Geschäft: Konzept Palliative Care des Kantons St.Gallen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer40.15.04
TitelKonzept Palliative Care des Kantons St.Gallen
ArtKR Berichterstattung
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungGesundheitsdepartement
Eröffnung13.4.2015
Abschluss2.12.2015
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BeilageKonzept Palliative Care vom Mai 2015
AntragAntrag der CVP-EVP- / SP-GRÜ- / GLP/BDP-Fraktion vom 30. November 2015
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste
AntragKommissionsbestellung vom 14. September 2015
BotschaftBericht der Regierung vom 9. Juni 2015
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
2.12.2015Antrag der CVP-EVP-Fraktion, SP-GRÜ-Fraktion und der GLP/BDP-Fraktion53Zustimmung52Ablehnung15
Statements
DatumTypWortlautSession
2.12.2015Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf den Bericht ist einzutreten.

Wir danken der Regierung für den umfassenden Bericht, welcher eine Auslegeordnung im Bereich der Palliative Care beschreibt. Wie wir die Regierung verstanden haben und verstehen, geht es hier mit dem vorliegenden Bericht darum, die Meinungen der Parteien abzuholen, wie weit und wie tief die Regierung in der Frage von Palliative Care gehen und regulieren soll.

Die Regierung schlägt in ihrem Bericht die Priorisierung wie folgt vor:

  1. Gesetzliche Grundlage im kantonalen Gesundheitsgesetz;

  2. Leistungsvereinbarung mit dem palliativen Brückendienst und Palliativ Ostschweiz.

So viel ich weiss, sind die entsprechenden Beträge bereits mit dem Budget 2016 bewilligt worden. Die SVP-Fraktion ist der Meinung, dass eine gesetzliche Grundlage im kantonalen Gesundheitsgesetz nicht oberste Priorität hat, damit sind wir deckungsgleich mit der FDP-Fraktion.

Nach Aussage der Regierungsrätin Hanselmann während der Kommissionssitzung, ist für 2017 eine Überarbeitung des kantonalen Gesundheitsgesetzes vorgesehen. Unserer Meinung nach reich es, im Rahmen dieser Überarbeitung zu überlegen, die Palliative Care im Gesetz aufzunehmen, und zwar in einem schlanken Rahmen.

In der Zwischenzeit können die Fragen der Finanzierung mittels Leistungsaufträgen geregelt werden, wie es bereits der Fall ist. In diesem Zusammenhang begreife ich auch den Antrag der CVP-EVP-Fraktion, SP-GRÜ-Fraktion und der GLP/BDP-Fraktion nicht, der diese gesetzliche Grundlage fordert. Mit der Kenntnisnahme des vorliegenden Berichtes hat es ja die Regierung selbst an der Hand, eine gesetzliche Grundlage auszuschaffen und dem Rat vorzulegen.

Zwei Befürchtungen, die die SVP-Fraktion bereits in der vorberatenden Kommission geäussert hat:

  • Wir wollen nicht, dass der Bereich verakademisiert wird. Gerade im Bereich der Palliative Care hat es sehr viel Freiwillige, welche ehrenamtlich eine sehr gute und enorm wertvolle Arbeit leisten. Stossen wir diese Leute mit geforderten Qualifikationen usw. nicht vor den Kopf.

  • Auch bei der angedachten Zertifizierung haben wir Vorbehalte. Nur Papiere schreiben nützt unserer Ansicht nach nichts.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015
2.12.2015Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die vorberatende Kommission traf sich am 21 . Oktober 2015 in den Räumen des Kantonsspitals St.Gallen zu ihrer Sitzung.

Vorgängig zur Sitzung führten Dr. Karen Nestor, Oberärztin, und Claudia Venzin, Stationsleiterin, die Kommissionsmitglieder mit einem kurzen Eingangsreferat und mit einem Rundgang durch die Palliativstation des Kantonsspitals St.Gallen in die Thematik ein und beantworteten dabei Fragen der Kommissionsmitglieder.

Gegenüber der Kommissionsbestellung in der Septembersession fanden folgende Wechsel statt: Hoare-St.Gallen ersetze Sulzer-Wil, Looser-Nesslau ersetzte Raths-Thal. Die Kommission tagte vollständig. Seitens der Regierung nahmen Regierungsrätin Hanselmann, Generalsekretär Donat Ledergerber und Anke Lehmann, Leiterin Fachbereich Pflege und Entwicklung im Gesundheitsdepartement, teil.

Nach einer Einführung durch die Regierung wurde der Bericht beraten. lnhaltlich waren die Bedürfnisse der Bevölkerung nach palliativer Behandlung und Pflege unbestritten. Nicht einig war sich die Kommission im Wesentlichen in der Frage, ob es eine gesetzliche Grundlage für Palliative Care brauche. Über eine Kommissionsmotion oder Aufträge wurde weder beraten noch Beschluss gefasst.

Die Kommission beantragt mit 15:0 Stimmen Eintreten auf den Bericht. Die Kommission beantragt mit 15:0 Stimmen Kenntnisnahme des Berichtes.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015
2.12.2015Wortmeldung

Dieser Antrag ist ein weiteres Beispiel einer nicht dringend notwendigen Regularitis und weiterer Ausdehnung von staatlichen Interventionen.

