Geschäft: Berichterstattung über zwischenstaatliche Vereinbarungen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.15.04
TitelBerichterstattung über zwischenstaatliche Vereinbarungen
ArtKR Motion
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungStaatskanzlei
Eröffnung27.4.2015
Abschluss11.6.2018
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 27. April 2015
AntragAntrag der Regierung vom 26. Mai 2015
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
2.6.2015Gutheissung57Zustimmung42Ablehnung21
2.6.2015Eintreten61Zustimmung35Ablehnung24
Statements
DatumTypWortlautSession
2.6.2015Wortmeldung

(im Namen der GLP/BDP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten.

Es wurde bereits von meinen Vorrednern erwähnt, dass die interkantonalen und zwischenstaatlichen Vereinbarungen sehr auf die Souveränität der Kantone auswirken. Daher ist es wichtig, dass der Kantonsrat, heute oft vertreten durch die Kommission für Aussenbeziehungen, in den Prozess der Aushandlungen der Konkordate einbezogen wird und diesen begleiten kann.

Das bewirkt auf der einen Seite eine gewisse Mitwirkungen beim Prozess der Legislative, aber auch eine grössere Akzeptanz der definitiven Konkordatsvorlagen andererseits.

Folglich ist das geforderte transparente Erstellen einer jährlichen Liste sowohl im Interesse der Regierung und des Kantonsrates. Als Musterbeispiel für ein gutes Zusammenwirken von Anfang bis Schluss des Prozesses von Legislative und Exekutive möchte ich das Stipendienkonkordat erwähnen: hier wurde vom Anfang bis zum Schluss die Kommission für Aussenbeziehungen miteinbezogen und schlussendlich ist dieses Geschäft ohne Gegenstimme in diesem Rat angenommen worden.

Nicht teilen können wir die Bedenken der Regierung, dass im Zeitalter des Computers das Aktualisieren dieser Liste zu einem zu grossen Aufwand führen sollte. Zudem sollte es doch auch im Interesse der Verwaltung sowie der Regierung sein, jedes Jahr im Besitz einer aktualisierten Liste zu sein.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
2.6.2015Wortmeldung

Auf die Motion ist einzutreten.

Diese Motion muss im Zusammenhang mit der Debatte über die Überprüfung des Kommissionssystems gesehen werden. Der Kantonsrat hat im Grundsatz beschlossen, die Kommission für Aussenbeziehungen aufzuheben und deren Aufgabe in die voraussichtlich neu zu schaffenden Fachbereichskommissionen zu integrieren.

In der damaligen Debatte an der vergangenen Novembersession kam klar zum Ausdruck, dass die Aufgaben der KfA von anderen Kommissionen übernommen werden sollten. Die vorliegende Motion hat genau das zum Zweck, denn sie will formell sicherstellen, dass die Kernaufgabe der heutigen KfA auch in Zukunft wahrgenommen wird. Demzufolge ist die Motion die logische Konsequenz der Aufhebung der KfA als Gefäss, gewissermassen. Ihre Aufgaben müssen aber weiterhin ausgeführt werden.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
2.6.2015Wortmeldung

Kommissionspräsident: Auf die Motion ist einzutreten.

lch spreche für die Kommission für Aussenbeziehungen. Mit der von der Kommission einstimmig verabschiedeten Motion soll erreicht werden, dass dem Kantonsrat eine Übersicht über die bereits bestehende und die in Aussicht stehenden Konkordate und Vereinbarungen zur Verfügung steht. Die KfA hat im Jahr 2013 bei allen Departementen eine solche Liste in Auftrag gegeben, diese anhand der vorhandenen Möglichkeiten überprüft und ergänzen lassen. Diese Liste war und ist ein sehr gutes Arbeitsinstrument, vor allem auch was die Prüfungstätigkeit anbelangt. Zudem soll sichergestellt werden, dass die KfA frühzeitig informiert wird, wenn neue Konkordate oder Vereinbarungen in Aussicht stehen. Wir haben in unseren Berichten immer wieder bemängelt, dass diese lnformationen nur ungenügend fliessen. Dies hat sich in der Zwischenzeit wohl verbessert, muss jedoch noch optimiert werden. So kann das Parlament noch Einfluss auf in Erarbeitung stehende Konkordate und Vereinbarungen nehmen und nicht nur nach dem Abschluss der regierungsrätlichen Verhandlungen diesen zustimmen oder diese ablehnen. Falls die Kommission für Aussenbeziehungen im Zuge der Parlamentsreform aufgelöst werden sollte, müssen ihre Aufgaben von den neu gebildeten ständigen Kommissionen übernommen werden und diese wären noch vermehrt auf eine solche Liste angewiesen.

