Geschäft: Kantonsratsbeschluss über die Teilsanierung des Aufnahmegebäudes A01 der Psychiatrischen Klinik Wil

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer35.16.01
TitelKantonsratsbeschluss über die Teilsanierung des Aufnahmegebäudes A01 der Psychiatrischen Klinik Wil
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung19.1.2016
Abschluss25.4.2016
Letze Änderung28.8.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
Aktuelle Mitgliederliste
MitgliederlisteKommissionsbestellung vom 29. Februar 2016
AntragAntrag der SP-GRÜ-Fraktion vom 25. April 2016
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 26. Januar 2016
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
25.4.2016Gesamtabstimmung102Zustimmung1Ablehnung17
25.4.2016Antrag der SP-GRÜ-Fraktion zu Ziff. 1 und Ziff. 2 Abs. 124Zustimmung79Ablehnung17
Statements
DatumTypWortlautSession
25.4.2016Beschluss

Der Kantonsrat erlässt den Kantonsratsbeschluss über die Teilsanierung des Aufnahmegebäudes A01 der Psychiatrischen Klinik Wil mit 102:1 Stimme bei 1 Enthaltung in der Gesamtabstimmung.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates
25.4.2016Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Antrag der SP-GRÜ-Fraktion mit 79:24 Stimmen bei 1 Enthaltung ab.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates
25.4.2016Wortmeldung

Warzinek-Mels: Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Ich bin überrascht, mit welcher Vehemenz dieser Antrag vorgebracht wird. Ich hatte vorgängig mit Vertretern der SP-GRÜ-Fraktion Kontakt, und ich möchte mich einmal aus medizinischer Sicht dazu äussern. Ich hatte mit Psychiatern diesbezüglich Kontakt und mir wurde mitgeteilt, ein Bad sei in einer psychiatrischen Klinik keinesfalls zwingend notwendig. Es existieren keine bedeutenden Studien, die belegen könnten, dass ein Bad zwingend notwendig ist. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass das Therapiebad in der Klinik Pfäfers vor einigen Jahren aus Kostengründen aufgegeben wurde und dass der Verlust eigentlich nie bedauert wurde. Auch von den Psychiaterinnen und Psychiatern wird der Unterhalt eines solchen Bades als unverhältnismässig teuer angesehen, und man könnte mit den Finanzen, würden sie der Psychiatrie weiterhin zur Verfügung stehen, Besseres tun.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates
25.4.2016Wortmeldung

Kündig-Rapperswil-Jona: Dem Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen.

Vieles hat Regierungsrat Haag jetzt bereits angesprochen und beantwortet. Zur Verhältnismässigkeit möchte ich noch ein Beispiel aus meiner beruflichen Erfahrung im Umgang mit Kindern mit besonderen Bedürfnissen erzählen: Ein Kind, das eine Infrastruktur braucht, z.B. ein Therapiefahrrad, das kostet vielleicht 20mal mehr als ein Fahrrad in der Migros, aber es ist notwendig, weil es das andere nicht benutzen kann. Deshalb ist das Therapiebad von der Verhältnismässigkeit her nicht zu beurteilen. Es besteht einzig die Frage: Kann es bezahlt werden? Ein Bad, welches sich in der Psychiatrischen Klinik selber befindet, ist ja von Nutzen für die Umgebung. Es kann ein Kontakt entstehen, es kann auch extern finanziert oder mitfinanziert werden. Eine Begleitung in ein externes Bad ist für Menschen mit Behinderungen kaum mehr machbar anschliessend, weil die Zeit für die Begleitpersonen, die Betreuerinnen und Betreuer von diesem Rat hier auch nicht bezahlt werden wollte. Ein Besuch in einem Therapiebad kann für Menschen mit Beeinträchtigungen ein Element bedeuten, in dem sie sich frei fortbewegen und Erfahrungen empfinden können wie sonst nirgends. Dies möchte ich nebst allem Verständnis für die Verhältnismässigkeit einbringen.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates
25.4.2016Wortmeldung