Ich erinnere Sie an den gestrigen Tag, wo unzählige, ich meine zu viele zusätzliche Stellen geschaffen wurden, die auf nicht immer dringend notwendigen Beschlüssen auch des Kantonsrates basierten. Es besteht mit diesem Antrag auf eine Ergänzung im Gesundheitsgesetz die grosse Gefahr, dass weiter zu viel geregelt und vorgeschrieben wird auf einem Gebiet, wo eigentlich vieles klar ist. Jedes Gesetz, wird wieder weitere Kosten zur Folge haben und die Umsetzung muss auch überwacht werden. Das wird wieder als Begründung zur Schaffung weiterer Stellen dienen. Vielleicht kommt ja ein schlankes Gesetz heraus. aber es ist wie bei dem Menschen, dieses Gesetz wird durch Verordnungen wahrscheinlich Speck ansetzen. Und wie wir auch wissen, ist das abspecken später schwieriger oder unmöglich. Produzieren wir doch nicht immer weitere Gesetze. Palliative Care funktioniert, der Palliative Brückendienst und die Palliative Hotline sind unbestritten. Glauben Sie nicht immer an Gesetze, sondern an die Menschen, die ihre Arbeit auch ohne staatlichen Aufgaben und Oberaufsicht erledigen.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015
2.12.2015Wortmeldung

Regierungsrätin: Dem Antrag ist zuzustimmen.

Ich möchte auch nochmals darauf hinweisen, dass es wirklich ein wichtiger Schritt wäre, jetzt ein schlankes, vernünftiges Gesetz machen zu können, welches wir als Nachtrag dem Gesundheitsgesetz anhängen können. Genau so, wie es formuliert ist für die Kuration, Rehabilitation, Prävention. Leider sind wir nicht mehr in paradiesischen Verhältnissen, wir mussten bereits in dieser Budgetrunde in der Regierung um viele Positionen hart diskutieren, und auch diese Leistungsaufträge waren in dieser Diskussion in der Art und Weise ebenfalls hart zu diskutieren. Man streicht ja nicht einfach Beträge, weil man Lust dazu hat Beträge zu streichen, sondern weil man sich in einer Situation befindet, in der man gehalten und in der Verantwortung ist, den Staatshaushalt in der Balance zu halten. Gerade die gestrige Diskussion hat nochmals aufgezeigt, dass tatsächlich nichts sicher ist. Ob das gut oder schlecht ist, werte ich jetzt nicht, dazu kann man auch verschiedener Meinung sein.

Aber wenn man Sicherheit möchte, so bitte ich Sie, da zuzustimmen, dass eine gesetzliche Grundlage erarbeitet werden kann, damit auch den Leuten, die in der Palliative Care tätig sind und denjenigen die betroffen sind, wirklich diese Sicherheit nicht nur immer von November bis November gegeben werden kann, sondern dass der Kanton St.Gallen hier ein klares Signal setzt. Ihm ist die Betreuung, würdiges Sterben oder würdiges Leben bis zu Letzt sehr sehr wichtig.

Sie alle haben in den Voten darauf hingewiesen, dass Sie eigentlich diese Thematik sehr bedeutend finden, dann frage ich mich, was verliert man denn, wenn man eine gesetzliche Grundlage schafft? Eigentlich gar nichts. Sondern man gibt dieser Bedeutung noch Gewicht.

Zum Schluss noch: 16 Kantone in der Schweiz haben ein Gesetz für Palliative Care, vier explizit und vier Kantone implizit und gerade sechs Kantone und unter diese reihen wir uns noch ein, haben nichts.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015
2.12.2015Wortmeldung

legt seine Interessen als Hausarzt offen. Auf die Vorlage ist einzutreten.

Ich möchte betonen, dass die Palliative Care ein enorm wichtiges Gebiet ist.

Es ist häufig falsch verstanden, wenn man ausschliesslich von Krebspatientinnen und -patienten. Die Palliative Care hat eine viel weiteres Gebiet als ausschliesslich die Krebspatienten, welche im Sterben liegen, zu betreuen. Ich muss im Altersbereich viel mehr Patienten betreuen, wo die Palliative Medizin sehr wichtig ist.

Beim Bericht bin ich sehr gespannt auf die Erarbeitung und Klärung der Finanzierung des Hospizes. Hier zweifle ich ein bisschen, dass ein Hospiz, das allenfalls zentral liegt, die nötigen Ressourcen bringt. Das Hospiz sollte wohnortsnah sein und nicht weit entfernt von den Patientinnen und Patienten sein.

Für mich ist es sehr wichtig, dass die Palliative Care in das Gesetz kommt, denn der Brückendienst, wie bereits von der FDP-Fraktion erwähnt, eine enorm wichtige Angelegenheit ist und der Brückendienst sollte rechtlich verankert werden, so dass nicht nur eine Leistungsvereinbarung da ist, sondern dass es rechtlich verankert ist.

Ich bitte den Rat, den Auftrag der Parteien GLP/BDP-Fraktion, SP-GRÜ-Fraktion und CVP-EVP-Fraktion zu unterstützen, so dass das Gesetz relativ rasch entstehen kann, und nicht gewartet wird, bis das Gesundheitsgesetz revidiert wird.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015
2.12.2015Wortmeldung

Der Antrag der CVP-EVP-Fraktion / SP-GRÜ-Fraktion / GLP/BDP-Fraktion ist abzulehnen.

