Geschäft: Kantonsratsbeschluss über Beiträge aus dem Lotteriefonds 2015 (II)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer34.15.02
TitelKantonsratsbeschluss über Beiträge aus dem Lotteriefonds 2015 (II)
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung8.10.2015
Abschluss2.12.2015
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag der SVP-Fraktion vom 30. November 2015
AntragAnträge der Regierung vom 17. November 2015
ErlassErgebnis der einzigen Lesung vom 2. Dezember 2015
AntragAnträge der Finanzkommission vom 12. November 2015
AntragLotteriefonds-Botschaft Beiträge Winter 2015
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 13. Oktober 2015
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
2.12.2015Auftrag der Finanzkommission113Zustimmung0Ablehnung7
2.12.2015Gesamtabstimmung110Zustimmung0Ablehnung10
2.12.2015Antrag der SVP-Fraktion zu L.15.2.2036Zustimmung75Ablehnung9
2.12.2015Antrag der Finanzkommission zu L.15.2.31A (neu)42Zustimmung67Ablehnung11
2.12.2015zu L.15.2.07A (neu)79Antrag der Finanzkommission27Antrag der Regierung14
Statements
DatumTypWortlautSession
2.12.2015Wortmeldung

Der Finanzkommission lagen die nun diskutierten Erkenntnisse nicht vor. Die FDP-Fraktion stand dem Beitrag an das Tattoo recht wohlwollend gegenüber. Aber aufgrund der nun vorliegenden Erkenntnisse werden wir nun jedem empfehlen, selbst zu entscheiden, was er aufgrund dieser Erkenntnisse stimmen soll.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015
2.12.2015Wortmeldung

Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Selbstverständlich unterstütze ich diesen Antrag. Die Stadt, das muss ich erwähnen, war nie in den Prozess oder in die Formulierung dieses Antrages miteinbezogen, deshalb scheint es mir wichtig, dass Sie noch eine Transparenz bzw. die aktuelle Situation dazu hören. Das Tattoo wurde seitens der Stadt in den Jahren 2012, 2013 und 2014 unterstützt. Aufgrund der Veranstaltung des Jahres 2014, das ja mit einem grösseren Defizit endete, bestehen heute noch offene Rechnungen des Tattoos gegenüber der Stadt und der St.Galler Stadtwerke. Dieser Umstand, dass offene Rechnungen bestehen, führt dazu, dass die Stadt St.Gallen keinen finanziellen Beitrag sprechen kann. Wir können nicht auf der einen Seite offene Rechnungen haben und auf der anderen Seite einen finanziellen Beitrag sprechen. Das wäre nicht der richtige Weg. Die Stadt St.Gallen bietet dem Tattoo im Jahr 2016 die Möglichkeit die Webplattformen der Stadt zu nutzen sowie die Socialmedias usw. Aber das ist im Moment Gegenstand von aktuellen Diskussionen, dazu kann ich Ihnen noch nicht sagen, was das dann wert sein soll. Ich kann Ihnen nur soviel sagen, auf der einen Seite Schulden, auf der anderen Seite einen Beitrag sprechen, das werden wir nicht tun.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015
2.12.2015Wortmeldung

L.15.2.46. Zu Handen des Protokolls muss ich zum Gesuch «Feuerwehrmuseum» ein paar Dinge richtig stellen. Es findet sich der entsprechende Text auf S. 41. Der Text ist sehr schön geschrieben, im Sinne von schöngeredet. Dieses Projekt ist noch gar nicht so weit, wie es dargestellt wird.

  1. Es wird festgehalten, eine Ortsbürgergemeinde St.Gallen und Straubenzell, eine solche gibt es aber nicht. Es wird festgehalten, dass diese Ortsbürgergemeinde Fr. 200'000.– für die Unterstützung dieses Projektes in Aussicht gestellt habe, wörtlich «vorgesehen», dies trifft nicht zu. Es ist auch absolut nicht in der Reichweite der Ortsbürgergemeinde, einen solchen Beitrag für dieses Thema bereitzustellen.

  2. Es wird geschrieben, die GVA hätte einen Beitrag in der Höhe von Fr. 348'000.– in Aussicht gestellt. Dies ist, wie abgeklärt wurde mit dem Amt für Kultur, ein offensichtlicher Schreibfehler. Nach meinem Verständnis kommt die GVA auch nicht dann zum Zuge, wenn ein Gebäude gekauft wird, sondern allenfalls dann, wenn es abgebrannt ist.

  3. In der Regel, wir haben darüber gesprochen, wird von den entsprechenden Standortgemeinden ein wichtiger Beitrag erwartet. Die Stadt St.Gallen «erbringt in dieser Phase vor allem Sach- und Arbeitsleistungen». Nachher wird von etwa Fr. 12'000.– jährlichen Betriebskostenbeiträgen gesprochen. Diese Fr. 12'000.– entsprechen exakt dem Baurechtszins, der zu entrichten wäre an die Stadt St.Gallen, wenn denn dieses Gebäude gekauft wäre, um dort Feuerwehrautos und andere Geräte unterzubringen.

Ich möchte jetzt aber, nachdem wir so lange über verschieden Beträge gesprochen haben, über diese Fr. 120'000.– keine Diskussion führen. Es steht ja fest, dass dieses Geld erst dann fliesst, wenn die Projektschlussabrechnung vorgelegt wird. Und darauf können wir gespannt sein.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015
2.12.2015Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Der Antrag der Finanzkommission ist abzulehnen. Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Wir haben vorhin einen Fehler gemacht, indem wir unkonsequent entschieden haben, einen Betrag gesprochen haben zu etwas, das nicht in unserer Botschaft enthalten ist, zudem wir keinen genauen Informationen haben – das ist nicht die gute Art.

So ist es auch hier, bei diesem Betrag für das Tattoo. Wir müssen diesen Betrag ablehnen, denn einzig die Finanzkommission hat Zugang zu den abgelehnten Gesuchen, wir hier im Rat nicht. Also können wir seriöserweise hier auch nicht zustimmen.

