Geschäft: Praxisgerechter Gewässerunterhalt

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.14.17
TitelPraxisgerechter Gewässerunterhalt
ArtKR Motion
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung15.9.2014
Abschluss12.6.2019
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag der Regierung vom 21. Oktober 2014
VorstossWortlaut vom 15. September 2014
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
24.11.2014Gutheissung65Zustimmung45Ablehung10
24.11.2014Eintreten65Zustimmung46Ablehnung9
Statements
DatumTypWortlautSession
24.11.2014Wortmeldung

Auf die Motion ist einzutreten.

Es gibt zwei Beobachtungen, die ich machen musste und eigentlich die Ausführungen von Regierungsrat Haag sehr stark relativieren.

Der Rheintaler Binnenkanal macht immer wieder Probleme. Interessanterweise wurde so eine dicke Schicht Rheinlätten (??), der sich an den Kanalufern angesammelt hatte, erst nach dem zweiten Hochwasser entfernt und danach gab es noch lange Diskussionen, was man mit diesem an sich fruchtbaren Erdreich machen sollte. Zu einem ordentlichen Unterhalt des Rheintaler Binnenkanals hätte aber gehört, dass man laufend das Gerinne erhalten hätte. Das wäre eine sehr einfache, billige, die Ökologie nicht beeinträchtigende Massnahme gewesen.

Der Brendenbach in Altstätten, dort hat man mit grossem Interesse beobachtet, dass vor zwei Jahren eine Million Kubikmeter Geschiebe in einem Erdrutsch das Bachbett verlegt hat, dann hat man einige Tausend Kubikmeter Stammholz herausgenommen, hat sämtliche Äste in der Nähe des Bachbeetes liegen gelassen und während über einem Jahr, ich liess mir das schriftlich bestätigen, sowohl vom Tiefbauamt als auch vom Stadtrat von Altstätten, wurde nicht eine Sofortmassnahme getroffen, obwohl das ohne Weiteres möglich gewesen wäre, wenn man nicht nur das Stammholz, sondern z.B. auch die Äste, die Schöbi-Altstätten vor seinem Haus gefunden hat, auch entfernt hätte. Das zeigt, dass der Unterhalt der Gewässer nicht mit dem gebührenden Ernst betrieben wird. Hier muss es eine Änderung geben, worauf die Motion der CVP-EVP-Fraktion zielt.

Die Motion ist zu unterstützen, der gute Willen in St.Gallen oder den Gemeinden allein genügt nicht, dieser Unterhalt muss wirklich erledigt werden, so müssen nicht anschliessend Gelder für Hochwasseropfer gesammelt werden.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
24.11.2014Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten.

