Geschäft: Stärkung der Volksrechte durch Einführung der Konkordatsinitiative
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 42.15.08 |
Titel | Stärkung der Volksrechte durch Einführung der Konkordatsinitiative |
Art | KR Motion |
Thema | Grundlagen und Organisation |
Federführung | Staatskanzlei |
Eröffnung | 1.6.2015 |
Abschluss | 14.9.2015 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Person | Beteiligung - Böhi-Wil | 27.6.2024 |
1.8.2019 | Person | Beteiligung - Wasserfallen-Rorschacherberg | 23.11.2024 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
14.9.2015 | Eintreten | 31 | Zustimmung | 79 | Ablehnung | 10 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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14.9.2015 | Wortmeldung | (im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten. Wir haben es gehört; eigentlich geht es den Motionären gar nicht um die Stärkung der Volksrecht, sondern es geht um das HarmoS-Konkordat. Sie sehen die Gründe für das Nichteintreten, abgesehen von dieser einleitenden politischen Bemerkung, schön dargelegt auf dem roten Blatt der Regierung. Es macht keinen Sinn, wenn wir eine Konkordatsinitiative einführen, weil für es für ein Konkordat bekanntlich mindestens zwei Beteiligte braucht, das Gegenüber kann nicht zu seinem Glück oder Unglück gezwungen werden, deshalb macht es keinen Sinn, wenn man einen ausformulierten Text vorschlägt, denn man muss dann zuerst über den Inhalt dieses Konkordat oder über diese Vereinbarung verhandeln. Was für Probleme wir dann haben, wenn es um die Umsetzung von Volksentscheiden geht, das kennen wir ja alle. Auf Bundesebene haben wir das schon mehrfach erlebt. Insgesamt führen Volksinitiativen mit einem unklaren Auftrag oder mit einem noch besser nicht umsetzbaren Auftrag überhaupt nicht zu mehr Demokratie. Und auch die angesprochene Möglichkeit zur Kündigung, also eine Initiative zur Kündigung eines Konkordates, ist auch nicht sinnvoll, denn wir haben ja bereits das bewährte Instrument des Staatsvertragsreferendums. Insgesamt bitte ich einfach darum, dass wir uns alle daran erinnern, es braucht Vertrauen in die gewählten Volksvertreterinnen und -vertreter, das sind wir ja alle, und ich denke, wir machen unsere Arbeit alle nach bestem Wissen und Gewissen. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015 |
14.9.2015 | Wortmeldung | Auf die Vorlage ist einzutreten. Mit der vorliegenden Motion fordern wir die bessere Einbindung der St.Galler Bevölkerung in die zunehmenden Beitritte zu kantonsübergreifenden Konkordaten. Es geht dabei um eine Stärkung der Volksrechte durch die Implementierung der Konkordatsinitiative. Wir wollen nicht einfach, wie uns das vielfach vorgeworfen wird, etwas verhindern, sondern wir wollen damit einen deutlichen Mehrwert schafften. Seit einigen Jahren gibt es eine zunehmende Tendenz seitens der Kantone, Konkordate aufzugleisen mit dem Ziel, politische Sachbereiche zu regeln, die sie eigenständig nicht angehen wollen oder können. ln dieser demokratiepolitischen Dunkelkammer zwischen Bund und Kantonen ballt sich eine gewaltige Macht zusammen, in welcher nach dem Beitritt die Kantone, und schon gar nicht die Stimmbürgerinnen und -bürger, etwas zu sagen haben. Nach heutigem Recht ist die Rolle der Stimmbevölkerung in unserem Kanton sehr stark eingeschränkt. Sie hat lediglich die Möglichkeit, mittels einer Volksinitiative eine Abstimmung über die Kündigung eines Konkordats zu veranlassen. Nach Annahme dieser Motion hätte die Stimmbürgerschaft die Möglichkeit, ein Konkordat zu kündigen, ändern oder gar neu zu schaffen. Am Beispiel des HarmoS-Konkordats lässt sich dies gut illustrieren. Man hätte mittels der eingereichten lnitiative nicht grad versuchen müssen die ganze Konkordatsmitgliedschaft über den Haufen zu werfen. Mittels Initiative hätte man direkt die zwei Fremdsprachen in der Primarschule herausschälen können. Dies hätte unsere Regierung nicht als allgemeine Anregung, sondern als Auftrag zu verstehen, und entsprechend in die Runde der andern Konkordatsmitglieder zu werfen. Falls dieser Auftrag nicht wunschgemäss aufgenommen wird, könnte man sich ja immer noch vorbehalten, eine Mitgliedschaft im entsprechenden Konkordat zu kündigen. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015 |