Wenn ich jetzt höre, was hier im Rat erzählt wird, so erhalte ich den Eindruck, da sind Seilschaften im Gang. Hinten durch versucht man über das Hintertürchen den Beitrag wieder hereinzuholen. Wenn Herr Osterwalder es nicht geschafft hat, diese Tattoos so abzuschliessen, dass auch die Kosten bezahlt werden können, wie wir soeben vom Stadtpräsidenten gehört haben, dann ist es nicht die Lösung, dass man dann auf einem Hintertürchenweg versucht zu neuen Finanzen zu kommen – das ist unseriös. Bitte unterstützen Sie diesen Weg nicht, dazu sind unsere Gelder nicht gedacht.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015
2.12.2015Wortmeldung

Da die Geschäfte getrennt sind, erlaube ich mir, nochmals zu Wort zu kommen.

Zu Hasler-St.Gallen: Ich habe gesagt, «keine» parteipolitische Entscheidung. Es ist keine parteipolitische Frage, jeder soll selber entscheiden.

Zu Blumer-Gossau betreffend dem Fehler: Das Pfadiheim ist kein Fehler. Anscheinend mach ja dieser Kantonsrat nur Fehler, weil vor zwei oder drei Jahren hat er den Tattoo-Beitrag bewilligt, von den abgelehnten Gesuchen. Ich bin gespannt, wie damals das Abstimmungsverhältnis war bei der SP-GRÜ-Fraktion. Anscheinend war es damals schon ein Fehler.

Wie gesagt, die CVP-EVP-Fraktion ist hier geteilter Meinung, entsprechend wird sie auch abstimmen und deshalb kann ich keine Empfehlung abgeben für das gelbe oder rote Blatt – lassen wir uns überraschen.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015
2.12.2015Wortmeldung

Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Ich muss zugeben, als jemand, der eine gewisse Mühe hat mit Autoritäten, habe ich wahrscheinlich weniger Probleme damit, als die Formalisten in diesem Rat. Wenn jetzt jemand sagt, diese Regeln gelten für uns zwar auch, aber einfach bisschen anders. Ich habe auch keine Mühe mit Organisationen, die hintendurch lobbieren, wie es mein Vorredner erwähnt hat, das ist ihr gutes Recht. Ich halte es sehr wohl auch mit Regierungsrat Klöti, Veranstaltungen mit Männern in Röcken, das ist doch grundsätzlich super. Aber wie Dürr-Widnau es vorhin schon erwähnt hat, wir haben jetzt hier drin doch schon ein paar Mal gehört, es sei jetzt das letzte Mal. Ja, es ist wieder ein Neustart, der allerdings dann doch etwas überstürzt daherkommt. Wenn wir vom Stadtpräsidenten hören, dass anscheinend mit der Stadt noch nicht einmal gesprochen wurde. Wir haben nächsten Dienstag im St.Galler Stadtparlament die Budgetsitzung, wir haben auch noch nichts davon gehört. Es klingt doch alles etwas fahrlässig, bei einer Veranstaltung, die, lassen Sie uns das nicht vergessen, ein fast siebenstelliges Budget hat.

Dürr-Widnau hat auch etwas ganz wichtiges gesagt. Es sei eine parteipolitische Frage, wie man sich hier stellen will – das kann man so sehen. In diesem Fall möchte ich das folgende Zitat als einen Appell an die SVP-Fraktion verstanden wissen, es entstand einem ausgewiesenen Kulturfachmann Ihrer Fraktion, Güntzel-St.Gallen: «Es wurde bisher zu knapp budgetiert. Warum wurde zu knapp budgetiert? Im Wissen, dass dann später, wenn es nicht aufgeht, der Kanton ja wieder einspringen soll. Es ist für mich enttäuschend, dass so mit Steuergelder, mit Lotteriefondsgeldern herumgesprungen wird.» Das Zitat ist von vorgestern.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015
2.12.2015Wortmeldung

(im Namen der GLP/BDP-Fraktion):

Dürr-Widnau hat die wesentlichen Ausführungen bereits gemacht. Ich kann mich daher kurz fassen.

Wir unterstützen den Antrag aus der Finanzkommission das Gesuch zum Neubau Pfadiheim Wittenbach sowie den Auftrag an die Regierung in dieser Beziehung eine Lösung zu erarbeiten. Schon längst hätte geklärt werden müssen, welche Institution für die Beitragsleistungen bei Pfadiheimen oder vergleichbare Jugendorganisationen zuständig sein sollte. Das Pfadiheim Wittenbach kann heute nicht abgestraft werden, nur weil hier keine Klärung der Zuständigkeit vorhanden ist.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015
2.12.2015Wortmeldung

legt ihre Interessen als Vorstandsmitglied der IG St.Galler Sportverbände offen.

Ich weiss gut Bescheid über die Vergabungen der Gelder. Alles ist geregelt in diesem dicken Buch, auch Regierungsrat Kölliker weiss darüber sehr gut Bescheid. Darin steht: «Die Interessengemeinschaft IG St.Galler Sportverbände bzw. die Sporttoto-Kommission kann gestützt auf diverse Artikel der Verordnung über den Sporttoto-Fonds, Kapitel 1 der Leistungsvereinbarung zwischen dem Bildungsdepartement des Kantons St.Gallen und der IG usw. an den Bau und die Erneuerung von Sportanlagen sowie an die Beschaffung von Geräten und Materialien zur Sportausübung Beiträge sprechen.» (??) Das heisst, es werden nur Massnahmen unterstützt, die einen unmittelbaren Zusammenhang mit dem Sportbetrieb aufweisen. Darum zitiere ich nochmals aus dem Entscheid 2013: «Nicht beitragsberechtigt sind hingegen Bauten und Bauteile die geselligen Zwecken dienen und/oder an Dritte vermietet werden können, wie z.B. Club-Restaurants, Berghäuser, auch Pfadiheime, an Schullager, Unterkunftsräumlichkeiten, Clubs und VIP-Räume, Schützenstuben, Bühnenbauten, Bewegte Sitzplätze, auch bei Tennisanlagen usw. Eine Abkehr von dieser Bestimmung hätte weitreichende Folgen.

