Geschäft: Optimierung von Sicherheitsvorkehrungen bei Sportveranstaltungen durch Einsatz von technischen Massnahmen (Identitätsfeststellung der Stadionbesucher)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.14.52
TitelOptimierung von Sicherheitsvorkehrungen bei Sportveranstaltungen durch Einsatz von technischen Massnahmen (Identitätsfeststellung der Stadionbesucher)
ArtKR Interpellation
ThemaLandesverteidigung, Sicherheit und Ordnung
FederführungSicherheits- und Justizdepartement
Eröffnung25.11.2014
Abschluss2.12.2015
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 25. November 2014
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 5. Mai 2015
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person21.11.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
2.12.2015Wortmeldung

Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden.

Vorerst bedanke ich mich für die Antwort der Regierung, die mich allerdings aus verschiedenen Gründen nicht zu befriedigen vermag. Die Aussage, dass sich die Sicherheitslage in den Sportstadien des Kantons St.Gallen seit längerer Zeit als relativ ruhig präsentiert, erstaunt mich doch sehr. Weshalb müssen dann zur Gewährung der öffentlichen Sicherheit an Sportveranstaltungen gemäss bestätigten Angaben der Regierung nicht unerhebliche polizeiliche Ressourcen eingesetzt werden? Wenn ich zudem die verschiedenen Medienberichte, die in den vergangenen Monaten über Ausschreitungen und Polizeieinsätze berichten, zur Hand nehme, ergibt dies eine andere Beurteilung. Die Regierung argumentiert mit der Verhältnismässigkeit. Angesichts der personellen Situation bei der Kantonspolizei stellt der Bürger an dieser Stelle sicherlich die Frage, was denn verhältnismässiger sei: Eine technische Einrichtung, die in anderen Stadien mit grossen Erfolgen eingesetzt wird, oder ein regelmässiges Grossaufgebot der Polizei?

Im Bericht verweist die Regierung auf die verschiedenen Anstrengungen der Vereine und die vorhandenen Videoaufzeichnungen. Das trifft zwar zu, was in diesem Zusammenhang allerdings nicht stimmt ist, dass auswärtige Clubs und Kantonspolizeien immer Szenenscanner entsenden, welche bei der Identifikation behilflich seien, zumal nicht bei Eishockeyspielen. Es sind zwar unzählige Datenmengen und Aufnahmen von randalen Sachbeschädigungen bis hin zu körperlichen Angriffen vorhanden, doch konnten die allerwenigsten auswärtigen Störer identifiziert und zur Rechenschaft gezogen werden. Wäre aber ein Identifikationssystem installiert gewesen, hätten sich sämtliche Auswärtsfans ausweisen müssen, wären beim Eintritt ins Stadion ohne Vermummung gefilmt worden und hätten später, nicht zuletzt aufgrund von Kleidermerkmalen, wieder identifiziert werden können. Dabei geht es nicht in erster Linie darum, Personen mit Stadionverboten am Eintritt ins Stadion zu hindern, sondern vielmehr eher darum, sämtliche Gästefans zu identifizieren. Die Frage, was sich die Regierung an weiteren geeigneten Massnahmen zur Bekämpfung der Gewalt an Sportveranstaltungen vorstellen könnte, bleibt leider vollständig unbeantwortet. Die erwähnten Massnahmen könnten als Status quo bezeichnet werden und beinhalten keine neuen Ansatzpunkte. Ganz offensichtlich werden diese Überlegungen restlos der Polizei überlassen. Die hohen personellen Aufwendungen zur Gewährung der öffentlichen Sicherheit an Sportveranstaltungen dürfen nicht als Norm akzeptiert werden. Die Zulassung von Personenscannern wäre zumindest ein weiteres, hilfreiches Instrument, um die Sicherheitslage für alle zu verbessern und die Kosten zu senken.

Die Antwort der Regierung ist wohl ausführlich, im Endresultat befriedigt sie jedoch nicht.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015