Die Regierung beantragt Nichteintreten. Sie begründete dies unter anderem mit einem Arbeitsaufwand für die Erstellung einer solchen Liste. lch kann das nicht nachvollziehen, eine solche Liste besteht bereits. Mir sind damals, bei der Erarbeitung dieser Liste im Jahr 2013, keine Klagen über einen übergrossen Aufwand zu Ohren gekommen.

Diese bereits vorhandene Liste müsste jährlich ein Mal überarbeitet und ergänzt werden. Es ergibt sich damit auch die Gelegenheit für die Verantwortlichen, sich zu überlegen, welche neuen Konkordate und Vereinbarungen in Arbeit sind und für den Kantonsrat von lnteresse sein könnten. Von einem Missverhältnis vom Aufwand zum Nutzen für das Parlament kann nicht die Rede sein. Es kann nicht die Aufgabe der KfA oder einer anderen zukünftigen Kommission sein in den verschiedenen von der Regierung erwähnten Kanälen nachzuforschen, welche zwischenstaatliche Vereinbarungen im Entstehen sind. Mit der Motion soll erreicht werden, dass die Regierung das Parlament von sich aus informiert. Es soll nicht zu einer Hohlschuld des Parlaments werden.

Ich bitte Sie, die Motion der Kommission für Aussenbeziehungen zu überweisen und die Regierung zu beauftragen ein entsprechendes Gesetz auszuarbeiten.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
2.6.2015Wortmeldung

Auf die Motion ist einzutreten.

Aus zwei Gründen bitte ich Sie die Motion gutzuheissen:

  1. Wie von Böhi-Wil bereits erwähnt, was weitergeführt werden will, soll auch aufgelistet werden.

  2. Selbst wenn die Kommission für Aussenbeziehungen ihre Aufgabe weiterführen könnte, braucht es das, denn ich denke, dass das Parlament nur einer Aufhebung der Kommission für Aussenbeziehungen zugestimmt hat, weil die Information zu wenig deutlich rüber gekommen ist, wie bedeutungsvoll dieses politische Instrument für uns Parlamentarier und Parlamentarierinnen ist.

Wir haben das an der interkantonalen Legislaturkonferenz in Bern erfahren, wie Kantone um diese frühzeitige Einflussnahmemöglichkeit ringen. In einigen Kantonen gibt es bereits Konkordatskommissionen. Bei uns heisst es Kommission für Aussenbeziehungen, dürfte eigentlich den Namen auch wechseln zu einer Konkordatskommission. Kantone, welche diese Einflussnahme nicht als Möglichkeit sehen oder diese bereits schon haben, ringen darum. Es ist ein Instrument, das uns Parlamentarier und Parlamentarierinnen in unserem politischen Prozess stärkt. Dass die Regierung da nicht einverstanden ist, sich noch mehr in die Karten schauen zu lassen, befremdet mich, denn was im Arbeitsprozess bei Schulen und in Betrieben im Qualitätsmanagement selbstverständlich ist, sollte auch für eine Regierung als selbstverständlich angesehen werden, nämlich, das aufzulisten, was getan wird, was getan werden sollte und was im Prozess ist.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
2.6.2015Wortmeldung

Regierungspräsident: Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Ich versuche die wesentlichen Argumente für unseren Nichteintretensantrag zusammenzufassen: Es ist für die Regierung völlig unbestritten, dass sie im Bereich der Aussenbeziehungen ein qualifiziertes Informationsbedürfnis haben. Darum haben wir ja auch diese Kommission geschaffen und Sie diskutieren jetzt auch wieder die Abschaffung dieser Kommission. Es geht überhaupt nicht darum, sich irgendwie in die Karten blicken zu lassen – das stimmt überhaupt nicht. Die Kantone selbst haben in ihrer interkantonalen Rahmenvereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit festgelegt, dass man bei der interkantonalen Zusammenarbeit die Parlamente auf geeignete Art und Weise einbeziehen muss, weil wir ja selber ein Interesse daran haben, dass diese Prozesse gut abgestützt sind. Nach unserer Wahrnehmung hat sich dieses Zusammenspiel auch gut etabliert.