Ich bitte die Regierung, wie es Regierungsrat Klöti erwähnt hat, eine Vorschlag auszuarbeiten und die Vergabe zum heutigen Zeitpunkt mit dieser Grundlage abzulehnen. Regierungsrat Haag hat uns auch die Zusage zugesichert, dass wir hier eine gute Grundlage ausarbeiten können.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015
2.12.2015Wortmeldung

Ich stelle fest, dass die Erwartungen und Hoffnungen von Gschwend-Altstätten nicht erfüllt wurden. Regierungsrat Klöti ist es gelungen, keine meiner Fragen zu beantworten. Ich halte an meiner Position fest und bitte Sie, hier abzulehnen, solange man nicht weiss, um was es überhaupt geht. Das Wort «Tanz» kommt glaube ich im ganzen Bericht nicht einmal vor. Jetzt geht es um Tanz? Ich stelle fest, man macht spontane Erklärungen, weiss aber selber eigentlich nicht um was es geht. Es ist schade, wenn wir unsere Gelder so einsetzen.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015
2.12.2015Wortmeldung

(Anmerkung nicht für Protokoll)

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015
2.12.2015Wortmeldung

dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Ich bin jetzt seit rund fünf Jahren in der Finanzkommission und stell immer fest, wie sorgfältig das Departement des Innern und das entsprechende Amt umgeht mit den Anträgen für diese Botschaft für den Lotteriefonds. Ebenso sorgfältig geht man um mit all diesen Anträgen, die nichts erhalten. Ich finde das auch sehr wichtig, dass man hier diese Sorgfalt hat. Dass diese Richtlinien bestehen, denn wenn diese fehlen oder wenn man sich nicht an diese hält, entsteht eine Willkür, und aus Willkür entsteht ein Frust. Genau diese Situation haben wir hier auch. Ich verstehe die Wittenbacher, wenn sie frustriert sind über eine negative Antwort. Aber wo führt das hin, wenn die Voraussetzungen nicht da sind, wenn die Richtlinien nicht eingehalten werden.

Aus diesem Grund und damit diese Hin- und Her endlich einmal zu Ende ist, unterstützen wir als Fraktion den Antrag auf dem roten Blatt, dass zuerst der Auftrag erfolgt, eine saubere Auslegeordnung und Fixierung, wie diese Pfadiheime jetzt wirklich unterstützt werden. Und dass man erst anschliessend den Entscheid fällt.

Es ist selbstverständlich, solche Heime erfüllen eine wichtige Funktion, und die sollen unterstützt werden. Aber wir dürfen nicht anheim fallen in die Willkür, aus diesem Grund gibt es nur einen sauberen Weg, und das ist die Unterstützung des roten Blattes.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015
2.12.2015Wortmeldung

Die Thematik, die jetzt aufgebracht wurde, auch von der Unkenntnis dieser offenen Rechnungen, war auch mir als Antragsteller nicht bewusst. Ich habe das ?? im Nachgang der entsprechenden ?? zur Diskussion gestellt. Vom Veranstalter wurde mir gesagt, dass sie da mit der Stadt in Kontakt getreten sind. Die Stadt aber auch gesagt, eine sofortige Bezahlung innert Wochenfrist, das heute die Rechnung beglichen wäre, keinen Einfluss hat. Aus diesem Grund habe ich das Thema aufgenommen, ich befürworte es nach wie vor immer noch im Kontext zu anderen Gesuchen, die gutgeheissen werden, und zur Betragshöhe (??). Und mit dieser Rechnung zwischen Stadt und dem alten Veranstalter von Tattoo kann ich nichts sagen, muss ich nichts sagen und das ist vermutlich auch nicht die Thematik des Parlaments. Ich bin überzeugt, dass die Stadt St.Gallen das entsprechend lösen und klären wird.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015
2.12.2015Wortmeldung

Ich glaube, der Auftrag wurde im entsprechenden Geschäft, das der Auslöser war für diesen Auftrag, schon ausführlich diskutiert und debattiert. Ich bin sehr zuversichtlich, dass da eine nachhaltige Lösung präsentiert wird. Ich möchte aber in diesem Zusammenhang nochmals auf das Votum von Regierungsrat Klöti eingehen, der in Aussicht gestellt hat, diese Liste mit den abgelehnten Gesuchen nicht mehr zu bringen. Ich hoffe, ich habe das missverstanden. Ein kann ich Ihnen sagen, Regierungsrat Klöti, wir werden uns diese Liste auf irgendeinem Weg, und wenn wir hin bis zum Öffentlichkeitsgesetz gelangen müssen, als Finanzkommission beschaffen. Vielleicht können Sie das auch dementieren und mir glaubhaft erklären, dass Sie das gar nicht gesagt haben. Ich denke, der Prozess wird weiterhin so laufen, wie er gelaufen ist, ob da die abgelehnten Gesuche eine entsprechende andere Prüfung voraussetzen, das liegt in Ihrer Kompetenz zusammen mit Ihrem Amt. Wir werden das aber wieder so aufnehmen und ich hoffe, und damit komme ich wieder auf den Auftrag zurück, dass wir nie mehr über Pfadiheime sprechen müssen, dass hier einfach klare Richtlinien vorhanden sind, aus welchen Topf das schlussendlich finanziert wird. Die Begründung dazu haben wir vorhin schon geliefert.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015
2.12.2015Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Dem Antrag der CVP-EVP-Fraktion ist zuzustimmen.

An und für sich kann ich es einfach machen und sagen, mein Votum ist identisch mit dem von Dürr-Widnau.

