Geschäft: Nachtrag zum Gesetz über das Zentrum für Labormedizin (Titel der Botschaft: Public Corporate Governance: Umsetzung)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.14.07E
TitelNachtrag zum Gesetz über das Zentrum für Labormedizin (Titel der Botschaft: Public Corporate Governance: Umsetzung)
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungGesundheitsdepartement
Eröffnung5.11.2014
Abschluss1.6.2016
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AllgemeinDokumentenattrappe zur Sammelvorlage
ErlassReferendumsvorlage vom 3. Juni 2015
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im Mai 2016
ErlassErgebnis der 1. Lesung vom 25. Februar 2015
AntragAnträge der vorberatenden Kommission vom 15. Dezember 2014 und 15. Januar 2015
AntragKommissionsbestellung vom 24. November 2014
AntragAntrag der SP-GRÜ-Fraktion zu Art. 4 vom 23. Februar 2015
AntragAntrag der SP-GRÜ-Fraktion zu Art. 4 vom 23. Februar 2015
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
3.6.2015Schlussabstimmung98Zustimmung16Ablehnung6
25.2.2015Art. 4 Abs. 1 Bst. a24Antrag der SP-GRÜ-Fraktion bzw. Entwurf der Regierung85Antrag der vorberatenden Kommission11
Statements
DatumTypWortlautSession
1.6.2015Wortmeldung

Ich spreche zum Antrag auf Abschreibung des Prüfungsauftrages, das Zentrum für Labormedizin (ZLM) in die Spitalverbunde des Kantons St.Gallen einzugliedern. Es wurde ausgeteilt mit der Nummer 32.15.01B. Ist es in Ordnung, wenn ich jetzt dazu das Wort ergreife?

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
25.2.2015Wortmeldung

Der Antrag der vorberatenden Kommission ist abzulehnen.

Es ist tatsächlich so wie hier erwähnt, das sind Strukturen, die eigentlich bestens funktionieren. Man stellt sich die Frage, warum hier bei einem durchaus guten Vorgang kostenauslösende Strukturänderungen auch nur mit einer Prüfung in Gang gesetzt werden sollen. Ich möchte vor allem auch daran erinnern, es gibt tatsächlich in der Medizin Inseln, die sich einfach nicht in das breite Gebiet der Medizin einordnen lassen. Dazu gehört beispielsweise auch die Kindermedizin, nicht zu Unrecht haben wir auch das Ostschweizer Kinderspital ganz eigenständig belassen. Nach meinem Empfinden entspricht das eigentlich auch dem Wesen der Psychiatrie, das sind so eigene Strukturen und Abläufe. Ich hätte wirklich Bedenken, wenn ein Verwaltungsrat mehr oder weniger noch nebenher über diese ganzen Vorgänge in der Psychiatrie mit befinden müsste. Das sollte man eigenständig belassen, genau so, wie die Labormedizin.

Insofern möchte ich auch dem Votum Surber-St.Gallen folgen, Sie hat gesagt, man soll jetzt wirklich nicht in einem Übereifer alles umkehren und neugestalten wollen. Ich glaube, man würde damit wirklich bestehende, gut funktionierende Strukturen gefährden.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
25.2.2015Wortmeldung

beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion, in Art 4 Abs. 1 Bst. a am Entwurf der Regierung festzuhalten.

Wir haben jetzt eine Lösung, die funktioniert. Mit der Formulierung in Art. 4 lassen wir es offen, wer vom Departement in den Verwaltungsrat delegiert wird. Aktuell ist es so, dass nicht die Vorsteherin Einsitz nimmt, sondern ein Mitarbeiter des Departementes.

Wir wissen auch, dass wir, bei dieser Institution eine grosse Umbau- und Ausbauphase hinter uns haben. Wenn man sich erkundigt, stellt man fest, der Betrieb läuft eigentlich sehr gut. Es ist jetzt aber sehr wohl möglich, dass wir in einer weiteren Phase eine andere Situation haben, und dass dann wieder eine Vertretung der Vorsteherin des Departementes notwendig ist.