Man könnte meinen, man führe Palliative Care aufs neue Jahr ein und man entscheide darüber ja oder nein. Palliative Care wird seit Jahren in diesem Kanton betrieben und nur aus diesem Grund jetzt eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, die SVP-Fraktion sieht das nicht ein. Wir sind für Leistungsvereinbarungen und -aufträge, man hat die Gelder gesprochen. Ein Gesetz kann unserer Ansicht nach nicht erste Priorität sein. Lassen wir die Leute weiterarbeiten, und wenn die Zeit kommt mit der Überarbeitung des kantonalen Gesundheitsgesetzes, dann nehmen wir es auf und vorher arbeiten wir in der Palliative Care.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015
2.12.2015Wortmeldung

legt seine Interessen als Präsident Forum Palliative Care Buchs offen. Dem Antrag der CVP-EVP-Fraktion / SP-GRÜ-Fraktion / GLP/BDP-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich möchte Sie bitten, dem grauen Blatt zuzustimmen. Ich bin Leiter vom Forum Palliative Care Buchs und ich weiss, dass die Institutionen und Teilnehmenden an diesem Forum die gesetzliche Grundlage wünschen – es klärt vieles.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015
2.12.2015Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf den Bericht ist einzutreten.

Die CVP-EVP-Fraktion hat diese wichtige Vorlage, Palliative Care, Konzept des Kantons St.Gallen, unter drei Prämissen beraten:

  1. Es sind heute immer mehr Menschen, die erst nach einer kürzeren oder längeren Krankheits- und Pflegephase sterben. Wir haben das auch in der Stadt St.Gallen in unserem Konzept festgestellt. Es dürften heute etwa neun von zehn Menschen sein, was die Wichtigkeit von Palliative Care unterstreicht.

  2. Im Kanton St.Gallen wurde die Bedeutung von Palliativ Care schon sehr früh erkannt und auch das Kantonsspital St.Gallen hat sehr früh eine echte Pionierrolle eingenommen in diesem Bereich des Gesundheitswesens, was sehr erfreulich ist.

  3. Für uns Palliative Care auch eine Gesellschaftsethische Antwort auf die Frage, wie wir mit Menschen und ihren Angehörigen umgehen die am Rande des Lebens stehen und die von Sorgen und Nöten in dieser Phase begleitet sind und natürlich auch medizinisch betreut werden müssen im Bereich der Schmerzen.

Ich kann mir es schenken, diese ganze Vorlage nochmals zu wiederholen. Es war erfreulich, in den vorberatenden Kommission haben alle Fraktionen einmütig diesen Bericht positiv gewürdigt, mit unterschiedlichen Akzenten was die Priorisierung der Regierung anbelangt. Es handelt sich um ein umfassendes Papier in diesem Konzept. Und ganz wichtig, es deckt einen Bereich ab, der in Zukunft, wenn wir die demografische Entwicklung unseres Volkes betrachten, wichtiger werden wird. Es wird auch Fragen aufwerfen, welche im allgemeinen Gesundheitswesen von grosser Wichtigkeit sein werden, z.B. Mangel an Pflegepersonal, Mangel an ärztlichem Personal, so der Kanton St.Gallen auch wichtige Schritte eingeleitet hat, was die Ärzteausbildung anbelangt.

Wichtig zu wissen ist auch, dass sich Palliative Care immer weniger auf Krebserkrankungen konzentriert, sondern dass auch andere Kranken, Mehrfacherkrankungen, Demenz usw. betroffen sind. Das heisst, Palliative Care ist nicht nur ein gesundheitspolitisches Postulat, sondern Palliative Care wird zunehmend auch ein sozialpolitisches Postulat, was umgekehrt auch bedeutet, dass die Gemeinden vermehrt miteinbezogen werden, mit Spitexorganisationen, mit Pro Senectute, mit den stationären Alters- und Pflegeeinrichtungen, die ja im Kanton St.Gallen den Gemeinden zugeschanzt sind im Gesetz.

Und einen Punkt, welchen man nicht so ausgiebig diskutiert hat, der aber auch eine wesentliche positive Auswirkung von Palliative Care zeigt, ist die Tatsache, dass viele Menschen heute mit der Sterbehilfe Mühe bekunden aus ethischen Gründen, dass also der assistierte Suizid bei weitem nicht von allen Menschen gutgeheissen wird. Palliative Care ist dazu eine wirklich echte Alternative. Da zeigt sich auch, dass viele Menschen, die beide Alternativen ins Auge fassen, in der Regel zur Paliative Care greifen.

Der wesentliche Punkt in der Kommission war, dass die Frage aufgeworfen wurde, und von der Regierung in der Priorisierung gestellt, soll Palliative Care im Gesetz verankert werden? Die Regierung befürwortet das, in der Kommission haben da unterschiedliche Meinungen bestanden. Ich habe mir das nach der Kommissionssitzung noch reiflich überlegt und ich bin zum Schluss gekommen, habe Gott sei Dank auch die ganze CVP-EVP-Fraktion in der Diskussion hinter mich scharen können, dass es nötig ist, hier Palliative Care im Gesetz zu verankern und damit Palliative Care so zu anerkennen von Seiten des Gesetzgebers, dass diese Palliative Care eine gleichberechtigte Stellung mit andern Säulen des Gesundheitssystems haben muss.

Ich werde am Schluss dieser Vorlage namens dreier Fraktionen, der SP-GRÜ-Fraktion, GLP/BDP-Fraktion und der CVP-EVP-Fraktion einen Antrag einreichen, um die Regierung zu beauftragen, hier ein Gesetz vorzubereiten, darum trete ich später im Detail auf diese Geschichte ein.