Ich möchte trotzdem auch seitens SVP-Fraktion nochmals klar unterstreichen, dass uns das Pfadiheim ein Anliegen ist. Es geht nicht um die Fr. 60'000.–, das ist einfach das Thema, das jetzt konkret auf dem Tisch liegt. Wie und ob das geprüft wurde, sei dahingestellt. Aber wir haben keinen anderen Betrag als die Fr. 60'000.–. Und ist aber der damit verbundene Auftrag mindestens so wichtig, dass man da eine klare Lösung hat. Wir hatten gestern auch noch Kontakt mit dem Präsidenten der IG-Sport in dieser Frage, das war ja bereits vor einigen Jahren die Thematik. Der Sport-Toto-Fonds sagt ganz klar, was sie unterstützen können. Die Jugendorganisation Pfadi, Jungwacht usw. sind grundsätzlich bei der IG-Sport gut aufgehoben, aber in der Finanzierungsfrage fallen sie tatsächlich zwischen Stuhl und Bank, und das muss geklärt werden, denn das kann es nicht sein. Ich verstehe auch die IG-Sport, die hier einfach sagt, sie könne nur das finanzieren, was direkt mit sportlicher Aktivität zu tun hat und jeder und jede die schon in einer Jugendorganisation wie Pfadi, Jungwacht, Blauring gewesen ist, weiss, dass Sport dort eine Rolle spielt, aber nicht im Fokus steht. Deshalb kommen wir auf den Auftrag noch im Wesentlichen.

Ich bitte Sie aber auch, damit dieses Ping-Pong-Spiel jetzt in diesem konkreten Fall ein Ende nimmt, diesen Fr. 60'000.– zuzustimmen. Ich setze das auch immer in den Vergleich mit anderen Ausgaben, welche in diesem Lotteriefonds getätigt werden.

Nachdem mein Vorredner bereits schon zum «Tattoo» gesprochen hat, möchte ich auch noch kurz etwas dazu erwähne. Der Kantonsratspräsident schüttelt den Kopf, dann werde ich mich nach dieser Abstimmung nochmals melden.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015
2.12.2015Wortmeldung

L.15.2.07A (neu). Dem Antrag der CVP-EVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich spreche zu den Anträgen der Finanzkommission auf dem gelben Blatt und gebe auch eine Beurteilung zum roten Blatt der Regierung. Ich werden beide Anträge auf dem roten Blatt beantworten, dann muss ich nur einmal sprechen, entsprechend fällt das Votum ein bisschen länger aus.

Heimverein Pfadfinder: Dieser Antrag hat auch eine Vorgeschichte, damit dieser Rat auch Bescheid weiss. Die Finanzkommission hat bereits im Jahre 2013 den Sachverhalt betreffend «Pfadiheim» angeschaut. Die Finanzkommission ist klar der Auffassung, dass auch die Pfadi eine wichtige Jugendorganisation ist, welche wie Sport- und Kulturvereine unterstützungswürdig ist. lm Zuge eines Antrages hat die Finanzkommission sich überlegt, im Jahre 2013 einen Antrag zu stellen, ein abgelehntes Gesuch zu bewilligen und über den Lotteriefonds zu genehmigen. Sie ist davon abgekommen, weil sie klar der Auffassung war, dass man dem Departement und dem Sport-Toto-Fonds die Gelegenheit geben sollte, die Richtlinien anzupassen.

Nach unserer Auffassung kann nicht die Meinung sein, dass Pfadiheime zwischen Stühle und Bänke fallen und gar keine Möglichkeit haben, bei Infrastrukturprojekten einen Beitrag zu bekommen,nicht beim Sport-Toto-Fonds und auch nicht beim Lotteriefonds.

Die Finanzkommission hat angeregt, diese Richtlinien anzupassen. Wir müssen jetzt aber zwei Jahre später feststellen, es ist nichts passiert. Die Anpassung ist überhaupt nicht erfolgt und Pfadiheime haben weiterhin die grosse Problematik, dass sie gar keine Beiträge bekommen können, weil Infrastrukturbeiträge für Pfadiheime nicht unterstützt werden.

Entsprechend hat die Finanzkommission jetzt ein Zeichen gesetzt und einen Grundsatzentscheid gefällt, das Pfadiheime auch unterstützungswürdig sind, deshalb auch zwei Anträge. Einerseits den Beitrag von Fr. 60'000.– zu bewilligen und andererseits den Auftrag, dass das Departement zusammen mit dem Sport-Toto- und dem Lotteriefonds das anschaut, wie die Möglichkeit aussieht, das zu machen.

Ich denke, die Pfadiorganisationen sind wichtige Organisationen. Ich weiss das, da ich über zehn Jahre Finanzchef des Fussballclubs Rebstein war, und daher weiss ich, was Fussballvereine beantragen können und es ist meiner Auffassung nach nicht fair und richtig, dass Pfadiheime das nicht bekommen. Entsprechend beantrage ich im Namen der CVP-EVP-Fraktion, die diesem Antrag sehr geschlossen zustimmen wird, die Fr. 60'000.– zu bewilligen. Auf dem roten Blatt wird erwähnt, dass die Informationen nicht da sind zum Projekt. Das stimmt natürlich so nicht. In der Finanzkommission wurden die entsprechenden Informationen mitgeteilt. Ich möchte hier einfach ein paar Zahlen erwähnen, damit Sie auch wissen, dass die Pfadi selber auch einen grossen Beitrag leisten:

  • Investitionskosten Fr. 990'000.–;

  • davon Eigenleistung Fr. 360'000.–;

  • Beiträge: Stiftungen und Private, Fr. 270'000.–;

  • Gemeinde Wittenbach: Fr. 300'000.–;

  • Kanton St.Gallen: Fr. 60'000.–.

Zum roten Blatt: Hier bin ich sehr erstaunt über die Begründung der Regierung. Einerseits bin ich sehr erstaunt, dass überhaupt ein rotes Blatt kommt. Wir haben ja gestern von Regierungsrat Klöti gehört, dass er die Welt nicht mehr versteht. Ich verstehe bei diesem roten Blatt die Welt auch nicht. Hier steht, dass die Finanzkommission in Zukunft nicht über abgelehnte Gesuche entscheiden soll. Wenn das so wäre, dann müssen wir uns sowieso überlegen, ob die Finanzkommission überhaupt noch etwas entscheiden soll? Es kann doch nicht sein, dass wir nur Beiträge bewilligen oder ablehnen können, aber neue Beiträge nicht. Es ist Sache der Finanzkommission, dies zu machen.

