Geschäft: Naturschutz: Gesetzgebung und Vollzug heute und morgen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer43.14.09
TitelNaturschutz: Gesetzgebung und Vollzug heute und morgen
ArtKR Postulat
ThemaLandwirtschaft, Tierhaltung, Waldwirtschaft, Umweltschutz
FederführungVolkswirtschaftsdepartement
Eröffnung25.11.2014
Abschluss24.2.2015
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 25. November 2014
AntragAntrag der Regierung vom 20. Januar 2015
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
24.2.2015Eintreten31Zustimmung66Ablehnung23
Statements
DatumTypWortlautSession
24.2.2015Wortmeldung

Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Das Amt für Natur, Jagd und Fischerei ist derzeit zusammen mit der Vereinigung St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten (abgekürzt VSGP) und den Gemeinden daran, den Leitfaden für die Schutzbestimmungen neu zu erarbeiten. Das betrifft nicht nur den Naturschutz, sondern es erfolgt ebenso eine Überprüfung der Leitplanken im Bereich des Denkmalschutzes. Anhand des 180-seitigen Vernehmlassungsexemplars des Baugesetzes kann man davon ausgehen, dass die Rahmenbedingungen auch hier, zumindest teilweise, neu formuliert werden. Deshalb bin ich überzeugt, dass es keinen zusätzlichen Bericht braucht. Die Anliegen von Walser-Sargans können sehr wohl auch im Rahmen der Revision des Baugesetzes Eingang finden. Des Weiteren bin ich überzeugt, dass Naturschutzprojekte vor Ort gelöst und umgesetzt werden müssen. Als Präsident der eher ärmlichen Gemeinde Wartau kann ich versichern, dass solche Projekte unter Zutun verschiedenster Drittmittel von Bund, Kanton oder Stiftungen sehr wohl umgesetzt werden können.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
24.2.2015Wortmeldung

Regierungsrat: Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Mir ist wichtig, hier die Position der Regierung zur Sache darzulegen. Die Regierung argumentiert nicht aus der Optik, Naturschutz sei«nice to have», sondern sie will auf die Biodiversitätsstrategie fokussieren, weil sie darin den richtigen Ansatz sieht. Dann ist ein zusätzlicher Bericht nicht mehr nötig. Letzte Woche war in den Zeitungen zu lesen, dass der Bund die Konsultation bei den Kantonen hinsichtlich der Biodiversitätsstrategie begonnen hat. Diese wird, wie zu lesen war, auch Geld kosten, was noch im Rahmen der Finanzplanung diskutiert werden muss. Es geht hauptsächlich darum, die Biodiversität zu stärken. Es trifft nicht zu, dass die Biodiversität in unserem Land im Steigen begriffen ist. Es trifft aber zu, dass die Werte im Wald relativ gut sind. Dazu hat die Regierung dem Kantonsrat den Bericht «Biodiversität im Wald» unterbreitet. In den meisten übrigen Lebens- und Naturräumen jedoch ist die Biodiversität auf dem Rückzug. In der Tat ist die Politik hier gefordert, diesen Rückgang zu stoppen, weil es letztlich um unsere Lebensgrundlagen geht.

Tinner-Wartau hat angetönt, dass die Regierung im Zusammenhang mit der Biodiversität auch die Aufgabenteilung mit den Gemeinden klären will. Es handelt sich hier um eine Verbundaufgabe, die ein engagiertes und gemeinsames Wirken zwischen Kanton und Gemeinden erfordert. Ich stelle fest, dass es gewisse Unterschiede zwischen den Gemeinden gibt. Tinner-Wartau vertritt eine Gemeinde, die sich beim Naturschutz sehr engagiert. Ganz allgemein ist die Region Werdenberg eine der Regionen mit der höchsten botanischen Vielfalt in der Schweiz. Insgesamt sind wir im Kanton St.Gallen gut positioniert, aber es gibt Gemeinden, welche aus Sicht der Regierung den Naturschutz zu wenig hoch priorisieren. Zusammen mit der VSGP möchte sie einen besseren Standard auf Gemeindeebene erreichen.

Die Regierung ist nicht gegen den Naturschutz, aber sie glaubt, dass es jetzt keinen zusätzlichen Bericht braucht. Ich möchte, zugegebenermassen, auch die Ressourchen in der Verwaltung schonen.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
24.2.2015Wortmeldung

Auf die Vorlage ist einzutreten.

lch bin der Meinung, dass gerade wegen der vielen Schnittstellen und der verschiedenen Vorhaben zum Thema Biodiversität, eine Auslegeordnung nötig wäre. Wie steht es um den Naturschutz in unserem Kanton? Wo gibt es Stärken, wo Schwächen? Die geplante Analyse könnte in das Postulat einbezogen werden. Der Naturschutz fristet bei den Geschäften des Kantonsrates ein Schattendasein, und es täte gut, wenn sich das Parlament im Rahmen eines Postulatberichtes eingehender damit befassen würde. In ihrer Begründung für Nichteintreten spricht die Regierung offen aus, dass nicht alles optimal läuft und Verbesserungen nötig wären.