Regierungsrat Haag: Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

In der Zwischenzeit wurde diese Petition eingereicht und liegt jetzt von der Staatskanzlei übermittelt beim Baudepartement. Wir werden diese bearbeiten und der Regierung eine Antwort vorlegen. Die Petitionäre werden eine Antwort der Regierung erhalten, aber das war in dieser kurzen Zeit selbstverständlich nicht möglich. Es sind ebenfalls zwei Briefe bei uns eingegangen, die den Erhalt des Therapiebades zum Inhalt haben. Auch diese beiden Schreiben werden beantwortet. Hier habe ich mich bereits bei der Standortgemeinde rückversichert, und bezüglich Kostengutsprache und Übernahme wollte man gar nichts wissen, weil man ein eigenes Hallen- und Freibad habe, das ebenfalls sehr viele Kosten – wie jedes Bad sowieso Betriebskostendefizite – verursacht. Es ist nicht so, dass man kein Verständnis hätte für das Anliegen, warme Bäder benützen zu können, aber die Kosten eines Bewegungs- bzw. Therapiebades im Vergleich zu einem Hallenbad sind enorm. Wir haben das ausgerechnet und in der «Wiler Zeitung» wurde auch bereits darüber berichtet. Ein Bewegungsbad würde rund 650'000 bis 700'000 Franken mehr kosten. Ein Therapiebad mit noch wärmerem Wasser hat höhere Ansprüche an den Betrieb, die Reinigung, die Pflege sowie die Hygienevorgaben. Das würde so, wie es die SP-GRÜ-Fraktion beantragt, ungefähr 1,3 Mio. Franken mehr kosten. Vernünftig gerechnet müsste dann der Eintrittpreis von Fr. 6.– auf Fr. 20.– bis Fr. 25.– angehoben werden, und das betrifft v.a. ältere Leute, die dieses Bad benützen wollen. Ich glaube, das ist unverhältnismässig.

Ich erinnere daran, dass bereits der Ostschweizer Blindenverband (abgekürzt OBV) sein Therapiebad vor 20 Jahren aufgegeben und nicht mehr erneuert hat, weil heute auch andere Therapiemöglichkeiten bestehen. In den 1970er-Jahren wurden in den Gemeinden überall Hallen-, Frei-, Therapie- und Bewegungsbäder gebaut. Das Angebot ist aufgrund der Kosten stark zurückgegangen. Ich kenne keine Gemeinde, die ein Hallen- oder Schwimmbad betreibt – was sehr wertvoll ist –, das kostentragend betrieben werden kann. Es ist eine öffentliche Aufgabe der Gemeinde, die sie freiwillig wahrnehmen kann oder eben nicht.

Ich fasse nochmals zusammen: Wir werden den Petitionären antworten. Ich bitte Sie aber auch, aufgrund der getätigten, überzeugenden und einstimmigen Diskussion in der vorberatenden Kommission, zur Kenntnis zu nehmen, dass der Betrieb nicht verhältnismässig ist, und deshalb diesen Antrag abzulehnen.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates
25.4.2016Wortmeldung

Baumgartner-Flawil: Ich habe noch eine Frage an den Kantonsratspräsidenten: Ich habe bei der Staatskanzlei angefragt, ob die Petition eingereicht worden sei. Ich habe diese nicht unterschrieben, aber ich möchte den Stand der Petition kennen. Wo kann eruiert werden, ob eine Petition eingereicht wurde, wie viele Unterschriften gesammelt wurden und was der Wortlaut der Petition ist?

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates
25.4.2016Wortmeldung

Koller-Gossau (im Namen der SVP-Fraktion): Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Es wurde in der vorberatenden Kommission vorgelegt, dass neben den Sanierungskosten auch hohe Betriebskosten eingespart werden können. Durchschnittlich verursachte der Betrieb des Bades jährlich 150'000 Franken Defizit. Weil die Benützung des Bades zu 80 Prozent von Nichtpatientinnen und -patienten belegt wurde, erachten wir es als richtig, auf teure Sanierungen zu verzichten. Hier teilt die SVP-Fraktion die Meinung der Regierung, dass es nicht Aufgabe der Klinik bzw. des Kantons ist, ein Bad zu betreiben und zu finanzieren.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates
25.4.2016Wortmeldung

Broger-Altstätten (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Die Thematik der Schliessung des Therapiebades wurde in der vorberatenden Kommission einstimmig besprochen. Es war eigentlich das Thema des Tages. Für uns war der Hauptgrund für die Ablehnung des Antrags, dass nur 20 Prozent der Gäste des Therapiebades intern sind und 80 Prozent extern. Ist es gerechtfertigt, 1,3 Mio. Franken für die Sanierung zu sprechen, wenn die Klinikleitung diese Sanierung nicht wünscht? Neben der Sanierung wurde auch die Betriebskostenthematik intensiv diskutiert, was in diesem Antrag nicht thematisiert wird. Neben den Sanierungskosten von 1,3 Mio. Franken sind auch die Betriebskosten vom Kanton zu übernehmen, sofern dieses Bad saniert wird. Die Klinikleitung möchte dieses Bad nicht weiterführen, wenn die Betriebskosten bei der Psychiatrischen Klinik bleiben.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates
25.4.2016Wortmeldung

Sulzer-Wil: Dem Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen.

