Geschäft: Illegale Einreisen von kosovarischen Staatsbürgern

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.15.02
TitelIllegale Einreisen von kosovarischen Staatsbürgern
ArtKR Interpellation
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungSicherheits- und Justizdepartement
Eröffnung23.2.2015
Abschluss25.2.2015
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 23. Februar 2015
VorstossSchriftliche Antwort der Regierung vom 24. Februar 2015
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Statements
DatumTypWortlautSession
25.2.2015Wortmeldung

Regierungsrat: Lassen Sie mir zu dieser tatsächlich alarmierenden Situation in Kosovo doch auch noch mündlich etwas ergänzen: Ich kann einen schönen Teil der Argumentation von Böhi-Wil nachvollziehen. Wir haben erst seit Januar einen eigentlichen Exodus im Kosovo. Bis zu 1'000 Personen, meist Männer, verlassen ihre Heimat. Das sind 30'000 Personen pro Monat geschätzt im Januar. In Ungarn sind etwa 10'500 dieser Männer aufgegriffen worden. Die kommen durch Serbien hoch nach Ungarn und wandern dann weiter. Ich gehe davon aus, dass diese 10'500 Aufgriffe in Ungarn nicht alle waren, die nach Ungarn eingereist sind. Und eigentlich hätte man tatsächlich erwarten müssen, dass ein grosser Teil in die Schweiz kommt. 10 Prozent der jetzigen Kosovobevölkerung wohnt aktuell in der Schweiz. Die Schweizer Bauwirtschaft hat in den 90er-Jahren sehr aktiv im Kosovo Leute rekrutiert und aus diesem Grunde wohnen sehr viele Kosovo-Albaner aktuell in der Schweiz. Aus Gründen, über die wir nur mutmassen können, sind bis jetzt, gemessen an diesen 30'000, relativ wenig in die Schweiz gekommen, die wir gesehen haben. Wenn Sie die Frage stellen nach den Illegalen, also jene die hier sind und von denen wir nicht wissen, dass sie da sind. Dann ist das eine Frage, die ich einfach nicht beantworten kann. Wenn in der Schweiz Leute festgestellt werden, die nicht hier sein dürfen, dann müssen diese Personen die Schweiz verlassen, sofern sie kein Asylgesuch stellen. Unsere Asylbehörden gehen davon aus, dass der Kosovo ein Safecountry ist, also ein Land, indem zwar wirtschaftlich eine Katastrophe herrscht mit 70 Prozent Arbeitslosigkeit, aber das ist nicht Sache der Asylbehörden. Hier kann aber aktuell mindestens im Regelfall nicht von politischen Verfolgungen auszugehen ist.

Wir gehen davon aus, dass dieses 48-Stunden-Verfahren, das bei Leuten aus dem Kosovo hier in der Schweiz greift, dazu führt, dass die Leute irgendwo sonst hin gehen. Die Grenzwachtcorps und die Kantonspolizei haben die Kontrollen an der Grenze verstärkt. Es ist nicht so, dass wir nichts machen. Aber bis jetzt ist die Situation gemessen an all denen, die sich da in Bewegung setzen, alles andere als beunruhigend.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
25.2.2015Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Ist mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden.

Wir haben in der Einleitung zu den Fragen klar gemacht, dass es uns nicht um Personen geht, die Asyl in der Schweiz beantragen. Aufgrund der Tatsache, dass die Schweiz im Gegensatz zu Deutschland und Österreich, Kosovo aus asylpolitischer Sicht als sicheres Land einstuft, hat die Zahl der Asylgesuche von kosovarischen Staatsangehörigen nicht so massiv zugenommen, wie das in Deutschland und Österreich der Fall ist – das wussten wir bereits.

Personen, die sich im Asylbereich befinden, haben einen legalen Aufenthaltsstatus. Im Gegensatz zu Ausländern, welche sich ohne Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz aufhalten. Es sind diese, die Gegenstand der Interpellation sind oder waren, und nicht die Asylbewerber.

Die Regierung schreibt in ihrer Antwort, es sei davon auszugehen, dass die meisten Personen aus dem Kosovo die Schweiz als Durchgangsland benutzen. Diese Aussage verkennt die Realität, denn ein Blick auf die europäische Landkarte genügt bereits, um zu sehen, dass die Schweiz für Südosteuropäer nur schon aus geografischen Gründen kaum ein Durchgangsland nach irgendwo ist, sondern vielmehr ein Zielland. Migranten haben die Tendenz, dorthin zu gehen, wo es bereits Gemeinschaften ihrer Landsleute gibt. Bekanntlich haben wir in der Schweiz sehr grosse kosovarische Gemeinschaften. Es ist also davon auszugehen, dass die illegalen Aufenthalte von kosovarischen Staatsbürgerinnen und -bürgern in der Schweiz zugenommen haben – um diese Frage ging es in unserer Interpellation.

Aus der Interpellationsantwort geht nicht hervor, was die Regierung zu tun gedenkt, um verstärkt gegen Personen ohne Aufenthaltsbewilligung vorzugehen. Man hat vielmehr den Eindruck, die Regierung betreibe eine Vogel-Strauss-Politik. Anders gesagt: Wenn diese Personen den illegalen Grenzübertritt unentdeckt geschafft haben, schaut die Regierung einfach weg, und erklärt sie kurzerhand als Durchreisende. So nach dem Prinzip: «Aus den Augen, aus dem Sinn».

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
24.2.2015Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Die Regierung bestreitet die Dringlichkeit nicht.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015