Geschäft: Klare Abgrenzung zwischen freiberuflicher Ärzteschaft und staatlich finanziertem Gesundheitswesen
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 51.14.60 |
Titel | Klare Abgrenzung zwischen freiberuflicher Ärzteschaft und staatlich finanziertem Gesundheitswesen |
Art | KR Interpellation |
Thema | Gesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe |
Federführung | Gesundheitsdepartement |
Eröffnung | 25.11.2014 |
Abschluss | 25.2.2015 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Person | Beteiligung - Hartmann-Rorschach | 27.6.2024 |
1.8.2019 | Person | Beteiligung - Keller-Rapperswil-Jona | 24.10.2024 |
1.8.2019 | Person | Beteiligung - Rickert-Rapperswil-Jona | 24.10.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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25.2.2015 | Wortmeldung | Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden. Leider hat die Antwort der Regierung nicht zur Deeskalation des Streites zwischen dem Spital Linth und der Ärzteschaft Rapperswil-Jona (AeRJ) beigetragen. Erneut wird behauptet, dass für die Geschäftsleitung des Spitals Linth immer festgestanden habe, dass nur zusammen und im Einvernehmen mit der freipraktizierenden Ärzteschaft in Rapperswil-Jona, eine Notfallpraxis hätte geschaffen werden sollen. Die Fakten widersprechen dieser Behauptung jedoch unmissverständlich. lch zitiere aus dem Kommentar der Ärzteschaft: «Graf (der Direktor des Spitals Linth) hat die AeRJ ohne jegwelche Vorankündigung im September 2014 vor die vollendete Tatsache gestellt, dass:
Und dies, im Wissen, dass die AeRJ im Frühjahr 2014 beschlossen hatte, selber unter dem Namen «Permanence Rapperswil-Jona» eine solche Notfallpraxis zu eröffnen. An ihrer Septemberversammlung hatte die fast vollzählig versammelte AeRJ Spitaldirektor Urs Graf deutlich erklärt, dass das Konkurrenzprojekt umgehend abzubrechen sei und dies inklusive der Kündigung der hinter dem Rücken der AeRJ angemieteten, für eine Notfallpraxis ohnehin ungeeigneten Räumlichkeiten. Weil Urs Graf sich ungeachtet der heftigen Reaktion der AeRJ unberührt zeigte, beschloss sie anschliessend einstimmig, vom Spital Linth, mit Frist bis zum 18. Oktober 2014, eine schriftliche Bestätigung darüber einzuverlangen, dass das Projekt abgebrochen sei. Daraufhin teilte Spitaldirektor Urs Graf mit, der Brief erreiche ihn am Tag vor seinen Ferien und er werde dann in einem Monat Antwort geben. Klingt das alles für die Regierung nach dem Vorhaben des Spitals Linth, «nur zusammen und im Einvernehmen mit der AeRJ» eine Notfallstation schaffen zu wollen? Weiter schreibt das Gesundheitsdepartement: «Der Hinweis der lnterpellation, dass das Spital Linth Steuergelder für die Einrichtung der Notfallpraxis in Rapperswil-Jona verwenden wollte, muss zurückgewiesen werden.» Wer bezahlte denn die bereits gemieteten Räumlichkeiten und wer hätte die gesamte Einrichtung und lnfrastruktur bezahlt? Etwa nicht das Spital? Und bedeutet das nicht letztlich, zu einem grossen Teil auch der Steuerzahler? Nichts als logisch ist des Weiteren, dass vom Spital angestellte und geführte Ärzte kaum frei über die Überweisung von Notfallpatienten an das geeignetste Spital entscheiden können und die Gefahr nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Notfallpraxis vom Spital als vorgelagerte Patienten-Aquisitions-Station missbraucht werden könnte. lnsbesondere auch aus diesem Grund gibt es keine Legitimation für Notfallpraxen von Spitalunternehmen ausserhalb der Spitalmauern. | Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015 |