Zum Antrag «Tattoo»: Die, die schon länger in diesem Rat sind wissen, dass das nicht das erste Mal ist, dass das «Tattoo» hier einen Antrag stellt. Es ist insofern anders in diesem Fall jetzt, dass es auf neue Beine gestellt wurde. Die Olma-Messe wird das nochmals machen. In der Finanzkommission wurde informiert, dass das jetzt der letzte Versuch sein. Ich muss fairerweise sagen, das wurde beim letzten Mal auch schon so gesagt. Es gibt auch Gründe, warum das «Tattoo» auch Beiträge erhalten sollte. Es gibt andere Einrichtungen, die diese ebenfalls bekommen. Ich denke, es ist nicht eine parteipolitische Frage, das muss jeder selber entscheiden wie er dazu steht.

Wichtig ist für die CVP-EVP-Fraktion, welche in dieser Frage gespalten ist, ob der Beitrag gesprochen werden soll. Das zumindest, wenn die Stadt St.Gallen, das war die Bedingung, auch in der Finanzkommission, dass sie den gleichen Betrag in bar spricht, so dass wenn die Stadt «nur» Fr. 10'000.– bezahlt, entsprechend auch der Kanton noch Fr. 10'000.– zahlt und keinen höheren Betrag bis max. Fr. 25'000.–. Wir gehen davon aus, das wird so gemacht. Ansonsten bitte ich durch Korrektur durch den Regierungsrat und wir würden uns vorbehalten einen Antrag zu stellen, dass das klar geregelt ist. Das heisst, wenn die Stadt Fr. 15'000.– bezahlt, dann zahlt der Kanton auch nur Fr. 15'000.–.

Ich bitte Sie im Namen der CVP-EVP-Fraktion beim Pfadiheim der Finanzkommission zu folgen und eine kleine Mehrheit wird auch dem «Tattoo» folgen auf dem gelben Blatt.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015
2.12.2015Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Die Fragen, die vom SVP-Vertreter vorhin gestellt wurden, die werden sicher vom Departementsvorsteher beantwortet.

Ich möchte angesichts des Umstandes, dass es bald Mittag ist, nur drei Sätze sagen: Um was geht es bei dieser Vorlage? Es geht genau um etwas, das fehlt. Es geht auch um die wichtige Aufgabe, dass man junge Menschen hinführt zu diesen Angeboten, die eigentlich schon da sind, aber das Hinführen funktioniert nicht wichtig. Die Leute in diesem Saal, die selber Eltern sind, die wissen, wie dankbar es ist, wenn man junge Menschen hinführen kann zu Angeboten, sei es im Museum oder im Theater selber. Mit dem Angebot füllt man eine Lücke.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015
2.12.2015Wortmeldung

Regierungsrat: ???

Das oberste Gebot im Sport ist Fairness. Wenn wir jetzt über Zuständigkeiten diskutieren, sind wir hier an diesen Tischen am falschen Ort. Die Zuständigkeit müssen bei der IG Sportverbände St.Gallen geklärte sein. Diese Organisation ist zuständig und sie möchte ihre Richtlinien nun endlich soweit anpassen, dass man auch akzeptiert, dass ein Pfadiheim sozusagen die Basis für eine körperliche Betätigung ist und nicht eine Sportwand oder ein Beachvolleyball-Feld – das ist es nicht. Deshalb diskutieren wir auch nicht inhaltlich darüber und mir schon gar nicht, der in seiner Jugend auch eine Pfadfinderabteilung geführt hat – darum geht es heute nicht. Es geht erstens darum, dass man aus der Liste der abgelehnten, ohne dass sie dort in der Tiefe erläutert werden, einfach gewisse Beträge wieder reinsetzen kann. Warum? Weil die Finanzkommission ja dem Kantonsrat nur beantragt, diese Beiträge zu sprechen. Die Finanzkommission geht nicht in die Beratung und in die Tiefe, sie beantragt diese Beträge zu sprechen, ja oder nein. Deshalb können wir nicht riskieren, dass aus dieser Liste der abgelehnten Gesuche, ohne dass man sie fair behandelt hat, ohne dass man sie argumentiert hat, in der Finanzkommission einfach sagt, wir schicken sie in den Kantonsrat. Sie haben diese Unterlagen auch nicht, Sie haben ein dickes Buch erhalten über alle die wir sprechen wollen. Das ist eine Frage der Fairness. Wenn Sie jetzt eine Ausnahme machen, dann ist das rückwirkend eine Ungleichbehandlung. Alle, die bis jetzt schon leer ausgegangen sind, die schauen dann in die «Röhre», und das finde ich unschön. Wenn Sie jetzt nämlich diese Fr. 60'000.– genehmigen, dann hätten wir eine ganze Reihe anderer, die sagen, dann haben wir das auch zu Gute. Das wäre nichts anderes als die Gleichbehandlung.

Bitte machen Sie diesen Fehler nicht, Sie sind selber Entscheidungsträger. Ich empfehle Ihnen, tun Sie das nicht, lassen Sie uns diese Zuständigkeit sauber klären. Es geht um die Prozesse, es geht nicht um den Inhalt dieses Gesuchs. Das Gesuch würden wir dann, wenn es bei den IG Sportverbände St.Gallen zuständig ist, ganz sicher auch durchgehen lassen. Aber das ist die IG Sportverbände und nicht der Lotteriefonds.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015
2.12.2015Wortmeldung

(im Namen der GLP/BDP-Fraktion): Der Antrag der Finanzkommission ist abzulehnen.

