Geschäft: XII. Nachtrag zum Polizeigesetz (siehe auch 40.14.05)
Komitee | Kantonsrat |
---|---|
Nummer | 22.14.06 |
Titel | XII. Nachtrag zum Polizeigesetz (siehe auch 40.14.05) |
Art | KR Gesetzgebungsgeschäft |
Thema | Landesverteidigung, Sicherheit und Ordnung |
Federführung | Sicherheits- und Justizdepartement |
Eröffnung | 20.10.2014 |
Abschluss | 1.9.2015 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
---|---|---|---|
2.8.2019 | Antrag | Antrag der vorberatenden Kommission vom 16. Januar 2015 | |
2.8.2019 | Erlass | Referendumsvorlage vom 3. Juni 2015 | |
2.8.2019 | Mitgliederliste | Aktuelle Mitgliederliste | |
2.8.2019 | Antrag | Kommissionsbestellung vom 24. November 2014 | |
2.8.2019 | Protokollauszug | Festlegung des Vollzugsbeginns vom 11. August 2015 | |
2.8.2019 | Erlass | Ergebnis der 1. Lesung vom 23. Februar 2015 | |
2.8.2019 | Dokumenten Attrappe | Dokumentenattrappe zur Sammelvorlage | |
2.8.2019 | Erlass | In der Gesetzessammlung veröffentlicht im September 2015 | |
2.8.2019 | Protokoll | Protokoll der vorberatenden Kommission vom 16. Januar 2015 | |
2.8.2019 | Antrag | Anträge der Redaktionskommission vom 1. Juni 2015 zu Art. 18 / Art. 18bis / Art. 39bis |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
---|---|---|---|
1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - 40.14.05 / 22.14.06 voKo Polizeiliche Sicherheit / XII. Nachtrag zum Polizeigesetz | 19.1.2023 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
3.6.2015 | Schlussabstimmung | 113 | Zustimmung | 1 | Ablehnung | 6 | |
23.2.2015 | Antrag der vorberatenden Kommission zu Art. 18ter | 80 | Zustimmung | 30 | Ablehnung | 10 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
---|---|---|---|
1.6.2015 | Wortmeldung | Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten. Die Kommission hat nicht mehr getagt und somit dient ihnen das Ergebnis der 1. Lesung als Grundlage für die weitere Beratung und zur Behandlung der 2. Lesung. | Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015 |
23.2.2015 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Auf den Bericht ist einzutreten und den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Wir danken der Regierung, der Verwaltung und dem Kommandanten für den umfassenden und ausführlichen Bericht, welcher einen guten Überblick der Lage im Kanton St.Gallen gibt. Sicherheit hat auch für die SVP-Fraktion einen sehr hohen Stellenwert. Die SVP-Fraktion hat schon mehrfach betont, dass sie für den Ausbau der Polizei, vor allem an der Front, einsteht. Uns wurde aber immer wieder erklärt, dass das Parlament lediglich die Stellen bewilligen kann, nicht aber deren Einsatz. Im vorliegenden Bericht werden nun 98 Stellen gefordert, wovon, Vorredner haben es bereits erwähnt, 15 Stellen bereits mit dem Voranschlag 2015, also vor der Beratung des Berichtes in der Kommission, bewilligt wurden. Diese 98 Stellen bedeuten eine Erhöhung um 13 Prozent gegenüber dem Sollbestand per Ende 2014 und dies erscheint auch der der SVP-Fraktion sehr sportlich. Die SVP-Fraktion hält ausdrücklich fest, dass die Kenntnisnahme dieses Berichts nicht automatisch heisst, dass die geforderten 98 Stellen auch bewilligt sind. Neue Stellen werden im Kanton St.Gallen im Rahmen des Voranschlags beantragt, diskutiert und bewilligt oder auch nicht bewilligt. Dies einfach zur Klarstellung und aus der Erfahrung mit dem letzten Bericht aus dem Jahr 2009. Auch damals hat der Kantonsrat den Bericht lediglich zur Kenntnis genommen, nicht mehr und nicht weniger. Die SVP-Fraktion wird aus diesem Grund den Bericht zur Kenntnis nehmen und die zusätzlichen Stellen im Rahmen des Budgetprozesses beurteilen und bewilligen. Beim XII. Nachtrag zum Polizeigesetz geht es um die Schaffung von Sicherheitsassistentinnen und -assistenten zur Entlastung von ausgebildeten Polizisten im Bereich der Gefangenenbetreuung. Dies wird von der SVP-Fraktion ebenfalls unterstützt. Zur Frage der Bewaffnung dieser Sicherheitsassistentinnen und -assistenten ist eine Mehrheit der SVP-Fraktion der Meinung der Regierung, die in ihrem Gesetzesentwurf eine «Kann»-Formulierung für die Bewaffnung vorschlägt. | Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015 |
23.2.2015 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Der Streichungsantrag der vorberatenden Kommission ist abzulehnen und Art. 18ter ist in seiner ursprünglichen Fassung zu belassen. Wir unterstützen die Version der Regierung im XII. Nachtrag zum Polizeigesetz Art. 18ter (neu), in dem Sinn, dass die Sicherheitsassistentinnen und Sicherheitsassistenten bewaffnet werden können. Es wäre verantwortungslos, die Angehörigen des geplanten Assistenzdiensts ihre Aufgaben ohne Bewaffnung ausführen zu lassen. Oder sollen sie etwa den Objektschutz von Gefängnissen übernehmen, so wie das im Nachtrag vorgesehen ist, nur mit einem Pfefferspray ausgerüstet? Dies in einer Zeit, in der Ausbruchsversuche, allen voran jene mit Hilfe von aussen, immer spektakulärer werden? Ausserdem wäre ohne Bewaffnung wohl auch ihr Einsatz für weitere Aufgaben unter Begleitung und Führung durch Angehörige des Polizeikorps, wie es Art. 18bis Bst. f des Nachtrags vorsieht, nur mit grossen Einschränkungen möglich. Das Tragen einer persönlichen Waffe ist nicht nur das sichtbare Zeichen für das Gewaltmonopol des Staates, das die Angehörigen des Polizeikorps und des zukünftigen Assistenzdienstes zu gewährleisten haben, er verschafft ihnen auch mehr Respekt und damit persönlichen Schutz gegenüber gewaltbereiten Leuten, mit denen sie es immer öfter zu tun haben. Im Übrigen sind z.B. im Kanton Zürich die Polizeiassistenten bewaffnet. | Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015 |
