Geschäft: Greift kleine Sanierungspflicht in das Eigentumsrecht ein?
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 51.14.56 |
Titel | Greift kleine Sanierungspflicht in das Eigentumsrecht ein? |
Art | KR Interpellation |
Thema | Verkehr, Bau, Energie, Gewässer |
Federführung | Bau- und Umweltdepartement |
Eröffnung | 25.11.2014 |
Abschluss | 25.2.2015 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Person | Beteiligung - Tinner-Wartau | 22.8.2024 |
1.8.2019 | Person | Beteiligung - Güntzel-St.Gallen | 27.6.2024 |
1.8.2019 | Person | Beteiligung - Dürr-Widnau | 21.11.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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25.2.2015 | Wortmeldung | Die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden. Es geht einerseits um die kleine Sanierungspflicht von bestehenden Heizungsanlagen, vor allem Öl und Gas, die dann im Rahmen der neuen Energiepolitik allenfalls durch erneuerbare Energien ersetzt werden sollen. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass die Regierung die Mustervorschriften im Energiebereich der Energiedirektoren unterstützt, das ist das eine. Wir möchten aber jetzt schon darauf hinweisen, Regierungsrat Haag, dass wir dann sehr gerne, wenn es um die Umsetzung im kantonalen Bereich geht, dass Sie dann auch rechtzeitig Vertreterin und Vertreter der Grundeigentümerschaft, wie aber auch der Gemeinden, in den Revisions- und Gesetzgebungsprozess mit einbeziehen möchten, damit auch die Grundeigentümerinteressen gewahrt sind. | Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015 |