Das Gesuch um einen Beitrag von Fr. 25'000.– an das Tattoo St. Gallen lehnen wir ab. Wir sehen hier keinen Bedarf, einem kommerziellen Anlass, der schon einmal unterstützt worden ist, schon wieder unter die Arme zu greifen. Die Begründung es handle sich um das letzte Unterstützungsgesuch greift bei unserer Fraktion nicht. Schon beim letzten Mal hiess es es sei letztmalig. Sie kennen alle das Lied: «Alles hat ein Ende nur die Wurst hat zwei». Beim Tattoo St.Gallen handelt es sich nun mal nicht um eine Wurst.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015
2.12.2015Wortmeldung

Regierungsrat: Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Eine kleine Vorbemerkung: Wir haben hochgerechnet, dass die Länge dieser Diskussion nun, wenn man sie quantifizierte, bereits Fr. 20'000.– erreicht hat.

Meine Argumentation läuft auf der gleichen Linie, wie jene des Pfadiheims. Es ist die gleiche Argumentation. Ich möchte nicht inhaltlich über das Tattoo sprechen. Ich möchte nur noch einmal darauf hinweisen, dass die Finanzkommission von uns zu reiner Information diese Liste der abgelehnten Gesuche erhält, und das ist nur eine Zusatzinformation – ich komme zum Schluss noch darauf.

Ich sage auch nichts gegen das Engagement dieser Veranstalter. Ich sage auch nicht, man soll einen toten Gaul nicht mehr füttern. Ich sage nur, es passt jetzt nicht rein. Um uns zu retten, müssten wir vermutlich einfach auf diese Beilage, diese Liste der abgelehnten Gesuche verzichten, dann gibt es keine solchen Unglücke mehr. Wenn Sie sie wollen, dann ist es eine zusätzliche Information, dort sind die einzelnen Projektanträge nicht à fond formuliert und argumentiert.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015
2.12.2015Wortmeldung

Kommissionspräsident: Wir haben in der Finanzkommission dieses Angebot kurz diskutiert, es wurde jedoch kein Antrag gestellt. Ich bitte Sie, das gelbe Blatt der Finanzkommission zu unterstützen.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015
2.12.2015Wortmeldung

Präsident der Finanzkommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Finanzkommission hat auftragsgemäss anlässlich ihrer Sitzung vom 12. November 2015 das vorliegende Geschäft geprüft. Als Mitträger der Schweizerischen Landeslotterien fielen dem Kanton St.Gallen aus der Gewinnausschüttung für das Jahr 2015 22,4 Mio. Franken zu.

Der hohe Zufluss der letzten Jahre darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Lotteriegewinne für den Kanton nicht gesichert sind. lm Jahr 2015 sind rund 12,3 Mio. Franken für Jahresbeiträge an Kulturinvestitionen gebunden. Einzelheiten finden Sie unter Ziff. 4 dieses Berichtes.

lm vorliegenden Bericht begründet die Regierung ihre Anträge an den Kantonsrat für die Beiträge Winter 2015. Total wurden Gesuche von rund 6 Mio. Franken bewilligt.

ln der Finanzkommission wurden verschiedene Gesuche eingehend diskutiert. Es wurden keine Streichungsanträge gestellt. Bei der Position L 15.2.54 «Wohnhaus Buomberg 2116, Kirchberg», wurden der Betrag und der Text nicht richtig erfasst. Anstelle von Fr. 77'100.– beträgt der Beitrag Fr. 28'600.–. Die daraus notwendige Anpassung beträgt somit Fr. 48'500.– .

Die Mitglieder der Finanzkommission stimmten der fehlerbedingten Reduktion um Fr. 49'500.– mit 15:0 Stimmen zu.

Unter anderem wurde ebenfalls eingehend das Kunst(Zeug)Haus Rapperswil behandelt, ohne dass ein Antrag gestellt wurde.

Wie gewohnt wurde die Finanzkommission über abgelehnte Gesuche, welche den Anforderungen der Regierung nicht genügten, anhand einer detaillierten Liste Bericht erstattet.

Zwei Positionen wurden thematisiert, nämlich zum einen:

Pos. 14 Heimverein Pfadfinder Hospiz Wittenbach, Neubau Pfadiheim Wittenbach: Es wurde ein Antrag für einen Beitrag (entspricht dem Beitragsgesuch) von Fr. 60'000.– mit 14:1 Stimmen gutgeheissen. Damit verbunden wird die Regierung beauftragt, eine Lösung zu erarbeiten, damit künftig Pfadiheime und Heime vergleichbarer Jugendorganisationen entweder aus dem Lotteriefonds oder aus dem Sport-Toto-Fonds unterstützt werden können. Dieser Antrag wurde mit 15:0 Stimmen gutgeheissen.

Pos. 38 St.Galler Tattoo: Es wurde ein Antrag gutgeheissen, den abgelehnten Betrag von Fr. 25'000.– auszurichten. Begründet wurde dieser Antrag mit der neuen Kooperation mit den Olma-Messen und der damit verbundenen Aufbauphase der neuen Organisation. Es wurde in diesem Zusammenhang über die Beteiligung der Stadt St.Gallen diskutiert. Die Mitglieder der Finanzkommission stimmten mit 10:5 Stimmen unter dem Vorbehalt zu, dass die Stadt einen gleich hohen finanziellen Beitrag entrichtet.

Es liegt ein rotes Blatt der Regierung vor, worin sie beantragt, an den beiden Ablehnungen sei festzuhalten. Es ist auch aus meiner Sicht als Präsident der Finanzkommission nicht unkritisch, wenn Organisationen bei Ablehnungen über ein sogenanntes Hintertürchen quasi ein Rückkommen bewirken können. Diese Haltung habe ich auch vor der Finanzkommission explizit vertreten. Es bestehen klare Richtlinien seitens der Regierung, die durch das Amt für Kultur strikte umgesetzt werden. Wir öffnen der Willkür praktisch Tür und Tor. Das darf im Sinne der Gleichbehandlung nicht sein. Dies ist mein persönlicher Standpunkt als Präsidenten dieser Kommission.