Es gibt auch einige Dinge, die im Konzept noch vervollständigt werden müssen aus unserer Sicht, einige Vertiefungen und Schärfungen insbesondere die Abgrenzung der Zuständigkeiten. Es wird auch von der Regierung angetönt, dass hier noch Arbeit zu leisten ist bei der Zuständigkeit der staatlichen Ebenen, des Kantons und der Gemeinden. Es braucht eine Schärfung, was den Auftrag für Krebsliga anbelangt, für den Palliativen Brückendienst, eine ganz zentrale Angelegenheit im Bereich Palliative Care, der vor allem auch für die Gemeinden von grossem Nutzen sein wird, den in den Gemeinden wird es ganz schwierig sein, Palliative-Care-Konzepte auf höchstem Niveau zu entwickeln. Es zeichnet sich ja ab, dass auch die Gemeinden wahrscheinlich mit der Zeit Palliative-Care-Konzepte entwickeln werden müssen. Wir haben das in der Stadt St.Gallen vor zwei Jahren erlassen. Die Stadt St.Gallen ist selbstverständlich eine sehr grosse Gemeinde, es hat dort vielleicht andere Ressourcen, als in kleineren Gemeinden. Aber Palliative Care betrifft natürlich alle Menschen im ganz Kanton. Wir haben in der Stadt St.Gallen dafür eine Koordinationsstelle geschaffen, die die ganzen Bereiche und die Akteure in diesem Bereich koordiniert – das läuft bis jetzt sehr gut.

Ein wesentlicher Punkt scheinen mir auch die Hausärztinnen und Hausärzte. Hier gilt es wahrscheinlich noch Überzeugungsarbeit zu leisten, denn sie sind ein zentraler Bestandteil eines funktionierendes Palliativ-Care-Systems im Kanton St.Gallen. Auch hier haben wir in der Stadt St.Gallen gute Ergebnisse mit dem Ärzteverein erzielen können. Es geht darum, hier vielleicht noch Überzeugungsarbeit zu leisten, weil die Hausärztinnen und Hausärzte natürlich auch viele andere Aufgaben erfüllen müssen und sich nicht in jedem Bereich spezialisieren können.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015
2.12.2015Wortmeldung

(im Namen der GLP/BDP-Fraktion): Auf den Bericht ist einzutreten.

Etwa 60'000 Menschen jeden Alters sterben jährlich in der Schweiz. In 20 Jahren wird die Zahl auf etwa 80'000 Menschen ansteigen. Es ist Zeit, im Gesundheitsgesetz die gesetzliche Grundlage für die Palliative Care im Kanton zu schaffen, mit dem Ziel, Palliative Care in allen kantonalen und staatsbeitragsberechtigten Gesundheitsinstitutionen im Kanton wie auch in Betagten- und Pflegeheimen bedarfsgerecht anbieten zu können. Besonders beeindruckt hat mich die Zahl, dass 80 Prozent aller Probleme der Patientinnen und Patienten am Lebensende durch Strukturen der Grundversorgung verbessert werden können bzw. gelöst werden können, wenn das Fachpersonal über die entsprechende Basisqualifikation im Palliative Care verfügt.

Im Bericht der Regierung vom Juni 2015 und der darin enthaltenen Umfrage aus dem Jahr 2014 bei Pflegefachpersonen, Hausärztinnen und Hausärzten sowie Mitarbeitenden der Spitexdienste kommt zum Ausdruck, dass ein Potenzial in der Weiterbildung besteht. Eine gesetzliche Grundlage regelt unter anderem die Bildungsanforderungen im Bereich der Palliative Care.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015
2.12.2015Wortmeldung

Regierungsrätin:

Zuerst ganz herzlichen Dank für die mehrheitlich sehr positive Aufnahme des Berichtes. Es freut uns, diese Feedbacks so entgegen nehmen zu dürfen. Es ist wirklich ein schwerwiegendes, wichtiges und bedeutendes Thema, ein Thema, das die Menschen in unserem Kanton bewegt. Das merken wir auch immer wieder, wenn wir Veranstaltungen lancieren oder besuchen. Diese Veranstaltungen sind sehr stark besucht und die Menschen haben auch viele Fragen zur Behandlung und Unterstützung.

Gerne nehme ich noch Stellung zu einigen Fragen, die jetzt im sogenannten Eintreten, obwohl es das ja nicht mehr gibt, trotzdem möchte ich gerne noch darauf hinweisen. Palliative Care ist komplex, und die ganze Themastellung, sei es als betroffene Patientinnen und Patienten oder als Angehörige, man befindet sich in einer schwierigen komplexen Situation. In der Situation, in der verschiedene Angebote eruiert werden müssen, wo man ansehen muss, was in der jeweiligen Situation das Richtige ist. Die Betreuungsmöglichkeiten sind ebenfalls vielfältig und komplex. Die Zuständigkeiten ebenfalls, darauf wurde hingewiesen. Es ist so, dass verschiedene Zuständigkeiten bestehen, wie Kanton und Gemeinde, aber auch in der Finanzierung, Krankenkasse oder Pflegefinanzierung, das macht das Ganze auch nicht einfacher. Wir wissen auch, in dieser Kombination, Krankenkasse und Pflegefinanzierung, immer ein Gap besteht, dass das ganze nicht voll kostendeckend ist und dementsprechend die Sachlage ebenfalls nicht vereinfacht wird.

