Geschäft: Klare Abgrenzung zwischen freiberuflicher Ärzteschaft und staatlich finanziertem Gesundheitswesen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.14.60
TitelKlare Abgrenzung zwischen freiberuflicher Ärzteschaft und staatlich finanziertem Gesundheitswesen
ArtKR Interpellation
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungGesundheitsdepartement
Eröffnung25.11.2014
Abschluss25.2.2015
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 27. Januar 2015
VorstossWortlaut vom 25. November 2014
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
1.8.2019Person27.6.2024
1.8.2019Person27.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
25.2.2015Wortmeldung

Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden.

Leider hat die Antwort der Regierung nicht zur Deeskalation des Streites zwischen dem Spital Linth und der Ärzteschaft Rapperswil-Jona (AeRJ) beigetragen. Erneut wird behauptet, dass für die Geschäftsleitung des Spitals Linth immer festgestanden habe, dass nur zusammen und im Einvernehmen mit der freipraktizierenden Ärzteschaft in Rapperswil-Jona, eine Notfallpraxis hätte geschaffen werden sollen.

Die Fakten widersprechen dieser Behauptung jedoch unmissverständlich. lch zitiere aus dem Kommentar der Ärzteschaft: «Graf (der Direktor des Spitals Linth) hat die AeRJ ohne jegwelche Vorankündigung im September 2014 vor die vollendete Tatsache gestellt, dass:

  1. bereits ein Mietvertrag für Räumlichkeiten einer Notfallpraxis in Rapperswil unterschrieben wurde,

  2. für diese Notfallpraxis drei Ärzte (3x100 Prozent) neu angestellt werden und

  3. die Eröffnung am 1. Dezember 2014 stattfinden werde.»

Und dies, im Wissen, dass die AeRJ im Frühjahr 2014 beschlossen hatte, selber unter dem Namen «Permanence Rapperswil-Jona» eine solche Notfallpraxis zu eröffnen.

An ihrer Septemberversammlung hatte die fast vollzählig versammelte AeRJ Spitaldirektor Urs Graf deutlich erklärt, dass das Konkurrenzprojekt umgehend abzubrechen sei und dies inklusive der Kündigung der hinter dem Rücken der AeRJ angemieteten, für eine Notfallpraxis ohnehin ungeeigneten Räumlichkeiten.

Weil Urs Graf sich ungeachtet der heftigen Reaktion der AeRJ unberührt zeigte, beschloss sie anschliessend einstimmig, vom Spital Linth, mit Frist bis zum 18. Oktober 2014, eine schriftliche Bestätigung darüber einzuverlangen, dass das Projekt abgebrochen sei. Daraufhin teilte Spitaldirektor Urs Graf mit, der Brief erreiche ihn am Tag vor seinen Ferien und er werde dann in einem Monat Antwort geben.

Klingt das alles für die Regierung nach dem Vorhaben des Spitals Linth, «nur zusammen und im Einvernehmen mit der AeRJ» eine Notfallstation schaffen zu wollen?

Weiter schreibt das Gesundheitsdepartement: «Der Hinweis der lnterpellation, dass das Spital Linth Steuergelder für die Einrichtung der Notfallpraxis in Rapperswil-Jona verwenden wollte, muss zurückgewiesen werden.»

Wer bezahlte denn die bereits gemieteten Räumlichkeiten und wer hätte die gesamte Einrichtung und lnfrastruktur bezahlt? Etwa nicht das Spital? Und bedeutet das nicht letztlich, zu einem grossen Teil auch der Steuerzahler?

Nichts als logisch ist des Weiteren, dass vom Spital angestellte und geführte Ärzte kaum frei über die Überweisung von Notfallpatienten an das geeignetste Spital entscheiden können und die Gefahr nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Notfallpraxis vom Spital als vorgelagerte Patienten-Aquisitions-Station missbraucht werden könnte.

lnsbesondere auch aus diesem Grund gibt es keine Legitimation für Notfallpraxen von Spitalunternehmen ausserhalb der Spitalmauern.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015