Wir haben heute sehr viele Projekte im Hochwasser aber auch Renaturierungsprojekte. Man diskutiert sehr viel über solche Massnahmen, wie das Hochwasser gedämmt werden könnte. Man vergisst einfach den Unterhalt. Man hat jahreweise den Unterhalt vernachlässigt, weil man viele Einsprachen und Reklamationen hatte, darum hat man wenig gemacht. Es ist wie ein Kartoffel, der heiss ist, wenn man ihn angreift dann lässt man ihn sofort wieder fallen oder man greift ihn gar nicht an. Der Unterhalt ist ein wichtiges Thema im Gewässerraum. Der Grundsatz des Unterhaltes heisst: Der Untere nimmt dem Oberen das Wasser weg. Aber es kommt ja nicht nur Wasser, es kommt auch Schutt, Holz usw., darum ist die Klärung für den Unterhalt sehr wichtig, deshalb bitte ich die Regierung, hier klärend zu schaffen. Ebenfalls die Bewilligungen, welche sehr lange gehen und sehr viele Schäden können während dieser Zeitspanne entstehen.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
24.11.2014Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Nichteintreten.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
24.11.2014Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Die Regierung begründet das Nichteintreten damit, dass hinsichtlich des Gewässerunterhaltes klare Verantwortlichkeiten und Verfahren gelten. In Bezug auf die Verantwortlichkeiten trifft dies zu. Im Wasserbaugesetz ist die Hoheit und auch die Zuständigkeit klar geregelt. In der Wasserbauverordnung hingegen sind nur die Aufgaben der kantonalen Stellen festgehalten, und diese erst noch etwas unklar. Spätestens bei den Unwettern und Schäden wird der Gewässerunterhalt jeweils ein grosses Thema. Die starken Niederschläge von 2013 und verschiedene lokale Unwetter in diesem Jahr, führten zu einem Sturm der Entrüstung und Kritik am mangelnden Gewässerunterhalt. Der Gewässerunterhalt wird immer dann ein Thema, wenn die Schäden bereits vorhanden sind. Unseren Vorstoss begründen wir damit, dass die Umsetzung und die Systematik des Gewässerunterhaltes bei Kanton, Gemeinden und Anstössern suboptimal ist. Dies ist einerseits auf die Nachlässigkeit zurückzuführen, und andererseits auf die wenig konstruktive Auslegung des Gewässerunterhaltes durch die Bewilligungs- und Kontrollbehörden. Wir haben in unserem Kanton 8'500 Kilometer Fliessgewässer nach Aussage des Tiefbauamtes, davon sind 170 Kilometer Kantonsgewässer, 500 Kilometer Gemeindegewässer und 7'800 Kilometer allgemeine Gewässer. Ein hoher Millionenbetrag für Renaturierungs- und Hochwasserschutzprojekte wird pro Jahr investiert. Diese Investitionen beziehen sich auf wenige Kilometer Fliessgewässer. Für die restlichen 99,9 Prozent werden die Ressourcen und Mittel sehr zurückhaltend eingesetzt. Es gilt aber eigentlich der Grundsatz, dass die Massnahmen des Gewässerunterhaltes den raumplanerischen und wasserbaulichen Massnahmen vorzuziehen sind. In unserer Kulturlandschaft stellen wir hohe Anforderungen an die Fliessgewässer. Einerseits dürfen sie nicht über die Ufer treten und ihre Lauf nicht verändern, andererseits sollen sie ihre Funktionen als Lebensraum für Tiere und Pflanzen erfüllen. Der Gewässerunterhalt ist also unentbehrlich, diese Ansprüche sind zu erfüllen. Art. 11 des Wasserbaugesetzes weist auch darauf hin, dass bei einer Vernachlässigung der Unterhaltsmassnahmen die Pflichtigen zur Verantwortung gezogen werden. Es erstaunt, dass die Verantwortlichen sich ihrer Aufgabe nicht stärker bewusst sind. Wasserbaugesetz sowie Wasserbauverordnung sagen auch aus, was unter Unterhalt verstanden wird und regeln die Melde- und Bewilligungspflicht. Zwischen nichtmeldepflichtig und meldepflichtig bestehen nur Nuancen, diese werden in der Praxis ganz unmissverständlich ausgelegt und führen oftmals zu Verwirrung. Private Initiativen für den Gewässerunterhalt ohne vorherige Meldung und Bewilligung wurde in der Vergangenheit oftmals strafrechtlich verfolgt. Die strenge Praxisauslegung schreckt deshalb viele Unterhaltspflichtige ab. Das Meldeverfahren als solches ist zwar gut angedacht, mit einer Bearbeitung über die Gemeinde und anschliessend durch mehrere Amtsstellen im Kanton wird jedoch ein unverhältnismässiger Aufwand betrieben. Wir laden die Regierung ein, auf Verordnungsstufe den Gewässerunterhalt in Zusammenarbeit mit den Gemeinden und Grundeigentümern konzeptionell zu überarbeiten und zu verbessern, die Lücken in den Verfahren und Verordnungen zu schliessen und den Forst ebenfalls verpflichtend einzubinden. Mit einem nachhaltigen Gewässerunterhalt sorgen wir präventiv für weniger Schäden bei Hochwasser und vermindern die Aufwände für die teuren Hochwasserschutzprojekte.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
24.11.2014Wortmeldung