Bei einem traurigen Beispiel aus meiner Wohngemeinde handelt es sich nicht um Wölfe, sondern um Frösche. Im Jahr 1990 wurde das Amphibienlaichgebiet auf dem Kieswerkgelände Malerva in Sargans der Schutzzone A mit höchster Schutzpriorität von nationaler Bedeutung zugeteilt. Das war allen Beteiligten - dem zuständigen kantonalen Amt, der Gemeindebehörde, dem Besitzer und dem Mieter des Areals - bekannt. Gemäss Anhang 4 der am 15. Juni 2001 in Kraft getretenen Amphibienlaichgebiete-Verordnung ist das Objekt Malerva noch nicht definitiv bereinigt. lm Sinne eines vorsorglichen Schutzes haben die Kantone dafür zu sorgen, dass sich Objekte ohne definitiven Schutzstatus nicht verschlechtern. Heute ist dieses Amphibienlaichgebiet tot. lch mache niemandem einen persönlichen Vorwurf, denn ich kenne einige Akteure persönlich und weiss, dass sie sich redlich im Rahmen ihrer Möglichkeiten bemüht haben. Aber irgendwie schauten wir alle über 20 Jahre hilflos zu, wie das gesamte Gebiet langsam vor sich hin starb.

Seit Jahren wird ein Ersatz an anderer Stelle geplant. Dies wird wohl noch Jahre so weiter gehen und bei der Einweihung wird dann angestossen, und man klopft sich gegenseitig auf die Schultern. Kritiker gelten als ungebetene Störenfriede des «Friede-Freude-Eierkuchen-Anlasses». Dieses Beispiel - ich nehme an, dass es nicht das einzige im Kanton ist - zeigt eindrücklich, dass einiges mit dem Vollzug, den Zuständigkeiten und den Ressourcen im Kanton St.Gallen und in seinen Gemeinden nicht stimmt und zu verbessern wäre. Ein Postulatsbericht könnte dies aufzeigen. Man würde damit natürlich Gefahr laufen, dass nötige Verbesserungsmassnahmen nicht kostenneutral zu haben wären; etwas das bei vielen Ratsmitgliedern unbeliebt ist. lch weiss auch, dass viele Leute anders denken als ich. Für sie stehen diese lächerlichen Frösche nur wichtigen und dringenden Bauprojekten im Wege. In den nächsten Jahren wird der Siedlungsdruck noch steigen und verstärkt zu Reibungs- und Spannungszonen führen. Biodiversität braucht jedoch umfangreiche und vernetzte natürliche Lebensräume.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
24.2.2015Wortmeldung

Ratsvizepräsident: die Regierung beantragt Nichteintreten auf das Postulat.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
24.2.2015Wortmeldung

(im Namen der GLP/BDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Naturschutzgesetzgebung wird nicht in allen Regionen und Gemeinden gleichermassen konsequent umgesetzt. Sehr oft hängt dies davon ab, ob eine Gemeinde den Naturschutz auf ihrer Prioritätenliste hat oder nicht. Das Postulat verlangt einen Bericht über den Stand des Naturschutzes im Kanton St.Gallen. Man möchte damit u.a. Auskunft über den Vollzug des Naturschutzgesetzes. Auf ihrem roten Blatt erwähnt die Regierung, dass sie sich der Problematik bewusst sei und dass Gespräche mit dem VSGP geführt würden. Dies ist gut so, aber es der GLP/BDP-Fraktion ist es dennoch zu wenig. Diese wünscht sich einen Bericht, der auf die verschiedenen Aspekte eingeht und der in einer vorberatenden Kommission und dem Rat diskutiert werden kann.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
24.2.2015Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Wir unterstützen die Meinung die Regierung, die in ihrer Antwort auch schreibt, dass für die Biodiversität sehr viel getan wird. Diese hat in den letzten 20 Jahren enorm zugenommen; sei es im Wald mit annähernd 10 Prozent Fläche, in der Landwirtschaft mit etwa 12 Prozent Fläche. Das ist eine ansehliche Fläche. Aus dem mir unbekannten Beispiel von Walser-Sargans höre ich, dass in den Naturschutzgebieten sehr viel nicht gemacht wird. Vielleicht hat Walser-Sargans hier die Qualität im Blick. Die SVP-Fraktion ist der Meinung, dass sich zu dieser Thematik ein Bericht erübrigt, da weitere Berichte, wie z.B. zum ökologischen Ausgleich, noch dieses Jahr in den Rat kommen werden.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015