Ammann-Gaiserwald hat erwähnt z.B. das Stipendienkonkordat erwähnt als positives Beispiel. Ich habe in dieser Eintretensdebatte gut zugehört, und von keiner Rednerin und keinem Redner ein negatives Beispiel gehört. Vor diesem Hintergrund frage ich mich schon, was Sie mit dieser Motion genau wollen. Sie haben ja in Ihrem Geschäftsreglement die Kompetenzen dieser Kommission klar umschrieben. Sie können die Entwicklung wichtiger Fragen der Aussenbeziehungen erfragen, Sie können über laufende Verhandlungen zu wichtigen zwischenstaatlichen Vereinbarungen Einblick nehmen. Wir können das diskutieren, wie z.B. beim Stipendienkonkordat. Wir haben bereits die Instrumente, und das ist unser Hauptargument. Wir haben den Geschäftsbericht, das Regierungscontrolling, das Projektportfolio, wir haben eine Reihe von Reportinginstrumenten, die natürlich auch den Bereich der Aussenbeziehungen umfassen. Darum ist es für uns völlig unlogisch, dass man hier nochmals ein zusätzliches Reportinginstrument schaffen möchte.

Ich muss Ihnen sagen, Sie erwarten von uns, von der Verwaltung, schlanke Verfahren, schlanke Abläufe. Schauen Sie in die Industrie, schauen Sie in andere Verwaltungen, überall dort, wo Sie den Reportingapparat aufblasen, können Sie in keiner Art und Weise von schlanker Verwaltung und schlankem Management sprechen. Wir haben nun wirklich dieses Reportingsystem in den letzten Jahren ausgebaut, etabliert und wir meinen, es ist überhaupt nicht minimalistisch, es ist wirklich ausreichend. So ausreichend, dass Sie als Kantonsrätinnen und Kantonsräte Ihre Funktion und Verantwortung wahrnehmen können und wir als Regierung.

Unser dringender Appell: Bauen Sie nicht noch mehr zusätzliche Berichterstattungsinstrumente auf, sondern fokussieren Sie auf das, was wir haben, das ist völlig ausreichend.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
2.6.2015Wortmeldung

Auf die Motion ist einzutreten.

Sie haben den Bericht des Präsidenten der Kommission für Aussenbeziehungen gehört. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass es nicht sehr geschickt wäre, diese Kommission einfach sang- und klanglos aufzuheben. Immer mehr geschieht im zwischenstaatlichen oder interkantonalen Bereich. Ob die allenfalls neu zu bildenden ständigen Kommissionen diese Aufgabe auch noch übernehmen können, dürfte fraglich sein. Falls doch, sind diese Kommissionen auf ein Instrument, wie diese erwähnte Liste, angewiesen. Zu wissen, was im interkantonalen Bereich verhandelt wird, muss diesen Rat interessieren.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
2.6.2015Wortmeldung

Auf die Motion ist einzutreten.

Unser föderalistisches System zwingt uns, in der Zusammenarbeit mit anderen Kantonen und Nationen die Arbeit sinnvoll zu bündeln und zu organisieren. Das bedeutet, dass es interkantonale und auch zwischenstaatliche Vereinbarungen, Verträge usw. braucht.

Die Kommission für Aussenbeziehungen hat die Aufgabe, diese Vereinbarung nicht nur zu prüfen, sondern auch in der Erarbeitung einbezogen zu werden. Diverses wurde von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern ausgeführt. Auch wenn der Regierungsrat meint, dass es reicht, was sie uns liefern, ist die Kommission für Aussenbeziehungen nicht immer aktuell informiert. Nicht alle Departemente beziehen die Kommission für Aussenbeziehungen rechtzeitig ein. Dies wurde mehrheitlich schon in den vergangenen Jahren in unseren Berichten moniert und gebeten, darauf besser Rücksicht zu nehmen. Für mich und ein paar Fraktionskolleginnen und -kollegen ist dies nicht zufriedenstellend.

Ich bitte Sie, dieser Verbesserung Ihre Unterstützung zu geben, so dass wir das in Zukunft besser regeln können.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015