Wenn wir nicht am ursprünglichen Vorschlag festhalten, dann wäre eine Änderung, falls es wieder notwendig wäre, dass die Vorsteherin vertreten ist, sehr mühsam. Es müsste durch diesen Rat gehen und eine neue Vorlage müsste her. Wir bleiben nur dann flexibel, wenn wir nicht eine Fixierung machen auf eine Lösung, welche so gar nicht vorhanden ist.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
25.2.2015Wortmeldung

beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion, Ziff. 2 Bst. b der Aufträge zu streichen.

Ich bitte Sie, hier doch nicht alles, was das Gesundeitsdepartement betrifft in dieser Vorlage auf den Kopf zu stellen. Hartmann-Flawil hat bereits Ausführungen zum Zentrum für Labormedizin gemacht, wir haben uns hier aufgeteilt. Ich möchte Ausführungen zu dieser Ziff. 2 Bst. b machen. Tinner-Wartau hat das Wesentliche zum Psychiatrieverbund bereits ausgeführt, ich möchte deshalb noch etwas grundsätzliches sagen: Die Zusammenlegung der drei Verwaltungsräte würde schlicht keinen Sinn machen und zwar aus folgenden Gründen:

  • Das heutige System mit Verwaltungsräten in allen drei Bereichen funktioniert bestens und es könnte nur eine Verschlechterung verfolgen, weshalb es keiner Prüfung bedarf. Es ist nämlich so, dass der Zeitaufwand bei einer Einsitznahme in einen der heute bestehenden Verwaltungsräte erheblich ist. Alleine der Verwaltungsrat der Spitalverbunde benötigt für die Bewältigung seiner Aufgaben sechs ganztägige Sitzungen, wobei diese Sitzungen jeweils bis in den Abend hinein dauern – zwei zweitägige Sitzungen und eine zweitägige Klausurtagung, weitere zusätzliche Termine kommen hinzu.

  • Bei einer Zusammenlegung aller Verwaltungsräte würde der Zeitaufwand nochmals erheblich steigen und es könnte diese Aufgabe nicht mehr realistischerweise im heute bewährten Milizsystem wahrgenommen werden.

  • Zudem bringen die verschiedenen Verbunde unterschiedliche Aufgaben mit sich, welche bei den Verwaltungsräten unterschiedliche Fachkompetenzen erfordert, und zumindest sind wir uns das ja in diesem Rat einig heute, diese Verwaltungsräte sollten nach fachlichen Kriterien zusammengesetzt sein. Es wäre damit sehr schwierig, den Verwaltungsrat überhaupt ausgewogen zusammenzusetzen, weshalb diese Zusammenlegung keinen Sinn macht.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
25.2.2015Wortmeldung

beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion, Ziff. 2 Bst. a der Aufträge zu streichen.

Es ist ein Prüfauftrag. Es hat noch einzelne Kolleginnen und Kollegen, die doch noch seit längeren Jahren hier im Kantonsrat Einsitz nehmen. Diejenigen, die um das Jahr 2000 in den Kantonsrat gewählt wurden, erinnern sich vielleicht noch, das Zentrum für Labormedizin hat früher anders geheissen. Es war das Institut für Mikrobiologie und Immunologie, das sogenannte IKME (??). Dannzumal war das Wort IKME verbunden mit Fritz Lüdi oder Beat Antennen, denn die haben sich während Jahren eingesetzt, dass dieses IKME ausgelagert, verselbständigt und eigenständig wird und aktiv werden und auch wirtschaftlich werden kann. Das IKME hat immer, zumindest in meiner ersten Amtsdauer in der ich beim Kantonsrat war, Defizite geschrieben. Nachher hat man schrittweise daran weiter gearbeitet. Dann kam man zur Vorlage für das Zentrum für Labormedizin und Arno Noger war Präsident der vorberatenden Kommission. Man hat also schrittweise erreicht, dass das Zentrum für Labormedizin entstehen konnte, als öffentlich-rechtlich selbständige Anstalt, aber trotzdem eigenständig und unabhängig. Wir sehen jetzt bei den jeweiligen Geschäftsberichten das Resultat. Es ist ein Plus. Sie verbreitern ihre Geschäftsbasis, bieten Dienstleistungen an für Spitalverbunde neben den Spitalverbunden im Kanton St.Gallen. Sie bieten Dienstleistungen an für die Hausärzte, für Privatspitäler, für Ärzte medizinische Zentren. Jetzt kommt man und geht hin, und möchte das wieder integrieren in die Spitalverbunde.

