Geschäft: Gesetz über die musikalische Bildung im Kanton St.Gallen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.15.09
TitelGesetz über die musikalische Bildung im Kanton St.Gallen
ArtKR Motion
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungBildungsdepartement
Eröffnung1.6.2015
Abschluss12.6.2017
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 1. Juni 2015
AntragAntrag der Regierung vom 22. September 2015
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person24.10.2024
1.8.2019Person27.6.2024
1.8.2019Person27.6.2024
1.8.2019Person21.11.2024
1.8.2019Person27.6.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
30.11.2015Gutheissung76Zustimmung8Ablehnung36
Statements
DatumTypWortlautSession
30.11.2015Wortmeldung

beantragt Gutheissung auf die Motion. (??)

Im Namen aller Motionäre aus den verschiedenen Fraktionen danke ich der Regierung für die faktenbezogene Begründung ihrer Gutheissung der Motion.

Die Regierung anerkennt, dass mit dem Angebot des freiwilligen Instrumentalunterrichts ein wichtiger Beitrag geleistet wird zum lehrplanmässigen, obligatorischen Musikunterricht in der Volksschule und sie beteiligen sich damit in wertvoller Weise an der Erfüllung des Bildungsauftrages.

Die Musikschulen vermitteln kulturelle Identität, bieten eine Breiten- wie eine Begabtenförderung an, sind mit ihrem Umsatz von 373 Mio. Franken in der Schweiz von relevanter wirtschaftlicher Bedeutung.

Die Bedeutung der Jugendmusikschulen (JMS) in unserem Kanton ist sehr hoch: 30 JMS, und jede ist anders organisiert. Die JMS befinden sich bislang im rechtsleeren Raum. Die Regierung will ihren Bestand sichern. Das wird sich im Gesetz abbilden. Der Kanton St.Gallen ist einer der letzten neun Kantone, der für die Musikschulen als Schulart im Bildungsgesetz verankert wird.

Es braucht ein schlankes Gesetz, welches die musikalische Bildung an anerkannten Musikschulen im Kanton St.Gallen regelt und Bestandteil der öffentlichen Bildung ist.

Die kantonalgesetzliche Verankerung des freiwilligen Musikunterrichts soll und will die St.Galler Regierung nun an die Hand nehmen. Sie beabsichtigt, die Normen zu klären und in den Schulgesetzen zu verankern.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015
30.11.2015Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Gutheissung der Motion; stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015