Es wurde darauf hingewiesen, warum keine Vernehmlassung gemacht wurde. Die Regierung hat das so entschieden und zwar vor dem Hintergrund, weil Sie gesehen hat, dass in der Erarbeitung dieses Berichtes die Stakeholder von Beginn an direkt einbezogen wurden. Das hat auch dazu geführt, dass für die Erarbeitung dieses Konzeptes ein bisschen mehr Zeit zur Verfügung stehen musste. Sie wissen, wenn viele ihre Meinungen einbringen, ist der Weg manchmal länger, dafür das Resultat wahrscheinlich bedeutender und gewichtiger und wird eher dann auch getragen – was hier auch der Fall ist. Darüber sind wir sehr froh.

Dazu kam aber auch, dass es eine nationale Strategie gab, und in Anlehnung dieser nationalen Strategie haben wir dieses Konzept erarbeitet. Das war sehr hilfreich, dass der Kanton St.Gallen da nicht das Rad nicht neu erfinden musste, sondern im Gleichtakt und im Gleichschritt mit dem nationalen Konzept jetzt auch für den Kanton etwas anbieten kann und darf.

Die Vernehmlassung fand deswegen nicht statt, weil alle, die irgendwie mit Palliative Care zu tun haben, in die Erarbeitung miteinbezogen wurden. Es hat auch noch einmal eine Befragung gegeben im Jahr 2014. Und diese Antworten wurden auch in diesem Bericht mit eingearbeitet. Da haben sehr viele mitgemacht, was zeigt, dass das Interesse gross ist. Acht Spitäler, 140 Pflegeheime, 550 Hausärztinnen und Hausärzte, 61 Spitex-Organisationen wurden angeschrieben, Ehrenamtliche zur aktuellen Palliativesituation im Kanton St.Gallen wurden ebenfalls befragt. Aus diesen Antworten ergab sich dieser, aus unserer Sicht sehr differenziert abgerundete Bericht.

Ich möchte Missverständnissen vorgreifen. Es wurde darauf hingewiesen, dass wir da sehr viele Prioritäten gesetzt hätten. Das möchte ich einfach nochmals klärend aufzeigen, wir haben fokussiert und drei Prioritäten herausgeschält. Um diese drei Prioritäten geht es: die gesetzliche Grundlage, die zwei Leistungsaufträge (Palliativer Brückendienst, Palliative Ostschweiz) und um die Klärung der Finanzierung eines Hospiz. Die anderen Punkte, die wir aufgeführt haben, sind als Auslegeordnung zu verstehen aus Handlungen, die bereits jetzt umgesetzt werden, die aber in der Entwicklung noch Potenzial haben und in denen man sich durchaus als Kanton auch noch weiter entwickeln kann, wenn das dann gewünscht wird. Jetzt stehen aber diese drei Prioritäten im Fokus, und ich danke Ihnen sehr, wenn Sie auf diese eintreten wollen.

Zur gesetzlichen Grundlage: Damann-Gossau hat es nochmals betont, Cozzio-St.Gallen ebenfalls in seinem Eintretensreferat dargestellt. Wenn wir keine gesetzliche Grundlage haben, bedeutet das für diese Leistungsaufträge immer eine gewisse Unsicherheit. Man ist darauf angewiesen, dass diese Beträge im Budget bleiben, auch wenn der Sparstift Opfer fordert und dann ja auch vor gewichtigen Themenfeldern nicht Halt macht, was wir gestern hautnah mit erfahren durften. Das möchten wir vermeiden. Wir möchten dieser Thematik, die die Menschen in unserem Kanton bewegt, auch in unserem Land, eine Sicherheit geben, dass Sie auf diese Unterstützung immer zählen können und dürfen. Das auch aus der Sichtweise, weil wir es für uns alle wert sind.

Deswegen möchte ich Sie natürlich bitten, diesen Antrag zu unterstützen. Es wurde darauf hingewiesen, wir könnten da ja mit der Revision des Gesundheitsgesetzes machen. Das ist natürlich eine Idee, das kann ich nicht in Abrede stellen. Aber ich möchte auch hier keine Bitte keine Missverständnisse aufkommen lassen, die Totalrevision des Gesundheitsgesetzes, die werden wir nicht bis 2017 fertig haben können, die dauert. Unser Gesundheitsgesetz braucht tatsächlich nicht nur eine Renovation, sondern eine grundsätzliche Neuerarbeitung, weil es in die Jahre gekommen ist, und das braucht ebenfalls Zeit.

Ich habe in der Kommission darauf hingewiesen, dass es uns gelingen kann, eine gesetzliche Grundlage für Palliative Care bis 2017 auszuarbeiten, als Nachtrag. Das ist möglich und dafür würden wir uns auch gerne mit voller Kraft einsetzen wollen.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015
2.12.2015Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf den Bericht ist einzutreten.

Der Bericht zum Thema Palliative Pflege zeigt auf, wie wichtig dieses Angebot für die Betroffenen ist und wie viel bereits – zum grossen Teil in Form von Freiwilligenarbeit – gemacht wird. Der Kanton St.Gallen ist – dank der Palliativstation des Kantonsspitals und vielfältiger initiativer Tätigkeiten von Institutionen und Fachpersonen Vorreiter in der palliativen Pflege und Betreuung.

Der Bericht zeigt aber auch die Lücken auf und weist darauf hin, was noch gemacht werden müsste. Besonders wichtig ist auch die interdisziplinäre gut koordinierte Zusammenarbeit. Wenn wir wissen, dass Körper, Seele und Geist eine Einheit sind, dann braucht es für das Wohlbefinden in dieser schwierigen Zeit noch andere Betreuungspersonen als die Ärzte und die Pflegenden. Sowohl die nationalen Leitlinien Palliative Care als auch die WHO-Definition betonen den Einbezug von psychischen, sozialen und spirituellen Aspekten.