Die Politik ist wankelmütig, ich weiss es – passiert mir manchmal auch. Aber so wankelmütig, wenn Sie diesen Prüfungsauftrag geben, dann haben Sie ein Ziel erreicht, es gibt eine lange Phase der grossen Unsicherheit beim Zentrum für Labormedizin. Diese Unsicherheit wird sich ausdrücken: Wer ist anschliessend verantwortlich, werden wir wieder angegliedert zum Kantonsspital (??11:32:20), werden wir wieder eine Institution, können wir dann nachher noch weitere Dienstleistungen anbieten? Müssen alle anderen zu uns kommen? Wer wird verantwortlich? Wer wird die strategische Leitung haben usw.? Sie erreichen mit dieser Prüfung erreichen Sie eigentlich den höchst möglichen Schwierigkeitsgrad der Verunsicherung eines gut gehenden Betriebes. Manchmal wünschte ich mir, dass Fritz Lüdi noch hier in diesem Rat wäre. Aber er kam ja aus Flawil, wie ich, deshalb habe ich das gerne übernommen und Sie daran erinnert, so wankelmütig können Sie bitte nicht sein, dass Sie jetzt hier wieder zurückkrebsen wollen zu den alten Zuständen.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
25.2.2015Wortmeldung

Regierungspräsidentin: Dem Antrag Tinner-Wartau ist zuzustimmen.

Es ist ja gesagt worden, die Meinung der Regierung sei gefragt, und deswegen möchten wir uns dazu noch kurz äussern: Die Regierung hat am Dienstagmorgen über den Antrag Tinner-Wartau beraten und diskutiert und unterstützt diesen. Deshalb darf ich im Namen der Regierung diesbezüglich auch rotieren, obwohl wir kein rotes Blatt geschrieben haben, wie Sie gesehen haben.

Das ganze zusammenzulegen, natürlich prüfen kann man immer alles, und wenn man sagt, andere Kantone hätte da andere Strukturen, das stimmt. Die meisten Kantone haben es aber nicht einmal geschafft, die Spitäler unter einen Verwaltungsrat zu stellen, sondern haben verschiedene Verwaltungsräte mit verschiedenen Spitälern, auch nicht alle kantonalisiert usw. Andere Strukturen muss man dann genau ansehen, damit man eine gute, bewährte und erfolgreich ausgerichtete Organisation hat, und dass die in der heutigen Wettbewerbssituation nicht Gefahr läuft, dann nicht mehr flexibel und schnell handeln zu können.

Ich glaube, Ihnen ist bewusst, und das hat man ja auch da und dort immer wieder gehört, dass die Spitalverwaltungsräte, sei es Psychiatrie, Spital oder auch das ZLM (??) sich bewährt haben, im Wettbewerb bestehen, erfolgreich sind, keine Schlagzeilen verursacht haben, sogar noch Gewinn abliefern und im schweizweiten Vergleich ebenso kostengünstig dastehen.

Rickert-Rapperswil-Jona, das soll auch so bleiben. Eine gute Struktur soll wieder in eine gute Struktur überführt werden. Dafür werden wir sicher besorgt sein.