23.2.2015 | Wortmeldung | (im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Der Bericht macht sehr grundsätzliche Überlegungen, unter anderem zum Bereich der subjektiven Sicherheit. Wir von der SP-GRÜ-Fraktion möchten uns ein bisschen dagegen wehren, dass wie dies in diesem Bericht dargestellt wird, die subjektive Sicherheit sowie die objektive Sicherheit so einfach gleichgestellt werden. Das ist nicht das Gleiche. Es kann nicht einfach Aufgabe der Polizei sein, mit ihren ohnehin schon knapp bemessenen Ressourcen, jedem Phantom nachzujagen, das die Medien und vielleicht auch wir teilwesie aufbauschen und vielleicht im schlimmsten Fall sogar einfach frei erfinden. Es wurde sehr viel über die Strafprozessordnung hier im Bericht gesprochen. Wir müssen uns im Klaren sein, die Strafprozessordnung, das ist richtig, die hat die Arbeit der Polizei nicht gerade einfacher gemacht, aber auch weil sie die Rechte der Bürgerinnen und Bürger schützt. Wenn wir neue Gestze machen, dann ist meistens eher das Gegenteil der Fall. Es wird vielleicht ein überraschendes Zitat sein, ich weiss nicht, ob Sie den Freiheitsindex der Avenir Suisse gesehen haben. Der kam vor kurzem wieder raus. Nicht gerade eine Institution, welche Gefahr läuft, zuweit nach links abzudriften. St.Gallen ist im Freiheitsindex der Schweizer Kantone innert fünf Jahren von Platz 7 auf Platz 23 abgestürtzt. Der Vizedirektor der Avenir Suisse, Samuel Ruetz (??), hat klar gemacht, dass es dabei nicht um das Beschneiden von ökonomischen Freiheiten gehe, sondern um die zivilen Freiheiten. Das muss uns nicht wundern. St.Gallen ist ein Pionierkanton, wenn es darum geht, Gesetze manchmal auch ohne grosse Not zu verschärfen, dies z.B. im Bereich der Videoüberwachung, bei der Aufbewahrung von privaten Daten und jetzt aktuell sprechen wir wieder über ein Vermummungsverbot, wo man sich wirklich darüber streiten kann, ob wir das brauchen oder nicht. Damit machen wir die Arbeit der Polizei auch nicht einfacher, und zwar auf beiden Ebenen: Auf der objektiven Ebene, indem wir neue Straftatbestände schaffen, denen die Polizei nachrennen muss, und andererseits auf der subjektiven Ebene, weil wir der Bevölkerung suggerieren, dass dieser Kanton nicht sicher sei. Wenn wir also über subjektive Sicherheit sprechen, dann sollten wir uns vielleicht auch ein bisschen selber an der Nase nehmen. Es ist nämlich auch Teil unserer Aufgabe, der Bevölkerung zu vermitteln, was Tatsache ist, nämlich dass der Kanton St.Gallen sicher ist. | Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015 |
23.2.2015 | Wortmeldung | Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen (??). Ich bin überrascht über diese Diskussion. Offenbar ist man sich weder auf der Ebene der vorberatenden Kommission noch auf der Ebene der Regierung einig, was eine Bewaffnung überhaupt ist. Aus diesem Grunde wäre es eigentlich logisch, dass Sie unserem Antrag zustimmen bzw. die Version der Regierung genehmigen, denn dies lässt alle Möglichkeiten offen. Wenn man sagt, ja wir schauen dann, wie sich das entwickeln wird, wir können dann das Gesetz anpassen. Das ist keine sehr verantwortungsvolle Politik. Seien wir etwas vorausschauend und lassen wir die Möglichkeit zur Bewaffnung offen. | Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015 |
23.2.2015 | Wortmeldung | zu Dietsche Marcel-Oberriet: Sie haben jetzt selber dargelegt, dass die Formulierung so sehr vage ist. Natürlich, wenn ein Schlagstock auch dazu gehört, dann haben wir das Problem, dass wir hier grundsätzlich über eine Bewaffnung sprechen. Es ist richtig und angemessen, wenn der Kantonsrat zu einem späteren Zeitpunkt, falls dieser nötig wäre, über eine Bewaffnung sprechen würde. Wie Cozzio-St.Gallen es ausgeführt hat, wir können nicht einfach Zweitklass-Polizisten mit Waffen ausstatten, damit würden wir den Berufsstand der Polizisten selber auch zu einem gewissen Grad entwürdigen das fände ich hochgradig fragwürdig. Falls es sich zeigt, dass im Assistenzdienst tatsächlich eine Bewaffnung nötig ist, dann ist es, wie von Cozzio-St.Gallen ausgeführt, zu überlegen, ob dieser Dienst nicht von komplett ausgebildeten richtigen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten erfüllt werden muss. | Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015 |
23.2.2015 | Wortmeldung | Kommissionspräsident: Aufgrund der Diskussion möchte ich nun nochmals zum Schluss das Abstimmungsresultat in der Kommission bekanntgeben: Dem Streichungsantrag wurde mit 13:1 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt. | Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015 |
23.2.2015 | Wortmeldung | legt seine Interessen als Mitarbeiter der Kantonspolizei offen. Der Streichungsantrag der vorberatenden Kommission ist abzulehnen. Die «Kann»-Formulierung ist beizubehalten. Die ausführliche Diskussion über die «Kann»-Formulierung: Cozzio-St.Gallen, es ist richtig, relativ schnell könnte man einen Nachtrag über die «Kann»-Formulierung einfügen und so wieder über das Parlament eine Änderung erbringen. Wie mir scheint, ist die Diskussion über die Bewaffnung etwas unterschiedlich. Vielleicht müssen wir auch festlegen, von welcher Bewaffnung wir schlussendlich sprechen. Ein Pfefferspray benötigt keinen Waffentragschein, aber eine Pistole, eine Faustfeuerwaffe hingegen schon. Ein Mehrzweckstock der Kantonspolizei fällt ebenfalls unter einen Waffentragschein und bedingt auch einer speziellen Ausbildung und diesem ausserordentlichen Teil des Waffentragens. Dies würde schon eine Gesetzesänderung bedingen würde man sich entschliessen, die Polizeisicherheitsassistenten z.B. mit einem Mehrzweckstock auszurüsten und ihnen so mit ein kleines Hilfsmittel bei der Gewaltprävention zu dienen. Mehr als zwei Drittel der Geschäftsleitung unseres Polizeikommandos sitzt momentan im Rat und hat die Diskussion mitverfolgt und gehört, wie der Rat dies sieht und auch Regierungsrat Fässler hat dies so aufgenommen, dass nicht einfach so salopp eine Bewaffnung bei diesen Personen eingeführt werden kann. Ich bitte Sie deshalb es offen zu lassen, Polizeiassistentinnen und -assistenten falls nötig auszurüsten. | Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015 |
23.2.2015 | Wortmeldung | Regierungsrat: Dem Streichungsantrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Ich opponiere dem Antrag der SVP-Fraktion selbstverständlich nicht, weil die SVP-Fraktion ja das Gesetz so verändern will, wie wir es ursprünglich vorgeschlagen haben. Ich muss aber dennoch der Redlichkeit halber wiederholen, was in bereits in der vorberatenden Kommission gesagt habe. Im Moment denken wir nicht daran, die Sicherheitsassistentinnen und -assistenten zu bewaffnen. Das ist so gesehen tatsächlich Gesetzgebung auf Vorrat. Wenn wir sie bewaffnen wollten, dazu zähle ich auch Mehrzweckeinsatzstöcke, denn das ist auch eine Waffe. Wir haben aber in erster Linie an Schusswaffen (Pistolen) gedacht. Das brauchen wir im Moment nicht. Innerhalb der Gebäude und innerhalb der Gefängnisse wäre das viel zu gefährlich, wenn die Leute so rumlaufen, denn es könnte auch sein, dass irgendjemand diese Waffe behändigt und damit Unfug anstellen könnte. Innerhalb der Gebäude benötigen wir keine Waffen und bei normalen Transporten ist es auch nicht notwendig. Die Leute werden, dort wo möglich, im geschlossenen Gebäude in die Fahrzeuge verladen und wenn möglich auch am Ankunftsort wieder rausgelassen da kann nicht viel geschehen. Wenn wirklich Gefahr im Verzug ist, also wenn man annehmen muss, dass etwas geschehen sollte, dann werden wir im Moment tatsächlich Polizistinnen und Polizisten mitschicken. Die Bewaffnung würde erheblichen Zusatzaufwand bedeuten. Wir können niemandem eine Waffe in die Hand geben, der nicht in einer Art und Weise darin ausgebildet ist, dass er auch in einer absoluten Ausnahmesituation damit umgehen kann. Es geht nicht um Schiessen im Schiessstand, sondern um die Handhabung dieser Waffe in einer Stresssituation. Das muss sehr intensiv geübt werden, ohne diese Ausbildung könnten wir das nicht verantworten. Das hat letztendlich dazu geführt, das als Eventualität vorzusehen, aber im Moment werden wir von dieser Möglichkeit, auch wenn Sie sie uns geben, keinen Gebrauch machen. | Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015 |
23.2.2015 | Wortmeldung | zu Hasler-St.Gallen: Eine Berichtigung: Die Polizei verfügt nicht über Schlagstöcke. Wir haben einen Mehrzweckeinsatzstock, das ist ein grosser Unterschied. Sie denken jetzt, dass da ein kleiner Unterschied sei, aber es ist ein grosser Unterschied. Der Mehrzweckeinsatzstock ist nicht nur für Schläge. Er kann für Festnahmen und Arretierungen benötigt werden, aber er kann auch zur Abwehr benötigt werden. | Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015 |
23.2.2015 | Wortmeldung | Präsident der vorberatenden Kommission: Auf den Bericht ist einzutreten und den Anträge der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Die vorberatende Kommission hat den Bericht 40.14.05 «Polizeiliche Sicherheit im Kanton St.Gallen» sowie das Geschäft 22.14.06 «XII. Nachtrag zum Polizeigesetz» am Freitag, 16. Januar 2015 intensiv beraten. An dieser ganztägigen Sitzung nahmen nebst den Mitgliedern der vorberatenden Kommission, der Vorsteher des Sicherheits- und Justizdepartements, Regierungsrat Fässler sowie der Generalsekretär Hans-Rudolf Arta teil. Beratend und für materielle Auskünfte nahm der Kommandant der Kantonspolizei St.Gallen, Bruno Zanga, an der Sitzung ebenfalls teil. Für das Protokoll war Mark Hofer, Stabsjurist bei der Kantonspolizei St.Gallen zuständig. Um in den Postulatsbericht 40.14.05 und in die gesamte Diskussion des Tages einzuleiten wurde Eugen Rentsch, Leiter Abteilung Betäubungsmittel, der Kantonspolizei St.Gallen, eingeladen. Er referierte über die Polizeiarbeit in der Praxis unter dem Titel «Das Zusammenspiel der polizeilichen Hauptabteilungen dargestellt an einem komplexen und doch alltäglichen Betäubungsmittelfall». Mit dem Fall «Krebs» zeigte Herr Rentsch die vielfältigen Aufgaben einer Kantonspolizei eindrücklich auf. Rund 60 Prozent aller Ermittlungsfälle werden durch die gute Arbeit der Frontpolizei ausgelöst und gestartet. Für die weitere Bearbeitung eines so komplexen Falles werden dann die kriminalpolizeilichen Fachdienste sowie die Auswertungsdienste der IT-Abteilung der Kantonspolizei beigezogen. Die vorberatende Kommission hat den Bericht grundsätzlich positiv aufgenommen. Die Vorlage geht auf ein Postulat zurück, mit dem der Kantonsrat Ende 2011 verlangt hatte, über die polizeiliche Zusammenarbeit mit den Sicherheitsorganen des Bundes informiert zu werden. Die Regierung nahm diesen Auftrag zum Anlass, eine umfassende Analyse der polizeilichen Sicherheit aus Sicht des Kantons St.Gallen vorzunehmen. Dieser nun vorliegende und zur Beratung stehende Postulatsbericht «Polizeiliche Sicherheit im Kanton St.Gallen» ersetzt den Bericht «Innere Sicherheit II» aus dem Jahre 2009. Damals ist man von 75 zusätzlichen Stellen ausgegangen, realisiert wurden 51 inkl. der 15 Stellen, welche mit dem Budget 2015 beantragt wurden. Die nicht realisierten Stellen aus diesem Bericht werden nicht mehr nachgerechnet. Es sind aus der Optik 2014 nun total 98 Stellen, die für die nächsten sechs Jahre nötig sind. Die mit dem Budget 2015 beantragten 15 Stellen wären hierfür bereits die erste Tranche. Für die vorberatende Kommission steht ausser Frage, dass der Personalbestand der Kantonspolizei in den nächsten Jahren schrittweise erhöht werden soll. Eine Personalaufstockung ist nötig, da sich die laufenden sicherheitspolitischen Veränderungen aufgefangen werden müssen, damit die Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger im Kanton St.Gallen gewährleistet werden kann. Das staatliche Gewaltmonopol ist unantastbar, weil Polizieiarbeit von Menschen für Menschen geleistet wird. Die diesbezüglichen Bestrebungen sind von der Absicht geleitet, die sichbare Polizeipräsenz auch mit den vorhandenen personalen Ressourcen erhöhen zu können und dabei die Polizeikräfte von artfremden Aufgaben möglichst zu entlasten. Aber eine Erhöhung des Personaletats muss immer unter den finanzpolitischen Möglichkeiten des Kantons jährlich neu beurteilt werden, dies die Meinung der Kommission. Aus all diesen Überlegungen beantragt Ihnen die vorberatende Kommission mit 15:0 Stimmen auf den Bericht 40.14.05 «Polizeiliche Sicherheit im Kanton St.Gallen» einzutreten und Kenntnis zu nehmen. Die vorberatende Kommission hatte auch noch das Geschäft 22.14.06 «XII. Nachtrag zum Polizeigesetz» zu beraten. Die von der Regierung mit Nachtrag zum Polizeigesetz vorgeschlagene Einführung von Sicherheitsassistenten fand bei der Kommission Zustimmung. Mit diesem Nachtrag können die ausgebildeten Polizeikräfte im Bereich des Gefangenendienstes entlastet und für ihre Kernaufgaben freigespielt werden. Sicherheitsassistentinnen und -assistenten werden insbesondere bei der Aufnahme von Gefangenen, bei Zutrittskontrollen, bei Gefangenentransporten und Zuführungen zum Einsatz kommen. Die vorberatende Kommission ist einstimmig auf den XII. Nachtrag eingetreten und hat in der Spezialdiskussion ausführlich die Gesetzeslage beraten. Die Kommission wollte mit Art. 18 Abs. 2 ein klarere Aussage über den Ausbildungsstandard. Mit 14:1 Stimmen hat die Kommission diesen Umformulierungsantrag gemäss gelbem Blatt zugestimmt. Die vorberatende Kommission hat auf die Frage der Bewaffnung der Sicherheitskräfte diskutiert. Eine «Kann»-Bestimmung ist für die Kommission nicht nachvollziehbar. Entweder sind die Sicherheitsassistenten Teil des Korps und bewaffnet, oder sie sind Hilfskräfte, die nicht bewaffnet sind. Mit der Möglichkeit einer Bewaffnung würde eine gewisse Inkonsequenz bestehen bleiben. Die vorberatende Kommission hat mit 13:1 Stimmen bei 1 Enthaltung einem Streichungsantrag von Art. 18ter neu zugestimmt. | Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015 |
23.2.2015 | Wortmeldung | Ratspräsident stellt Eintreten auf beide Vorlagen fest. | Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015 |
23.2.2015 | Wortmeldung | Dem Streichungsantrag ist zuzustimmen. Wir haben in der Kommission das Thema eingehend diskutiert. Es war nicht a priori die Meinung, dass Sicherheitsassistentinnen und -assistenten überhaupt nie bewaffnet werden dürfen. Wir waren damals aber fast einheitlich der Auffassung, wie dies Regierungsrat Fässler beim Eintretensvotum auch gesagt hat, dass hier nicht auf Vorrat legiferiert werden sollte. Eine «Kann»-Bestimmung in diesem relativ wichtigen Bereich, es ist meines Erachtens eine wichtige und grundlegende Frage, ob Leute die Polizeidienst oder polizeiähnliche Dienste leisten bewaffnet sind oder nicht. Ich bin der Auffassung, wenn die Regierung oder das Polizeikommando einmal zum Schluss gelangt, dass Sicherheitsassistentinnen und -assistenten in diesem Bereich bewaffnet werden müssen, dann soll die Regierung das nochmals darlegen, dann kann man wiederholt darüber sprechen. Ich könnte mir aber auch vorstellen, dass, wenn es tatsächlich notwendig wäre, diese Sicherheitsassistentinnen und -assistenten zu bewaffnen, dann wäre es wahrscheinlich auch bedenkenswert, ob dann dieser Dienst nicht von ordentlichen Polizistinnen und Polizisten ausgeübt werden müsste. | Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015 |
23.2.2015 | Wortmeldung | Kommissionspräsident: Den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Ich habe in meinem Eintretensvotum die Begründung schon dargelegt und ich erwähne es nochmals: Die vorberatende Kommission hat dem Streichungsantrag Art. 18ter mit 13:1 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt und mit 14:1 Stimmen hat die Kommission den Art. 18 Abs. 2 neu umformuliert. | Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015 |
23.2.2015 | Wortmeldung | Ratspräsident stellt Kenntnisnahme vom Bericht fest. | Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015 |
23.2.2015 | Wortmeldung | (im Namen der GLP/BDP-Fraktion): Auf den Bericht ist einzutreten und den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Wir danken der Regierung für den vorliegenden Bericht «Polizeiliche Sicherheit im Kanton St.Gallen». Er gbit einen guten Überblick über die Situation betreffend Sicherheit und betreffend der Polizeikräfte im Kanton St.Gallen. Es wird erwähnt, dass es Anhaltspunkte gäbe, welche aufzeigen, dass sich das Niveau der Kriminalität in der Schweiz den Verhältnissen im übrigen Europa angenähert hat. Dies aufgrund von durchgeführten Opferbefragungen aus dem Jahr 2011. Namentlich bei Einbrüchen, Tätlichkeiten und Drohungen liegen die Raten der Schweiz heute höher als in rund der Hälfte der europäischen Länder. Die Zeiten, als die Schweiz objektiv eines der sichersten Länder in Europa war, scheinen vorbei zu sein. Betrachtet man den Kanton St.Gallen ist zu bemerken, dass die Kriminalitätsrate rund 25 bis 30 Prozent unter dem schweizerischen Durchschnitt liegt. Wir müssen aber den im Bericht erwähnten Umstand berücksichtigen, dass ein durch die tägliche Arbeit absorbiertes Korps weniger Gesetzesverstösse von sich aus registrieren und dagegen vorgehen kann. Ist ein Tatbestand statistisch rückläufig, kann dies somit auch bedeuten, dass die Polizeikräfte diesen Bereich weniger bearbeiten konnten und stattdessen für übergeordnete Aufgaben im Einsatz waren. Aber zurück zur Kriminalitätsrate im Kanton St.Gallen: Diese war 2013 mit 44,3 gegenüber dem Schweizerischen Durchschnitt von 71,1 rund ein Drittel tiefer. Berücksichtigt man aber die regionalen Unterschiede liegt die Stadt St.Gallen mit einer Rate von 81 über dem schweizerischen Durchschnitt. Die regionalen Unterschiede sind erheblich, so ist die Rate in der Stadt mehr als doppelt so hoch, wie in den Regionen. Verglichen mit anderen ähnlich grossen Schweizer Städten liegt St.Gallen aber nicht über dem Durchschnitt. Auffallend ist gemäss Bericht weiter, dass auf der Achse WilSt.Margrethen entlang der A1 tendenziell eine erhöhte Kriminalitätsbelastung vorliegt. Also auch wir haben offenbar eine Achse des Bösen. Zu den Delikten: Der Bericht geht eindrücklich auf die verschiedenen Delikte ein und erklärt deren Entwicklung in der Vergangenheit und wirft einen Blick in die Zukunft. Stark zunehmend, aber in der Bevölkerung noch oft verkannt, ist die lnternetkriminalität. Hier ist auch die Dunkelziffer des Deliktbereichs hoch. Sexualdelikte, Eigentums- und Vermögensdelikte, Erpressungen sowie Delikte gegen die Geheim- und die Privatssphäre werden immer mehr mit Hilfe des lnternets begangen. lnteressant aus den Analysen der Straftäterinnen und Straftätern ist, dass die Jugendkriminalität zurückgeht. Zum Strassenverkehr: Dieser nimmt stetig um 2,5 bis 3 Prozent jährlich zu. Dies aufgrund der steigenden Bevölkerungszahlen und dem gesteigerten Mobilitätsbedürfnis. Und das mit Folgen für die Polizeikräfte. Mehr Staus und Unfälle erhöhen deren Aufwand. Somit komme ich zu einem sicherlich zentralen Aspekt des Berichts, den beantragten zusätzlichen 98 Stellen. Was sind die Gründe für einen Ausbau der Korps?
Ein wichtiges Ziel ist, dass die Polizei durch präventive Tätigkeiten Straftaten verhindern kann, unter anderem durch zu wenig Personal droht die Polizeitätigkeit ansonsten verstärkt repressiv zu werden. Die Forderungen der Bevölkerung und der Politik für eine stärkere subjektive Sicherheit durch vermehrte Präsenz und Sichtbarkeit der Sicherheitskräfte stellt eine weitere Herausforderung dar. Die subjektive Sicherheit ist jedoch gemäss Bericht schwierig zu beeinflussen, da diese schwergewichtig durch die Medien und durch die sich wandelnden gesellschaftlichen Wertvorstellungen beeinflusst werden. Statistisch verfügt der Kantons St.Gallen, die Stadt eingerechnet, über eine Polizeidichte von 699. Dies bedeutet eine Polizeikraft pro 699 Einwohner. Damit liegt er im schweizerischen Vergleich auf Platz 24, also dem drittletzten Platz. Der Schweizer Durchschnitt liegt bei 464. Wollte man aufgrund des Bevölkerungswachstums alleine die Polizeidichte halten, wären dazu fünf zusätzliche Stellen jährlich notwendig. Ein Handlungsbedarf ist aus den genannten Gründen für uns unbestritten. Will die Polízei weiterhin proaktiv handeln können, muss das Korps ausgebaut werden. | Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015 |
23.2.2015 | Wortmeldung | Die Ausführung von Dietsche Marcel-Oberriet überraschen mich jetzt auch. In der Kommission wurde über Bewaffnung diskutiert, und da ist man von Schusswaffen ausgegangen und in der Diskussion bzw. bei der Antragstellung hat weder der zuständige Regierungsrat noch die operative Ebene bzw. das Polizeikommando vehement widersprochen, dass man hier eine «Kann»-Bestimmung hinausstreicht. Wenn ein Mehrzweckeinsatzstock oder Pfefferspray nicht machbar ist, dann hätte man das damals ausführen müssen. Aber die Kommission ist davon ausgegangen, die Regierung soll eine Bewaffnung neu in einer Gesetzesrevision beantragen. Sie könnte dies auch nachträglich jetzt noch tun. Ich glaube, wir sollten jetzt dem Streichungsantrag zustimmen. | Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015 |
23.2.2015 | Wortmeldung | Regierungsrat: Ich möchte mich ganz herzlich bei Ihnen bedanken für die ausserordentlich wohlwollende Aufnahme unseres Berichtes. Die Regierung, ich persönlich sowie auch das Polizeikommando waren sich durchaus bewusst, und sind das immer noch, dass es nicht ganz selbstverständlich ist, nach Jahren von Personalstopp mit einer Vorlage zu kommen, mit welcher man rund 100 zusätzliche Angestellte fordert. Wir haben das aber im Bewusstsein gemacht, dass es dringend notwendig ist, sich jetzt diese Überlegungen zu machen, und dass es insbesondere auch notwendig ist, dem Rat mit Bestimmtheit und Klarheit aufzuzeigen, wie es um die Sicherheit in diesem Kanton bestellt ist, was notwendig ist und was bereits geleistet wurde, um die Situation durch Massnahmen innerhalb der Polizei zu verbessern. Ausgangspunkt dieses Berichtes war ein Postulat «Sicherheitslandschaft Schweiz». Die Regierung wurde aufgefordert, zu klären in welchen Bereichen durch verbesserte Zusammenarbeit mit den Bundesbehörden, die Polizei im Kanton entlastet werden kann. Wir haben das zum Anlass genommen, eine breitere Auslegeordnung zu machen. Die Regierung hat das letzte Mal eine Auslegeordnung im Jahre 2009 gemacht. Damals wurde dargestellt, dass es notwendig ist, das Korps um 75 Stellen aufzustocken, realisiert wurden von diesen 75 Stellen bis Oktober 2014, Stand: Verfassung dieses Postulatsberichtes, 36. Der Rest ist immer noch offen. In der Zwischenzeit haben Sie 15 zusätzliche Stellen bewilligt mit dem Budget 2015, die können dann aber von diesen 98 geforderten Stellen in Abzug gebracht werden. Nachdem der Bericht sehr ausführlich ausgefallen ist und wesentliche Teile des Berichtes nun auch in der Diskussion zutreffend gewürdigt wurden, kann ich darauf verzichten, nun nochmals breit auszulegen. ich möchte einige wesentliche Punkte, die aus meiner Sicht zwingend begründen, dass diese beantragten Aufstockungen notwendig sind, noch einmal in Erinnerung rufen. Kriminalitätsbelastung: Es ist nicht ganz einfach, Kriminalität zu messen. Wir können zwar polizeiliche Anzeigestatistiken konsultieren, wir können auch Verurteiltenstatistiken konsultieren, all diese Statistiken bilden aber nicht die Kriminalität ab, sondern die bilden das ab, was der Polizei gemeldet wird und was letztendlich dann zu Verurteilungen führt. Die eigentliche Kriminalität ist nicht sehr einfach zu eruieren. Als Bespiel kann ich Ihnen sagen, Jugendkriminalität, das war ja in den ersten zehn Jahren dieses Jahrtausends ein dominierendes Thema, auch in den Medien. Diese Phänomen hat sich reduziert um etwa einen Drittel. Kein Mensch weiss wieso, die Verurteiltenstatistiken und die Anzeigestatistiken sind zurückgegangen. Es gibt trotzdem Kriminologen die sagen, eigentlich hat die Jugendkriminalität zugenommen, weil sich das Anzeigeverhalten sich verändert hat. Wenn man also über Kriminalitätsbelastung spricht, dann befindet man sich immer auch ein Stück weit auf dünnem Eis. Die Kriminalitätsbelastung im Kanton St.Gallen hat sich stabilisiert auf einem relativ hohen Niveau. Der Kanton St.Gallen ist aber unverändert ein sicherer Kanton, und er ist ein sicherer Kanton, weil wir über eine hervorragende Kantonspolizei verfügen, auch im interkantonalen Vergleich ist die Kriminalitätsbelastung relativ gesehen tief. Wenn wir das halten wollen, müssen wir aber im Bereich der Polizei mehr machen. Wir haben Ihnen gemäss dem eigentlichen Postulatsauftrag aufgezeigt, dass wir die Zusammenarbeit mit den Bundesbehörden dort wo es möglich ist verbessert haben. Mit dem Grenzwachtkorps haben wir neue Verträge abgeschlossen. Diese Verträge stellen sicher, dass dort, wo es möglich ist, strafbares Verhalten durch das Grenzwachtkorps in eigener Regie diese Dossiers zu Ende geführt werden. Das ist überall dort möglich, wo man messe und wägen kann. Da wird nicht mehr die Kantonspolizei beigezogen, so wie das früher war. Es ist immer wieder gemutmasst worden, man könnte die Zusammenarbeit mit der militärischen Sicherheit verbessern. Da sind uns sehr enge Grenzen aufgrund der geltenden Gesetzgebung gesteckt. Darüber hinaus, die Militärpolizei hat im Bereich der Armee ihre eigenen Aufgabe. Die sitzen nicht einfach rum und warten auf Aufträge von uns. Wir haben auch in der interkantonalen Zusammenarbeit ausserordentlich viel gemacht in den letzten Jahren. Die Ausbildung wurde zusammengelegt in der Polizeischule Ostschweiz in Amriswil. Die Polizeikräfte in allen Kantonen sind nicht auf Maximalbelastungen ausgelegt, die Polizeikräfte, die in allen Kantonen zur Verfügung stehen sind ausreichend, um normale Lagen bewältigen zu können. Wenn aber irgendetwas ausserordentliches geschieht, dann muss zusammengearbeitet werden, dann sind wir im Kanton St.Gallen darauf angewiesen, dass die Nachbarkantone uns unterstützen. Das ist bereits bei Fussballspielen der Fall. Unsere Personaldecke erlaubt es nicht, risikoreiche Fussballspiele alleine zu bewältigen das funktioniert alles bestens. Wenn das ostschweizerische Polizeikonkordat nicht ausreicht, dann sind auch interkantonale, schweizweite Unterstützungen möglich im Sinne der sogenannten IKA-Pool-Vereinbarung (??). Am WEF ist die ganze Schweiz beteiligt und hilft mit die polizeilich geforderte Sicherheit zu garantieren. Wir sind im Moment auch daran, die Polizeiinformatik zu harmonisieren. Schweizweit die selbe Polizeiinformatik, das ist kein einfaches Unterfangen, weil jeder Polizeikommandant, ausser unserer, der Meinung ist, dass das Formular, das er im Moment verwendet, eigentlich das Einzige sei, das man schweizweit anwenden könne. Sie sehen, das stehen wir vor erheblichen Herausforderungen. Die Kantonspolizei selber ist daran mobiler zu werden, das Projekt heisst «Kantonspolizei der Zukunft» heisst dieses Projekt. Da haben wir im letzten Jahr Piloten durchgeführt, in verschiedenen Ausgestaltungen getestet, in welcher Art und Weise wir das am besten durchführen können. Die Auswertung läuft im Moment und wir sind überzeugt, dass wir die Polizei in Zukunft häufiger auf die Strasse bringen können mit diesem neuen Konzept und damit wird es auch möglich sein, das was wir aus dem Rat immer wieder hören, mehr Polizeipräsenz, mehr Polizeipatrouillen sicherzustellen. Aber auch das funktioniert natürlich nur, wenn wir zusätzliches Personal erhalten. Ich kann Ihnen aber garantieren, dass das auch geschehen wird. Ein grosser Teil der zusätzlichen Stellen wird der Regionalpolizei zur Verfügung stehen. Wir haben auch die Möglichkeiten der EDV genutzt. Man kann mittlerweile Anzeigen von geringerer Bedeutung auch elektronisch machen. Man muss nicht mehr auf den Polizeiposten dafür, dies erleichtert die Arbeit der Polizei und ist auch eine spürbare Dienstleistung an der Bürgerin und am Bürger. Gerade dieser Tage wird ein weiteres Projekt umgestellt «Kapo goes mobil». Die Kantonspolizei wird mit Smartphones ausgerüstet und diese Smartphones erlauben es der Polizei Abfragen direkt zu machen und nicht mehr in der Notrufzentrale anzurufen um zu fragen, ob diese oder diese Nummer ausgeschrieben sei oder ob man dort etwas zu gewissen Personen finden kann. Das erleichtert die Arbeit der Polizei, entlastet andere Mitarbeitende der Kantonspolizei und diese Smartphones, die allenfalls dann noch ergänzt werden durcgh I-Pads, werden es auch ermöglichen, Protokolle vor Ort vorzunehmen, die Zeit direkt vor Ort zu nutzen, um auch Schreibarbeiten zu machen. Auch der Zugang zu weiteren notwendigen Checklisten in der Polizeiarbeit ist so sichergestellt. Fahndungsfotos können direkt auf die I-Phones gegeben werden. Sie sehen, die Polizei ist ausserordentlich aktiv, selber Beiträge zu leisten, um ihre Effizienz zu steigern. Die Hauptfrage: Braucht es diese Stellen?, habe ich dem Polizeikommandanten auch gestellt. Ich erzähle kein Geheimnis mehr, dass die Vorstellungen der Polizei ursprünglich an einem ganz anderen Ort waren. Diese 100 Stellen sind bereits ein Destillat der Vorstellungen, die innerhalb der Polizei entwickelt wurden. Das ist also kein Wunschkonzert mehr, sondern es ist das, was absolut notwendig ist. Die Wesentlichesten Elemente:
Das was mich abschliessend am meisten überzeugt hat an all den Argumenten, die mir vorgetragen wurden, ist die Polizeidichte im Kanton St.Gallen. Im schweizweiten Durchschnitt steht ein Polizist auf 464 Personen. Die Schweiz würde ich ist sicherheits- und polizeimässig eher überdurchschnittlich. Wir haben relativ viele urbane Zentren, in denen sicherheitsmässig mehr passiert, als in eher ländlichen Regionen. Trotzdem steht im Kanton St.Gallen ein Polizist auf 618 Personen bei einem schweizweiten Durschnitt von 1:464. Wenn man die Stadt hier noch ausrechnet, dann wird es noch prikärer, dann liegen wir bei 1:699 und sind dann auf dem 24. Platz. Wenn es uns gelingt, diese zusätzlichen Polizistinnen und Polizisten anzustellen, etwas nach vorne rücken, aber wir werden sicher trotzdem in den zweiten Hälfte dieser Rangliste bleiben. Wir sind überzeugt, und Ihre Einschätzung unseres Berichts bestätigt uns darin, dass wir diesen Schritt in den nächsten Jahren gehen müssen. Zum XII. Nachtrag zum Polizeigesetz muss ich mich nicht weiter äussern. Wir sind selbstverständlich mit Ihnen der Meinung, dass auch Polizeiassistentinnen und Polizeiassistenten ausgebildet sein müssen. Diese, nach unserer Einschätzung eher redaktionelle Veränderung, die tragen wir mit. Es war im Moment nie die Absicht, Polizeiassistentinnen und Polizeiassistenten zu bewaffnen. Das war so ein Reserveartikel für den Fall, dass sich die Situation verändern könnte. Wir können gut damit leben, dass diese Bestimmung gestrichen wird. Wenn sich die Situation verändert, dann kommen wir vielleicht, aber ich hoffe es nicht. Selbstverständlich, wenn das sein müsste, würden die Leute natürlich auch entsprechend ausgebildet. Ganz herzlichen Dank nochmals für die wohlwollende Aufnahme unseres Berichtes. | Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015 |
23.2.2015 | Wortmeldung | Ratspräsident: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die vorberatende Kommission. | Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015 |
23.2.2015 | Wortmeldung | Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor. | Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015 |
23.2.2015 | Wortmeldung | (im Namen der FDP-Fraktion): Auf den Bericht ist einzutreten und den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Die FDP-Fraktion dankt der Regierung für den umfassenden und informativen Bericht. Er zeichnet ein aktuelles Lagebild der polizeilichen Sicherheit im Kanton St.Gallen. Sicherheit ist für die FDP-Fraktion ein zentrales Anliegen. Die Kriminalitätsrate im Kanton St.Gallen ist, bei einem Ausreisser im Jahr 2012, relativ konstant. Bedenklich ist aber, dass die Gewaltdelikte zugenommen haben. Das ist unerfreulich und darf so nicht einfach hingenommen werden. Gerade Strassen- und Passantenräuber verunsichern die Bevölkerung. Nicht zu unterschätzen ist auch die Kleinkriminalität, deren sehr tiefe Aufklärungsquote unbefriedigend ist. Sie macht diese Art der Kriminalität erst recht attraktiv. Die Entwicklungen beim Strassenverkehr fordern die Kantonspolizei nur schon wegen der steigenden Zahl an Fahrzeugen. Dass der Bund dem Kanton das Programm «Via Sicura» aufs Auge gedrückt hat, ist Tatsache. Vor dem Hintergrund anerkennt die FDP-Fraktion die Anstrengungen, welche die Kantonspolizei unternommen hat und weiterhin unternimmt, um die sichtbare Polizeipräsenz auch mit den vorhandenen personellen Ressourcen zu erhöhen. Effizienzsteigerungen, Zusammenarbeit mit GWK oder auch Projekte wie «Kapo der Zukunft» und «Kapo goes mobile» sind Stichworte dazu. Trotz dieser Massnahmen zeigt der Bericht nachvollziehbar auf, dass ein weiterer Ausbau des Personalbestandes der Kantonspolizei über das im Bericht 2009 gesetzte Mass hinaus notwendig ist. Der Ausbau muss aber zwingend zu deutlich sicht- und spürbar mehr Polizeipräsenz führen. Besondere Beachtung verdienen dabei folgende Tatsachen:
Die FDP-Fraktion sieht es aber nicht als Aufgabe des Parlaments an, über die konkrete Zahl der zusätzlichen Polizistinnen und Polizisten zu entscheiden. Der Kantonsrat steuert seit dem Jahr 2009 nicht mehr über den Stellenplan, sondern über die Besoldungskredite im Rahmen des Voranschlags. Vor diesem Hintergrund wird der für uns ausgewiesene Zusatzbedarf bei der Kantonspolizei, bei der über mehrere Jahre vorgesehenen Umsetzung, jeweils vor den allgemeinen finanzpolitischen Rahmenbedingungen standhalten müssen. Zum Nachtrag zum Polizeigesetz: Der Vorteil, im Bereich der Gefangenenbetreuung und des Objektschutzes von Gefängnissen nicht zwingend Polizistinnen und Polizisten einsetzen zu müssen, sondern sogenannte Sicherheitsassistentinnen und -assistenten, ist offenkundig. Von daher verschliessen wir uns der vorgesehenen Anpassung des Polizeigesetzes nicht. Die von der Regierung mit Nachtrag zum Polizeigesetz vorgeschlagene Einführung von Sicherheitsassistenten findet bei der FDP-Fraktion Zustimmung. Den Antrag der vorberatenden Kommission, dass die Sicherheitsassistenten ihren Einsatz unbewaffnet leisten, unterstützen wir. So kann eine klare Abgrenzung zur entsprechend ausgebildeten, bewaffneten Polizei gewährleistet werden. | Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015 |
23.2.2015 | Wortmeldung | (im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf den Bericht ist einzutreten und den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Mit grossem lnteresse hat die SP-GRÜ-Fraktion den Bericht zur polizeilichen Sicherheit im Kanton St.Gallen gelesen. Vorab möchten wir uns für den sorgfältigen und informativen Bericht und das gute statistische Zahlenmaterial bedanken. Sicherheit ist ein wichtiges Grundbedürfnis der St.Galler Bevölkerung und die Gewährleistung polizeilicher Sicherheit eine der Hauptaufgaben des Staates. Die SP-GRÜ-Fraktion hat sich stets dafür eingesetzt und wird sich auch in Zukunft dafür einsetzen, dass das Gewaltmonopol weiterhin beim Staat bleibt. Dafür ist eine gut ausgerüstete Polizei essentiell. Andernfalls übernehmen private Sicherheitsfirmen staatliche Aufgaben, was sowohl aus grundrechtlicher Sicht als auch für die effektive Sicherheit verheerende Folgen haben kann. Dies z.B. wenn Stadtpolizistinnen und -polizisten und Scuritasleute Dörfer und Städte bewachen, im Ernstfall dann aber gar nicht eingreifen dürfen. lm Bericht, aber auch in der Kommissionssitzung wurde die vielfältige Arbeit der Polizei aufgezeigt und auch, wie viel neben der für die Bürgerinnen und Bürger sichtbare Polizeiarbeit im Hintergrund geleistet werden muss. Dies insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen und auszuwertenden Datenmengen, die künftig noch ansteigen werden. Mit den neuen Technologien verbessern sich jedoch auch die Möglichkeiten der Polizei. Unsere Fraktion unterstützt Bestrebungen zur Verbesserung der Effizienz wie beíspíelsweise der Möglichkeit, Velodiebstähle per lnternetformular direkt durch Bürgerinnen und Bürger zu erfassen und andere Tools, die den Polizistinnen und Polizisten erlauben, sich auf die Aufgaben zu konzentrieren, wo wirklich Personen notwendigt sind. Ein wichtiges Anliegen für unsere Fraktion sind auch die Arbeitsbedingungen der Polizistinnen und Polizisten und anderen Mitarbeiterinnen der Polizei. Es darf nicht sein, dass über längere Zeit, regelmässig Überstunden geleistet werden müssen, weil zuwenig Personal vorhanden ist und die notwendigen Stellen nicht geschaffen werden können. Dies ist weder für die Staatskasse noch für die Gesundheit der Angestellten förderlich. Ausserdem führen solche Umstände dazu, dass insbesondere Junge und gut Ausgebildete sich eine Stelle in einem anderen Kanton oder im privaten Sektor suchen. Für die SP-GRÜ-Fraktion ist unbestritten, dass die Polizei im Kanton St.Gallen aufgestockt werden muss, um ihre Aufgaben wahrnehmen zu können und als Arbeitgeberin gegenüber anderer Kantonspolizeieinheiten konkurrenzfähig zu sein. Wie viele Stellen schlussendlich notwendig sind, ist von aussen her schwierig einzuschätzen. Wir betrachten die vorgeschlagene Aufstockung wohl als sportlich, stimmen dieser aber zu. Klar ist jedoch: Wenn man diesem Bericht zustimmt und die Sicherheit im Kanton stärken will, geht dies nicht durch blosses Lippenbekenntnis dieses Rates, die Konsequenz muss das Schaffen neuer Stellen sein. Eine Verbesserung der Sicherheit ist nun mal nicht gratis zu haben. Die Schaffung neuer Stellen bei der Polizei muss aber in einem gesunden Verhältnis zum Stellenplan anderer staatlicher Aufgaben sein. So wichtig die Arbeit der Polizei auch ist, die SP-GRÜ-Fraktion wehrt sich dagegen, wenn bei anderen wichtigen Bereichen ein Stellenstopp gemacht wird und gleichzeitig die Polizei massiv ausgebaut wird. Es wird in den nächsten Jahren auch in anderen Bereichen, in denen in den letzten Jahre gespart wurde, notwendig sein, neue Stellen zu schaffen. Die SP-GRÜ-Fraktion nimmt Kenntnis vom Bericht. Es erscheint uns wichtig und richtig, an dieser Stelle der Polizei für ihre geleistete Arbeit zu danken. Wichtiger und noch richtiger ist es aber, diese Dankbarkeit nicht nur in Worte zu fassen, sondern in künftigen Budgetsitzungen die notwendigen Stellen auch zu schaffen. ln Bezug auf den XII. Nachtrag zum Polizeigesetz kann ich mich kurz halten: Die SP-GRÜ-Fraktion unterstützt die Einführung von Sicherheitsassistentinnen und -Assistenten. Es ist wichtig und richtig, dass leichtere Aufgaben delegiert werden können. Bewaffnet werden dürfen unserer Ansicht nach jedoch ausschliesslich ausgebildete Polizistinnen und Polizisten, welche mit dieser Verantwortung adäquat umgehen können. Wir unterstützen daher den Antrag der Kommission, von einer Bewaffnung von Sicherheitsassistentinnen und -assistenten abzusehen. | Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015 |