Palliative Pflege betrifft auch Migrantinnen und Migranten, es betrifft Behinderte, darauf wird im Bericht nicht eingegangen. Wie ist der Stand der palliativen Betreuung bei diesen Menschen? Zudem fehlt im Bericht die Abgrenzung zu Sterbehilfsorganisationen. Die finanzielle Abdeckung scheint im stationären Langzeitbereich und vor allem im ambulanten Bereich ein grosses Problem zu sein. Es muss alles getan werden, damit auf eidgenössischer Ebene eine adäquatere Abgeltung via Pflegefinanzierung ermöglicht wird. Damit auf kantonaler Ebene mit Leistungsaufträgen Verbindlichkeit geschaffen werden kann, braucht es eine gesetzliche Grundlage.

Im Allgemeinen sei nochmals auf die Wichtigkeit der Palliativen Betreuung – aus menschlicher, ethischer und nicht zuletzt aus finanzieller Sicht – hingewiesen. Damit diese nicht von einzelnen Pionierinnen und Pionieren abhängig ist, muss die gesetzliche und flächendeckende Verankerung schnellst möglich an die Hand genommen werden. Um das Hauptziel der nationalen Strategie Palliative Care zu erreichen, braucht es dringend weitere Schritte.

Schlussendlich ist dieser Bericht auch eine Würdigung der enormen Leistungen die bisher von sehr vielen engagierten Menschen geleistet wurde. Ihnen allen sei ein Dank auszusprechen.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015
2.12.2015Wortmeldung

Gestatten Sie mir eine kurze Replik auf die Redner der FDP- und SVP-Fraktion. Ammann-Waldkirch, ich habe Ihnen gesagt, der heutige Rechtsstaat funktioniert natürlich, der basiert auf dem Recht, das Recht ist das Fundament und Gerüst unseres Staates und da werden in der Regel die staatlichen Aufgaben geregelt. Man kann selbstverständlich immer in guten Treuen unterschiedlicher Auffassung sein, aber ganz so absurd, hier jetzt ein Gesetz zu schaffen, wie es dargestellt wurde, ist es nicht. Hartmann-Walenstadt, Sie haben gesagt, für soetwas ein Gesetz zu schaffen und Aufwand zu betreiben, soweit ich mich erinnere, wurde vor zwei Tagen eine Motion überwiesen, welche die Schulnoten im Gesetz verankern soll – Schulnoten gibt es auch schon seit mehr als 100 Jahren – und da wurde beschlossen, diese jetzt im Gesetz zu verankern.

Ich muss Ihnen sagen, wenn Sie jetzt eine Rechtsgüterabwägung machen zwischen Palliative Care und Schulnoten, ich weiss nicht, wie gut das vergleichbar ist, dann könnte ich mindestens aus dem Bauch heraus sagen, dass die Hürde, um für Palliative Care ein Gesetz zu schaffen, nicht höher geschraubt werden sollte, als jene, um für Schulnoten ein Gesetz zu schaffen. Ich bitte Sie, diese Position nochmals zu überdenken, vielleicht kann ich ja den einen oder anderen Ihrer Fraktion noch überzeugen.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015
2.12.2015Wortmeldung

Mit der Kenntnisnahme des Berichtes haben wir eigentlich schon grünes Licht für die gesetzliche Grundlage gegeben, das ist Priorität I. Mit diesem Auftrag wird definiert, dass die gesetzliche Grundlage ins Gesundheitsgesetz aufgenommen werden und nicht ein eigenes Gesetz geschaffen werden soll.

Ich bin erfreut, dass Regierungsrätin Hanselmann gesagt, dass das bis 2017 möglich sein wird. Ich warne davor, zu warten, bis das Gesundheitsgesetz total revidiert wird. Ich danke für die Überweisung des Auftrags.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015
2.12.2015Wortmeldung

beantragt im Namen der CVP-EVP-Fraktion / SP-GRÜ-Fraktion / GLP/BDP-Fraktion, die Regierung einzuladen, im Gesundheitsgesetz eine gesetzliche Grundlage für die Palliative Care im Kanton St.Gallen zu schaffen.

Wir haben in einigen Voten jetzt gehört, die Katze ist aus dem Sack. Es ist wie in der vorberatenden Kommission so, dass die SVP-Fraktion und die FDP-Fraktion Mühe bekunden, hier eine gesetzliche Grundlage zu schaffen. Es wurden bereits einige Argumente dafür angeführt, auch von Regierungsrätin Hanselmann, und ich möchte Sie einfach bitten, dieser Argumentation, die Sie teilweise im vorliegenden Papier finden, und die jetzt auch ausgeführt wird, zu folgen, und hier diesen Auftrag zu erteilen. Ich habe es bereits im Eintreten erwähnt, die Palliative Care ist von zunehmender Wichtigkeit. Sie betrifft mittlerweile nicht mehr nur den Kanton, sondern auch die Gemeinden, was die Zuständigkeit anbelangt. Es geht nicht darum, weil es um relativ geringe Beträge geht, und diese auch nicht umstritten sind, wie Ammann-Waldkirch ausgeführt hat, dass man deswegen kein Gesetz schaffen muss. Es geht einerseits um die Anerkennung von Palliative Care als ein Standbein im Gesundheitsgesetz auf gleicher Stufe wie Kuration, Rehabilitation und Prävention.