Eine Zusammenführung würde die Miliztauglichkeit schlicht weg sprengen. Sie haben gehört, wie viele Sitzungstätigkeiten dass da gefordert sind. Vorbereitungszeit ist da noch nicht eingerechnet. Ich spreche jetzt ja ein bisschen gegen mich, ich habe dann natürlich mit drei Präsidentinnen oder Präsidenten zu diskutieren. Eine wäre wahrscheinlich einfacher in diesem Konstrukt. Aber es geht mir wirklich um die Sache, und das Gesundheitswesen in diesem Kanton liegt mir wirklich sehr am Herzen. Deswegen müssen wir uns auch überlegen, wie die Struktur bestmöglich umgesetzt werden soll, um da nicht in einem zu grossen Gebilde Gefahr zu laufen, dass man Erfolgreiches zerschlägt.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
25.2.2015Wortmeldung

Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. (??)

Ich verstehe diesen Antrag nicht ganz. Wie es von Gschwend-Altstätten festgehalten wurde, funktioniert die heutige Regelung gut – das wurde auch bestätigt. Im Hearing habe ich explizit, deshalb beziehe ich mich auf das Hearing, ohne allenfalls gegen das Kommissionsgeheimnis zu verstossen, Regierungsrätin Hanselmann gefragt, ob sie die Absicht hätte, hier Einsitz zu nehmen, denn hier haben wir eine andere Formulierung. Regierungsrätin Hanselmann hat mir explizit gesagt, Nein, sie wolle nicht. Sie hat aber dann den Einschub gemacht und gesagt, es könne aber sein, dass eine Nachfolgerin bzw. eine Nachfolgerin von ihr das vielleicht einmal anders beurteilen wird, deshalb hätte sie gerne die Formulierung, wie sie derzeit vorhanden ist.

Fakt ist eigentlich, heute erachtet niemand die Situation als falsch. Zudem, die bestehende Vorsteherin will nicht in dieses Gremium, das wurde zumindest im Hearing so mitgeteilt, deshalb sehe ich nicht ein, dass wir diese Formulierung von der Kommission nicht anwenden sollen, denn sie entspricht jetzt auch der Formulierung für die Spitalverbunde sowie für die Psychiatrieverbunde. Wir waren eigentlich der Ansicht, dass wir hier konsequent bleiben sollten.

Zudem ist es so, dass wenn Sie der Motion der Kommission zustimmen würde, für eine Einsitznahme eines Regierungsmitgliedes in ein oberstes strategisches Leitungsorgan, müsste das in Zukunft sowieso noch vom Kantonsrat genehmigt werden – sofern Sie dieser Motion dann zustimmen werden. Deshalb würde ich meinen, der Antrag der Kommission macht durchaus Sinn.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
25.2.2015Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: zu Kinderspital und Valens/Walenstadtberg.

Es ist hier ebenfalls eine Institution, die Klinik Valens, wo sich die Mitglieder des Stiftungsrates, in diesem Fall der Präsident, sehr klar geäussert hat, dass er es sehr bedauere, sowie der gesamte Stiftungsrat, dass die Absicht des Parlamentes sei, in der Umsetzung des Public Corporate Governance die Regierung nicht mehr im Stiftungsrat vertreten zu haben, weil gerade in dieser Institution in der Stiftung Klinik Valens einiges im Umbruch ist oder erst grad neu organisiert wurde und deshalb der Wunsch des Mitglieds der Regierung so sehr stark vorhanden sei.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
25.2.2015Wortmeldung

Ich bin jetzt schon etwas erstaunt, auf einmal kommt es darauf an, was das Mitglied der Regierung für eine Haltung hat, ob es Einsitz nehmen will oder nicht. Wenn wir die Regierung bei den Spitälern oder bei den Psychiatrieverbunden gefragt hätten, dann hätten wir anders entscheiden müssen.

Mächler-Zuzwil: Dieses Argument ist hier nicht angebracht. Wir sollten uns an unseren Grundsätzen orientieren. Anscheinend, wenn ich Ihr Votum jetzt gehört habe, dann misst man je nach Geschäft mit verschiedenen Ellen – das bedauere ich sehr.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
25.2.2015Wortmeldung

beantragt, Ziff. 2 Bst. b der Aufträge zu streichen.

