Geschäft: Nachtrag zum Personalgesetz (Titel der Botschaft: Public Corporate Governance: Umsetzung)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.14.07A
TitelNachtrag zum Personalgesetz (Titel der Botschaft: Public Corporate Governance: Umsetzung)
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung4.11.2014
Abschluss1.6.2016
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragKommissionsbestellung vom 24. November 2014
ErlassReferendumsvorlage vom 3. Juni 2015
AllgemeinDokumentenattrappe zur Sammelvorlage
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im Mai 2016
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
3.6.2015Schlussabstimmung114Zustimmung0Ablehnung6
Statements
DatumTypWortlautSession
1.6.2015Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten.

Ich erlaube mir zu sprechen: Geschäft 22.14.07A bis und mit I. Die Kommission hat nicht mehr getagt und trotzdem ist im Geschäft einiges passiert. Das Resultat der Hauptaktion, das zwischen der 1. und 2. Lesung passiert ist, ist das gutachtete Kurzgutachten zur Genehmigungspflicht der Wahl des Verwaltungsrates der Spitalverbunde des Kantons St.Gallen, welches durch die Staatskanzlei in Auftrag gegeben wurde und durch Prof. Dr. Benjamin Schindler von der Universität St.Gallen erstellt wurde. Dieses Kurzgutachten wurde ihnen ziemlich kurzfristig aber trotzdem noch in einer Zeit, das möglich sein sollte, das zu studieren, nämlich über das vergangene Wochenende zugestellt. Über den Inhalt möchte ich mich als Kommissionspräsident nicht äussern, da es in der Kommission nicht mehr beraten wurde. Ich gehe davon aus, dass zum Inhalt die Regierung noch etwas sagen wird. Es ist auch nicht so, dass die Kommission noch einen Auftrag erteilt hätte oder irgendwie noch Pendenzen zu abarbeiten gewesen wären, sondern das Geschäft war und ist, sowie nach 1. Lesung dieses Kurzgutachten wurde dann direkt von Seiten Regierung gegeben.

Ein zweiter kleiner Punkt, den ich bereits heute noch erwähnen möchte. Es ist im Zusammenhang mit der Redaktionskommission noch zu zwei, drei kleinen Anpassungen gekommen, wobei eine kleine Anpassung, sich dann die Frage gestellt hat, ob das bereits schon im Bereich Materiell gehet oder ob er wirklich nur redaktionell ist. Man kann beide Auffassungen haben, aber ich habe mich als Kommissionspräsident entschieden, nach Abklärung auch mit den nötigen Instanzen von Geschäftsführern der Redaktionskommission und weiteren Mitgliedern der Staatskanzlei, dass es sich um eine redaktionelle Änderung geht. Diese wird ihnen dann morgen oder bei der Schlussabstimmung durch den Präsident der Redaktionskommission nochmals dargelegt.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
25.2.2015Wortmeldung

Ich habe eine kurze Verständnisfrage: Sie haben bisher immer die jeweiligen Ziffern auch dazu beraten und meine Frage wäre jetzt die Ziff. 1, da geht es ja um die Entschädigungen, wie unter 2.6, wird das jetzt beraten oder zum Schluss?

Ich habe zum Auftrag Ziff. 1 eine Frage an Regierungsrat Gehrer: Es geht darum, wir haben im Bereich der SVA eine Interpellation zu den Entschädigungen. Wir haben eine breite Darlegung erhalten von den Ausgaben, eine Frage ist noch offen, es geht ja um die Berechnungsgrundlage für die Entschädigung für Aufträge, die an Mitglieder des Verwaltungsrates gegeben werden. Das ist aber nicht Kern der Frage, meine Frage ist: Es gibt einen Verordnung, die ist, ich gehe davon aus, öffentlich und als zweites ist hier eine Übersicht beschrieben, über die an Mitglieder oberster Leitungsorgane von Organisationen mit kantonaler Beteiligung ausgerichteten Entschädigungen. Ist diese Übersicht der Grundentschädigungen und der Grundlage der Berechnung der Entschädigung, auch öffentlich?

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
25.2.2015Wortmeldung

Sie haben Verständnis, dass ich nicht im Namen von Dietsche Marcel-Oberriet antworte, der nicht mehr da ist. Ich möchte nochmals klar stellen, sollte es heute Morgen falsch verstanden worden sein, ich habe primär gesagt: Verordnungen sind in der Kompetenz der Regierung, es war mir nicht klar, was das Vorlegen vor einer Kommission genau bedeutet, und ich wäre der Letzte, der gegen die Transparenz ist. Also wenn es eine Verordnung ist, ist es für mich selbstverständlich, dass sie öffentlich zugänglich ist, und auch bei diesen doch relativ delikaten Entschädigungen haben ich nichts dagegen. Aber wir können das Gespräch, Ritter-Sonderegger-Altstätten durchaus später weiterführen, ausserhalb des Protokolls. Und wenn dann die Antwort nicht überzeugt, können wir das nochmals öffentlich diskutieren.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
25.2.2015Wortmeldung

Kommissionspräsident: Beantragt Gutheissung .... ??

Ich gebe Ihnen gerne das Resultat der vorberatenden Kommission bekannt zu Ziff. 1: Die vorberatende Kommission hat mit 12:1 diesen Auftrag gutgeheissen.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
25.2.2015Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
25.2.2015Wortmeldung

stellt eine Frage zu Ziff. 1.

Wir haben ja in Ziff. 1 das selbe System einer Verordnung, welche einer kantonsrätlichen Kommission vorgelegt wird, wie wir es heute Morgen bereits diskutiert haben.

Güntzel-St.Gallen und Dietsche Marcel-Oberriet haben diese Art des Vorgehens heftigst kritisiert und ich möchte jetzt die beiden fragen, ob die Kritik sich auch auf diese Ziffer bezieht, oder ob das nur heute Morgen aktuell war.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015