Was mich an der Botschaft stört, ist die simple Begründung auf S. 3 für den Verzicht der Sanierung des Therapiebades: «[...] aufgrund fehlender Bedürfnisse [...]». Ich höre aber, das knapp 3'000 Patientinnen und Patienten der Psychiatrischen Klinik im Jahr dieses Bad benützen. Ich sehe intern ein Interesse sowie eine Notwendigkeit und ich frage mich, wo diese Leute hingehen sollen, wenn es dieses Bad einmal nicht mehr gibt. Ich sehe keine Alternative, die in einer zumutbaren Reichweite liegt. Ich frage mich auch, ob diese Menschen begleitet werden müssen, was wiederum Personalaufwand verursacht. Ich frage mich, ob hier wirklich etwas gespart werden kann und ob das auch im Sinne der Patientinnen und Patienten der Klinik ist. Hier besteht für mich ein grosses Fragezeichen. Wir haben aber auch ein sehr grosses Bedürfnis bei den externen Besuchenden – vor allem bei Betagten – dieses Bades. Insgesamt sind es rund 14'000 Besucherinnen und Besucher im Jahr.

Wenn hier jetzt das fehlende Bedürfnis und die Betriebskosten herangezogen werden, weil man auf die Sanierung verzichten will, dann macht man es sich zu einfach. Dann soll man auch überlegen, die Betriebskosten auf ein Mass zu reduzieren, bei dem das Angebot von Kanton und Klinik weitergeführt werden kann. Man könnte sich überlegen, ob der Eintrittspreis von Fr. 6.– nicht etwas tief ist und ihn auf Fr. 10.– anheben. Das wären rund 40'000 bis Fr. 50'000 Franken Mehrertrag je Jahr, die man auf relativ einfache Art bewerkstelligen und damit die laufenden Kosten reduzieren könnte. Es ist nicht einfach, entsprechende Alternativen für dieses Bad zu finden. Vor allem nicht, wenn die Menschen ein gewisses Alter und/oder eine Behinderung haben und nicht so mobil sind. Dann fühlt man sich im städtischen Hallenbad ausgestellt, es ist weniger privat, und das Wasser ist nicht warm genug. Wenn begründet wird, dass die Leute wegen einer gewissen Umbauphase das Bad danach nicht mehr besuchen, dann ist das aus meiner Sicht an den Haaren herbeigezogen. Wenn man sich darauf einstellen kann, für ein Jahr eine Alternative zu nutzen, kommt man natürlich auch wieder auf ein gutes Angebot zurück, sobald es wieder zur Verfügung steht.

Ich meine, wir sollten die Petitionäre ernst nehmen. Es sind 500 bis 600 Unterschriften gesammelt worden. Mir erscheint es etwas kleinlich, wenn wir hier sagen, dass wir das Bad aus Betriebskostengründen und aus einem fehlenden Bedürfnis nicht mehr sanieren. Wir bauen es nicht einmal zurück, sondern lassen es einfach so stehen. Das empfinde ich als keine gute Lösung. Ich bitte Sie, sich als Rat Ihrer Verantwortung auch gegenüber den Patientinnen und Patienten sowie all den betagten Personen, die das Bad jedes Jahr benützen, zu stellen.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates
25.4.2016Wortmeldung

Ziff. 1 und Ziff. 2. Baumgartner-Flawil beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion, Ziff.1 und Ziff. 2 wie folgt zu formulieren:

Ziff 1: «Projekt und Kostenvoranschlag von Fr. 9'800'000.– für die Teilsanierung des Aufnahmegebäudes A01 der Psychiatrischen Klinik Wil werden genehmigt.»

Ziff. 2 Abs. 1: «Zur Deckung der Kosten wird ein Kredit von Fr. 9'800'000.– gewährt.»

ln der Zusammenfassung auf S. 3 der Botschaft wird erwähnt, dass das Therapiebad aufgrund der fehlenden Bedürfnisse stillgelegt wird. Im Vorfeld habe ich in der vorberatenden Kommission dem Bau- und Gesundheitsdepartement einen Fragenkatalog eingereicht. An der Sitzung der vorberatenden Kommission wurden die Fragen beantwortet. Zur Erhaltung des Therapiebades wurde auch eine Petition eingereicht. Das Therapiebad weist eine erhöhte Wassertemperatur von 32 bis 34 Grad auf. Je Woche werden 15 bis 20 Aquafit-Lektionen angeboten. Ebenfalls wird das Bad durch die Stiftung Pro Senectute für das Rheumaschwimmen von einer Gruppe Spezialpatienten benützt. Auch zweimal in der Woche wird das Kinderschwimmen angeboten. Aus dem aktuellen Belegungsplan geht hervor, dass die Heimstätten Wil auch viermal je Woche das Therapiebad benützen. Das Verhältnis zwischen Fremdbelegung und Eigenbelegung durch die Patientinnen und Patienten der Psychiatrischen Klinik Wil beträgt 80:20 Prozent. lm Jahr sind über 10'000 externe Gäste zu verzeichnen. Auf den Betriebstag umgerechnet sind dies je Woche 48 externe Gäste, 13 Patientinnen und Patienten aus der Klinik und eine bis zwei Personen aus Heimstätten.