Auch hier bin ich der Meinung, und ich spreche jetzt insbesondere zur Ziff. 2 Bst. b, weil dann wahrscheinlich Surber-St.Gallen auch noch zu Bst. a etwas sagen wird.

Ich bin überzeugt, dass nach einer Reorganisation und Neustrukturierung der Psychiatrie es wohl keinen Sinn macht, hier auch noch eine Integration der Psychiatrie in die Spitalverbunde vorzunehmen.

Ich bin auch überzeugt, dass die Psychiatrie eine in sich etwas geschlossene Disziplin ist, und es macht keinen Sinn, diese noch in einem viel grösseren Gebiet oder in einer grösseren Organisationseinheit einzubringen, dann würde wahrscheinlich die Psychiatrie definitiv ein Schattendasein fristen.

I

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
25.2.2015Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Wir anerkennen die Punkte, welche Tinner-Wartau und Surber-St.Gallen eingebracht haben. Es ist in der Tat so, dass die Spital- und Psychiatrieverbunde im Kanton St.Gallen relativ gross sind und es stehen auch wichtige und umfangreiche Änderungen an. Auf der anderen Seite gibt es aber Kantone, welche die beiden Verbunde (Spital- und Psychiatrieverbunde) zusammengelegt haben, was zu Synergien führen kann. Deshalb wollen wir diesen Prüfungsauftrag, um genau die Vor- und Nachteile eines Zusammenlegens abzuwägen und dann auf Basis einer sauberen Auslegeordnung eine Entscheidung zu treffen.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
25.2.2015Wortmeldung

Ich beantrage Ihnen, dass man die Abstimmung zweiteilt über Ziff. 2 Bst. a und Ziff. 2 Bst. b.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
25.2.2015Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die Kommission hat nur eine gemeinsame Abstimmung zu diesen Punkten durchgeführt, und wie schon häufig, sieht das Resultat auch hier so aus, dass die Kommission dem Antrag ??? 12:3 zugestimmt hat.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
25.2.2015Wortmeldung

Ratspräsident: stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
25.2.2015Wortmeldung

Der Antrag der vorberatenden Kommission ist abzulehnen.

Ich möchte einen Punkt zu bedenken geben: Sie haben vor Kurzem entschieden, dass neue Verwaltungsratspräsidien gesucht und gewählt durch den Kantonsrat bestätigt werden müssen. Gleichzeitig wollen Sie das ganze System überprüfen. Wer soll sich zur Verfügung stellen, einen so komplexen Verwaltungsrat zu übernehmen, wenn er weiss, das ganze System wird überprüft? Vielleicht werde ich in drei, vier Jahren gar nicht mehr benötigt. Wer soll sich dazu zur Verfügung stellen? Wir brauchen sehr kompetente Fachpersonen. Wir brauchen nicht jemanden, der gerne ein Jahr gutes Geld verdienen möchte. Wir brauchen wirklich ganz kompetente Fachpersonen, und nicht nur für die nächsten zwei, drei Jahre.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
25.2.2015Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
25.2.2015Wortmeldung

Ich wollte eigentlich in diese Debatte nicht eingreifen, aber Hartmann-Flawil, ich muss doch noch eins, zwei Korrekturen anbringen: Sie haben richtig aufgeführt, Fritz Lüdi, ich bin auch seit dem Jahr 2000 in diesem Rat, hat sich immer zusammen mit Reto Antennen eingesetzt für das IKME, aber nicht ganz korrekt ist Ihre Interpretation: Dieser Rat ist nicht wankelmütig, das ZLM (??) entstand aus einer Fusion des IKME mit dem Institut für klinische Chemie und Hämatologie, und das hat schliesslich den Erfolg gebracht und die Defizite beseitigt – das war der Weg. Einfach dass das korrekt in diesem Rate bleibt. Ansonsten möchte ich nicht in diese Debatte eingreifen, ob der Prüfungsauftrag überwiesen wird oder nicht.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015