Geschäft: Kantonaler Richtplan: Vorgaben des Kantonsrates
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 42.14.24 |
Titel | Kantonaler Richtplan: Vorgaben des Kantonsrates |
Art | KR Motion |
Thema | Landwirtschaft, Tierhaltung, Waldwirtschaft, Umweltschutz |
Federführung | Bau- und Umweltdepartement |
Eröffnung | 24.11.2014 |
Abschluss | 2.6.2015 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - FDP-Fraktion 2016/2020 | 19.1.2023 |
1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - CVP-EVP-Fraktion der Amtsdauer 2012/2016 | 19.1.2023 |
1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - SVP-Fraktion 2016/2020 | 19.1.2023 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
26.11.2014 | Gutheissung mit geändertem Wortlaut gemäss Antrag der Regierung | 75 | Zustimmung | 29 | Ablehnung | 16 | |
26.11.2014 | Eintreten | 75 | Zustimmung | 29 | Ablehnung | 16 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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26.11.2014 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. An die Adresse der SP-GRÜ-Fraktion möchte ich einfach sagen: Es geht hier nicht darum, einige Zahlen und gewisse Werte zusammenzutragen, es geht um strategische Punkte, wie sich unser Kanton letztlich in der Entwicklung Richtung Bevölkerung und Arbeitsplatz in den nächsten Jahren, und das nicht nur 15 Jahre lang, sondern längerfristig entwickeln soll. Wir sind ein Rat, der vom Volk gewählt ist. Wir müssen letztlich auch wieder die Konsequenzen tragen, wenn hier Entscheidungen festgefahren sind. Wir legen jetzt den Prozess fest, dass wir hier mitreden können. Ob wir dann ein tiefes, mittleres oder höheres Bevölkerungsszenario, dazu können Sie dann auch mitreden. Nur so haben wir die Möglichkeit, diesen Teil der strategischen Werte vom Kantonsrat mitzubestimmen. Den Richtplan mit der verwaltungstechnischen Arbeit wird letztlich die Regierung dann selber machen können. verwaltungstechnische Arbeit | Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014 |
26.11.2014 | Wortmeldung | Wir haben uns im Präsidium intensiv über diesen Punkt unterhalten. Würde die SP-GRÜ-Fraktion einen Antrag stellen, könnte der Kantonsrat jederzeit in seiner Macht über das Reglement hinweg einen Entscheid fällen das wäre nicht das erste Mal. Das hat aus meiner Sicht nichts mit «Bananenrepublik» zu tun. Warum diese Geschwindigkeit? Alle, hier im Saal Anwesenden, die vertieft mit der ganzen Richtplandiskussion, Raumplanung usw. involviert sind, die kennen die hohe Kadenz, die das Baudepartement vorgegeben hat und vorgeben musste aufgrund der eidgenössischen Vorgaben. Da hat das Baudepartement eine gewaltige Kadenz. Wenn wir jetzt hier einen normalen Rhythmus einschlagen würden, dann haben wir irgendwo ein Problem, wenn der Kantonsrat dann abschliessend andere Grundlagen setzt, mit denen das Baudepartement jetzt unterwegs ist. Aus diesem Grund, im Interessen der Sache, im Interesse des Volkswillen, diese möglichst rasche Behandlung. Es ist aus Sicht des Präsidiums auch eine Variante, das so vorzunehmen. Es wird kein Antrag gestellt, deshalb muss ich Sie auch nicht bitten, diesen Antrag abzulehnen. Ich freue mich, wenn diese Kommission in den ersten Februarwochen tagen wird. | Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014 |
26.11.2014 | Wortmeldung | Ich muss nochmals unterstreichen, was Hartmann-Flawil gesagt hat. Was hier gespielt wird, ist ein ganz unerfreuliches Spiel. Ich muss wiederholen, die Bevölkerung will, dass das eidgenössische Raumplanungsgesetz umgesetzt wird, auch im Kanton St.Gallen, und sie will nicht, dass das jetzt wieder umgangen wird, indem man ein Szenariohoch kreieren will. Dieses Szenariohoch lässt es dann zu, dass man weitere Einzonungen vornehmen kann und weiter auf der grünen Wiese bauen kann. Wenn man beim Szenariomittel bleibt, würde das verteilt über alle Gemeinden im Kanton St.Gallen ungefähr Besitzstandwahrung bedeuten. Es gäbe ein paar Gemeinden, die müssten zurückzonen, ein paar andere könnten auch ein wenig einzonen, es würde aber übers Ganze etwa gleich bleiben. Wenn wir aber zum Szenariohoch wechseln, dann können wir hunderte von weiteren Hektaren einzonen. Das ist nicht der Sinn des neuen Raumplanungsgesetzes. Halten Sie hier bitte den Volkswillen hoch. Hier gilt es auch, dass die Gemeinden dann zur Kenntnis nehmen, dass es nicht in jeder Gemeinde gleich weitergeht. Es gibt Gemeinden, die müssen auszonen, weil sie zu viel eingezont haben. Das ist eine Realität, die wir ernst nehmen müssen. Deswegen müssen wir auch entsprechend handeln. Wenn wir jetzt Tür und Tor öffnen für ein Szenariohoch, dann missbrauchen wir das Ergebnis der Volksabstimmung zum Raumplanungsgesetz vom 3. März 2013. Es ist tatsächlich so, dass wir hier als «Bubentrickli» agieren wollen. Diejenigen, die zu diesem Szenario das Wort haben, sind schliesslich alles Männer. Es geht also darum, dass wir in Zukunft verdichtet bauen. Ich bin nicht Baufachmann, aber so viel verstehe ich auch, es ist anspruchsvoller eine Verdichtung zu realisieren, das müssen wir aber, das ist die Vorgabe des Raumplanungsgesetzes. Es ist einfacher, auf der grünen Wiese zu bauen, aber da sollen jetzt wirklich Grenzen gesetzt werden. Darum ermuntere ich Sie nochmals, haben Sie ein Einsehen, dass hier ein neues Zeitalter anbricht und es nicht sein kann, dass wir der Regierung wieder falsche Vorgaben machen. Das Baudepartement ist auf dem richtigen Weg. | Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014 |
26.11.2014 | Wortmeldung | (im Namen der FDP-Fraktion): legt seine Interessen offen als Präsident des kantonalen Hauseigentümerverbandes. Auf die Vorlage ist einzutreten. Der Weg, den die SP-GRÜ-Fraktion uns vorschlagen möchte, ist der falsche Weg. Wir sind einig mit der SP-GRÜ-Fraktion, dass es sich um eine sehr strategische Frage handelt und deshalb möchten wir auch die strategischen Fragen durch diesen Rat behandelt wissen. Und zwar so, wie es die Regierung jetzt im geänderten Wortlaut vorschlägt. Mit Hinweis auf die Richtlinien und den Leitfaden des Bundes. Wenn wir einfach am Schluss genehmigen würden und nicht zuvor die Vorgaben machen, dann könnte passieren, dass der Richtplan abgelehnt wird, weil wir ihn nicht genehmigen. Das heisst, wir würden unsere Kritik nachher anbringen, aber es ist richtig, dass man zu Beginn der Arbeit, oder möglichst zu Beginn der Arbeit, diese Vorgaben macht. Dem haben wir auch Ausdruck gegeben, dass wir einen engen zeitlichen Rahmen setzen. Wir möchten diesen Prozess nicht verhindern. Wenn dann der Richtplan aufgrund der Vorgaben des Kantonsrates erarbeitet wird, weiss die Regierung was sie zu tun hat. | Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014 |
26.11.2014 | Wortmeldung | (im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten. Wir sind zwar grundsätzlich damit einverstanden, dass die Mitsprache des Kantonsrates beim Erlass des Richtplans eingeführt wird. Wir haben das auch gefordert in unserer Vernehmlassung zum Planungs- und Baugesetz, aber wir sind klar der Meinung, dass der Weg, der hier vorgezeichnet ist, der falsche ist. Der Richtplan ist ein wichtiges Planungsinstrument, es ist etwas strategisches. Wir sind der Meinung, dass die Grundlagen für den Erlass dieses Richtplanes bei der Regierung bleiben sollen, der Kantonsrat kann diesen danach genehmigen. Damit wären wir einverstanden. Wir sehen genau den umgekehrten Weg, als diese Motion hier nun vorschlägt. Wir wollen nicht, dass dieser Richtplan völlig verpolitisiert wird, wie gesagt, das sind Strategien und Ziele, die unseres Erachtens von der Regierung zu erarbeiten wären. Es geht hier auch um sehr technische und statistische Abklärungen, die zu treffen sind. Deshalb sind wir der Meinung, dass das falsche Weg ist. | Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014 |
26.11.2014 | Wortmeldung | Auf die Vorlage ist nicht einzutreten. Wenn ich dieser Eintretensdiskussion zuhöre, dann reden doch alle um den heissen Brei herum. Den Motionärinnen und Motionären geht es ja ausschliesslich darum, dass ein Szenariohoch eingebracht wird, das heisst, dass mehr gebaut werden kann und der Richtplan geöffnet wird. Wenn Sie jetzt den Kopf schütteln, dann erinnere ich Sie daran, auch Sie haben den Zeitungsartikel gelesen, hier drin wird klar ausgedrückt worum es geht. Man möchte den Richtplan auf eine Grundlage der Weiterentwicklung stellen und zwar im Sinne eines Szenariohoch erlaubt. Machen wir uns doch nichts vor, darum geht es Ihnen. Wir haben ein Raumplanungsgesetz angenommen mit etwa 65 Prozent, das setzt klare Leitplanken, welche der Kanton St.Gallen, wie auch die anderen Kantone, umsetzen müssen. Die Regierung macht das in einer vernünftigen Art und Weise, die aber den Leuten nicht gefällt, die gerne mehr Bauzonen möchten und einen offenen Richtplan. Sie möchten Änderungen, welche im Gegensatz zum Volkswillen stehen, der die Zersiedelung stoppen möchte, der einen sorgsamen Umgang mit dem Boden will, der auch nicht eine Zuwanderung möchte das war der klare Volkswillen. Und jetzt stehen wir hier, mit dieser Motion, die zum Ziel hat, diesen Volkswillen zu unterlaufen. Ich bitte Sie zur Kenntnis zu nehmen, ich habe nochmals nachgeschaut, ich muss Ihnen sagen, diese Motionärinnen und Motionäre bzw. die Verbände, welche dahinter stehen, das ist die Kolonne der Verlierer der Abstimmung des Raumplanungsgesetzes. Zuvorderst stand der Gewerbeverband, der das Referendum ergriffen hat, und jetzt ist er hier im Kanton St.Gallen auch federführend, damit man das Raumplanungsgesetz unterlaufen kann. Economiesuisse und IHK sind Teil davon, sind auch an der Pressekonferenz und wollen das Raumplanungsgesetz, welches sie energisch bekämpft haben. Jud-Schmerikon, der Baumeisterverband, den Sie hier im Kanton St.Gallen präsidieren, der war auch bei all diesen Pressekonferenzen dabei und wollte dieses Raumplanungsgesetz nicht. Sie haben alle Hebel in Bewegung gesetzt, es ist ihnen schweizweit nicht gelungen bei der eidgenössischen Abstimmung durchzukommen, sie haben eine Klatsche erhalten mit 65 Prozent, auch im Kanton St.Gallen. Aber jetzt versucht man es mit einem «Bubentrickli», indem man diese Motion jetzt einbringt. Sagen Sie doch jetzt was Sie wollen: Sie wollen den Richtplan ausweiten, Sie wollen das Raumplanungsgesetz unterlaufen. Lassen Sie doch die Spiele, Sie können das anschliessend im Kantonsrat so beschliessen und das Baudepartement muss diese strategischen Richtlinien dann umsetzen, und wehe, sie machen es nicht. Wir kennen die Geschichten rund um das Baudepartement. Das wird ein weiterer unfreundlicher Akt. Ich bitte Sie, akzeptieren Sie den Volkswillen. | Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014 |
26.11.2014 | Wortmeldung | Dass ich Sie um Zustimmung bitte, habe ich bereits formuliert. Es wurde von Verbänden usw. gesprochen, alles gut und recht, aber diese Motion basiert auf drei Fraktionen, die durchaus das demokratische Recht haben, hier eine dringliche Motion zu stellen. Es wurde jetzt drei oder vier Mal der Volkswille erwähnt: Der Volkswille lässt aber drei Szenarien offen, hoch, mittel oder tief. Er hat nicht gesagt, es gibt nur Variante «mittel», egal wie der Schluss dieser Diskussion endet. | Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014 |
26.11.2014 | Wortmeldung | Das Votum von Häusermann-Wil fordert mit doch heraus. Einerseits bin ich beeindruck, welche Kompetenz und Macht Sie unseren Verbänden zusprechen, das ehrt uns, andererseits muss Politik in diesem Ratssaal bzw. mit Verwaltung und Regierung zusammen hier im Kantonsrat gemacht werden. Hier eine Klarstellung für diejenigen, die die alte Situation nicht mehr kannten, und es sind nur noch wenige dabei, die 1996 beim Wechsel mitgestimmt hatten: Auch damals, als der Grosse Rat den Richtplan erlassen hatte, war selbstverständlich die Vorarbeit auf Stufe Verwaltung und Regierung gemacht worden, eine Vorlage, wie bei Gesetzesvorlagen dem Rat vorgelegt wurde, in einer vorberatenden Kommission besprochen, diskutiert und allenfalls gewisse Abänderungen gemacht wurden. Das wird auch jetzt, wenn Sie dieser Motion in der Form des roten Blattes zustimmen, der Fall sein, dass selbstverständlich diese Vorarbeiten, die bereits im Laufen sind, weitergehen, diese Eckpunkte dann dem Parlament im nächsten Jahr oder anfangs übernächstes Jahr vorgelegt werden, und die Regierung diese dann erlässt. Häusermann-Wil, Sie haben von Unterstellung gesprochen: Sie möchten nicht, dass der Volkswille missachtet wird. Sie dürfen davon ausgehen, dass erstens wir versuchen den Volkswillen vernünftig umzusetzen, und zweitens mit der neuen Regelung der Richtplanung bzw. des revidierten Raumplanungsgesetzes auch noch eine Kontrolle über dem Kanton steht, indem der Bundesrat, allenfalls delegiert an das Raumplanungsamt des Bundes, die kantonalen Richtpläne genehmigen muss. Sollte der Kanton St.Gallen völlig danebenliegen, dann würde ja einem solchen Richtplan in Bern keine Zustimmung gegeben. Sie dürfen also davon ausgehen, dass die Mitsprache des Parlamentes ein Kontrollinstrument ist, aber wir können nicht alleine gestalten, es wird ein Gesamtwerk sein und ich hoffe, dass die GLP-Fraktion sich dort auch einbringt. | Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014 |
26.11.2014 | Wortmeldung | Das ist ja auch ein Kuriosum, dass man eine Kommission bestellt. Eine Kommission, die weder im Geschäftsverzeichnis verzeichnet ist noch irgendeine Vorlage besteht. Das Geschäftsreglement sieht vor, das war auch im Präsidium unbestritten, dass dann keine Kommissionen bestellt werden. Auch wenn Sie den Text der Motion nachlesen, dann ist dort auch erwähnt, dass man die 1. und 2. Lesung in der Februarsession durchführen möchte. Es weht der Wind der «Bananenrepublik» hier durch den Saal. Wenn man sich über das Geschäftsreglement setzt und hier einfach solche «Hauruck-Verfahren» beschliesst. Das Präsidium hat das beschlossen. Ich möchte Sie einfach darauf hinweisen: Ich finde es sehr bedauerlich. Das Präsidium hat in den letzten Jahren, ich bin 2,5 Jahre dort dabei, wir haben Vorlagen nicht zur Kommissionsbestellung weitergegeben, weil die effektive Vorlage noch nicht da war. Wir haben das abgelehnt und jetzt haben wir den Fall, dass man all das innert kürzester Frist über die Regeln des Geschäftsreglementes hinweg umsetzt. Es ist sehr bedauerlich, wenn sich der Kantonsrat in diesem Falle hinter diesen Weg stellt. Ich stelle keinen Antrag, denn Sie haben ja in der Motion das so beschlossen. Aber es gibt auch übergeordnete Regelungen, die man eigentlich einhalten sollte. | Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014 |
25.11.2014 | Wortmeldung | Ratsvizepräsident: Dringlichkeit wird nicht bestritten. | Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014 |
26.11.2014 | Wortmeldung | zu Hartmann-Flawil: Ich verwahre mich vor dem Vorwurf, wir würden «Bubentrickli» anwenden. Wir haben ein Gesetz zu vollziehen, ein Gesetz, das einen gewissen Spielraum gibt, eine Spielraum, den man nutzen oder nicht nutzen kann, einen Spielraum, den andere Kantone wie Thurgau, Graubünden usw. nutzen wir wollen ihn auch nutzen. Das sind keine «Bubentrickli», bleiben wir bei der Sache, wir respektieren die Abstimmung über das neue Raumplanungsgesetz, aber wir schöpfen die Spielräume aus, die wir haben, für die Bevölkerungsentwicklung und für die Arbeitsplatzentwicklung in diesem Kanton. Das müsste auch in Ihrem wohlverstandenen Interesse sein. | Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014 |
26.11.2014 | Wortmeldung | Ratsvizepräsident: Ich kann Sie darüber informieren, dass das Präsidium bereits vorsorglich eine Kommissionsbestellung beschlossen hat. Die Kommission besteht aus 15 Mitgliedern unter dem Präsidium der SVP-Fraktion. Die Fraktionspräsidenten werden gebeten, ihre Vorschläge einzureichen. | Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014 |
26.11.2014 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Ich wurde jetzt auch von Hartmann-Flawil angesprochen, als Präsident der Baumeister im Kanton St.Gallen. Ich bin ja nicht nur Präsident der Baumeister und das auf unbestimmte Zeit, ich bin Bürger dieses Staates und bis Ende Jahr noch Kantonsrat in diesem Kanton. Kein Mensch von uns will, dass wir im Rahmen dieser Motion Recht brechen. Das haben wir ja in den vergangenen drei Tagen diskutiert. Dieser Rat ist sehr wohl in der Lage, Recht als Recht bestehen zu lassen. Aber was wir wollen und was nötig ist, ist, dass in so zentralen Punkten auch dieser Kantonsrat über strategische Werte diskutieren soll. Er soll sich doch in dieser Sache vertieft mit der Problematik auseinandersetzen. Ob wir dann beim Szenario, welches die Regierung beschlossen hat bei mittel bleiben, oder ob wir eines zurückgehen oder eines herauffahren, das wird am Schluss der Beratungen im Kantonsrat entschieden werden. Eines ist doch für uns alle klar, wir alle tragen dann die Konsequenzen mit. Mit dem heutigen Zahlenmaterial kann man wirklich spekulieren. Ich will nicht spekulieren, ich will, dass sich dieser Rat zu solch zentralen Fragen im Rahmen einer vorberatenden Kommission intensiv mit der Sache auseinandersetzt. Mit dieser Motion verschaffen Sie diesem Rat diese Gelegenheit. Wir sind massvoll gewesen. Wir wollen die Eckwerte beraten können. Wir wollen nicht den Richtplan im Detail in die Kompetenz des Rates holen. Hören Sie jetzt bitte auf mit Unterstellungen. Wir sind ein demokratisch gewähltes Parlament, welches das Recht hat, über solche Dinge zu diskutieren. Wir werden nachher mit Mehrheitsentscheid die weiteren Wege beschreiten. Auch in diesem Fall werden wir nicht Bundesrecht brechen. | Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014 |
26.11.2014 | Wortmeldung | Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Gutheissung mit geändertem Wortlaut. | Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014 |
26.11.2014 | Wortmeldung | im Namen der BDP-Gruppe: Auf die Vorlage ist einzutreten. | Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014 |
26.11.2014 | Wortmeldung | im Namen der GLP-Gruppe: Auf die Vorlage ist nicht einzutreten. Grundsätzlich schätzen wir die Mitsprache, was auch der liberalen Grundhaltung und dem Demokratieverständnis unserer Fraktion entspricht. Die grosse Frage ist einfach, wollen wir das neue Raumplanungsgesetz umsetzen oder soll es ausgehöhlt werden? Wir befürchten, dass die Motionäre, und die mit ihnen verbundenen Verbände genau das möchten, dass nämlich alles beim Alten bleibt. Wenn wir das Raumplanungsgesetz nicht umsetzen und die Vorgaben dies Bundes ausser Kraft setzen, dann kann ich Ihnen garantieren, dass eine Landschafts- oder Kulturlandinitiative auch in unserem Kanton die Antwort darauf ist. Die eidgenössische Landschaftsinitiative ist zurückgezogen worden zu Gunsten eines neuen Raumplanungsgesetzes. Die Bevölkerung hat im Kanton St.Gallen mit 64 Prozent zugestimmt und erwartet nun, dass die Zersiedelung gestoppt wird. Es wird eine kompakte Siedlungsentwicklung mit verdichtetem Bauen erwartet. Der Bund und der Kanton St.Gallen rechnen mit einem mittleren Wachstum von 0,5 Prozent. Das heisst, in Gebieten, in denen die Bevölkerung wächst und sich neue Unternehmen ansiedeln, kann weiterhin eingezont werden. Hingegen sollen und müssen überdimensionierte Bauzonen verkleinert werden. Ist es denn so abwegig, dass eingezontes Land wieder ausgezont wird, dass zubetoniertes Land wieder renaturiert wird, wenn das dem Volkswillen entspräche? Heute ist das Gegenteil der Fall. Es wird zubetoniert, was das Zeug hält. Wohnsiedlungen und niedrige, meist eingeschossige Gewerbegebäude an den Rändern der Städte und Dörfer, schiessen wie Pilze aus dem Boden, wie wenn wir unbeschränkt Land zur Verfügung hätten. Schweizweit wird Tag für Tag die Fläche von 11 Fussballfeldern an Kulturland zubetoniert. Ob die Regierung oder schlussendlich der Kantonsrat über den Richtplan bestimmt ist zweitrangig. Ausschlaggebend ist vielmehr, dass wir den Willen der Bevölkerung ernst nehmen. Die Bevölkerung verlangt einen haushälterischen Umgang mit dem Boden, dass Kulturland geschützt wird, und dass eine hochwertige Siedlungsentwicklung nach innen gefördert wird. Wir dürfen es nicht zulassen, dass die Siedlungen wie ein Krebsgeschwür das noch freie Kulturland überwuchern. Das ist nicht mehr im Sinne der Bevölkerung, das wollen wir nicht. | Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014 |
26.11.2014 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Die Motionärinnen und Motionäre können sich mit dem geänderten Wortlaut der Regierung einverstanden erklären und beantragen Ihnen ebenfalls Gutheissung dieser Motion. Wir möchten nochmals erwähnen, dass der Bericht klar einen zeitlichen Rahmen beträgt, nämlich bis 31. Januar 2015. Dies mit der Begründung, den ganzen Prozess der Richtplandiskussion nicht zu verzögern und somit in der Februarsession dieses Geschäft zu beraten. Das Präsidium hat, wie den meisten bekannt ist, bereits vorsorglich eine Kommission in Aussicht gestellt, die ebenfalls noch zur Diskussion stehen wird. | Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014 |