14.9.2015 | Wortmeldung | Regierungspräsident: Die Regierung beantragt Nichteintreten auf die Motion. Ich möchte nur kurz rekapitulieren, was auf dem roten Blatt steht. Wir sind klar der Meinung, dass aus staatsrechtlichen Gründen dieses Instrument nicht nötig ist. Die wesentlichen Argumente haben Bucher-St.Margrethen und Frei-Eschenbach bereits dargelegt. Ich möchte auch erwähnen, dass bei einem Austritt aus einem Konkordat, wir haben ja die aktuelle Debatte um HarmoS, dass dort das heutige Verfassungsrecht durchaus auch Möglichkeiten offen lässt. Also insofern hat die heutige Rechtsordnung bereits gewisse Möglichkeiten zur Verfügung. Aber sicher nicht zielführend ist die Schaffung einer Konkordatsinitiative, weil man ja schlussendlich immer zwei für ein Rechtsgeschäft braucht. Aussenpolitik ist nun mal letztlich unter der Federführung der Exekutive. Das war schon immer so und das hat auch seinen Grund, weil letztlich ja nur die Exekutiven miteinander konkret verhandeln können. Das geht bei den Legislativen nicht und schon gar nicht beim Souverän. Daher bitte ich Sie, diese austarierte Kompetenzordnung, die in unserer Verfassung festgelegt ist zu beachten, zu respektieren und dem Nichteintretensantrag der Regierung zu folgen. Schlussendlich, wenn relativ polemisch gesagt wird: Ja, die Konkordate, das spiele sich in einer Dunkelkammer ab. Wasserfallen-Goldach, wir haben ja viele Informationsgesetze geschaffen in diesem Land, alles ist transparent. Ich weiss nicht, wo Sie die Dunkelkammer sehen. Ich sehe da viel Licht und wenn man sich informieren will, dann erhält man die Information. Und umgekehrt sind die Regierungen und auch die Konferenzen zur Information verpflichtet. Aber etwas, das ist natürlich staatspolitisch sehr wesentlich, wenn Sie den Föderalismus hochhalten wollen, und auch wollen, dass der Bund nicht alles und jedes regelt, aber gleichzeitig auch sehen, dass gewisse Dinge überkantonal normiert werde müssen, dann brauchen Sie interkantonales Recht, das ist letztlich auch ein Schutzwall gegenüber einem überbordenden Zentralismus. Deshalb ist es auch wichtig, dass die Funktionsweise, wie solches Recht geschaffen wird, logisch und sachgerecht ist. Daher bin ich froh, wenn Sie diesem Nichteintretensantrag der Regierung Folge leisten. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015 |
14.9.2015 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten. Die CVP-EVP-Fraktion ist sehr wohl für die Stärkung von Volksrechten. Wir glauben aber, dass das was hier in dieser Motion gefordert wird, nicht der richtige Weg zu diesem Ziel ist. Wie meine Vorrednerin erwähnt hat sowie auch die Regierung bereits auf dem roten Blatt ausgeführt hat, ist es so, ein Konkordat kann man nicht formulieren. Man kann schon, im Rahmen einer Initiative, aber man ist dann auf den Gegenpart, auf den Vertragspartner, angewiesen, dass der diesen Wortlaut und diesen Vertrag entsprechend umsetzt. Für das ist unseres Erachtens die Initiative schlicht nicht geeignet. Wir sind deshalb der Meinung, wir müssen die Volksrechte auf andere Art und Weise stärken, nicht mit dieser Motion, weshalb wir Nichteintreten beantragen. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015 |