Regierungsrat: Alles was Widmer-Mosnang gesagt hat ist grundsätzlich richtig, dass alles geregelt und klar ist. Es gibt kantonale Gewässer, seit der letzten Revision des Wasserbaugesetzes viel mehr, es gibt kommunale Gewässer, es gibt Zuständigkeit, es gibt Aufsichtspflichten – alles ist klar. Die Zusammenarbeit klappt, unsere Fachleute werden immer gerufen und versuchen die Gemeinden und die Anstösser auch zu unterstützen. Es gibt keine Berufsgattung, die so ausgeprägt der Situation angepasst ist, wie meine Fachleute im Hochwasserschutz. Wenn Sie Vorschläge machen, sind sie Schreibtischtäter, die noch nie etwas gesehen haben. Wenn es geregnet hat, sind es es hochkompetente willkommene unterstützende Mitarbeiter des Baudepartementes, so schnell wechselt das.

Freund-Eichberg, ich muss Ihnen sagen, die die Vernachlässigung der elementaren Aufgaben auf allen Stufen nicht mit einer Motion und zusätzlich neuen Regelungen und Gesetzes geregelt werden kann. Es heisst einfach: «Just do it.» Machen Sie, dass alles klar ist was geregelt ist, das ist der Unterhalt, die raumplanerischen Massnahmen und dann gibt es bauliche Massnahmen mit ökologischen Kompensationen. Das ist das Wasserbaugesetz des Bundes. Wenn wir Hochwasserschutzprojekte haben, dann werden wir sehr oft blockiert und behindert. Man kann nicht ausführen, weil man sehr viele Begründungen hat, warum nicht. Mit vernünftigen, geeigneten Hochwasserschutzmassnahmen können Sie riesige Schäden verhindern. Das müssen wir tun und dazu brauchen wir auch die entsprechenden Fachleute, die auch wieder verschiedenenorts abgelehnt würden, weil es ja nicht an den Leuten, sondern am Geld fehlt – das werden wir morgen behandeln. Unsere Leute sind unterwegs, genau dann, wenn blockiert wird. Sie müssen Aufklärungsarbeit betreiben, sie müssen informieren und der Sache nachgehen. Das braucht Personal im Baudepartement. Wir wollen unsere Aufgabe wahrnehmen und wollen Sie unterstützen. Aber es braucht beim besten Willen keine gesetzlichen Grundlagen, um diese Aufgaben zu erfüllen. Ich bitte Sie, nicht einzutreten und dafür mit uns aktiv die Sache zu bearbeiten.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
24.11.2014Wortmeldung

Regierungsrat: Ritter-Sonderegger-Altstätten, Sie staunen vielleicht, wenn ich Ihnen in allen Bezeichen recht gebe. Man muss es tun. Das geht am Besten, wenn wir dafür das Personal und die Fachleute entziehen. Da haben Sie morgen die Gelegenheit, den ersten Pflock zu sagen, der besser ist.

Sie wissen genau als Altstätter, dort ist dieser umstrittene Dorfbach. Dieses wirksame Hochwasserschutzprojekt, das hat schon einen runden Geburtstag gefeiert, weil die zuständigen Behörden noch nicht den Mut gehabt haben, das zu präsentieren, weil es direkt sehr viele Anwohner betrifft, Kosten auslöst und tatsächlich Aktivitäten gefordert würden. Da sind die richtigen Leute gefordert. Mit dieser Massnahme freue ich mich um Unterstützung. Im konkreten Fall werden wir das tun, das lösen Sie nicht mit neuen Gesetzen. Es ist alles geregelt und die Finanzierung ist klar, aber machen müssen wir es.

Ich bitte Sie hier die Balance zu halten und nicht falsche Mittel anzuwenden, um ein Problem zu lösen.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014