23.2.2015 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf den Bericht ist einzutreten und den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Ausgehend von vier Prämissen kommt die CVP-EVP-Fraktion zum Schluss, dass ein namhafter personeller Ausbau des Kantonspolizeikorps notwendig ist:
Auch wenn zusätzliche Ausgaben vor dem Hintergrund der angespannten Finanzlage des Kantons St.Gallen noch kritischer zu hinterfragen sind als sonst, ist die im Bericht ausführlich und nachvollziehbar begründete Forderung nach einer substantiellen Personalaufstockung gerechtfertigt. Die Gründe für die gesteigerten Anforderungen an die Polizeiarbeit, die sich auch in der personellen Besetzung niederschlagen müssen, sind ausführlich dargelegt. Zu erwähnen sind insbesondere die Entwicklung in Richtung einer 24-Stunden-Gesellschaft und die gestiegene Mobilität. Der notwendige Kredit für den Personalausbau wird nicht mit der Kenntnisnahme des Berichts gesprochen, sondern erst in den jeweiligen Budgets. Es ist aus Sicht der CVP-EVP-Fraktion wichtig, mit der Würdigung des vorliegenden Berichtes ein klares Zeichen an die Regierung zu senden, die aufgezeigten Ausbauschritte kontinuierlich zu verwirklichen. Die positive Stellungnahme des Kantonsrates gibt der Regierung zwar keine endgültige Garantie, doch aber eine hohe Gewissheit, dass in den kommenden Budgets der angestrebte Personalaufbau schrittweise genehmigt wird. Ein kontinuierlicher Ausbau des Polizeikorps über mehrere Jahre und in kleinen Schritten ist aus zwei Gründen nötig:
lch möchte daran erinnern: Es gibt praktisch keinen Markt an Polizistinnen und Polizisten. Ein Ausbau des eigenen Korps ist in der Regel nur durch die Ausbildung des eigenen Nachwuchses möglich. Personalengpässe in einem Polizeikorps sind nicht kurzfristig behebbar. Personalengpässe stellen aber nicht nur für die Polizeiführung eine schwierige Situation dar, sie sind auch für die Korpsangehörigen eine permanente Belastung. Die im Bericht aufgezeigten Ausbauschritte erlauben es zudem, über die Jahre hinweg flexibel auf Veränderungen im Bereich der polizeÍlichen Sicherheit zu reagieren, welche die Regierung nötigenfalls in weiteren Berichten darlegen kann. Es ist wichtig, die wesentlichen Elemente der Sicherheit im engeren Sinne mit gutausgebildeten Polizeikräften sicherzustellen, deren Handeln stets verfassungs- und gesetzesmässig sein muss und die politisch gesteuert und kontrolliert werden. Die jederzeitige rechtsstaatliche Überprüfbarkeit verhältnismässigen Handelns einer von der kantonalen Behörde eingesetzten Polizei stärkt das Vertrauen der Bevölkerung, das zwingende Voraussetzung für die Akzeptanz der Polizei im demokratischen Rechtsstaat bildet. Hoheitliche polizeiliche Befugnisse dürfen nicht ohne Not auf Dritte übertragen werden. Das Gewaltmonopol muss vollumfänglich in der Hand der rechtsstaatlich legitimierten Polizei verbleiben. Es ist zu vermeiden, dass immer mehr private Sicherheitsdienste einzubeziehen sind, weil die ordentliche Polizei mangels personeller Ressourcen ihren Kernauftrag nicht mehr vollumfänglich erfüllen kann. Organisation, Aufgaben und personeller Bestand des kantonalen Polizeikorps widerspiegeln den gesellschaftlichen und technologischen Wandel, die hohe Mobilität in der globalisierten Welt und die fortschreitende Rechtsentwicklung. Selbstverständlich anerkennen wir, dass die Frage, wo genau die zusätzlichen Kräfte einzusetzen sind, operativer Natur und nicht vom Kantonsrat zu entscheiden ist. Wir anerkennen ferner die Tatsache, dass mit dem Ausbau der sogenannten «Frontpolizei», also der sichtbar im Einsatz stehenden Polizistinnen und Polizisten, auch die Arbeit im Hintergrund zunimmt. Ich denke an die Ermittlungsarbeit, wie uns das sehr klar im genannten Betäubungsmittelfall dargelegt wurde, welcher der Kommission präsentiert wurde, aber auch im administrativen Bereich. Die Kantonspolizei hat in jüngster Zeit grosse organisatorische Anstrengungen unternommen, um Effektivität und Effizienz zu steigern. Es wird aber auch in Zukunft nötig sein, da appelliere ich auch an den zuständigen Regierungsrat und Kommandanten, Wesentliches von Unwesentlichem zu unterscheiden und dort Polizistinnen und Polizisten einzusetzen, wo es für die Polizeiarbeit wirklich notwendig ist. Aber heute stehen wir an dem Punkt, an dem Erhalt und Ausbau der Qualität der Polizeiarbeit nur noch mit einem Personalausbau zu schaffen ist. | Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015 |
23.2.2015 | Wortmeldung | Regierungsrat: Was ist eine Waffe? Das wissen wir, das ist im eidg. Waffengesetz geregelt. Schusswaffen aber auch dieser Mehrzweckeinsatzstock fallen darunter und anderes ist auch noch denkbar. | Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015 |
23.2.2015 | Wortmeldung | Dem Streichungsantrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Wir haben in der vorberatenden Kommission intensiv über diese Funktion Sicherheitsassistentinnen und -assistenten gesprochen. Wir haben im Bereich der Stadtpolizei über die Verkehrsassistentinnen und -assistenten gesprochen und die Frage, wie man diese differenziert in der Öffentlichkeit zeigen kann. Wir sind zum Schluss gekommen, dass wir mit diesem gelben Blatt eine Klärung herbeiführen. Mich stört jetzt, dass bei einem so grundsätzlichen Thema ein mündlicher Antrag entsteht, den wir eigentlich so nicht fraktionsintern vorberaten konnten. | Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015 |