Geschäft: Kantonsratsbeschluss über Beiträge aus dem Lotteriefonds 2015 (I)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer34.15.02
TitelKantonsratsbeschluss über Beiträge aus dem Lotteriefonds 2015 (I)
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung23.4.2015
Abschluss2.6.2015
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 28. April 2015
BeilageLotteriefonds-Botschaft Beiträge Sommer 2015
AntragAnträge der Finanzkommission vom 18. und 20. Mai 2015
ErlassErgebnis der einzigen Lesung vom 1. Juni 2015
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
2.6.2015Antrag der Finanzkommission zu Abschnitt III97Gutheissung4Ablehnung19
2.6.2015Antrag der Finanzkommission zu Abschnitt II96Gutheissung2Ablehnung22
2.6.2015Antrag der Finanzkommission zu Abschnitt I95Gutheissung6Ablehnung19
Statements
DatumTypWortlautSession
2.6.2015Wortmeldung

Präsident der Finanzkommission: Die Finanzkommission hat anlässlich ihrer Sitzung vom 18. Mai 2015 das vorliegende Geschäft auftragsgemäss geprüft. Die Regierung stellt dem Kantonsrat Antrag für 67 Beiträge aus dem Lotteriefonds 2015 (I) im Gesamtbetrag von Fr. 5’053’100.–. lm Sommer 2014 waren es 47 Beiträge im Gesamtbetrag von Fr. 3'893'150.–. Ende Dezember 2014 wies der Lotteriefonds einen Stand von 3,90 Mio. Franken auf. Aus der Gewinnausschüttung der Landeslotterie für das Jahr 2014 fallen dem Lotteriefonds im laufenden Jahr Mittel von rund 22,4 Mio. Franken zu. Dies ergibt einen Bestand von rund 26,3 Mio. Franken. Im Budget 2015 sind rund 12,3 Mio. Franken gebunden. Daraus resultiert ein verfügbarer Betrag von rund 14,0 Mio. Franken. Nach Abzug der jetzt beantragten Beiträge von rund 5,05 Mio. Franken stehen noch 8,95 Mio. Franken zur weiteren Verfügung.

Die Finanzkommission hat verschiedene Gesuche eingehend diskutiert und gutgeheissen. Das Amt für Kultur hat in der Vorprüfung 39 Gesuche abgelehnt, da diese den geltenden Reglementsanforderungen nicht genügten. Bei einem Gesuch wurde ein Antrag auf Wiederaufnahme gestellt. Es handelt sich um die Renovation des Kapuzinerklosters Mels, wofür ein Beitrag von Fr. 500'000.– zu sprechen sei. Begründet wurde dieser Antrag unter anderem damit, dass es sich um einen einmaligen Beitrag handle.

Bei den in der Broschüre auf S. 59 aufgeführten Beiträgen von rund 5 Mio. Franken handelt es sich um jährliche Beiträge. Diese Relation sowie das Verhältnis zu den gesamten Renovationskosten sei bei der Beurteilung des Beitrages von Fr. 500'000.– zu berücksichtigen. Die Räume werden klassisch klösterlich genutzt, es handelt sich nicht um eine öffentliche, kulturelle Nutzung der Räume, d.h. es handelt sich nicht um eine Kulturinfrastruktur. Gleichzeitig übernimmt das Kapuzinerkloster aber vermehrt kulturelle und vor allem gesellschaftliche Aufgaben. Zunehmend von Bedeutung sind seelsorgerische Begegnungsaspekte. Die Gemeinden leisten Beiträge in der Höhe von 1 Mio. Franken. Die Mitglieder der Finanzkommission stimmten dem Antrag für einen Betrag in der Höhe von Fr. 500'000.– mit 6:5 Stimmen bei 3 Enthaltungen und 1 Abwesenheit zu. lch verweise dabei auf das gelbe Blatt der Finanzkommission.Aufgrund dieses durch die Finanzkommission gutgeheissenen Antrags würde sich der Totalbetrag auf Fr. 5'553'100.- erhöhen. Zu erwähnen ist noch, dass die Finanzkommission dem Departement des lnnern bei einem Stimmenverhältnis von 14:0 bei 1 Abwesenheit den Auftrag erteilt hat, abzuklären, inwieweit innerhalb der bestehenden Förderbereiche Beiträge an die Überführung von Klostergebäuden in eine neue, auf der Klostertradition beruhenden Nutzung gewährt werden können.

Die Mitglieder der Finanzkommission stimmen den Beiträgen aus dem Lotteriefonds 2015 (I) im Gesamtbetrag von Fr. 5'553'100.– mit 12:0 bei 2 Enthaltungen und 1 Abwesenheit zu.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
2.6.2015Wortmeldung

Regierungsrat: Der Kantonsrat hat gerade an das Gemeinde- und Kulturzentrum Mels Fr. 750'000.– gutgeheissen und damit die Region markant gestärkt. Seit über einem Jahr wird für ein weiteres Kulturzentrum, nämlich das Kapuzinerkloster Mels, kräftig und mit beachtlichem Erfolg lobbyiert. Die Regierung hat kein rotes Blatt eingereicht, und es sind keine Anträge vorhanden. Ich möchte an dieser Stelle nur sagen, dass die Finanzkommission die Subkommission beauftragt hat, mit der Regierung über die Förderkriterien zu sprechen, denn betreffend das Kapuzinerkloster Mels gibt es keine Förderkriterien. Es ist dann immer schwierig, mit dem Hinweis auf Förderkriterien den Leuten Anträge auszuschlagen. Deswegen muss diese Frage geklärt werden. Es geht insbesondere um die Abgrenzung von denkmalpflegerischen Beiträgen und Beiträgen aus dem Lotteriefonds. Dazu wird die Regierung zusammen mit der Subkommission einen Vorschlag ausarbeiten.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
2.6.2015Wortmeldung

Ratspräsident: Boppart-Andwil tritt für die Beratung des Beitrags L.15.1.13 in den Ausstand.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
2.6.2015Wortmeldung

Ratspräsident: stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015