Die Mitglieder der Finanzkommission stimmten abschliessend den Beiträgen aus dem Lotteriefonds 2015 im Gesamtbetrag von neu Fr. 6'002'100.– gross mehrheitlich zu.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015
2.12.2015Wortmeldung

Regierungsrat: Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Tanz ist eines der ältesten Rituale der Menschheit. Die Bewegung zusammen mit Musik gehört zu den wichtigen Entwicklungszielen eines jungen Menschen, dass man nämlich koordiniert zwischen dem, was man hört, wie man sich bewegt, und was man damit ausdrücken kann. Und dieses Talent haben ganz wenige, aber es gibt doch viele in unserer Region, die das fördern möchten und erkannt haben, dass da etwas drin liegt. Für viele Schulen und Organisationen ist diese nationale Plattform nun das mögliche Sprungbrett. Deshalb empfehle ich Ihnen sehr dies zu unterstützen. Sie haben alles ausführlichst gelesen, das ist ein Angebot an Jugendliche und Familien. Unterstützen Sie das, es gehört zum Entwicklungspotenzial junger Menschen, dass sie sich damit präsentieren können. Damit wird wieder einmal ein Fokus auf die Ostschweiz gerichtet.Und wir beklagen uns häufig, man würde uns zu wenig beachten, weil wir uns nicht trauten, mit unseren schönen Leistungen auch aufzutreten. Das sind Leistungen, mit denen man sich jetzt präsentieren und profilieren kann.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015
2.12.2015Wortmeldung

Ratspräsident, stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015
2.12.2015Wortmeldung

L.15.2.20. beantragt im Namen der SVP-Fraktion den Beitrag L.15.2.20 zu streichen.

Als aktueller Sprecher für Kulturanliegen in der SVP-Fraktion nehme ich im Namen unserer Fraktion wie folgt Stellung: Eine kurze Begründung mit ein paar Stichworten haben Sie auf dem grauen Blatt. Ich möchte hier noch einige Punkte speziell erwähnen: Was ist das Ziel bzw. weshalb kommt dieser Antrag, alles habe ich nicht verstanden im durchaus relativ ausführlichen Bericht, aber es ist nicht ganz so, wie ein Vorredner gesagt hat, bei den andern Punkten, die man über die Kommission beschliesst, ohne dass sie die Regierung beantragt, hätte man keine Information und hier wäre alles klar. Für mich ist eigentlich nur klar, dass wenig klar ist.

Es wird einleitend festgestellt, und das ist einer der ersten Punkt auf den anschliessend interessanterweise nicht eingegangen wird, dass in der deutschsprachigen Schweiz seit einigen Jahren eine national und international beachtete Plattform für professionelle Kinder- und Jugendtheater fehle. Dann wird weiter ausgeführt, dass Anlässe in Biel und in Zürich eingestellt oder abgeändert worden sind. Weshalb das der Fall ist würde uns auch interessieren. Besteht denn überhaupt ein Interesse für eine solche nationale Plattform und für wen sind diese Gelder gedacht? Wenn hier von professionellen Kinder- und Jugendtheatern die Rede ist, dann gehe ich davon aus, dass aufgrund des Altersbegriff «Kinder & Jugend» das nicht die Schauspieler, die Akteure, professionell sind, sondern vermutlich die Organisatoren, die ja dann wahrscheinlich sagen, wenn schon die Jungen gratis spielen, dann wollen wir für unsere Aufgabe entschädigt werde. Aber auch hier gibt es keine weiteren Informationen.

Kosten: Für mich durchaus beachtlich, wenn für ein Anlass in St.Gallen im Jahre 2018 für 2016 und 2017 bereits je Fr. 330'000.– Schweizer Franken Vorbereitungskosten eingesetzt werden, ist das eine sehr hohe Zahl. Denn für 2018, für das Festivaljahr, sind es Fr. 370'000.–. Auch hier stimmt für uns die Vorbereitung für eine Veranstaltung im Jahre 2018 nicht überein. Es geht dann aber auch noch um die Folgekosten. Wenn dann schon so eine Organisation aufgebaut wird, dann muss man ja davon ausgehen, dass dann auch später wieder Veranstaltungen kommen, es wird dann automatisch weiterhin Beiträge geben, auch wenn jetzt gesagt werden wird, man müsse jedes Gesuch neu anschauen. Aber man wird ja auch hier kaum sagen, einmal unterstützen wir und in den folgenden Jahren nicht mehr. Ist es denn wirklich auch ein Anliegen für die Schweiz, wenn vom Kanton St.Gallen Fr. 240'000.– gesprochen werden, erwartet wurden gemäss Bericht Fr. 300'000.–, aber bei der Pro Helvetia werden für einen Anlass, der nationale Ausrichtung haben soll, bloss Fr. 30'000.– beantragt? (Satz ??)

Spätestens dann aber, wenn im Bericht in der Erklärung nachzulesen ist, wer dann eigentlich in St.Gallen dahinter stehen wird. Vorgesehen ist, dass im Vorstand unter anderem die schweizerische Organisation, das Theater St.Gallen sowie die Stiftung Lokremise, vertreten sein wird, dann wird der aufmerksame Leser hellhörig und auch vorsichtig. Es kann doch nicht sein, dass am Schluss Organisationen wie Lokremise und Stadttheater St.Gallen über neue Instrumente weitere Gelder für sich selber beschaffen, und das dann unter dem Titel eines schweizerischen Anlasses vermarkten. Es wäre Aufgabe von uns, und Sie dürfen davon ausgehen, dass wir auch sehr bald mit einem Antrag in den Rat kommen werden, die bestehenden Strukturen und Unterstützungen, auch das Gesetz betreffend, was Theater und Konzert betrifft, nicht nur zu überprüfen, sondern anzupassen, und zwar in die richtige Richtung. Deshalb erachten wir es für falsch, wenn man jetzt eigentlich einem schlecht begründeten generellen Antrag für Fr. 240'000.– zustimmt, ohne zu wissen, was genau damit passiert. Sollten auf diese offenen Frage irgendwann befriedigende Antworten und Informationen kommen, so steht es den Organisatoren oder Initianten frei, das wieder einzubringen.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015
2.12.2015Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): `??