Dann geht es, wie Regierungsrätin Hanselmann gesagt hat, auch um die wirklich fundamental wichtige Arbeit der Akteure im Bereich der Palliative Care, insbesondere des palliativen Brückendienstes der Krebsliga. Natürlich ist es hier ein verhältnismässig kleiner Betrag, wenn wir das gestrige Budget betrachten in den Dimensionen. Aber Sie und ich, wir wissen, es kommt wieder die Zeit, wo wir den Sparhebel ansetzen müssen, es wird wieder eine Aussortierung geben und dann wird sich zeigen, ob sich diese wenigen hundert Tausend Franken halten können. Wenn ich die Situation heute betrachte, würde ich sagen ja. Aber die Halbwertszeit in der Politik, das wissen Sie und ich, ist verhältnismässig kurz geworden. Ich würde nicht die Hand ins Feuer legen für das Budget 2017.

Mit einer gesetzlichen Grundlage schaffe Sie nicht nur die Anerkennung von Palliative Care, sondern Sie schaffen auch eine Rechtssicherheit für die Akteure in diesem Bereich. Dann geht es auch noch um gewisse Fragen der Aufgabenteilung zwischen Gemeinden und Kantonen sowie um deren Finanzierungszuständigkeit. Das lässt sich schon am besten in einem Gesetz regeln, damit das später konfliktfrei verläuft. Natürlich wird jetzt darauf hingewiesen, ein Gesetz sei nur zu schaffen, wenn es nötig ist. Da kommt immer der berühmte Herr Montesquieu zur Sprache, der sagt, man solle ein Gesetz schaffen, wenn es notwendig ist und es sei notwendig, kein Gesetz zu schaffen, wenn dem nicht so sei. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP-Fraktion, ist im wesentliche eine Ermessensfrage. Es geht nicht um die Höhe der Beiträge, aus diesem Blickwinkel kann man Ihre Argumentation verstehen, aber es geht hier um die Wichtigkeit der Palliative Care. Diese Wichtigkeit ist unbestritten und die wird zunehmen, also ist das sicher ein gewichtiges Argument. Und dann muss ich Sie einfach wieder einmal darin erinnern, Herr Montesquieu ist vor 260 Jahren gestorben. In der Zwischenzeit haben wir auch einige andere staats- und verwaltungsrechtliche Grundsätze entwickelt. Wir haben eine eigene Bundesverfassung geschaffen und stehen heute im 21. Jahrhundert, wo wir mit dem Gesetz eine ganz klare Zuteilung der Aufgaben des Staates machen, denn alles staatliche Handeln muss auf Gesetz gründen oder auf Beschluss dieses Parlamentes. Das Gesetz schafft einfach die notwendige Sicherheit.

Ich bitte Sie, auch mit Blick auf die Akteure im Palliativbereich, auch unter Anerkennung all dieser Arbeit, die im Kanton St.Gallen seit etwa 20 Jahren im Palliativbereich in verdankenswerter Weise auch von sehr vielen Privaten geleistet wurde, hier diesem Auftrag zuzustimmen und auch dort, wo man nicht so gerne Gesetze schafft, über den eigenen Schatten zu springen.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015
2.12.2015Wortmeldung

Ratspräsident: stellt Kenntnisnahme vom Bericht fest.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015
2.12.2015Wortmeldung

Ratspräsident, stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015
2.12.2015Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf den Bericht ist einzutreten.

lch nehme im Auftrag der FDP-Fraktion Stellung zum Bericht der Regierung.

Das Gute vorweg: Die Regierung legt nach etwas gar langen Geburtswehen mit dem vorliegenden Bericht zu Palliative Care im Kanton St.Gallen eine breite Auslegeordnung zum sehr wichtigen Thema vor, im Sinne einer lst-Analyse. Der Bericht ist von guter Qualität und zeigt die wichtigsten Aspekte und Fragestellungen auf.

Palliative Care ist noch ein junges Fachgebiet der Medizin und hat sich aus dem Fachbereich der Onkologie entwickelt, umfasst heute aber breit die Betreuung und Behandlung von unheilbar Kranken einschliesslich der terminalen Pflege der älteren Menschen. lm Gegensatz zu früher haben sich sowohl für die Pflege als auch für die medizinische Therapie Behandlungsgrundsätze herausgebildet, die eine systematische Aus- und Weiterbildung in Palliative Care ermöglichen.

Verdienstvoll beteiligen sich verschiedene Dienste an der terminalen Pflege, neben professionellen Organisationen wie z.B. der Spitex sind aber auch viele Freiwillige daran beteiligt. lm Zentrum aller Bemühungen sind neben dem betroffenen Kranken aber auch die nächsten Angehörigen. Bei einer terminalen Pflege zu Hause geht es nicht ohne ein tragfähiges System an Angehörigen. Es gibt verschiedene Gründe, dass leider oft die Pflege zu Hause überhaupt oder auf Dauer nicht möglich ist. Dann benötigt man die ergänzenden stationären Angebote der Palliativstationen in den Spitälern. Aber auch dort ist der Aufenthalt beschränkt, denn bei Erreichen einer stabilen Situation ist die Hospitalisation nicht mehr möglich. Oft springen dann verdienstvoll Pflegeinstitutionen für die weitere Betreuung ein.

lm Bericht werden sehr viele zu priorisierende Themenbereiche vorgeschlagen. Leider erfolgte aus unserer Sicht zum Bericht keine breite Vernehmlassung bei allen in der Palliative Care tätigen Organisationen, dies hätte zu einer wohltuenden Priorisierung und Konzentration auf das Wesentliche geführt. Die vielen Entwicklungsvorschläge gehen oft viel zu weit. Wenn auch vom Bericht zustimmend Kenntnis genommen wird, so möchte die FDP-Fraktion festhalten, dass daraus nicht die Zustimmung zu allen Vorschlägen abgeleitet werden kann. Wir verstehen die Vorschläge als Skizzierung, so wie es Frau Regierungsrätin Hanselmann auch in der Kommissionssitzung bestätigt hat.

