Profitiert haben auch die hohen Einkommen und die hohen Vermögen und insbesondere diese Bereiche mit der alleinigen Begründung des Steuerwettbewerbs. Was wir vorhin wieder gehört haben bei denen, die argumentiert haben - immerhin haben sie argumentiert. Es haben nicht alle argumentiert, wie wir gehört haben.

Es ist aber so, dass hier tatsächlich eine Situation ist, die man anschauen muss. Aber sind wir uns doch im Klaren, diese Situation ist jetzt schon im Raume. Im Linthgebiet ist jetzt schon der Kanton Zürich daneben, der Kanton Schwyz auch. Da ist doch die Realität in der grossen Mehrheit eine andere. Es ist nicht eine Abwanderung durch diese Situation der Vermögenssteuern, und es wird auch keine Abwanderung sein, denn der Unterschied zum Kanton Schwyz ist immer noch hoch, obwohl auch dort Korrekturen gemacht wurden und zum Kanton Zürich besteht immer noch bei den hohen Vermögen ein Unterschied. Ich bitte Sie, dies auch zur Kenntnis zu nehmen.

Und es ist ein Akt der Steuergerechtigkeit aber auch der Gerechtigkeit unter denen, die die Lasten tragen müssen, wenn wir hier auch die Lasten dieser Steuergesetzrevisionen, dieser Ertragsausfälle auch gerecht verteilen und dafür haben über 6'000 Personen diese Initiative unterschrieben, die Initiative die durch die SP-GRÜ-Fraktion und die Gewerkschaften getragen wurde. Wenn Sie das nicht machen, dann kann ich Ihnen sagen, wir freuen uns auf die Auseinandersetzung in der Öffentlichkeit. Ich bin mir sicher, dass breite Bevölkerungsteile auch an Gerechtigkeit zwischen denen die Lasten tragen interessiert sind, aber auch an Steuergerechtigkeit zwischen denen, die etwas mehr haben und denen die weniger haben.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
24.2.2015Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Initiative ist nicht einzutreten und auf ein Gegenvorschlag ist zu verzichten.

Diese Diskussion ist im Kanton St.Gallen alles andere als neu. Bis zur Totalrevision des Steuergesetzes im Jahr 1999 hatten auch wir progressive Tarife bei den Vermögenssteuern.

1999 wurde ein proportionaler Satz eingeführt, der in den Jahren 2007 und 2009 angepasst wurde. Da erlebte ich nun schon diverse Diskussionen, die sich immer wieder wiederholen und immer wieder wiederholen sich auch die gleichen Fragestellungen: «Was ist Steuergerechtigkeit?» und «Wie gross dürfen die steuerlichen Differenzen zwischen den Kantonen sein, damit keine Abwanderung von vermögenden, steuerpflichtigen Personen und somit von Steuersubstrat erfolgt?».

Es ist gemäss Aussage der Regierung eine Tatsache, dass wir immer wieder Abwanderung haben.

Es ist auch eine Tatsache, dass wir bei den Vermögenssteuern ab einem Vermögen von Fr. 200'000.– im Vergleich zu den anderen Kantonen in der zweiten, unteren Ranglistenhälfte liegen und diese Tatsache ist für uns noch viel bedeutender: im Vergleich zu den sieben Nachbarkantonen liegen wir bei allen Vermögenskategorien über Fr. 200'000.- auf dem letzten oder vorletzten Platz.

Es ist zudem leider auch eine Tatsache, dass wir seit der letzten Anpassungen im Jahr 2009 sowohl im gesamtschweizerischen Vergleich als auch im Vergleich zu den Nachbarkantonen Ränge verloren haben.

Bei dieser lnitiative geht es nicht um Sinn oder Unsinn des schweizerischen Steuerwettbewerbs. Es geht darum, dass die Vermögenden im Kanton St.Gallen noch höhere Steuern bezahlen sollen und somit um eine Verschlechterung der Standortattraktivität des Kantons. Die damit verbundenen Steuerausfälle wollen wir verhindern.

Zu Blumer-Gossau: Wir kenne uns schon relativ lange in diesem Rat und wir haben schon mehrere Massnahmenpakete hier besprochen. Die Massnahmenpakete waren nicht einseitig auf der Ausgabenseite. Wir haben Steuerfusserhöhungen und andere Massnahmen beschlossen, diese waren auch einnahmenseitig. Zum Vergleich mit den Nachbarkantonen: Es mag sein, dass die Mehrheit der Kantone ein progressives System kennen. Aber sie haben tiefere Ansätze und deshalb sind dort auch die entsprechenden Einnahmen tiefer.

Es geht hier auch weniger um die Diskussion, ob die Vermögenden diese höheren Steuern verkraften können. Wenn diese abwandern wollen, dann geht es nicht darum, ob das für sie verkraftbar ist oder nicht. Diese Steuereinnahmen werden uns aber anschliessend fehlen.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
24.2.2015Wortmeldung

(im Namen der GLP/BDP-Fraktion): Auf die Initiative ist nicht einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015