Wir begrüssen es sehr, dass jetzt eine Auslegeordnung gemacht wird zur zukünftigen Finanzierung der Pfadiheime sowie der vergleichbaren Jugendorgansationen, denn Jugendarbeit ist etwas wichtiges, und wenn die Jugendlichen gesellschaftlich auf Abwege geraten, ist es nachher viel teurer, als wenn wir vereinzelte Pfadiheime unterstützen müssen bei der Renovation.

Damit die wirklich mit Nachdruck geschieht, sind wir auch bereit, jetzt beim Pfadiheim Wittenbach eine Ausnahme zu machen und dies mitzufinanzieren. Nur damit können wir jetzt endlich einmal zeigen, dass wir in dieser Sache vorwärts machen wollen, die seit fünf Jahren hängig ist.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015
2.12.2015Wortmeldung

L.15.2.31A (neu). Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Dürr-Widnau hat in seinem einleitenden Votum die wesentlichen Punkte auch bereits zum Tattoo erwähnt. Ich möchte den einen oder anderen Punkt nochmals wiederholen.

Grundsätzlich, was auch bereits durch Regierungsrat Klöti erwähnt wurde, man soll diese Liste der abgelehnten Gesuche einfach zur Kenntnis nehmen und so bestehen lassen – das kann es nicht sein.

Sollte dies möglicherweise Prozessanpassungen innerhalb des Amtes benötigen, wie mir das gestern auch die Amtsleiterin kund tat, mag das sein. Dann ist das selbstverständlich in der Freiheit dieses Amtes bzw. Departementes, aber diese Liste wird auch künftig von der Finanzkommission diskutiert. Ansonsten müssen wir auch nicht mehr tagen, denn ich bin ganz sicher, auch jede einzelne Stelle wurde vom Departement ganz genau geprüft und uns vorgelegt, trotzdem diskutieren wir noch über Stellen. Wenn wir da nicht mehr über Plus und Minus bzw. ausgenommen und abgelehnte Gesuche diskutieren sollen, dann haben wir ein Missverständnis vom demokratischen Prozess in dieser Thematik. Deshalb werden wir auch künftig diese Liste genau ansehen, und wenn wir es für wichtig finden, aus welchem Grund auch immer, wird ein Punkt wieder in der Finanzkommission zur Diskussion aufgenommen und schlussendlich hier im Rat. Ich bitte das so zur Kenntnis zu nehmen, es ist nicht das erste Mal.

Tattoo: Tattoo habe ich schon vor einigen Jahren von dieser Liste der abgelehnten Gesuche wieder aufgenommen. Damals war Tattoo noch alleine unterwegs, der Start ist relativ schwierig verlaufen, obschon persönlich von den entsprechenden Initianten sehr grosse Bestrebungen unternommen wurden. Unterdessen hat Tattoo nach einem Unterbruch vom vergangenen Jahr einen Neustart in Aussicht zusammen mit der Genossenschaft Olma. Es ist einfach so, etwas Neues zu starten, auch in einer neuen Trägerschaft, braucht die nötige Unterstützung.

Für uns war aus diesem Grund klar, dies nochmals zu diskutieren, auch im Wissen, dass andere vergleichbare Organisationen (Walenseebühne) über mehrere Jahre finanziert wurde, aber wir sprechen dort nicht von einem Betrag in der Grössenordnung von Fr. 20'000.– bis Fr. 25'000.–, dort haben wir in den Anfänge vom zehnfachen, von Fr. 200'000.– gesprochen. Deshalb denke ich einfach, hat das Tattoo, vor allem auch die Leute, die dahinter stecken und mit persönlichem Engagement versuchen das zu Laufen zu bringen, entsprechend nochmals eine Unterstützung verdient. Die Unterstützung hat die Finanzkommission auf Fr. 25'000.– gesetzt, dieser Betrag ist nicht ein willkürlicher Beitrag. Dieser Beitrag bringt auch die Stadt St.Gallen mit Leistung in verschiedenster Form. (??)

In der Finanzkommission wurde dann klar diskutiert, dass die Stadt St.Gallen da Cashleistungen bringen soll. Ich gehe davon aus, das wird der Stadtpräsident noch etwas dazu sagen. Ich bitte Sie aber, diesem Antrag zuzustimmen, denn das muss auch meiner Sicht nicht neu formuliert werden. Man kann es so mach wie Dürr-Widnau erwähnt hat. Dass ??? vor Stadt und Region bringen von den öffentlichen Organisationen, seien das Gemeinden oder ähnliche, soll aus dem Lotteriefonds ebenfalls dazu beigetragen werden. Möglicherweise sprechen wir schlussendlich noch von Fr. 25'000.–. (Satz??)Ich bitte Sie, schauen Sie das Buch genau an, zu was wir heute schon alles ja gesagt haben und noch ja sagen werden. Schauen Sie, was das teilweise für eine Auswirkung oder Aussagekraft hat und setzen sie Tattoo in Vergleich zu Kosten und Symbolik. Ich bin überzeugt, wir tun hier der Region einen Gefallen und setzen ein gutes Zeichen, wenn wir da im Verhältnis einen kleinen Betrag aus dem Lotteriefonds beitragen.

Abschliessend kann ich sagen, es wurde auch von Dürr-Widnau gesagt, es ist das letzte Mal, es ist jetzt ein Neustart, und aus diesem Grund hat es nochmals diese Unterstützung verdient. Wie haben andere Organisationen über längere Zeit im Sinne einer Startphase unterstützt. Nehmen wir hier die Worte von Regierungsrat Klöti mit den verschiedenen Leuchttürmen, wie lange die benötigen, bis sie etabliert sind. Und aus diesem Grund mache ich einen Link zum PCG, wo er selber in den aktiven strategischen Organe Einsitz nehmen muss. Ich glaube, dann hat hier eine solche Organisation mehr als eine oder zwei Unterstützungen verdient, hier jetzt aber die Letzte.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015