Für die FDP-Fraktion steht ganz klar im Vordergrund die Sicherung des für die terminale Pflege zu Hause sehr wertvollen Palliativen Brückendienstes der Krebsliga durch einen Leistungsauftrag mit Kostenbeteiligung, dazu gehört auch die Palliative Hotline des Kantonsspitals St.Gallen. Die Kosten dazu von Fr. 250'000.– bzw. Fr. 35'000.– sind absolut unbestritten und benötigen unseres Erachtens keine besondere gesetzliche Grundlagen mit Gesetzesrevision und Kommissionssitzung – die Kostenbeträge sind ja auch nicht immens hoch. Und z.B. für die Väter- und Mütterberatung benötigt man auch keine spezielle gesetzliche Grundlage trotz finanzieller Unterstützung der öffentlichen Hand. Wir warnen vor zu viel Regulationseifer, der Staat reguliert sowieso viel zu viel, ganz besonders im Gesundheitswesen. Vorgaben, Standartanforderungen, insbesondere bei freiwilligen Organisationen, töten jede Eigeninitiative ab. Von Zertifizierungen halten wir nichts, es profitieren davon nur die Anbieter. Auch Fortbildungsvorschriften sind unnötig, denn es ist im Gesundheitsbereich klar und unumgänglich, in Eigeninitiative und Selbstverantwortung sich aus- und weiterzubilden.

Die Frage der Schaffung eines Hospizes wird seitens unserer Fraktion nicht priorisiert. Zu viel Fragen sind offen, die Kosten wären sehr hoch, die der Kanton zu tragen hätte. Der Nutzen ist unklar, eine Zentralisierung mit entsprechenden Wegstrecken von den Betroffenen und Angehörigen kaum wünschenswert.

Die FDP-Fraktion wird auf die Vorlage eintreten und den Bericht zur Kenntnis nehmen. Es braucht keine Gesetzesrevision, der Palliative Brückendienst und die Palliative Hotline können auch sonst sichergestellt und garantiert werden. Wir werden dazu stehen.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015
2.12.2015Wortmeldung

legt Ihre Interessen offen als Pflegefachperson. Der Antrag der CVP-EVP-Fraktion / SP-GRÜ-Fraktion / GLP/BDP-Fraktion ist zu unterstützen.

Die palliative Pflege wird in den Institutionen, Spitälern und Pflegeheimen seit Jahren gemacht. Leider ist sie im Gesetz nicht gleichwertig wie Kuration, Prävention und Rehabilitation. Weil da die Palliation nicht erwähnt ist, haben wir auch gewisse Schwierigkeiten. Die Erwartungen von allen Betroffenen und Angehörigen mit schweren Erkrankungen wollen von einer adäquaten Behandlung und Pflege profitieren und sich zukommen lassen. Es genügt heute nicht mehr einfach pflegerisch den Mensch am Lebensende zu begleiten und so gut wie möglich zu unterstützen. Mit den medizinischen Möglichkeiten gibt es auch viele Behandlungen von Symptomen, und das ist nicht nur der Schmerz, sondern Ängste, Juckreiz, Übelkeiten, Wundbehandlungen von Behandlungsfolgen beispielsweise nach Verbrennungen nach einer Bestrahlung usw. Die Herausforderungen sind für das Personal sehr gross. In den Betrieben braucht es deshalb auch umfassende Kenntnisse. Die bewohnenden Patientinnen und Patienten sowie Angehörigen fordern dies auch. Die Betriebe müssen sich dem wohl oder übel anpassen oder sie sind einfach nicht mehr fachlich kompetent genug und spüren das dann später bei den Eintritten. Es versteht sich von selbst, dass eine Spitex oder ein Pflegeheim sich den pflegerischen Ausführungen ihrer Patientinnen und Patienten nicht verweigern will. Tatsache ist auch, dass wir in den Pflegeheimen und Spitex-Organisationen nicht immer über das genügend spezialisierte Personal verfügen. Darum sind wir darauf angewiesen, dass wir Fachpersonen vom palliativen Brückendienst uns zukommen lassen können, die uns unterstützen und anleiten. Wir Pflegenden und die Institutionen können heute auf Fachleute zurückgreifen, auch in nächster Nähe, das ermöglicht uns nicht nur der Brückendienst, sondern zum Teil auch Spezialärzte. Nur, wer bezahlt das? Verschiedenes ist in der Pflegefinanzierung organisiert und bereits fundamental. Zusammen mit der Ergänzungsleistung und dem Patientenprivatvermögen können sich ältere Personen diese Pflege gut leisten. Es gibt aber Finanzierungslücken, Unsicherheiten, vor allem bei kranken Menschen mit komplexen Erkrankungen und Menschen im Erwerbslebensalter, diese müssen gelöst werden.

Ich bitte Sie den Antrag der CVP-EVP-Fraktion / SP-GRÜ-Fraktion / GLP/BDP-Fraktion zu unterstützen. Sie schaffen Klarheit, auch für den Brückendienst, wie vorhin von Cozzio-St.Gallen bereits erwähnt. Besten Dank für die Rechtssicherheit.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015