Dieser aufgezählte Personenkreis wird durch die Stilllegung des Therapiebades seine Tätigkeit zeitweise einstellen müssen. Das Therapiebad der Psychiatrischen Klinik Wil bietet einen geschützten Raum, der vor allem für ältere Menschen, Menschen mit Beeinträchtigung wie auch Menschen mit einer Behinderung dienlich sein kann. Ich kenne die Argumentation der Integration, aber es gibt durchaus Grenzen. Ich gehe auch davon aus, dass bei einer Schliessung für die Patientinnen und Patienten keine Möglichkeit mehr besteht, zu Therapiezwecken ein Bad zu besuchen.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates
25.4.2016Struktur

Spezialdiskussion

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates
25.4.2016Wortmeldung

Straub-Rüthi, Ratspräsident, stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates
25.4.2016Wortmeldung

Gschwend-Altstätten, Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Am 31. März 2016 fand die Sitzung der vorberatenden Kommission zum «Kantonsratsbeschluss über die Teilsanierung des Aufnahmegebäudes A01 der Psychiatrischen Klinik Wil» statt. Vom federführenden Baudepartement waren Regierungsrat Haag, Werner Binotto und Urs Diethelm anwesend. Vom ebenfalls involvierten Gesundheitsdepartement nahmen Regierungsrätin Hanselmann und Peter Altherr teil. Als Gast war Markus Merz, Vorsitzender der Geschäftsführung der St.Gallischen Kantonalen Psychiatrischen Dienste – Sektor Nord anwesend. Eine Führung durch das Gebäude A01 zeigte unmissverständlich und eindrucksvoll die Notwendigkeit dieser Vorlage auf. Um was geht es? Das Aufnahmegebäude wurde vor 36 Jahren erstellt. Es ist zwar gut unterhalten, erfüllt aber die heutigen Anforderungen nicht mehr. Um den Betrieb für weitere 15 bis 20 Jahre aufrechtzuerhalten, ist eine Sanierung unumgänglich. Diese beschränkt sich auf das Notwendige. Es sind Mittel von 8,5 Mio. Franken erforderlich.

Fazit: Die Sanierung ist ein beispielhafter Weg, wie die Lebensdauer eines Gebäudes ausgedehnt wird, wie die Kosten optimiert werden und wie für die Leute, die darin wohnen und sich darin aufhalten, die Aufenthaltsqualität verbessert wird und angenehmer gestaltet. Wie bereits erwähnt, wird der Bau für die nächsten 15 bis 20 Jahre ertüchtigt, danach wird er wohl abgerissen. Sämtliche Redner betonten in der allgemeinen Diskussion, dass die Vorlage ausgewogen, notwendig und sinnvoll ist. In der weiteren Diskussion stand ein einzelner Aspekt im Mittelpunkt: Im Untergeschoss befindet sich ein Hallenbad. Die Vorlage sieht vor, dass dieses Bad nicht erneuert und der Raum umgenutzt wird. Mit diesem Vorgehen werden rund 100'000 Franken an Unterhalt, Energie und Reinigung eingespart. Wichtig ist auch der Umstand, dass dieses Bad nur zu 20 Prozent von Leuten genutzt wird, die auch wirklich dort wohnen. 80 Prozent der Nutzerinnen und Nutzer sind externe Dritte. An der Sitzung lag uns eine Information vor, dass für den Erhalt dieses Bades Unterschriften gesammelt worden sind. Wenn nun das Bad saniert würde, damit es den heutigen Anforderungen entspricht, was nicht mehr der Fall ist, müssten weitere 1,1 bis 1,3 Mio. Franken investiert werden. An der Sitzung wurde ein Antrag eingereicht, den Kredit um 1,3 Mio. Franken für die Sanierung des Therapiebades zu erhöhen. Dieser Antrag wurde mit 13:2 Stimmen abgelehnt. Die Vorlage als Ganzes war unbestritten. Aus diesem Grund beantragt die vorberatende Kommission mit 14:0 Stimmen bei 1 Abwesenheit, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates