Geschäft: Entlastung von Eltern mit einem Kind mit einer Behinderung in Krisenzeiten im Volksschulbereich

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.15.04
TitelEntlastung von Eltern mit einem Kind mit einer Behinderung in Krisenzeiten im Volksschulbereich
ArtKR Interpellation
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungBildungsdepartement
Eröffnung23.2.2015
Abschluss2.12.2015
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 23. Februar 2015
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 28. April 2015
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person5.8.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
2.12.2015Wortmeldung

ist mit der Antwort teilweise zufrieden.

lch danke der Regierung für die Beantwortung meiner Interpellation. In ihrer Antwort beruft sich die Regierung vor allem auf das Sonderpädagogik-Konzept und das Versorgungskonzept. Das Sonderpädagogikkonzept wurde von der Regierung genehmigt. Die Regierung stellt auch fest, dass wir im Kanton mit dem Erlass des Sonderpädagogik-Konzeptes erst am Anfang stehen und sie ein ausgewogen verteiltes Angebot anstrebt. Der Grundsatz ist zu unterstützen, mit den bestehenden Ressourcen eine gute sonderpädagogische Versorgung im Allgemeinen und eine sonderschulische Versorgung im Besonderen zu gewährleisten. Vor uns stehen also noch besondere Herausforderungen.

Ein Erlass des Versorgungskonzepts wurde wegen inhaltlichen Differenzen noch zurückgestellt. Die Feststellung der Regierung deckt sich mit meinen Vorstellungen und Erfahrungen, dass das Angebot an behinderungsbedingten Wochenend- und Ferienbetreuung für Schülerinnen und Schüler von Tagessonderschulen ausgebaut werden muss. Diese Angebote müssen im Kanton St.Gallen bei bestehenden Trägerschaften angeboten und nicht ausserkantonal vergeben werden. Mich erstaunt die Tatsache, dass im Jahre 2013 dafür der Kanton eine halbe Million Franken für ausserkantonale Platzierungen leisten musste. Diese Aufgabenkreise mit dieser speziellen Problematik wurden auch in der Kommissionsberatung zum Bericht der Regierung: «Kinder- und Jugendpolitik im Kanton St.Gallen: beteiligen, schützen, fördern» festgestellt und thematisiert.

lch wünsche mir eine konstruktive Zusammenarbeit der zuständigen Departemente mit den Trägerschaften für ein flächendeckendes ausserschulisches Betreuungsangebot in den regionalen Tagessonderschulen, dies für Kinder- und Jugendliche mit geistiger Behinderung und sekundären Störung wie zum Beispiel einer Psychose. Die durchaus positiven Absichtserklärungen der Regierung stimmen mich optimistisch, dass das ausserschulische Betreuungsangebot flächendeckend ausgebaut wird.

Bewenden wir uns aber nicht bei Versprechungen und Absichtserklärungen und lassen Taten folgen, welche zu Lösungen dieser Problematik beitragen. lch danke der Regierung, dass sie nach drei Jahren der lnkraftsetzung das Sonderpädagogik-Konzept evaluieren möchte. Aber zuerst sollte ein konsensfähiges Versorgungskonzept vorliegen. Diese Hausaufgabe hat absolute Priorität und darf nicht aufgeschoben werden.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015